Der „Bürgeranwalt“: Baustopp für Haus im Grünland

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 17. Jänner 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:

Behindertenparkplatz

Seit der schweren Erkrankung ihres Ehemanns hat Frau Dr. P. einen
Behindertenparkplatz für ihr gemeinsames Auto. Das Problem dabei: Der
Parkplatz in einer kleinen Seitengasse im 2. Bezirk in Wien wird oft
von anderen Pkw zugeparkt. Ein Abschleppen dieser Autos ist oft nicht
möglich, da die Gasse zu schmal dafür ist. Nur wenige Schritte vom
derzeitigen Parkplatz entfernt wäre ebenfalls eine Möglichkeit, einen
Behindertenparkplatz zu errichten, doch laut MA 46 sei das nicht
möglich, da der Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Wohnortes sein
muss. Frau Dr. P. hat sich nun mit der Bitte um Hilfe an die
Volksanwaltschaft gewandt.

Fahrverbot in Reitern

Vor etwas mehr als zwei Jahren hat sich eine Bürgerinitiative in
Reitern an die Volksanwaltschaft gewandt. Der kleine Ort leidet
daran, dass er vermehrt mit Schwerverkehr konfrontiert ist –
vermutlich, weil die Fahrzeuge von den Navis so umgeleitet werden,
meint die Bevölkerung. Deshalb komme es immer wieder zu gefährlichen
Situationen mit den Autos der Anrainerinnen und Anrainer sowie
Schulkindern, die diese Straße ebenfalls benützen müssen.
„Bürgeranwalt“ hat darüber berichtet und nun nachgefragt, ob eine
Lösung gefunden worden ist.

Haus im Grünland

Ein aus Syrien stammender Kleinunternehmer will seiner Familie den
Traum vom Leben am Land erfüllen und erwirbt ein Haus im Waldviertel
um 30.000 Euro. Als er Baumaterialien einkauft und mit der Sanierung
beginnt, verhängt die Gemeinde einen Baustopp. Das Haus steht in
einer Grünlage und im Hochwassergebiet. Doch gesagt hätte ihm das
niemand. Wurde der Syrer übervorteilt und wie kann er weiter
vorgehen?

Gebrochener Ski

Frau S. hat sich kurz vor den Semesterferien im Februar vergangenen
Jahres einen neuen Atomic-Ski gekauft. Bereits bei der dritten
Abfahrt in Vorarlberg stürzt die Juristin und verletzt sich schwer.
Der neue Ski ist oberhalb der Bindung komplett durchgebrochen. Die
Frau nimmt mit Atomic Kontakt auf, doch die Firma lehnt jegliche
Verantwortung ab. Frau S. bringt daraufhin eine Produkthaftungsklage
gegen Atomic ein. Doch ein Gutachter kommt zu dem Schluss, die
Fahrweise der 52-Jährigen sei schuld an dem Skibruch. Das will sich
Frau S. so nicht gefallen lassen und will nun in der nächsten Instanz
weiter um ihr Recht kämpfen.