Wien (PK) – Mit Einstimmigkeit im Bundesrat werden nun die geplanten
Maßnahmen
der Bundesregierung gegen „Parkplatz-Abzocke“ und „Abmahnmissbrauch“
umgesetzt. Damit soll etwa der Weg vor Gericht für diese Fälle
kostengünstiger werden. Außerdem werden dazu Leitentscheidungen des
Obersten Gerichtshofs ermöglicht.
Für Klarstellungen der Rechtslage für Wertsicherungsklauseln in
Mietverträgen sprach sich die Länderkammer mit Mehrheit aus.
Übernommen wird damit unter anderem eine Entscheidung des Obersten
Gerichtshofs, wonach eine der Regelungen nach dem
Konsumentenschutzgesetz über unzulässige Vertragsbestandteile keine
Relevanz mehr für Mietverträge hat.
Maßnahmen gegen „Parkplatz-Abzocke“
Beim Thema Besitzstörungen durch Kraftfahrzeuge sei es vermehrt
zu Fällen gekommen, in denen eine Besitzstörungsklage angedroht
wurde, sollte nicht ein Geldbetrag gezahlt werden, der mehrere
hundert Euro erreichte. Mit den Gesetzesänderungen soll es
kostengünstiger werden, in diesen Fällen eine gerichtliche
Entscheidung anzustreben. Das soll jenen außergerichtlichen
Abmahnungen den Boden entziehen, bei denen unter Hinweis auf die
Kosten eines Gerichtsverfahrens höhere Zahlungen für die Abstandnahme
von einer Besitzstörungsklage verlangt werden. Um gerichtliche
Leitentscheidungen zu erhalten, wird es überdies für einen Zeitraum
von fünf Jahren möglich sein, in diesen Besitzstörungssachen den
Obersten Gerichtshof (OGH) anzurufen. Auch die anderen Maßnahmen sind
vorerst auf fünf Jahre befristet. In einer zusätzlichen Feststellung
im Justizausschuss des Nationalrats hatten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ
außerdem unterstrichen, dass aus ihrer Sicht geringfügige Eingriffe
keine Störungshandlung darstellen sollen, wenn es sich etwa um ein
einmaliges kurzfristiges Anhalten, um Befahren oder Umdrehen auf
einer befestigten Fläche handle, ohne dass dadurch jemand behindert
wurde oder jemandem ein Schaden entstanden ist.
Als „mehr als überzogen“ bezeichnete Manfred Mertel (SPÖ/K) diese
Besitzstörungsandrohungen. Mit dem nunmehrigen Gesetz sei eine
einvernehmliche Lösung erzielt worden. Der Verfahrensrahmen werde
geöffnet, damit man kostengünstig sein Recht verfolgen könne.
„Findige Mitbürger“ hätten aus „Lappalien“ ein Geschäftsmodell
gemacht, so Bernhard Ruf (ÖVP/O). Um diesem Missbrauch des Rechts auf
Eigentum entgegenzutreten, würden nun – mit einer Befristung auf fünf
Jahre – die Gebühren für diese Fälle herabgesetzt, damit sie kein
einträgliches Geschäftsmodell mehr darstellen. Massive
Besitzstörungen sollen aber weiterhin gerichtlich verfolgt werden
können, betonte Ruf.
Auch Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) erörterte, dass diese
„horrenden Forderungen“, etwa für „einmal kurz wenden“, zu einem
Geschäftsmodell geworden seien. Mit dem Gesetz sei nunmehr genau der
richtige Hebel gefunden worden, um aus dem Thema den Profit und damit
das Druckmittel herauszunehmen. Auch die Öffnung des Instanzenzugs an
den OGH sei wichtig, um mit Leitentscheidungen Klarheit zu schaffen.
Die Besitzstörung an sich bleibe unangetastet, aber für die genannten
Fälle entziehe man dem Geschäftsmodell den Profit, so Simone Jagl (
Grüne/N). Der rechtmäßige Besitzschutz bleibe bestehen, aber der
finanzielle Hahn bei missbräuchlicher Praxis werde zugedreht.
