Am 2. Dezember 2025 hat der Finanzausschuss in Wien das Betrugsbekämpfungspaket vorangebracht: schärfere NoVA-Regeln, neue Krypto-Meldepflicht, 15% CFC-Satz. Österreich rückt damit einen entscheidenden Schritt näher an ein umfassendes Maßnahmenbündel, das Steuertransparenz erhöht, soziale Beitragslücken schließt und den Datenaustausch in der EU ausweitet. Für die heimische Wirtschaft, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Konsumentinnen und Konsumenten ist das politisch und finanziell relevant. Denn das Paket zielt auf mehr Fairness und wirksamere Betrugsbekämpfung ab – mit unmittelbaren Folgen vom Bauhof bis zur Vermietung hochpreisiger Immobilien. Laut Regierungsangaben könnte es dem Bundeshaushalt 2026 rund 270 Millionen Euro bringen. Der aktuelle Beschluss im Ausschuss ist jedoch noch nicht das Ende des parlamentarischen Prozesses: Teile des Pakets benötigen eine Zweidrittelmehrheit im Plenum. Die Signale der Parteien deuten auf Verhandlungsbereitschaft hin, doch Details – insbesondere zur NoVA – werden noch intensiv diskutiert.
Betrugsbekämpfungspaket: Inhalt, Ziele und Bedeutung für Österreich
Das Betrugsbekämpfungspaket 2025 setzt an mehreren zentralen Hebeln an: steuerliche Regeln werden nachgeschärft, sozialversicherungsrechtliche Haftungen erweitert und der EU-weite Informationsaustausch über Finanzdaten und Kryptowerte ausgebaut. Die Bundesregierung verbindet damit zwei zentrale Anliegen: fairen Wettbewerb zwischen steuerehrlichen Unternehmen und Marktteilnehmerinnen und -teilnehmern herstellen sowie das Budget vor systematischer Ausnutzung von Lücken zu schützen. Nach dem Votum im Finanzausschuss ist klar: Die Mehrheit im Parlament sieht in der Summe einen Gewinn für Standort, Wettbewerbsgerechtigkeit und Vollzugsfähigkeit der Behörden. Zugleich verweisen einzelne Fraktionen auf offene Punkte – etwa bei der NoVA –, die bis zur Beschlussfassung im Plenum präzisiert werden sollen. Quelle und Details zur Ausschussdebatte finden sich in der Parlamentskorrespondenz des Pressedienstes der Parlamentsdirektion, abrufbar als Originalmeldung.
Die drei Säulen: Steuern, Sozialabgaben, Daten
Die Regierungsvorlagen sind als drei Sammelnovellen strukturiert: Steuern, Sozialabgaben und Daten. In der Steuersäule findet sich unter anderem der Entfall des Vorsteuerabzugs bei der Vermietung von Luxusimmobilien über zwei Millionen Euro, eine präzisierte NoVA-Systematik für Auslandsverbringungen und strengere Regeln für stiftungsähnliche ausländische Konstruktionen. Auf der Seite der Sozialabgaben wird die Auftraggeberhaftung am Bau ausgeweitet, besonders bei Arbeitskräfteüberlassung. Der Datenkomplex setzt die EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch über meldepflichtige Kryptowerte um, erweitert die bestehenden Melde- und Sorgfaltspflichten und inkludiert neue digitale Finanzprodukte wie E-Geld, digitale Zentralbankwährungen und Kryptowerte. Ergänzend werden die Befugnisse des Zolls erweitert und eine tägliche Bargeldgrenze von 10.000 Euro beim Finanzamt vorgesehen, um Geldwäsche zu erschweren.
Fachbegriffe verständlich erklärt
Betrugsbekämpfungspaket
Unter Betrugsbekämpfungspaket versteht man ein Gesetzesbündel, das verschiedene Paragraphen und Materien gleichzeitig anpasst, um Steuer- und Sozialbetrug systematisch schwieriger zu machen. Der Ansatz ist ganzheitlich: Nicht nur einzelne Schlupflöcher werden geschlossen, sondern Abläufe in Behörden, Meldepflichten für Unternehmen und Sanktionen im Strafrecht aufeinander abgestimmt. Das Ziel ist, steuerehrliche Unternehmen und Haushalte zu entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig die Einnahmenbasis des Staates zu stabilisieren. Wichtig für Laien: Es geht nicht nur um strengere Strafen, sondern auch um bessere Daten, klarere Verantwortungsketten und praktikable Prüfmechanismen. So sollen Kontrollen zielgenauer werden und ehrliche Akteurinnen und Akteure weniger Bürokratie spüren als bisher.
