Nationalrat: Schulrecht, Mieten, Gesundheit – 11.12.2025

Redaktion

Am 5. Dezember 2025 blickt Österreich auf zentrale Beschlüsse im Nationalrat: Schulrechtspaket, Mietpreisbremse und Gesundheitsreformfonds prägen die Agenda. Wer in Wien, Graz oder Innsbruck zur Miete wohnt, Kinder in die Schule begleitet oder medizinische Termine plant, sollte jetzt genauer hinsehen. Die Weichenstellungen betreffen das tägliche Leben: von der geplanten Deckelung von Mieten über strengere Regeln an Schulen bis zu längeren Speicherfristen von ELGA-Daten. Gleichzeitig stehen Maßnahmen gegen Parkplatz-Abmahnungen, ein neues Vergabegesetz und Unterstützungen für Beschäftigte im Tourismus auf dem Programm. Dieser Überblick ordnet die geplanten Vorhaben ein, erklärt Fachbegriffe verständlich und vergleicht, was in anderen Bundesländern sowie in Deutschland und der Schweiz gilt. Die Debatte ist aktuell: Die Plenarberatungen sind für 11. Dezember 2025 angesetzt, die Fragestunde mit dem Verkehrsminister startet am selben Tag. Was heißt das konkret für Bürgerinnen und Bürger – und was bringt das Jahr 2026?

TOP-Themen im Nationalrat: Schulrecht, Mietpreisbremse, Gesundheit

Laut der Parlamentskorrespondenz stehen am 11. Dezember mehrere Vorlagen auf der Tagesordnung. Im Bildungsbereich geht es um ein Schulrechtspaket mit Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag, einer neuen Suspendierungsbegleitung bei Unterrichtsausschlüssen und verpflichtenden Perspektivengesprächen zur Vermeidung von Schulabbrüchen. Im Wohnbereich wird die fünfte Auflage des Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes beraten, mit Deckelungen der Inflationsanpassung in geregelten Mietsegmenten sowie Eingriffen in freie Mieten. Sozial- und gesundheitspolitisch prägt ein geplanter Gesundheitsreformfonds mit jährlich rund 500 Millionen Euro für 2026 bis 2030 die Debatte, begleitet von der Verschiebung des elektronischen Eltern-Kind-Passes auf Oktober 2026, einer Verlängerung der ELGA-Speicherfrist auf 30 Jahre und einer einheitlichen Diagnosen- und Leistungskodierung mit späterem Start im ambulanten Bereich.

Weitere Punkte betreffen Maßnahmen gegen sogenannte Parkplatz-Abzocke, Klarstellungen zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen, ein neues Vergaberechtsgesetz, Präzisierungen bei Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter, Ausnahmen vom Zuverdienstverbot für Personen in langen AMS-Schulungen sowie einen Unterstützungsfonds für Tourismusbeschäftigte. Außenpolitisch wird die Verurteilung von dokumentierten Menschenrechtsverletzungen im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bekräftigt. Zudem gibt es Erleichterungen beim Pensionsnachkauf und Pflegegeld für Überlebende der NS-Verfolgung, die Österreich zwischen 1945 und 1955 verlassen mussten.

Fragestunde am 11. Dezember

Die Sitzung beginnt am 11. Dezember mit einer Fragestunde an den Verkehrsminister. Das bietet Gelegenheit, aktuelle Themen wie öffentliche Verkehrsinfrastruktur, Klimatickets oder Verkehrssicherheit anzusprechen. Die Fragestunde setzt erfahrungsgemäß Akzente für den Debattenverlauf des Plenums.

Fachbegriffe ausführlich erklärt

Kopftuchverbot an Schulen

Das geplante Kopftuchverbot richtet sich an Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag und soll an öffentlichen wie privaten Schulen gelten. Gemeint ist eine Kopfbedeckung, die nach islamischer Tradition das Haupt verhüllt. Ziel ist laut Begründung der Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit. Ausgenommen sind Unterricht und schulbezogene Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes. Bei Verstößen sind nach erfolglosen Gesprächen Geldstrafen bis 800 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafen bis zu zwei Wochen vorgesehen. Die Maßnahme ist rechtlich sensibel, weil sie Grundrechte wie Religionsfreiheit berührt. Befürworter betonen den Schutz von Minderjährigen vor sozialem Druck; Kritikerinnen und Kritiker warnen vor Diskriminierung und verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Inkrafttritt ist für 1. September 2026 vorgesehen, mit einer Informationsphase ab Februar.

