Ansturm auf Verbraucherschlichtung Austria im Jahr 2025

Wien (OTS) – Die Anzahl der bei der Schlichtungsstelle für
Verbrauchergeschäfte –
Verbraucherschlichtung Austria eingebrachten Schlichtungsanträge ist
im Jahr 2025 ungewöhnlich stark angestiegen. Mit rund 2.500
Schlichtungsanträgen verzeichnete die Schlichtungsstelle eine
Steigerung von 25% gegenüber dem Vorjahr und somit einen neuen
Höchststand . Hierfür gibt es verschiedene Gründe. In Zeiten knapper
werdender Haushaltsmittel ist es natürlich für Konsumentinnen und
Konsumenten besonders attraktiv, dass Schlichtungsverfahren kostenlos
sind. Ein weiterer Grund ist die Raschheit der Verfahren. Von der
Stellung eines Schlichtungsantrags bis zur Beendigung des Verfahrens
vergeht im Durchschnitt nur ein Monat. Hinzu kommt, dass
Schlichtungsanträge sehr einfach online eingebracht werden können und
keine anwaltliche Vertretung benötigt wird.

Zwtl.: Handel und Dienstleistungen als Schwerpunkte

Der antragsstärkste Bereich im Jahr 2025 war erneut der Handel ,
insbesondere der Elektro-, Kleidungs-, Möbel- und Autosektor. Hier
standen vor allem Gewährleistungsstreitigkeiten im Mittelpunkt, etwa
wenn Geräte defekt waren oder Leistungen nicht den Erwartungen
entsprachen. Der Dienstleistungssektor folgte als zweitwichtigster
Bereich, insbesondere mit Anträgen zu Problemen rund um
Fahrzeugmieten oder Fitnesscenterverträge. Bei Letzteren stand meist
die Kündigung im Mittelpunkt. In vielen dieser Fälle wurde durch die
Schlichtung eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden.

Beispiele aus der Schlichtungspraxis zeigen die Bandbreite der
Fälle: So konnte durch die Hinzuziehung eines Sachverständigen etwa
geklärt werden, dass bei einem defekten Staubsauger kein
Eigenverschulden der Konsumentin, sondern ein Materialfehler vorlag,
was im Ergebnis zur kostenlosen Instandsetzung des Geräts führte. In
einem anderen Fall konnte die doppelte Verrechnung des Kaufbetrags
eines Handys aufgeklärt werden. Bei einem kaum sichtbaren Lackschaden
an einem Mietauto konnte die Schlichtungsstelle schließlich eine
Reduktion des vom Vermieter geforderten Betrags erreichen, wobei die
gleichzeitig vereinbarte rasche Zahlung der Konsumentin auch das
Unternehmen zufriedenstellte. Häufig konnte die Schlichtungsstelle
aber auch bei Problemen mit Heizkostenabrechnungen, Versicherungen, (
Pauschal)Reisen oder Handwerksdienstleistungen helfen.

Zwtl.: Hohe Beteiligungs- und Einigungsquoten

Die Bereitschaft der Unternehmen, an den grundsätzlich
freiwilligen Schlichtungsverfahren mitzuwirken, blieb auch 2025 auf
sehr hohem Niveau. In mehr als 80 % der Fälle beteiligten sich
Unternehmen am Verfahren. Dabei kam es in rund zwei von drei
Schlichtungsverfahren zu einer Einigung. Betrachtet man
ausschließlich jene Fälle, in denen sich das Unternehmen am Verfahren
beteiligt hat, lag die Einigungsquote sogar bei fast 80%.

Diese Zahlen unterstreichen den hohen praktischen Nutzen der
außergerichtlichen Streitbeilegung für beide Seiten und zeigen, dass
konstruktive Lösungen auch bei festgefahrenen Konflikten möglich
sind.

„Der neuerliche Anstieg der Fallzahlen zeigt, dass Konsumentinnen
und Konsumenten unser Angebot zunehmend als echten Mehrwert
wahrnehmen. Gleichzeitig ist es sehr positiv, dass die große Mehrheit
der Unternehmen weiterhin bereit ist, an fairen Lösungen mitzuwirken“
, erklärt Dr. Simon Eder, Geschäftsführer und Schlichter bei der
Verbraucherschlichtung Austria.

Zwtl.: Sachverständige als Schlüssel zur Lösung

Auch im Jahr 2025 wurden in ausgewählten Verfahren wieder
Sachverständige hinzugezogen, wenn zur Klärung technischer oder
fachlicher Fragen besondere Expertise erforderlich war. In allen
Verfahren, in denen Sachverständige eingebunden wurden, konnte
letztlich eine Lösung erzielt werden.

„Die Kombination aus juristischer Vermittlung und fachlicher
Expertise erhöht die Chancen auf eine Einigung erheblich. Davon
profitieren sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch
Unternehmen“ , betont Vereinsobmann Dr. Hermann Germ.

Zwtl.: Was tun, wenn ich als Konsumentin oder Konsument ein Problem
habe?

Konsumentinnen und Konsumenten, die mit einem Unternehmen zu
keiner Lösung kommen, können sich jederzeit an die
Verbraucherschlichtung Austria wenden. Die Antragstellung ist über
ein Webformular unter www.verbraucherschlichtung.at/antrag oder auch
per Post möglich. Alle Informationen dazu finden sich auf der Website
der Einrichtung unter www.verbraucherschlichtung.at .

Zwtl.: Allgemeine Informationen zur Schlichtungsstelle

Seit Jänner 2016 bieten die Verbraucherschlichtung Austria sowie
sieben weitere staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen
kostenlose Schlichtungsverfahren auf Grundlage des Alternative-
Streitbeilegung-Gesetzes (AStG) an. Als Auffangschlichtungsstelle
deckt die Verbraucherschlichtung Austria dabei das größte Spektrum an
Streitigkeiten ab – vom Handel über Versicherungen bis hin zu Reise-
und Wohnproblemen. Die kontinuierlich steigenden Fallzahlen zeigen
die wachsende Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung in
Österreich.