Bautenausschuss vertagt Oppositionsanträge zum Wohnen

Redaktion

Am 2. Dezember 2025 vertagte der Bautenausschuss in Wien Oppositionsanträge zum Wohnen; Debatte über WGG, Wiener Wohnen und Mietrecht bleibt offen. Für viele Haushalte bleibt damit unklar, wohin sich Mieten, Sanierungen und Vergaberegeln in Österreich entwickeln. Die politische Auseinandersetzung ist intensiv, die Inhalte sind komplex – und die Auswirkungen reichen von Gemeindebauten in Wien bis zu Genossenschaftswohnungen in den Ländern. Genau das macht die heutige Entscheidung so relevant für Leserinnen und Leser in Österreich: Die Weichenstellungen im Ausschuss betreffen Sanierungsstandards, klimawandelbedingte Anpassungen im Mietrecht und die künftige Organisation staatlicher Zuständigkeiten. Dass alle Anträge vertagt wurden, bedeutet nicht Stillstand, aber es verlängert die Unsicherheit. Welche Vorschläge liegen konkret am Tisch? Wer fordert was – und warum? Und welche Folgen hätte das für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter sowie gemeinnützige Bauvereinigungen? Dieser Überblick ordnet die Debatte ein und erklärt zentrale Fachbegriffe verständlich.

Wohnen in Österreich: Debatte im Bautenausschuss, Anträge vertagt

Im Bautenausschuss des Parlaments standen mehrere Oppositionsinitiativen im Mittelpunkt, die allesamt vertagt wurden. Der inhaltliche Spannungsbogen reichte von Kritik an Wiener Wohnen bis zu strukturellen Forderungen nach einem Kompetenzministerium für Wohnen und einer klimawandelbedingten Anpassung des Mietrechts. Grundlage dieser Berichterstattung ist die Parlamentskorrespondenz des Pressedienstes der Parlamentsdirektion, die unter anderem hier abrufbar ist: Originalquelle.

Die Positionen im Überblick

  • FPÖ kritisiert Missstände bei Wiener Wohnen und verlangt eine Prüfung, ob der Bund die Aufsicht übernehmen könnte. Zudem will sie ausfinanzierte kommunale Bestände bei Neuvermietung in ein WGG-analoges Regime überführen und die Mieten dadurch absenken, mit einer Rückkehr zum ursprünglichen Niveau nach Sanierung über 30 Jahre.
  • Die Grünen unterstützen die Problemdiagnose zur Sanierungssituation, kritisieren aber die vorgeschlagene Methode. Sie fordern ein Kompetenzministerium für Wohnen und eine Anpassung des Mietrechts an den Klimawandel, etwa erleichterte Zustimmung zu Hitzeschutzmaßnahmen.
  • SPÖ und NEOS verweisen auf laufende Maßnahmen, auf den Zusammenhang zwischen Miethöhe und Sanierungen und auf die Notwendigkeit, umfassende Konzepte statt isolierter Einzelregeln zu schaffen.
  • Alle Anträge wurden mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt; die Diskussion soll in den zuständigen Gremien weitergeführt werden.

Fachbegriffe verständlich erklärt

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, kurz WGG, regelt die Tätigkeit gemeinnütziger Bauvereinigungen. Gemeinnützig bedeutet hier, dass diese Organisationen Wohnungen nach dem Prinzip der Kostendeckung bereitstellen, also ohne Gewinnorientierung. Das WGG legt fest, wie Mieten kalkuliert werden, welche Rücklagen zulässig sind, wie die Aufsicht funktioniert und welche Geschäfte erlaubt sind. Ziel ist leistbarer Wohnraum und langfristige Versorgungssicherheit. Ein zentraler Punkt ist, dass das WGG Spekulation verhindern soll. Nach Angaben aus der heutigen Debatte leben in Österreich etwa ein Viertel der Menschen in diesem Segment, was dessen Bedeutung unterstreicht.

