St. Pölten (OTS) – Im Jahr 2025 wurden in Niederösterreich insgesamt
13.984
Wohneinheiten durch die NÖ-Landesregierung bewilligt. „Im
abgelaufenen Jahr hat das Land Niederösterreich Förderungen für knapp
10.000 Wohneinheiten im großvolumigen Wohnbau und knapp 4.000
Wohneinheiten im kleinvolumigen Wohnbau genehmigt. Auf die gesamte
Laufzeit entsprechen die Bewilligungen einer Förderhöhe von 844
Millionen Euro. Über 1.700 Haushalte wurden beim Heizungstausch mit
24,7 Millionen Euro und knapp 12.000 Haushalte mit 33,2 Millionen
Euro mittels Wohnzuschuss bzw. Wohnbeihilfe bei den laufenden
Wohnkosten unterstützt. Hinzu kommt ein Zinscap von 50 Millionen
Euro“, bilanziert Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Die Landsleute wurden somit zusätzlich mit 83 Millionen Euro bei den
Wohnkosten entlastet.
Im großvolumigen Wohnbau wurden Förderungen für 1.398 neue
Wohneinheiten im Neubau und 8.587 Wohneinheiten in der Sanierung
beschlossen. In diesem Bereich wurden Förderungsdarlehen in Höhe von
64,308534 Millionen Euro, laufende Zuschüsse von 564,641037 Millionen
Euro sowie 82,325606 Millionen Euro an Zweckzuschüssen des Bundes
bereitgestellt. Auch der Eigenheimbereich wurde stark unterstützt:
Für 1.312 neue Eigenheim-Wohneinheiten wurden Darlehen in Höhe von
589,05479 Millionen Euro sowie 11,89086 Millionen Euro an nicht
rückzahlbaren Zuschüssen bewilligt. Zusätzlich wurden 2.687
Sanierungsvorhaben gefördert, darunter jährliche Annuitätenzuschüsse
über zehn Jahre im Gesamtausmaß von 62 Millionen Euro sowie einmalige
Zuschüsse von 116.500 Euro. „Bei 80 Prozent der geförderten
Wohneinheiten handelt es sich um Sanierungsprojekte. Dadurch wird
qualitativ hochwertiger Wohnraum geschaffen und gleichzeitig eine
wichtige Maßnahme gegen den Bodenverbrauch und für Klimaschutz
gesetzt“, so Teschl-Hofmeister.
Das Land Niederösterreich setzt mit der Änderung der
Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 wichtige Schritte zur
Weiterentwicklung von Neubau, Sanierung und leistbarem Wohnen. Die
Anpassungen betreffen alle Förderbereiche – vom Eigenheim über den
großvolumigen Wohnbau bis hin zur Subjektförderung. Im
Eigenheimbereich werden die Förderkriterien modernisiert, unter
anderem durch die Begrenzung der förderbaren Wohnnutzfläche, die
Anpassung der Heizwärmebedarfswerte sowie Förderungen für PV-
Speicher. In der Sanierung kommen zusätzliche Förderungen – etwa für
zentrale Wohnraumlüftungen und das neue Modell „Reconstructing“ –
hinzu. Im großvolumigen Wohnbau wird der Neubau auf ein reines
Zuschussmodell umgestellt und das Verfahren gestrafft. Für die
Sanierung wird ein attraktives Zuschusssystem eingeführt, ergänzt
durch Verwaltungsvereinfachungen und ökologische Anreize. In der
Subjektförderung werden ab 1. Jänner 2026 die Einkommensgrenzen
angehoben, damit Förderwerber trotz inflationsbedingter
Einkommenserhöhungen ihre Wohnbeihilfe oder ihren Wohnzuschuss nicht
verlieren. „Mit all diesen Maßnahmen stärkt Niederösterreich die
Leistbarkeit, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit des Wohnens im
Land“, so Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Weitere Informationen: Büro LR Christiane Teschl-Hofmeister, Mag.
(FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail
[email protected] , bzw. Wohnbauhotline unter 02742/22 133, Mo
– Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr, www.noe-wohnbau.at