Auftraggeberhaftung
Die Auftraggeberhaftung bedeutet, dass ein Unternehmen, das andere Firmen oder Arbeitskräfte am Bau beauftragt, in bestimmten Fällen mitverantwortlich für die ordnungsgemäße Abführung von Abgaben und Beiträgen ist. Praktisch heißt das: Wenn ein Subunternehmen Lohnabgaben nicht korrekt zahlt, kann der größere Auftraggeber unter Umständen dafür herangezogen werden. Für Laien: Der Staat will verhindern, dass sich unseriöse Firmen hinter Ketten von Subaufträgen verstecken und so Beiträge nicht leisten. Durch die Haftung steigen Anreize, mit verlässlichen Partnern zu arbeiten. Für die Bauwirtschaft ist das ein Eingriff, der kurzfristig mehr Prüfaufwand bringt, mittel- bis langfristig aber fairen Wettbewerb fördert, weil Schwarzarbeit und Scheinkonstruktionen weniger attraktiv werden.
Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ist ein Grundprinzip der Umsatzsteuer: Unternehmerinnen und Unternehmer können die Umsatzsteuer, die sie selbst beim Einkauf von Leistungen und Waren bezahlt haben (Vorsteuer), von der Umsatzsteuer abziehen, die sie ihren Kundinnen und Kunden in Rechnung stellen. Bei der Vermietung von besonders teuren Immobilien – über zwei Millionen Euro – soll dieser Abzug künftig entfallen. Laienfreundlich formuliert: Wer sehr teure Immobilien vermietet, kann die beim Bau oder Ankauf angefallene Umsatzsteuer nicht mehr gegenrechnen. Das soll steuersystematisch Ausnahmen eindämmen, Einnahmen sichern und Wettbewerbsneutralität stärken. Laut Vorlage wird damit ein jährlicher Budgeteffekt von etwa 50 Millionen Euro erwartet.
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die NoVA ist eine Abgabe auf Fahrzeuge, die sich am Normverbrauch bzw. am CO2-Ausstoß orientiert. In der Praxis fällt sie beim erstmaligen Zulassen in Österreich an. Bisher gab es Regelungen zur Rückerstattung bei Ausfuhr. Künftig soll die Rückerstattung beim Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland deutlich eingeschränkt werden. Eine Abänderung sieht jedoch vor, dass bei einer vorübergehenden Zulassung im Inland von maximal vier Jahren weiterhin eine Vergütung möglich bleibt, wenn das Fahrzeug ins Ausland verbracht wird. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Weniger Anreize, Fahrzeuge kurzzeitig in Österreich zuzulassen, um sich NoVA-Vorteile zu sichern, und insgesamt mehr Systemklarheit.
Arbeitskräfteüberlassung
Arbeitskräfteüberlassung beschreibt den Einsatz von Personal, das formal nicht beim Einsatzbetrieb angestellt ist, sondern von einem Personaldienstleister bereitgestellt wird. Am Bau ist diese Praxis verbreitet, etwa um Auftragsspitzen abzufangen. Aus Sicht der Behörden entstehen hier aber besondere Risiken für Lohn- und Sozialdumping, wenn Beiträge nicht korrekt abgeführt werden. Die Ausweitung der Auftraggeberhaftung auf Fälle der Arbeitskräfteüberlassung soll Missbrauch erschweren. Für Laien: Es wird für große Bauunternehmen wichtiger, bei der Auswahl von Partnern auf Seriosität zu achten und Nachweise einzufordern. Das verringert die Möglichkeiten für Scheinunternehmen, verdeckte Beschäftigung oder fehlende Beitragszahlung.
Niedrigbesteuerung und Körperschaftsteuer 15%
Mit Niedrigbesteuerung ist gemeint, dass eine ausländische Körperschaft in ihrem Staat effektiv sehr niedrig besteuert wird und dadurch in Österreich steuerliche Gestaltungen begünstigt werden könnten. Die Anhebung auf einen einheitlichen Steuersatz von 15% ab 2026 knüpft an internationale Mindeststeuerstandards an. Für Laien: Österreich will damit vermeiden, dass Gewinne in sehr günstig besteuernde Konstruktionen verschoben werden. Der Schritt macht die Gestaltungsmöglichkeiten weniger attraktiv und stärkt das inländische Steueraufkommen. Aus Sicht der Unternehmen bringt das Klarheit, weil sich die Schwelle an verbreiteten internationalen Benchmarks orientiert und so Planbarkeit erhöht.