Suspendierungsbegleitung

Suspendierungsbegleitung meint strukturierte Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen sind. Ziel ist, Verhaltensursachen zu erkennen, Konflikte zu entschärfen und eine rasche Rückkehr in den regulären Unterricht zu ermöglichen. Dazu gehören pädagogische Gespräche, sozialarbeiterische Betreuung und abgestimmte Maßnahmenpläne. Im Mittelpunkt steht Prävention: Statt reiner Sanktion sollen Hilfsangebote greifen, um Schulabbrüche zu verhindern und Lernchancen zu sichern. Das Instrument ergänzt Perspektivengespräche und die vorhandenen Angebote von Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und anderen psychosozialen Diensten. Entscheidend ist die bedarfsgerechte Verfügbarkeit im gesamten Bundesgebiet, damit Standards nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Schulalltag wirken.

Wertsicherungsklauseln

Wertsicherungsklauseln sind Vertragsbestimmungen, mit denen Zahlungen – etwa Mieten – an einen Index wie den Verbraucherpreisindex angepasst werden. Sinn dieser Klauseln ist, Kaufkraftschwankungen durch Inflation auszugleichen. In der Praxis kam es jedoch zu Rechtsunsicherheiten, insbesondere im Verhältnis Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Unternehmerinnen und Unternehmern. Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof haben die Interpretation einzelner Bestimmungen verändert. Die nun vorgesehenen Klarstellungen im Konsumentenschutzgesetz und im ABGB zielen darauf ab, Transparenz zu erhöhen und Missverständnisse zu vermeiden. Wichtig: Klauseln müssen verständlich formuliert sein, das Anknüpfen an den Index nachvollziehbar und die Anpassungsmechanik klar, damit Mieterinnen und Mieter ebenso wie Vermieterinnen und Vermieter ihre Ansprüche einschätzen können. Die Änderungen sollen auch auf bestehende Verträge wirken.

Mietpreisbremse und Valorisierung

Unter Mietpreisbremse versteht man rechtliche Eingriffe, die Mietanstiege dämpfen. Valorisierung bedeutet in diesem Zusammenhang die regelmäßige Anpassung von Beträgen an die Inflation. Laut Vorlage soll im geregelten Wohnungsmarkt – Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen – die Inflationsanpassung 2026 auf 1 Prozent und 2027 auf 2 Prozent begrenzt werden. Für freie Mieten gilt: Liegt die Jahresteuerung über 3 Prozent, darf der darüberliegende Teil nur zur Hälfte für Anpassungen herangezogen werden. Zusätzlich wird die Mindestbefristung von Wohnungen grundsätzlich auf fünf Jahre verlängert. Die beabsichtigte Wirkung: Planungssicherheit für Haushalte, fairere und vorhersehbare Mietentwicklungen auch bei starken Inflationsspitzen und weniger Rechtsstreitigkeiten über unzulässige Klauseln. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung, Investitionsanreize im Bestand zu sichern.

Gesundheitsreformfonds

Der Gesundheitsreformfonds ist als Finanzierungsinstrument für die Jahre 2026 bis 2030 konzipiert, dotiert mit rund 500 Millionen Euro pro Jahr. Die Mittel sollen Angebote im niedergelassenen Bereich ausbauen, etwa Primärversorgungseinheiten, abendliche und Wochenend-Ordinationszeiten, Telemedizin und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Finanziert wird der Fonds über gesetzlich verankerte Zuzahlungen der Pensionsversicherung; betroffen sind nicht die individuellen Beiträge der Pensionistinnen und Pensionisten. Verteilt werden 72,96 Prozent an den Fonds der ÖGK, 22,24 Prozent an die SVS, 4,8 Prozent an die BVAEB. Der Nutzen liegt in koordinierter Planung und messbaren Zielvorgaben. Kritisch sehen Teile der Opposition, ob die Summe ausreicht und ob der Steuerungsmechanismus genügend Reformdruck erzeugt, um Wartezeiten spürbar zu verkürzen.