Ausfinanzierte Bestände

Als ausfinanziert gelten Wohnungsbestände, bei denen die ursprünglichen Errichtungskosten samt Finanzierung bereits vollständig abbezahlt sind. In der Praxis heißt das, dass die Kapitalbelastung weitgehend entfällt und sich die laufenden Kosten primär aus Erhaltung, Verwaltung und Betrieb zusammensetzen. In der politischen Debatte entsteht daraus die Frage, ob und wie stark Mieten nach Ausfinanzierung sinken sollen. Befürworterinnen und Befürworter niedrigerer Mieten argumentieren mit Kostentransparenz und Entlastung, Kritikerinnen und Kritiker warnen, dass zu starke Reduktionen notwendige Sanierungen und Modernisierungen gefährden könnten.

Revisionsverbände

Revisionsverbände sind Zusammenschlüsse, die gemeinnützige Bauvereinigungen prüfen und beaufsichtigen. Sie kontrollieren, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, ob die Gebarung ordnungsgemäß ist und ob die gemeinnützigen Ziele erfüllt werden. In Österreich ist diese Verbandsaufsicht ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung im gemeinnützigen Wohnbau. Die im Ausschuss diskutierte Frage war, wie verhindert wird, dass Bauvereinigungen bei laufender Mängelbehebung den Verband wechseln und damit Kontrollen umgehen. Vorgeschlagen wurde unter anderem, Wechsel während laufender Maßnahmen zu untersagen und eine Karenzfrist von zwei Wirtschaftsjahren zu verankern.

Entschließungsantrag

Ein Entschließungsantrag ist ein parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete die Bundesregierung zu bestimmten Handlungen auffordern. Er ist rechtlich nicht unmittelbar verbindlich wie ein Gesetz, hat aber politisches Gewicht und kann den politischen Handlungsdruck erhöhen. Entschließungsanträge werden in Ausschüssen beraten und können angenommen, abgelehnt oder vertagt werden. Eine Vertagung bedeutet, dass der Antrag später erneut behandelt wird. In der Praxis beeinflussen Entschließungen die Agenda der Ministerien und die Priorisierung von Reformvorhaben.

Kompetenzministerium für Wohnen

Die Forderung nach einem Kompetenzministerium für Wohnen zielt darauf ab, verstreute Zuständigkeiten zu bündeln. Heute sind wohnrelevante Themen oft auf mehrere Ressorts verteilt, etwa Wirtschaft, Soziales oder Klimaschutz. Ein Kompetenzministerium würde zentrale Bereiche wie Wohnrecht, Wohnungsgemeinnützigkeit, Förderinstrumente und Raumordnung zusammenführen. Befürworterinnen und Befürworter erwarten schnellere Entscheidungen und klarere Verantwortungen. Kritische Stimmen verweisen auf verfassungsrechtliche Fragen, den Föderalismus in Österreich und die Notwendigkeit, Länderkompetenzen zu berücksichtigen.

Klimawandelbedingte Anpassung des Mietrechts

Darunter versteht man Regelungen, die Mieterinnen und Mietern ermöglichen, ihre Wohnungen besser gegen Hitze zu schützen, ohne in langen Genehmigungsprozessen zu stecken. Dazu gehören außenliegende Beschattung, Sonnenschutzfolien oder Begrünungen auf Balkonen. Diskutiert wird, solche Maßnahmen als zumutbare, reversible Veränderungen einzustufen und bei Nichtreaktion der Vermieterinnen und Vermieter binnen zwei Monaten eine Zustimmung anzunehmen. Ziel ist es, die Wohnsicherheit im Sommer zu erhöhen, ohne die Bausubstanz zu gefährden.

Dreierkoalition

Mit Dreierkoalition ist eine Regierungskoalition aus drei Parteien gemeint. Im parlamentarischen Alltag wirkt sich das darauf aus, wie Anträge in Ausschüssen behandelt werden: Die Koalition verfügt meist über die nötigen Stimmen, um Vorlagen zu vertagen, zu ändern oder anzunehmen. In der aktuellen Debatte wurde betont, dass die Koalitionsparteien die Vertagung aller Anträge getragen haben. Das lässt Raum für weitere Beratungen, schafft aber zunächst keine neuen Rechtsgrundlagen.