Automatischer Informationsaustausch über Kryptowerte
Der automatische Informationsaustausch ist ein Mechanismus, mit dem Steuerbehörden standardisierte Finanzdaten aus dem Ausland erhalten. Für Kryptowerte bedeutet das: Anbieterinnen und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen sich registrieren, Sorgfaltsprüfungen durchführen und Transaktionen sowie relevante Kundendaten in definierten Fristen melden. Diese Informationen werden anschließend automatisch an zuständige Behörden in anderen Staaten weitergegeben. Für Laien: Was bei Bankkonten bereits Standard ist, kommt nun schrittweise auch für digitale Vermögenswerte. Ziel ist, Transparenzlücken zu schließen und sicherzustellen, dass Erträge aus Kryptogeschäften korrekt versteuert werden. Weitere Orientierung zu EU-Steuerinitiativen bietet die Seite der EU-Steuerpolitik.
Insolvenz-Anfechtungsschutz für vorab entrichtete Steuern
Bei Firmenpleiten können Zahlungen, die kurz vor der Insolvenz geleistet wurden, im Rahmen des Insolvenzverfahrens manchmal angefochten und rückgängig gemacht werden. Der nun geplante Schutz für vor dem Verfahren entrichtete Abgaben und Steuern bedeutet: Diese Zahlungen sollen von Rückforderungen ausgenommen sein. Für Laien: Der Staat will verhindern, dass ordentlich abgeführte Steuern nachträglich in die Insolvenzmasse zurückfließen. Das stabilisiert die Einnahmen, reduziert Rechtsrisiken und erhöht die Berechenbarkeit für Finanzverwaltung und Unternehmen gleichermaßen.
Historischer Kontext: Von punktuellen Kontrollen zu integrierter Transparenz
Die Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug hat in Österreich einen langen Weg hinter sich. Über Jahrzehnte konzentrierte sich die Praxis auf punktuelle Prüfungen, verschärfte Strafrahmen und materielle Nachschärfungen in einzelnen Gesetzen. Mit dem Digitalisierungsschub und der Globalisierung von Wertschöpfung – etwa durch komplexe Lieferketten, vernetzte Dienstleistungen und digitale Produkte – stiegen jedoch Komplexität und Tempo. Daher verlagerte sich der Schwerpunkt zunehmend auf strukturierte Datenflüsse, standardisierte Meldesysteme und internationale Zusammenarbeit. In der EU wurden gemeinsame Meldeformate etabliert, die schrittweise erweitert wurden, um immer mehr Finanzprodukte einzubeziehen. Nationale Initiativen knüpften daran an: Sie integrierten Datenquellen, stärkten Prüforgane und führten Sanktionsmechanismen ein, die gezielt auf organisierte Wirtschaftskriminalität und auf missbräuchliche Gestaltungspraxen zielen. Das Betrugsbekämpfungspaket 2025 fügt sich in diesen Trend ein. Es verbindet steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und datenseitige Elemente. Besonders wichtig: Die Ausweitung auf Kryptowerte und neue digitale Finanzinstrumente reduziert Lücken, die durch die rasche technologische Entwicklung entstanden sind. Gleichzeitig schafft die Anhebung der Niedrigbesteuerungsschwelle mehr Konsistenz mit internationalen Regeln. Historisch markiert das Paket damit einen weiteren Schritt weg von reiner Einzelfallprüfung hin zu systematischen, datenbasierten Präventions- und Kontrollmechanismen, die über Grenzen hinweg funktionieren.
