Wien (PK) – Der Finanzausschuss hat mehrheitlich einer Senkung der
Elektrizitätsabgabe für 2026 zugestimmt, um Strom günstiger zu
machen. Die Abgabe soll von 1,5 auf 0,82 Cent pro Kilowattstunde
sinken, für private Haushalte sogar auf 0,1 Cent. ÖVP, SPÖ, NEOS und
Grüne stimmten dafür. Die FPÖ stimmte vorerst dagegen, will dies aber
bis zur Abstimmung im Nationalratsplenum noch innerhalb der Partei
beraten.
Maßnahme soll kurzfristig Stromkosten reduzieren
Um die Stromkosten im Jahr 2026 zu senken, soll die
Elektrizitätsabgabe verringert werden. Ein entsprechender Antrag der
Koalitionsparteien wurde vom Finanzausschuss mehrheitlich angenommen
( 658/A ). Um diese Kostensenkung auch an die Haushalte zu bringen,
soll wie beim Stromkostenzuschussgesetz vorgegangen und die
verpflichtende Zuordnung standardisierter (synthetischer) Lastprofile
durch die Netzbetreiber herangezogen werden. Unverändert bleiben soll
der ermäßigte Steuersatz für Bahnstrom aus nicht-erneuerbaren
Energieträgern und nicht von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugten
Bahnstrom. Mit einem Abänderungsantrag wurde im Finanzausschuss eine
redaktionelle Klarstellung vorgenommen.
Angesichts hoher Energiepreise gehe es darum, die Energiekosten
zu verringern, erklärte Kurt Egger (ÖVP). Das vergangene Woche
beschlossene Elektrizitätswirtschaftsgesetz wirke mittelfristig,
sagte er (siehe Parlamentskorrespondenz 1179/2025 ), die vorliegende
Änderung soll hingegen kurzfristig im Jahr 2026 ihre Wirkung
entfalten. Damit ging auch Markus Hofer (NEOS) einher. Letzte Woche
wurde bei den strukturellen Maßnahmen ein Fortschritt gemacht, hielt
er fest. Deshalb werde nun die Maßnahme bewusst für ein Jahr gesetzt.
Bei den Haushalten sei die Reduzierung bewusst auf ein Minimum
gewählt worden; die Unternehmen würden von einer Halbierung der
Abgabe profitieren, so Hofer.
Jakob Schwarz (Grüne) zeigte sich über die Dringlichkeit
überrascht, befand die Maßnahme aber für „sehr gut“. Er hielt fest,
dass die Herausforderungen auch bei den Unternehmen groß seien und
hinterfragte, weshalb nur bei den Haushalten auf 0,1 Cent gesenkt
werden soll. Es handle sich um eine relativ kostengünstige Maßnahme,
um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, hielt Schwarz
fest und stellte die Befristung in Frage. Problematisch sah er die
fehlende echte Gegenfinanzierung aufgrund der Erhöhung des Maastricht
-Defizits.
Auswirkungen auf Maastricht-Defizit 2026
Michael Fürtbauer (FPÖ) war sich noch nicht sicher, ob die
Entlastung „der große Reißer wird“. Abgeordneter Schwarz (Grüne)
teilte diese Bedenken und erkundigte sich beim Budgetdienst des
Parlaments zur Budgetwirksamkeit der Senkung der Elektrizitätsabgabe.
Die Leiterin des Budgetdienstes erklärte, die temporäre
Abgabensenkung werde auch unter Berücksichtigung der geplanten
Gegenfinanzierung aus Dividenden das Maastricht-Defizit 2026 erhöhen,
da die höheren Dividenden zum Teil von dem Sektor Staat zugerechneten
Unternehmen geleistet werden sollen. In Summe würden sich die
Mindereinnahmen bei der Elektrizitätsabgabe im Jahr 2026 auf etwa 400
Mio. Ꞓ belaufen. Die geplante Senkung der Elektrizitätsabgabe werde
die Stromkosten im Jahr 2026 um etwa 5 % reduzieren und die
Gesamtinflationsrate werde dadurch um etwa 0,1 %-Punkte gesenkt,
erläuterte sie.
Auch Arnold Schiefer (FPÖ) interessierte sich für die
Finanzierung und brachte die Förderung in Höhe von 75 Mio. Ꞓ für
energieintensive Betriebe zur Sprache. Die Senkung der
Elektrizitätsabgabe komme aus seiner Sicht sehr spät. Die FPÖ stimme
vorerst gegen den Initiativantrag, sei aber noch nicht am Ende der
Meinungsfindung, wie Schiefer erklärte. Grundsätzlich sprach er sich
dafür aus, durch positive Signale Hoffnung zu verbreiten, sagte
Schiefer insbesondere aufgrund der aktuellen Mitteilung des
Fiskalrats, wonach das hohe Budgetdefizit zusätzliche
Konsolidierungsschritte erfordere. Strukturell habe sich nicht viel
getan, betonte er und forderte mehr Maßnahmen.
Markus Hofer (NEOS) machte auf den großen Effekt dieser
Einzelmaßnahme auf die Inflation aufmerksam. Es zähle jeder „Zehntel
Prozentpunkt“, hielt auch Andreas Ottenschläger (ÖVP) fest. Insgesamt
handle es sich um eine sinnvolle Maßnahme zur Erzielung eines guten
Effekts zur Senkung der Inflation, zeigte er sich überzeugt. Dabei
sei diese Maßnahme nicht das „Ende der Fahnenstange“, weitere
Maßnahmen bzw. Umstrukturierungen seien vorgesehen, so Ottenschläger.
Entlastung für Haushalte und Unternehmen
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hielt die Entlastungen ab
1.1.2026 für ein wichtiges Signal und eine schnell wirkende Maßnahme.
Den Haushalten komme aufgrund der Auswirkungen auf die Inflation eine
größere Senkung zu als den Unternehmen, sagte sie zu Jakob Schwarz.
Je nach Größe des Haushalts liege die Ersparnis zwischen 70 Ꞓ und 30
Ꞓ (für einen Einpersonenhaushalt) pro Jahr, hielt die
Staatssekretärin fest. Es gelte die Maßnahmen der Bundesregierung im
Gesamtpaket zu sehen, betonte Eibinger-Miedl. Zudem seien weitere
Beschlüsse im nächsten Jahr geplant.
Elisabeth Götze (Grüne) gab zu bedenken, dass bei den Haushalten
erheblich mehr gesenkt werde, als bei den Unternehmen. Es werde nicht
das volle Potenzial, das von der EU möglich sei, genutzt. Barbara
Teiber (SPÖ) hielt es für wünschenswert, die Abgabe auch für
Unternehmen stärker zu senken, wenn das Geld zur Verfügung stünde. Es
könnte immer mehr sein, wir würden uns mehr wünschen, aber „wir haben
nicht mehr“, hielt Kurt Egger (ÖVP) dazu fest. Es gehe darum, alle
Möglichkeiten auszunutzen, um positive Signale an die Unternehmen zu
senden.
Kai Jan Krainer (SPÖ) machte auf die hohe Eigenkapitalbilanz von
Energieunternehmen aufmerksam, die nun zur Finanzierung beitragen
soll. Das Günstiger-Strom-Gesetz brauche ein Jahr, um in Wirkung zu
kommen, weshalb die Maßnahme bei der Elektrizitätsabgabe kurzfristig
wirken soll, führte Krainer aus. Auf der Stromrechnung soll dies zu
einer Entlastung von etwa 50 Ꞓ pro Jahr und Haushalt führen, denn die
Stromkosten würden um 5 % sinken. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla





