Hitzeschutz ab 2026: Was Betriebe jetzt wissen müssen

Redaktion

Ab 1. Jänner 2026 gilt in Österreich eine Hitzeschutzverordnung für Arbeit im Freien. Was Betriebe und Beschäftigte bei Hitzestufe 2 beachten müssen. Am 30. Dezember 2025 ist klar: Der Sommer 2026 wird rechtlich anders organisiert sein als bisher. Die neuen Regeln setzen erstmals verbindliche Leitplanken für Baustellen, Straßenarbeiten und andere Tätigkeiten im Freien. Für Österreich hat das Bedeutung weit über einzelne Branchen hinaus. Denn wenn die Temperaturen steigen, geht es nicht nur um Produktivität, sondern vor allem um Gesundheit und Sicherheit. Und: Es geht um Planbarkeit. Betriebe, Beschäftigte, Auftraggeberinnen und Auftraggeber erhalten klare Anhaltspunkte, wie bei Hitze zu handeln ist. Diese Orientierung war bislang oft freiwillig. Nun wird sie zur Pflicht.

Hitzeschutzverordnung 2026: Was gilt in Österreich

Die Hitzeschutzverordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen, bei Ausrufung der Hitzestufe 2 durch Geosphere Austria ab 30 Grad Celsius konkrete Schutzmaßnahmen zu setzen. Der Kern ist einfach: Nicht nur reden, sondern handeln. Für Beschäftigte auf dem Bau, im Straßenbau, in der Landwirtschaft oder im kommunalen Außendienst bedeutet das spürbare Entlastung an heißen Tagen. Für Betriebe schafft die Verordnung Rechtssicherheit, reduziert Ausfallrisiken und strukturiert Entscheidungen entlang einer behördlichen Warnstufe.

Die Verordnung knüpft an eine klare Schwelle an: Sobald Geosphere Austria Hitzestufe 2 meldet, müssen Unternehmen Maßnahmen umsetzen. Dazu zählen andere Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen, Schattenplätze, gekühlte Aufenthaltsräume und Schutz vor Sonne und Hitze. Der Ansatz ist pragmatisch: Je früher die Tageshitze gemieden und je konsequenter Unterbrechungen gesetzt werden, desto geringer sind gesundheitliche Risiken und produktionsbedingte Ausfälle. Ein Überblick der relevanten Stellen findet sich etwa bei ÖGB/OTS sowie bei Geosphere Austria. Für Detailfragen zum Arbeitsschutz ist die Arbeitsinspektion die zuständige Anlaufstelle.

Die wichtigsten Maßnahmen bei Hitzestufe 2

  • Arbeitszeitverlagerung: Frühere Starts, längere Mittagsunterbrechungen, spätere Endzeiten.
  • Mehr Pausen: Kurzpausen in gekühlten oder schattigen Bereichen, angepasst an Tätigkeit und Belastung.
  • Schattenplätze: Mobile Beschattung, Planen, Zelte, Überdachungen an Arbeits- und Pausenorten.
  • Klimatisierte Aufenthaltsräume: Ausweichmöglichkeiten mit Kühlung zur Regeneration.
  • Schutz vor Sonne und Hitze: Kopfbedeckung, leichte Schutzkleidung, Sonnencreme, ausreichende Trinkwasserversorgung.

Diese Maßnahmen schützen Beschäftigte, reduzieren Gesundheitsrisiken und stabilisieren Abläufe. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren, weil weniger Ausfalltage und weniger Fehler in erschöpfenden Phasen auftreten. Das entspricht dem Grundgedanken des österreichischen Arbeitsschutzrechts: Prävention vor Reaktion.

Fachbegriffe verständlich erklärt

Hitzeschutzverordnung

Die Hitzeschutzverordnung ist eine neue, rechtsverbindliche Regelung des Staates, die Schutzmaßnahmen bei Hitze für Arbeit im Freien vorschreibt. Während Empfehlungen und Leitfäden bisher häufig auf Freiwilligkeit beruhten, setzt die Verordnung nun einen einheitlichen Standard: Ab einer definierten Warnstufe müssen Unternehmen handeln. Für Laien heißt das: Es gibt nicht mehr nur gute Ratschläge, sondern klare Pflichten. Diese Pflichten betreffen Organisation (zum Beispiel Arbeitszeiten), Infrastruktur (zum Beispiel Schatten und Kühlung) und persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Kopfbedeckung und Sonnenschutz). Die Verordnung ergänzt bestehende Arbeitsschutzvorschriften und konkretisiert sie für Hitzesituationen.