ELGA-Speicherfrist

ELGA – die Elektronische Gesundheitsakte – erleichtert den Zugriff von berechtigten Gesundheitsdienstleistern auf medizinische Dokumente von Patientinnen und Patienten. Die Speicherfrist soll von 10 auf 30 Jahre verlängert werden. Das ist vor allem für chronische, seltene oder komplexe Krankheiten relevant, bei denen lange Verlaufsbeobachtungen für Diagnose und Therapie entscheidend sind. Längere Speicherfristen ermöglichen auch die Vermeidung von Doppeluntersuchungen, verbessern die Arzneimitteltherapiesicherheit und erleichtern die Kontinuität der Versorgung bei Behandlerwechseln. Gleichzeitig bleiben Datenschutz und Zugriffsrechte zentral: Zugriffe sind protokolliert, und Bürgerinnen und Bürger behalten Opt-out-Möglichkeiten für bestimmte ELGA-Module. Die Verlängerung ist also ein Abwägen zwischen Versorgungsqualität und Datensparsamkeit.

Elektronischer Eltern-Kind-Pass

Der Eltern-Kind-Pass dokumentiert Untersuchungen rund um Schwangerschaft und frühe Kindheit. Die digitale Umstellung sollte ursprünglich früher kommen, wird nun aber auf 1. Oktober 2026 verschoben. Begründet wird das mit der Komplexität des Projekts; begleitend ist eine Aktualisierung des Untersuchungsprogramms vorgesehen, inklusive möglicher zusätzlicher Hebammenberatung. Der Vorteil eines elektronischen Passes liegt in besserer Lesbarkeit, weniger Verlustfällen und einfacherem Teilen medizinischer Informationen. Aus Perspektive vieler Familien ist die Frage der Wahlfreiheit relevant: Wer analog bevorzugt, wünscht sich oftmals eine Papieroption. Die Debatte wird in den kommenden Monaten weiterlaufen, da Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit über die Akzeptanz entscheiden.

Besitzstörungsklage und Maßnahmen gegen Parkplatz-Abmahnungen

Besitzstörungsklagen dienen dazu, unrechtmäßige Eingriffe in den Besitz zu unterbinden, etwa das Abstellen eines Fahrzeugs auf privatem Grund. In der Praxis wurden teils hohe außergerichtliche Zahlungen verlangt, unter Verweis auf drohende Prozesskosten. Das Maßnahmenpaket senkt die Gerichtsgebühr auf 70 Euro, bei Klagzurückziehung vor Zustellung auf 35 Euro; der Streitwert wird unter bestimmten Bedingungen im Rechtsanwaltstarifgesetz mit 40 Euro festgelegt. Das soll Verfahren erleichtern, missbräuchliche Abmahnungen zurückdrängen und Rechtssicherheit fördern. Leitentscheidungen des OGH sind befristet fünf Jahre möglich. Klar ist: Bagatelleingriffe wie kurzes Anhalten ohne Behinderung sollen nicht als Störung gelten. Das entlastet Betroffene und Gerichte.

Vergaberechtsgesetz und eForms

Das neue Vergaberechtsgesetz will Transparenz erhöhen, Rechtssicherheit bei Rahmenvereinbarungen schaffen und EU-Vorgaben umsetzen. Künftig kommen elektronische Formulare – eForms – und ein Pauschalgebührensystem im Rechtsschutz. Wichtige Schwellenwerte werden verstetigt: Bei Bauaufträgen bleibt eine Direktvergabe bis unter 200.000 Euro zulässig; bisher lag der Schwellenwert bei 143.000 Euro. Nachhaltigkeitskriterien sollen stärker berücksichtigt werden. Das Ziel: effiziente Verfahren, bessere Vergleichbarkeit der Ausschreibungsdaten und weniger Rechtsrisiken. Kritikpunkte drehen sich um Dokumentationsaufwand und Transparenzfragen. Für die Praxis heißt das: Auftraggeber brauchen Schulungen zu eForms, Bieterinnen und Bieter profitieren von standardisierten Informationen und planbaren Fristen.