Zahlen und Fakten: Erwartete Effekte im Überblick
Laut Finanzministerium sind für 2026 zusätzliche Einnahmen von rund 270 Millionen Euro realistisch. Die im Ausschuss kommunizierte Aufteilung: etwa 5 Millionen Euro aus dem Bereich Daten, rund 36 Millionen Euro aus dem Bereich Sozialabgaben, etwa 115 Millionen Euro aus dem Bereich Steuern und zusätzlich ungefähr 110 Millionen Euro aus begleitenden organisatorischen Maßnahmen, wie etwa Umschichtungen in der Finanzverwaltung zur Stärkung von Außenprüfungen. Der Entfall des Vorsteuerabzugs bei Vermietung von Immobilien über zwei Millionen Euro wird mit etwa 50 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Bei der NoVA sind Änderungen vorgesehen, die die bisherige Rückerstattung beim Verkauf ins Ausland stark einschränken. In der Debatte wurde von Oppositionsseite hinterfragt, wie sich spätere Abänderungen auf ursprünglich erwartete 40 Millionen Euro NoVA-Mehreinnahmen auswirken; die Regierung verweist hier auf laufende Feinarbeit und alternative Kompensationen innerhalb des Pakets. Bei den Sozialabgaben werden Mehreinnahmen aus der erweiterten Auftraggeberhaftung in der Pensionsversicherung erwartet: 7 Millionen Euro im Jahr 2026, ansteigend auf 17 Millionen Euro bis 2029. Hinzu kommen Effekte aus verstärkten Kontrollmöglichkeiten, etwa durch präzisierte Auskunftspflichten und eine zweckgewidmete Prüfungsabgabe in Sozialbetrugsfällen zugunsten der Krankenversicherung. Weitere Fakten: Eine tägliche Bargeldgrenze von 10.000 Euro beim Finanzamt soll Geldwäsche vorbeugen, der Zoll erhält erweiterte Befugnisse, und im Strafrecht wird das wissentlich unberechtigte Geltendmachen von Verlusten ausdrücklich sanktioniert – eine Symmetrie zur Bestrafung falscher Gewinnausweise. Zur Orientierung über die zuständigen Stellen und laufende Informationen lohnt sich ein Blick auf das Bundesministerium für Finanzen.
Vergleich: Innerösterreichische Unterschiede und Blick nach Deutschland und in die Schweiz
Innerhalb Österreichs sind die rechtlichen Regeln bundesweit einheitlich. Dennoch unterscheiden sich Auswirkungen regional: In Bundesländern mit starker Baukonjunktur – etwa in und um Wien, in Niederösterreich oder in Tourismusregionen mit hoher Bautätigkeit in Tirol und Salzburg – wird die ausgeweitete Auftraggeberhaftung besonders spürbar sein. Große Auftraggeberinnen und Auftraggeber werden ihre Prüfprozesse vertiefen, um Haftungsrisiken zu minimieren. In Grenzregionen, wo es bislang Anreize für Fahrzeugverbringungen ins Ausland gab, könnten die geänderten NoVA-Regeln Verhaltensanpassungen auslösen. Wien als Finanz- und Dienstleistungsstandort wird die Krypto-Meldepflichten und erweiterten Datenstandards relativ früh im internationalen Vergleich abbilden, da dort Anbieterinnen und Anbieter entsprechender Dienste konzentriert sind. Der Vergleich mit Deutschland zeigt: Auch dort werden internationale Mindestbesteuerungsstandards herangezogen, und der Ausbau von Meldesystemen für Finanzdaten schreitet voran. Die EU-Regelwerke zielen darauf ab, dass Mitgliedstaaten in zentralen Bereichen keine Wettbewerbsnachteile erleiden, wenn sie Transparenz erhöhen. Österreich bewegt sich mit der Einbeziehung digitaler Vermögenswerte daher im europäischen Mainstream. Die Schweiz wiederum ist kein EU-Mitglied, ist aber traditionell eng in internationale Steuertransparenzstandards eingebunden. Beim Informationsaustausch über Finanzkonten hat sich die Schweiz an OECD-Standards orientiert. Mit Blick auf digitale Vermögenswerte arbeitet man auch dort an der Einbindung in internationale Rahmenwerke. Für Österreich bedeutet das: Die geplanten Regeln stehen nicht isoliert, sondern folgen einem breiten Trend zu mehr Transparenz und vergleichbaren Sorgfaltsanforderungen, damit grenzüberschreitende Verschiebungen von Einkünften weniger attraktiv werden.