Hitzestufe 2

Hitzestufe 2 ist eine Warnstufe von Geosphere Austria und wird ab 30 Grad Celsius ausgerufen. Sie signalisiert eine Wettersituation, in der die Gesundheitsbelastung im Freien deutlich ansteigt. Für Betriebe ist sie die Auslöser-Schwelle: Sobald diese Stufe gilt, greifen verpflichtende Maßnahmen wie zusätzliche Pausen und Anpassung der Arbeitszeiten. Für Personen ohne Fachhintergrund hilft das Bild eines Ampelsystems: Stufe 2 bedeutet ‚Achtung, jetzt werden Hitze und Sonneneinstrahlung zum ernstzunehmenden Risiko‘. Unternehmen müssen dann organisatorische und bauliche Schutzmaßnahmen aktivieren, um die Belastung zu reduzieren.

Arbeitszeitverlagerung

Unter Arbeitszeitverlagerung versteht man die Verschiebung der Arbeitszeiten weg von den heißesten Tagesstunden, meist in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Das ist keine Verkürzung, sondern eine Umorganisation, die die kühlsten Zeitfenster nutzt, um körperlich anstrengende Tätigkeiten sicherer durchführen zu können. In der Praxis beginnt das Team früher, arbeitet konzentriert in den kühleren Stunden, pausiert länger, wenn die Hitze ihren Höhepunkt erreicht, und setzt Arbeiten fort, sobald die Temperatur wieder fällt. Für Laien ist das vergleichbar mit dem Alltag im Hochsommer: Man erledigt Anstrengendes früh, ruht zu Mittag und verlegt Aktivitäten in den Abend.

Arbeitsplatzevaluierung (Gefährdungsbeurteilung)

Die Arbeitsplatzevaluierung ist ein zentraler Baustein des österreichischen Arbeitsschutzrechts: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu erheben, zu beurteilen und Maßnahmen abzuleiten. Bei Hitze bedeutet das, Tätigkeiten, zeitliche Abläufe, körperliche Belastungen, Schutzkleidung und verfügbare Infrastruktur zu bewerten. Ziel ist, Risiken nachvollziehbar zu minimieren. Für Laien: Es handelt sich um eine strukturierte Sicherheitsanalyse. Sie beantwortet die Fragen ‚Wo droht Gefahr?‘, ‚Wie groß ist sie?‘ und ‚Welche Vorkehrungen treffen wir?‘ Die Hitzeschutzverordnung macht diese Evaluierung für Hitzetage besonders konkret.

Hydration und Regeneration

Hydration beschreibt die ausreichende Versorgung des Körpers mit Flüssigkeit. Regeneration meint die gezielte Erholung zwischen Belastungsphasen. Bei Hitze ist beides essenziell: Der Körper verliert durch Schwitzen viel Wasser und Mineralstoffe. Ohne Ausgleich drohen Erschöpfung, Konzentrationsverlust, Krämpfe oder Kreislaufprobleme. In der Arbeitswelt wird Hydration mit frei zugänglichem Trinkwasser, regelmäßigen Trinkpausen und kühlen Räumen unterstützt. Regeneration gelingt über Schatten, Kühlung, Entlastung und Ruhezeiten. Für Laien: Wer rechtzeitig trinkt, sich abkühlt und pausiert, schützt sich aktiv vor Überlastung.

Historische Einordnung: Vom Appell zur Verpflichtung

Österreich hat Hitze als Gesundheitsrisiko am Arbeitsplatz in den vergangenen Jahren zunehmend ernst genommen. Lange dominierten Appelle, Leitfäden und branchenspezifische Empfehlungen. Die Praxis zeigte jedoch Grenzen: Freiwilligkeit allein reichte nicht, um die Sicherheit verlässlich zu gewährleisten. Das betonen auch Arbeitnehmervertretungen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) machten wiederholt auf die Belastung draußen arbeitender Menschen aufmerksam. In der Bauwirtschaft, wo schwere körperliche Arbeit auf direkter Sonneneinstrahlung trifft, waren Hitzetage häufig ein produktives und gesundheitliches Spannungsfeld.