Historische Entwicklung und Einordnung

Die Themen des Pakets knüpfen an Entwicklungslinien der letzten Jahre an. Im Mietrecht ist die Balance zwischen leistbarem Wohnen und Investitionssicherheit ein Dauerthema. Nach starken Inflationsjahren wurden Valorisierungsmechanismen in Frage gestellt. Frühere Inflationslinderungsgesetze pausierten Richtwerterhöhungen temporär oder dämpften Indexanpassungen. Nun wird der Ansatz weiterentwickelt: Deckelungen im geregelten Segment und Eingriffe in freie Mieten. Historisch betrachtet hat Österreich ein vielschichtiges Mietrecht, in dem Richtwerte, Kategoriemieten und freie Verträge nebeneinander bestehen – ein System, das auf Sozialpartnerschaft und differenzierte Schutzregime setzt.

Im Gesundheitswesen bewegt sich die Reform seit Jahren zwischen Digitalisierungsschub und Datenschutzfragen. ELGA startete mit Debatten um Opt-out und Zugriffsrechte. Die Verlängerung der Speicherfrist spiegelt medizinische Realitäten von Chronikerinnen und Chronikern wider. Gleichzeitig verlangten neue Versorgungsmodelle – Primärversorgungseinheiten, Telemedizin – nach einer nachhaltigen Finanzierung, wofür der Gesundheitsreformfonds nun ein Vehikel bietet. Die Verzögerung beim elektronischen Eltern-Kind-Pass wiederum zeigt, wie anspruchsvoll interoperable IT-Lösungen sind, wenn unterschiedliche Systeme und Nutzerbedürfnisse zusammengeführt werden.

Auf Ebene der Schulpolitik ist die Frage religiöser Symbole seit Jahren umstritten. Frühere Debatten drehten sich um Gleichbehandlung, Kindeswohl und Integration. Mit dem jetzigen Entwurf wird eine Altersgrenze definiert und eine Umsetzungsphase eingeplant. Daneben wächst das Bewusstsein, dass reine Sanktionen bei Schulkonflikten nicht ausreichen: Deshalb ergänzen Suspendierungsbegleitung und Perspektivengespräche den Werkzeugkasten. In Summe zeigen die Vorhaben: Der Gesetzgeber reagiert auf soziale, wirtschaftliche und technologische Veränderungen – mit Blick auf Alltagstauglichkeit und Rechtssicherheit.

Vergleich: Bundesländer, Deutschland, Schweiz

Innerhalb Österreichs unterscheiden sich die Wohnungsmärkte stark. Wien mit hohem Anteil an Gemeindebauten und geförderten Wohnungen profitiert besonders von dämpfenden Regeln, während in westlichen Bundesländern mit angespanntem Tourismus- und Freizeitwohnenmarkt andere Dynamiken wirken. Die geplante Valorisierungsdeckelung im geregelten Segment betrifft österreichweit Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen, ist aber in Städten mit hohem Mietanteil spürbarer als in Regionen mit höherem Eigentumsanteil. Bei der Schulpolitik hängt die Umsetzung von Unterstützungsinstrumenten wie Schulsozialarbeit auch von regionaler Ausstattung ab; die Entschließung fordert hier bundeseinheitliche, bedarfsgerechte Standards.

Deutschland kennt in vielen Städten Mietbremsen, Kappungsgrenzen und Indexmiet-Regeln. Die Logik ähnelt dem österreichischen Dämpfungsansatz, allerdings unterscheiden sich Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Bei Gesundheitsdaten betreiben die Länder eigene Krankenhaus-IT-Strukturen; die elektronische Patientenakte wird bundesweit ausgebaut, mit Diskussionen um Zugriff und Nutzung für Forschung. In der Schweiz sind Mietzinsanpassungen häufig an den Referenzzinssatz gekoppelt; die Mechanik unterscheidet sich damit vom österreichischen Indexmodell. Bei Gesundheitsdaten gelten strenge kantonale und nationale Datenschutzvorgaben, während Digitallösungen schrittweise ausgebaut werden. Insgesamt zeigt der Ländervergleich: Österreich wählt einen Mittelweg aus bundesweiten Leitplanken und sektoralen Detailregeln, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.

Bürger-Impact: Was bedeutet das konkret?