Konkreter Bürger-Impact: Was sich für Haushalte, Unternehmen und Beschäftigte ändert
Für private Haushalte sind zwei Punkte besonders praktisch: Erstens die NoVA-Regeln. Wer ein Fahrzeug verkauft oder ins Ausland verbringt, muss künftig genauer prüfen, ob eine Vergütung noch möglich ist. Die Abänderung mit der zeitlichen Grenze von maximal vier Jahren bei vorübergehender Zulassung bietet Klarheit, schränkt aber rein steuergetriebene Umgehungsmodelle ein. Zweitens betrifft die Krypto-Meldepflicht Menschen, die mit digitalen Vermögenswerten handeln. Krypto-Anbieter müssen Daten melden; dadurch wird es für Steuerpflichtige wichtiger, Erträge korrekt zu erklären. Das senkt das Risiko von Nachforderungen und schafft Transparenz über die eigene Steuerpflicht. Für Vermieterinnen und Vermieter hochpreisiger Objekte über zwei Millionen Euro ändert sich die Kalkulation: Der Vorsteuerabzug entfällt. Das kann Investitionsentscheidungen, Mietpreisgestaltung und Renditeannahmen beeinflussen. Unternehmen im Baugewerbe – insbesondere General- und Totalunternehmer – werden ihre Subunternehmerprüfung intensivieren. Dazu gehören etwa Nachweise zu abgeführten Lohnabgaben, Sozialversicherungsstatus und Seriositätschecks. Das bedeutet initial mehr Aufwand, kann aber langfristig die Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnern stärken und Angebotspreise stabilisieren, weil unlautere Wettbewerber weniger Spielraum haben. Für Beschäftigte – Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, aber auch Lehrlinge – erhöht die strengere Bekämpfung von Scheinunternehmen und der Ausbau der Sozialbetrugsdatenbank die Chance auf korrekt abgeführte Beiträge. Das wirkt sich auf Pensions- und Versicherungsansprüche positiv aus. Die vorgesehene zweckgewidmete Prüfungsabgabe, die der Krankenversicherung zugutekommt, zielt auf robustere Finanzierung bei gleichzeitig besserer Betrugsprävention ab. Für Gründerinnen und Gründer, Start-ups und internationale Investorinnen und Investoren bietet das Paket Planungssicherheit: Die Anhebung auf 15% beim Kriterium der Niedrigbesteuerung reduziert aggressive Steuergestaltungen. In Summe gilt: Wer sauber wirtschaftet, profitiert von faireren Wettbewerbsbedingungen; wer auf Lücken setzt, muss sich auf strengere Prüfungen und weniger Ausnahmen einstellen.
Rechtlicher Rahmen: Ausschussvotum, Zweidrittelerfordernis und nächste Schritte
Der Finanzausschuss hat das Gesamtpaket mehrheitlich befürwortet. Für Teile – insbesondere im Datenbereich – ist im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Aus der Ausschussdebatte geht hervor, dass die Opposition Gesprächsbereitschaft signalisiert. Zugleich wurden kritische Punkte angesprochen: die kurze Begutachtungsfrist, kurzfristige Anpassungen und Detailfragen zur NoVA-Wirkung. Ein Ausschussantrag sieht zudem die Anhebung auf einen einheitlichen 15%-Satz bei Niedrigbesteuerung ausländischer Körperschaften vor. Diese Anpassung fügt sich in internationale Standards ein. Bis zur Plenarsitzung sind weitere Gespräche geplant. Es bleibt daher möglich, dass redaktionelle oder punktuelle inhaltliche Präzisierungen eingearbeitet werden. Für Betroffene empfiehlt sich, die finale Gesetzesfassung und etwaige Übergangsfristen aufmerksam zu verfolgen – offizielle Informationen dazu bietet das BMF sowie die Parlamentskorrespondenz.
Praxisbeispiele: So wirken die Maßnahmen im Alltag
- Vermietung einer Luxusimmobilie: Eine Eigentümerin vermietet ein Objekt, dessen Wert deutlich über zwei Millionen Euro liegt. Künftig kann sie die beim Ankauf angefallene Umsatzsteuer nicht mehr als Vorsteuer abziehen. Das beeinflusst Rendite und Mietpreiskalkulation, schafft aber systematisch Gleichbehandlung mit anderen hochpreisigen Nutzungen.
- Generalunternehmer im Hochbau: Ein Unternehmen vergibt Teile an Subfirmen und nutzt Leihpersonal. Die erweiterte Auftraggeberhaftung motiviert zur lückenlosen Dokumentation von Lohn- und Beitragsabführungen in der Kette. Die Auswahl seriöser Partner wird zur wirtschaftlichen Notwendigkeit.