Mit der Hitzeschutzverordnung erfolgt nun ein Systemwechsel: Die Verantwortung ist klar definiert, an eine meteorologische Warnstufe gebunden und organisatorisch übersetzbar. Dieses Vorgehen knüpft zugleich an bestehende Grundsätze an. Schon das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Betriebe zu sicherer Arbeitsgestaltung. Neu ist die Verbindlichkeit konkreter Triggerpunkte für die Praxis. Wenn Geosphere Austria Hitzestufe 2 ausruft, ist das nicht mehr bloß Information, sondern die Startlinie für Pflichten. Die Verordnung steht damit in einer Reihe moderner Arbeitsschutzansätze, die Wetter- und Klimarisiken strukturell berücksichtigen.

Gleichzeitig unterstreicht die Entwicklung, dass die Baustelle der richtige Ort für den Schutz ist, nicht das Papier. GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch bringt das in der Quelle pointiert auf den Punkt: „Wer Hitzeschutz ernst nimmt, schützt Menschen. Und ja: Das bedeutet an Hitzetagen auch weniger Arbeitszeit. Genau das wollten viele Arbeitgeber nicht. Sie haben gebremst. Sie haben blockiert. Umso wichtiger ist jetzt eines: Alternative Maßnahmen müssen konsequent umgesetzt werden. Auch wenn sie Aufwand bedeuten. Auch wenn sie Geld kosten. Denn: Der Mensch ist wichtiger als ein Fertigstellungstermin.“ (Quelle)

Vergleiche: Österreich, Bundesländer, Deutschland, Schweiz

In Österreich gilt die Hitzeschutzverordnung bundesweit. Dennoch ist die praktische Umsetzung regional unterschiedlich herausfordernd. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sind längere Hitzeperioden in der Ebene häufig, was eine konsequente Tagesplanung und Schatteninfrastruktur nahelegt. In alpinen Regionen wie Tirol und Vorarlberg spielen Höhenlage, wechselhaftes Wetter und starke Sonneneinstrahlung bei klarer Luft eine Rolle. Hier sind schnelle Temperaturwechsel möglich, Beschattung auf exponierten Baustellen ist oft logistisch anspruchsvoll. Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark und Kärnten verbinden urbane Räume mit industriellen und landwirtschaftlichen Zonen, wodurch die Palette an Außentätigkeiten breit ist. Einheitliche Regeln helfen, diese Vielfalt mit einem Plan zu bedienen.

Der Blick über die Grenze zeigt unterschiedliche Traditionen: In Deutschland stützen sich Unternehmen auf allgemeine Arbeitsschutzvorschriften, technische Regeln und Empfehlungen, die insbesondere Innenräume detailliert adressieren. Für Außenarbeiten ist der Handlungsspielraum breiter; Maßnahmenkataloge existieren, binden sich jedoch häufig nicht an eine allgemein gültige meteorologische Schwelle. In der Schweiz geben die Berufsgenossenschaften und die Suva praxisorientierte Leitlinien mit klaren Branchenbezügen, oft stark auf Bau und Montage ausgerichtet. Österreich setzt mit der Hitzeschutzverordnung ein verbindliches Signal: Eine staatliche Warnstufe löst eine Pflicht zur konkreten Organisation aus. Für die Praxis bedeutet das ein eindeutiges ‚Wann‘ und ‚Was‘, das über Unternehmen und Regionen hinweg einheitlich ist.

Konkreter Impact für Bürgerinnen und Bürger

Was ändert sich für Beschäftigte? Arbeiterinnen und Arbeiter im Freien erhalten einen klaren Anspruch auf Schutz, sobald Hitzestufe 2 gilt. Das bedeutet: Mehr Pausen, kühlere Arbeitsfenster, kostenlose Trinkwasserversorgung, Schatten und Aufenthaltsräume mit Kühlung. Der Alltag wird planbarer. Wer etwa im Hochsommer auf dem Dach arbeitet, startet früher, pausiert länger in den Mittagsstunden und setzt Tätigkeiten am späten Nachmittag fort. Das reduziert Erschöpfung, Fehler und Unfallrisiken. Für Lehrlinge, Saisonkräfte und neue Teammitglieder entstehen klare Orientierungen – insbesondere dort, wo Erfahrung in Ausnahmesituationen noch fehlt.

Was ändert sich für Betriebe? Die Hitzeschutzverordnung schafft Entscheidungssicherheit. Sobald Hitzestufe 2 ausgerufen wird, sind Maßnahmen zu setzen. Das nimmt den Druck von Einzelentscheidungen, die bislang je nach Baustelle, Kolonne oder Bauleitung stark variierten. Investitionen in mobile Beschattung, Trinkwasserversorgung, Kühlmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle werden planbar und lassen sich gegenüber Auftraggeberinnen und Auftraggebern fundiert begründen. Wer Ausschreibungen erstellt, kann Puffer und Hitzekonzepte einkalkulieren. Kurz: Der rechtliche Rahmen stärkt das Argument, Sicherheit nicht gegen Termine auszuspielen.