Für Mieterinnen und Mieter in Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen bringt die Deckelung der Inflationsanpassung spürbare Entlastung: 2026 nur 1 Prozent, 2027 2 Prozent. Haushalte können damit besser kalkulieren, vor allem wenn Energie- und Lebenshaltungskosten schwanken. In freien Mietverträgen dämpft die Halbierung des über 3 Prozent liegenden Inflationsanteils Anpassungsspitzen. Beispiel: Liegt die Teuerung bei 6 Prozent, dürfen für die Valorisierung nur 4,5 Prozent angesetzt werden (3 Prozent plus die Hälfte von 3). Für Vermieterinnen und Vermieter bedeutet dies planbarere Einnahmen, allerdings auch die Notwendigkeit, Investitionen langfristiger zu betrachten.

Familien profitieren von klaren Strukturen an Schulen: Suspendierungsbegleitung und Perspektivengespräche setzen auf Unterstützung statt Eskalation. Das kann helfen, Konflikte früh zu lösen. Beim Kopftuchverbot stehen rechtliche Abwägungen im Vordergrund; Eltern sollten sich auf Informationsphasen und Beratung durch Schulen einstellen. Für Patientinnen und Patienten können längere ELGA-Speicherfristen eine lückenlosere Versorgung bedeuten – besonders bei chronischen Leiden. Wer Datenschutzbedenken hat, sollte die Optionen in ELGA kennen und individuelle Einstellungen prüfen.

Beschäftigte in der Tourismusbranche erhalten über den neuen Fonds Unterstützung für Aus- und Weiterbildung. Das kann in Regionen mit Fachkräftemangel Arbeitsplätze sichern. Für Arbeitslose in intensiven AMS-Schulungen sind Ausnahmen vom Zuverdienstverbot vorgesehen; das schafft Flexibilität, wenn Ausbildung und geringfügige Tätigkeit kombiniert werden. Im Alltag vieler Autofahrerinnen und Autofahrer bringen die Maßnahmen gegen Parkplatz-Abmahnungen mehr Rechtssicherheit: Wer unberechtigt auf hohe Beträge gedrängt wird, kann leichter ein Gericht anrufen, ohne unverhältnismäßige Kosten zu riskieren.

Zahlen und Fakten im Überblick

  • Mieten im geregelten Segment: Deckelung der Inflationsanpassung 2026 mit 1 Prozent, 2027 mit 2 Prozent; Valorisierungen jeweils zum 1. April.
  • Freier Wohnungsmarkt: Liegt die Jahresinflation über 3 Prozent, wird der darüberliegende Anteil nur zur Hälfte für die Valorisierung herangezogen.
  • Mindestbefristung von Wohnungen: grundsätzlich 5 Jahre, Ausnahmen möglich.
  • Wertsicherungsklauseln: rechtliche Klarstellungen im KSchG und ABGB, Anwendbarkeit auch auf bestehende Verträge.
  • Gesundheitsreformfonds: jährlich rund 500 Mio. Euro von 2026 bis 2030; Verteilung 72,96 Prozent ÖGK, 22,24 Prozent SVS, 4,8 Prozent BVAEB.
  • ELGA: Speicherfrist-Ausweitung von 10 auf 30 Jahre.
  • Elektronischer Eltern-Kind-Pass: neuer Start am 1. Oktober 2026.
  • Parkplatz-Fälle: Gerichtsgebühr 70 Euro (bzw. 35 Euro bei früher Klagzurückziehung); Streitwert im RATG unter Bedingungen 40 Euro; exemplarischer RATG-Tarif 107,76 Euro; OGH-Anrufung in Besitzstörungssachen befristet fünf Jahre möglich.
  • Vergaberecht: Direktvergabe bei Bauaufträgen bis unter 200.000 Euro (zuvor 143.000 Euro); Einführung von eForms und Pauschalgebühren im Rechtsschutz.
  • Schule: Kopftuchverbot ab 1. September 2026; Truancy-Strafen Anhebung auf 150 bis 800 Euro.

Recht und Verfahren: Was noch wichtig ist

Die Anpassung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes verlängert die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums als notifizierende Behörde bis 30. Juni 2026, um Strukturen im zuständigen Ressort aufzubauen. Im Justizbereich werden Klarstellungen zu gröblicher Benachteiligung vorgenommen; Verträge über Raummiete erfüllen laut Justizministerium nicht die Kriterien des Massenvertrags in der besagten Bestimmung. Beim Vergaberecht reagieren die Neuerungen auf EU-Vorgaben; damit steigt die Vergleichbarkeit der Daten und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen.

Sozialrechtlich werden Details bei der Teilpension nachgebessert; die Mitversicherung von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten bei Kindererziehung wird erleichtert. Ein Abänderungsantrag verlängert eine Günstigkeitsklausel in der knappschaftlichen Pensionsversicherung. Bei Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter wird präzisiert, welche Branchen – basierend auf zwischen 1. Jänner 2018 und 30. Juni 2025 vereinbarten Kollektivverträgen – abweichende Regeln anwenden dürfen. Im Sinne der EU-Mindestlohnrichtlinie wird der Kündigungsschutz in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten verbessert, wenn es um Beschwerden wegen Unterschreitungen des Kollektivvertrags-Mindestlohns geht.

Zukunftsperspektive: Worauf sich Österreich einstellen sollte

Im Mietrecht wird 2026/27 zum Praxistest für die neuen Dämpfungsmechanismen. Entscheidend ist, ob die Deckelung kurzfristige Entlastungen schafft, ohne Sanierungen und Investitionen auszubremsen. Erwartbar sind Evaluierungen der Wirkung auf Haushaltsbudgets, Fluktuationsraten und Rechtsstreitigkeiten. Im Gesundheitswesen hängt der Erfolg des Reformfonds davon ab, ob zusätzliche Kassenstellen, Primärversorgung und telemedizinische Angebote messbar mehr Versorgungskapazität schaffen. Hier werden Versorgungslücken am Abend und Wochenende besonders genau beobachtet.

Die Digitalisierung im Gesundheitssystem bleibt ein Langstreckenlauf. Mit der verlängerten ELGA-Speicherfrist wird Versorgungskontinuität gestärkt; parallel müssen digitale Kompetenzen bei Behandelnden und Patientinnen sowie Patienten wachsen. Beim elektronischen Eltern-Kind-Pass wird Akzeptanz von Usability und Servicequalität abhängen. In der Schulpolitik werden begleitende Maßnahmen zur Gewaltprävention, Schulsozialarbeit und Psychologie den Unterschied machen: Je mehr niederschwellige Hilfe im Alltag ankommt, desto weniger Eskalationen braucht es.

In der Beschaffungspraxis werden eForms und klare Schwellenwerte die Vergleichbarkeit heben. Je standardisierter die Daten, desto besser können öffentliche Auftraggeber steuern, und Unternehmen kalkulieren. Bei den Maßnahmen gegen Parkplatz-Abmahnungen ist zu erwarten, dass die gesenkten Gebühren und mögliche OGH-Leitentscheidungen die Rechtsprechung vereinheitlichen und missbräuchliche Forderungen eindämmen. Insgesamt zeigt die Agenda: 2026 wird ein Jahr der Umsetzung. Der entscheidende Erfolgsfaktor sind gut informierte Bürgerinnen und Bürger – und verwaltungspraktische Lösungen, die in Schulen, Ordinationen, Ämtern und auf Mietmärkten funktionieren.

Quellen, Kontext und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag basiert auf der Parlamentskorrespondenz, Pressedienst der Parlamentsdirektion. Zur vollständigen Vorlage und laufenden Updates empfehlen wir den Blick in die offizielle Aussendung und die Parlamentsmediathek:

Schluss: Was jetzt zu tun ist

Die wichtigsten Punkte: Mietanpassungen werden 2026/27 gebremst, das Schulrechtspaket kombiniert neue Verbote mit betreuenden Maßnahmen, und der Gesundheitsreformfonds soll Versorgung spürbar verbessern. Digitalisierungsschritte wie ELGA-Speicherfristen und der elektronische Eltern-Kind-Pass werden erweitert beziehungsweise später umgesetzt. Für den Alltag heißt das: Mietverträge prüfen, Schulinformationen aktiv einholen, ELGA-Einstellungen kennen, und bei Parkplatz-Konflikten rechtssicher vorgehen. Bleibt die Frage: Wie gut gelingt die Umsetzung vor Ort – in Schulen, Ordinationen und auf Ämtern? Hinweise und Updates finden Sie in den offiziellen Dokumenten des Parlaments sowie in der Mediathek. Teilen Sie diesen Überblick mit Menschen in Ihrem Umfeld, die von Miete, Schule oder Gesundheit besonders betroffen sind – informierte Entscheidungen sind die halbe Miete.