- Krypto-Trading einer Privatperson: Eine Anlegerin handelt auf einer Plattform mit Kryptowerte-Dienstleistung in der EU. Durch Registrierung, Sorgfaltspflichten und Meldungen wird die steuerliche Erfassung erleichtert. Das schützt vor späteren Überraschungen durch Nachforderungen.
- Grenznahe Fahrzeugveräußerung: Ein Autohändler prüft, ob eine NoVA-Vergütung beim Verkauf ins Ausland möglich ist. Nach den neuen Regeln sind Vergütungen deutlich eingeschränkt, außer bei vorübergehender Zulassung bis vier Jahre. Das verringert Anreize für kurzfristige Ausweichmodelle.
Zukunftsperspektive: Was ab 2026 auf Verwaltung und Markt zukommt
Ein Großteil des Pakets soll mit Jahresbeginn 2026 in Kraft treten. Für die Verwaltung bedeutet das: Prozesse werden stärker datengetrieben. Durch den erweiterten automatischen Informationsaustausch und präzisere Meldepflichten können Prüfungen zielgerichteter angesetzt werden. Die Ankündigung zusätzlicher organisatorischer Maßnahmen – etwa Ressourcenverschiebungen zugunsten der Außenprüfung – zeigt, dass das Paket nicht allein gesetzestechnisch, sondern auch operativ gedacht ist. Für den Markt gilt: Kurzfristig steigen Dokumentationsanforderungen, vor allem in Branchen mit komplexen Subunternehmerstrukturen und bei Anbietern digitaler Finanzprodukte. Mittelfristig stabilisieren sich Preise und Wettbewerb, wenn unlautere Geschäftspraktiken unattraktiver werden. Die Anhebung der Niedrigbesteuerungsschwelle auf 15% reduziert Gestaltungsspielräume bei Auslandsstrukturen. Für Investorinnen und Investoren steigt dadurch die Vorhersagbarkeit von Steuerwirkungen. Bei Kryptowerte-Dienstleistungen ist zu erwarten, dass EU-weit vergleichbare Standards greifen und damit grenzüberschreitende Verschiebungen von Aktivitäten weniger attraktiv sind. International dürfte der Trend zur Einbindung digitaler Vermögenswerte in Transparenzregime anhalten. Österreich positioniert sich mit dem Paket als Land, das internationale Standards aufnimmt und in ein funktionales Vollzugssystem übersetzt. Entscheidend wird sein, dass die Ausführungspraxis – von IT-Schnittstellen bis zur Schulung von Prüferinnen und Prüfern – Schritt hält. Gelingt das, sind die budgetären Ziele von 270 Millionen Euro 2026 erreichbar. Gelingt es nicht, drohen Umsetzungsverzögerungen, die die Einspareffekte schmälern. Der politische Wille zu weiteren Maßnahmen, wie vom Finanzministerium angedeutet, lässt aber vermuten, dass auf Basis erster Erfahrungen nachgeschärft wird.
Zusammenfassung und Ausblick
Das Betrugsbekämpfungspaket steht für einen systematischen Ansatz: Lücken im Steuer- und Sozialrecht schließen, Verantwortlichkeiten am Bau schärfen, digitale Finanzprodukte in Meldepflichten integrieren und internationale Mindeststandards verankern. Kernelemente sind der Entfall des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien, präzisierte NoVA-Regeln, erweiterte Auftraggeberhaftung, eine Bargeldgrenze beim Finanzamt, stärkere Zollbefugnisse, ein neuer Straftatbestand bei unberechtigten Verlusten sowie die Umsetzung EU-weiter Krypto-Meldepflichten. Die erwarteten Budgeteffekte von rund 270 Millionen Euro im Jahr 2026 basieren auf Steuer-, Sozial- und Datenkomponenten plus organisatorischen Begleitmaßnahmen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind noch Detailverhandlungen nötig, speziell im datenseitigen Teil mit Zweidrittelerfordernis. Für Leserinnen und Leser, die vertiefen möchten, empfiehlt sich die Quellenmeldung sowie allgemeine Informationen beim BMF und der EU-Steuerpolitik. Was denken Sie: Welche Maßnahme hat für Ihren Alltag die größte Relevanz – die NoVA-Neuregelung, die Auftraggeberhaftung am Bau oder die Krypto-Transparenz? Schreiben Sie uns Ihre Einschätzung und Erfahrungen.