Konkrete Beispiele:

  • Bau: Betonieren, Dach- und Fassadenarbeiten sowie Schalungsarbeiten werden auf die kühlen Morgenstunden verlegt. Mittags findet Materiallogistik im Schatten statt, körperliche Spitzenbelastungen werden vermieden.
  • Straßenbau: Asphaltarbeiten werden früh begonnen, Pausenräume werden klimatisiert, Wasserstationen entlang der Baustellen eingerichtet.
  • Kommunale Dienste: Grünraumpflege und Müllabfuhr passen Routen und Startzeiten an, um die stärkste Hitze zu umgehen.
  • Landwirtschaft: Ernte- und Feldarbeiten orientieren sich stärker an Hitzephasen, Schatten und Wasser für Mensch und Tier werden fix eingeplant.

Für Anrainerinnen und Anrainer in Städten bedeutet das: Frühe Baustellenstarts können häufiger werden. Das erfordert Kommunikation und Koordination mit Gemeinden. Gleichzeitig sinken gesundheitliche Risiken für die Teams, was gesellschaftlich gewünscht ist. Auftraggeberinnen und Auftraggeber, etwa in der Immobilienentwicklung, profitieren mittelbar: Qualität und Arbeitssicherheit steigen, Planungsrisiken sinken.

Zahlen und Fakten: Was feststeht und was folgt

Fest steht: Die Hitzeschutzverordnung gilt ab 1. Jänner 2026, Hitzestufe 2 greift ab 30 Grad Celsius, Geosphere Austria ist das maßgebliche Warnsystem. Die Pflichtmaßnahmen umfassen Arbeitszeitverlagerung, zusätzliche Pausen, Schattenplätze, klimatisierte Aufenthaltsräume sowie Schutz vor Sonne und Hitze. Diese Elemente adressieren die zentralen Belastungsfaktoren: direkte Sonneneinstrahlung, Lufttemperatur, Wärmestrahlung, körperliche Aktivität und Bekleidung.

Nicht alle Detailzahlen sind öffentlich zentralisiert. Branchenspezifische Feinauslegungen, etwa zur Mindestanzahl an Pausen oder zur Ausgestaltung von Kühlräumen, werden in der Praxis in Abstimmung mit der Arbeitsinspektion, den Sicherheitsfachkräften und den Betriebsräten präzisiert. Wichtig ist daher die Dokumentation: Betriebe sollten ihre Arbeitsplatzevaluierung um konkrete Hitzeszenarien erweitern, Entscheidungswege festhalten und Verantwortlichkeiten klar zuweisen. So entsteht Nachvollziehbarkeit, die auch bei Kontrollen überzeugt.

Die Gewerkschaft BAU-HOLZ hält fest, dass die Verordnung Ergebnis von Verhandlungen und Druck ist: „Wir bleiben dran. Damit Schutz nicht auf dem Papier endet, sondern auf der Baustelle ankommt.“ (Quelle) Dieser Fokus auf Umsetzung ist zentral. Regeln entfalten ihre Wirkung nur, wenn sie in Abläufe übersetzt werden. Dazu gehört Schulung, Unterweisung, Koordination mit Subunternehmerinnen und Subunternehmern sowie die Einbindung der Baukoordination auf komplexen Baustellen.

So setzen Betriebe die Verordnung praktisch um

Ein praxistauglicher Plan lässt sich in vier Schritten aufbauen:

  • Monitoring: Tägliche Prüfung der Warnungen von Geosphere Austria und lokaler Prognosen, idealerweise mit Verantwortlichen pro Baustelle.
  • Organisation: Frühstarts, verlängerte Mittagsruhe, Schichtwechsel; klare Regel, ab welcher Prognose Maßnahmen am Vortag angekündigt werden.
  • Infrastruktur: Mobile Beschattung, Kühlmöglichkeiten, Trinkwasser, Sonnenschutzmittel, persönliche Schutzausrüstung.
  • Dokumentation und Unterweisung: Kurze Safety-Briefings am Morgen, Hinweise zu Symptomen von Hitzeerschöpfung und Hitzschlag, Notfallabläufe.

Wer diese Schritte bereits vor Beginn der heißen Saison etabliert, vermeidet ad-hoc-Entscheidungen. Besonders wirksam ist ein Ampelsystem im Betrieb: Grün (Normalbetrieb), Gelb (erhöhte Aufmerksamkeit), Rot (Hitzestufe 2 – Maßnahmen aktiv). So weiß jedes Teammitglied, was zu tun ist, ohne Diskussionen im Feld führen zu müssen.

Rechtlicher Rahmen und Verantwortlichkeiten

Die Hitzeschutzverordnung ergänzt bestehende Pflichten aus dem Arbeitnehmerschutz. Rechtlich bleibt unverändert: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Neu ist die klare Verknüpfung mit der Warnstufe. Daraus folgt: Wer Hitzestufe 2 ignoriert und keine Maßnahmen setzt, riskiert Beanstandungen durch die Arbeitsinspektion und haftungsrechtliche Konsequenzen. Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen erhalten eine stärkere Rolle in der Umsetzung. Ihre Beteiligung sorgt für Akzeptanz und Praxisnähe.

Wichtig ist auch die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. Wenn Hitzetage längere Unterbrechungen verlangen, sollte das in Angeboten und Verträgen abgebildet werden. So lassen sich Terminpläne mit realistischen Puffern versehen, ohne dass die Sicherheitslogik bei Hitze in Frage gestellt wird. Der Satz aus der Quelle bringt es rechtspolitisch auf den Punkt: Der Mensch steht vor dem Termin.

Ausblick: Wie sich Arbeit im Freien verändern wird

Die Hitzeschutzverordnung ist ein Startpunkt, kein Endpunkt. In den kommenden Jahren werden Branchen ihre Abläufe weiter anpassen. Digitale Planungstools werden Wetterdaten integrieren und Bautakte dynamischer steuern. Mobile Infrastruktur wird leichter, robuster und vielseitiger. Schulungskonzepte werden Symptome, Erste Hilfe und Prävention bei Hitze standardmäßig vermitteln. Das Erfahrungswissen aus der Praxis wird rasch wachsen und in Branchenstandards münden.

Gleichzeitig wird der Dialog zwischen Auftraggeberinnen und Auftraggebern, Planerinnen und Planern sowie Ausführenden intensiver. Wer im Ausschreibungsstadium Hitzekonzepte verlangt, minimiert spätere Konflikte. Öffentliche Auftraggeber können hier eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie klare Vorgaben machen und die Einhaltung überprüfen. Für kleine und mittlere Unternehmen entstehen Chancen: Wer in Schutzmaßnahmen investiert, punktet bei Qualität, Attraktivität als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Resilienz in außergewöhnlichen Wetterlagen.

Die Prognose: Mit jeder Saison wird die Umsetzung routinierter. Was heute noch als Zusatzaufwand erscheint, wird Teil der normalen Arbeitsvorbereitung. Die Verordnung legt dafür das Fundament: eine verlässliche Schwelle, ein klarer Maßnahmenkatalog und die Botschaft, dass Gesundheit Vorrang hat.

Quellen und weiterführende Informationen

  • ÖGB/GBH-Presseaussendung zur Hitzeschutzverordnung: ots.at
  • Geosphere Austria – Wetterwarnungen und Hitzestufen: geosphere.at
  • Arbeitsinspektion – Informationen zum Arbeitsschutz: arbeitsinspektion.gv.at

Schluss: Was jetzt zählt

Die Hitzeschutzverordnung ab 1. Jänner 2026 bringt Klarheit für alle, die draußen arbeiten. Sie definiert eine eindeutige Schwelle und einen konkreten Katalog an Maßnahmen. Für Beschäftigte bedeutet das mehr Sicherheit, für Betriebe mehr Planbarkeit. Der nächste Schritt ist die Umsetzung: Pläne schreiben, Infrastruktur bereitstellen, Teams schulen und die Kommunikation mit Auftraggeberinnen und Auftraggebern anpassen. Wer heute vorbereitet, startet morgen sicherer.

Wie gut ist Ihr Betrieb für Hitzestufe 2 gerüstet? Prüfen Sie Wetter-Monitoring, Beschattung, Kühlung, Trinkwasserkonzepte und Pausenregelungen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseaussendung von ÖGB/GBH und bei Geosphere Austria. Und wenn Fragen offen bleiben: Die Arbeitsinspektion unterstützt bei der praxisnahen Auslegung. Denn am Ende gilt: Schutz muss auf der Baustelle ankommen.