Justizministerin Anna Sporrer erläuterte, dass für die genannten
Fälle die Gerichtsgebühren reduziert würden und beim
Rechtsanwaltstarif die Bemessungsgrundlage gesenkt werde. Die „Marge“
für Abmahnungen werde daher sehr gering. Den Besitz zu verteidigen
werde weiterhin möglich bleiben, zumal auch die übrigen Tarife nicht
gesenkt würden. Wichtig ist auch aus ihrer Sicht die nunmehrige
Möglichkeit des Rechtszugs zum OGH.
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen
Zahlreiche Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen, insbesondere
zwischen Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern und Unternehmen, seien in
den letzten Jahren zum Gegenstand von Verfahren vor dem Obersten
Gerichtshof (OGH) geworden. So habe im Lichte einer Entscheidung des
OGH eine der Regelungen nach dem Konsumentenschutzgesetz über
unzulässige Vertragsbestandteile keine Relevanz mehr für Mietverträge
oder sonstige längerfristige Dauerschuldverhältnisse, heißt es in den
Erläuterungen zur Regierungsvorlage . Mit der vorliegenden
Gesetzesänderung soll die entsprechende Regelung dahingehend
präzisiert werden. Außerdem werden Klarstellungen zu den Regelungen
der gröblichen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch (ABGB) vorgenommen. Beide Änderungen sollen auch auf
bestehende Verträge anzuwenden sein.
Die Regierung schaffe mit dem Gesetz keine Sicherheit, sondern
reiße diese Schritt für Schritt ein, kritisierte Werner Gradwohl (
FPÖ/St). So werde die Festpreisgarantie in den ersten Monaten des
Mietvertrags ausgehebelt. Dadurch könne die Miete schon kurz nach dem
Einzug steigen. Auch in den Änderungen im ABGB ortet Gradwohl einen
Freibrief „für die, die verlangen und nicht für die, die zahlen
müssen“. Aus Sicht von Elisabeth Kittl (Grüne/W) wird die
Verjährungsfrist rückwirkend reduziert, was eindeutig nicht im Sinn
der Mieterinnen und Mieter sei, sondern eine konsumentenfeindliche
Regelung darstelle. Bei neuen Mietverträgen dürfen ihr zufolge
außerdem nun sofort nach Mietbeginn die Mieten angehoben werden,
während man früher ein Jahr damit warten musste. Insgesamt ortet
Kittl einen überschießenden Eingriff in die Wertsicherung von
Dauerschuldverhältnissen, der Rechtsunsicherheit und Misstrauen
fördere.
Was die Rechtssicherheit betrifft, hätten gerade die
Entscheidungen des OGH Irritationen ausgelöst, meinte Manfred Mertel
(SPÖ/K). Daher werde mit dem Gesetz sowohl im Sinne von Mieterinnen
und Mietern als auch von Vermietenden Rechtssicherheit im Bereich der
Wertsicherungsklauseln geschaffen. Rückforderungen seien zwar damit
deutlich erschwert, aber nicht ausgeschlossen, und es gebe in der
Zukunft klare Linien für die Gestaltung der Mietverträge. Auch
Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) zeigte sich überzeugt, dass nunmehr
Klarheit und Rechtssicherheit hergestellt werde. Mangelnde
Rechtssicherheit sei auch dahingehend gefährlich, dass dadurch Neubau
und Sanierungen gehemmt und die Preise steigen würden.
Der OGH habe festgestellt, dass besagte Regelung zur
Unzulässigkeit nicht auf Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge
anzuwenden sei, so Justizministerin Anna Sporrer. Mit der Reform
schaffe man Klarheit und folge der OGH-Entscheidung. Auch mit den
Änderungen im ABGB würde Rechtssicherheit geschaffen, und zwar
dahingehend, welche Kriterien für eine gröbliche Benachteiligung
ausschlaggebend seien, insbesondere für Massenverträge. Diese
Rechtssicherheit brauche es für ausgewogene und faire
Vertragsbedingungen, so die Justizministerin. (Fortsetzung Bundesrat)
mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.