Die Debattenpunkte im Detail

Wiener Wohnen, Sanierung und Aufsicht

Die FPÖ sieht bei Wiener Wohnen, dem Träger der Wiener Gemeindebauten, Defizite beim Erhalt der Bausubstanz. Kritisiert werden rückläufige Sanierungsquoten und unzureichende Maßnahmen. Gefordert wird eine Evaluierung, ob der Bund eine Aufsicht ausüben könnte, um den Mitteleinsatz zu kontrollieren. Dem hält die SPÖ entgegen, dass in Wien umfangreiche Sanierungen laufen, und verweist auf vergleichsweise günstigere Mieten im internationalen Städtevergleich, was nach Einschätzung von Abgeordneten durch den kommunalen und gemeinnützigen Wohnbau ermöglicht wird. NEOS und SPÖ betonen zudem den Zusammenhang zwischen Miethöhe und Sanierungsumfang. Die Grünen halten die Kritik an der Sanierungssituation für berechtigt, sehen aber andere Wege als eine Bundesaufsicht. Ergebnis: Vertagung.

Ausfinanzierte Bestände und WGG-Analog-Regime

Die FPÖ schlägt vor, ausfinanzierte kommunale Bestände bei Neuvermietung einem Regime analog zum WGG zu unterstellen, um Mieten abzusenken. Nach Sanierung und Erreichen zeitgemäßer Standards soll eine Rückkehr zum ursprünglichen Mietniveau für 30 Jahre möglich sein. Befürworterinnen und Befürworter sehen darin einen Hebel für leistbares Wohnen. Kritische Stimmen warnen vor unerwünschten Nebenwirkungen: Zu starke Mietreduktionen könnten Investitionsanreize schwächen, was den Sanierungsbedarf verschärfen könnte. Auch dieser Vorschlag wurde vertagt.

Österreicher-Bonus im WGG

Die FPÖ will die Vergabe ausfinanzierter gemeinnütziger Bestände priorisiert an österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, EU-Bürger und gut integrierte, erwerbstätige Drittstaatsangehörige. Andere Personengruppen sollen befristet zum Zug kommen. Die Grünen sehen unionsrechtliche Probleme und verweisen auf Fairness: Gemeinnütziger Wohnbau finanziert sich über Beiträge, die alle leisten, daher solle allen der Zugang offenstehen. Auch die SPÖ teilt diese Bedenken. Die FPÖ wiederum argumentiert, dass ein entsprechender Bonus bereits Eingang ins WGG gefunden habe und nur präzisiert werden solle. Ergebnis: Vertagung.

Verbot von Anlegerwohnungen bei Genossenschaften

Ein weiterer FPÖ-Antrag möchte verhindern, dass gemeinnützige Wohnungen als Anlageobjekte dienen. Die Kritik bezieht sich auf die WGG-Novelle 2022, die angeblich Spekulation erleichtert habe. Aus Sicht der Grünen und der ÖVP sei das Thema bereits gesetzlich adressiert; in der Dreierkoalition gebe es Einigkeit, weitere Klarstellungen im WGG zu prüfen. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betonte die Zuständigkeit für das WGG im Wirtschaftsministerium und hob hervor, dass etwa ein Viertel der Bevölkerung in Österreich in diesem Segment wohnt, das international als Best-Practice-Modell für leistbares Wohnen gilt. Ergebnis: Vertagung.

Aufsichtslücken und Revisionsverbände

Um eine Flucht vor der Aufsicht zu verhindern, schlägt die FPÖ vor, den Wechsel eines Revisionsverbandes zu untersagen, solange Mängel bestehen oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen laufen. Zudem solle ein neuer Verband erst nach zwei Wirtschaftsjahren voll tätig werden können. Die Grünen signalisierten Unterstützung, die ÖVP verlangte genauere Prüfung. Ergebnis: Vertagung.

Kompetenzbündelung Wohnen

Die Grünen fordern ein Kompetenzministerium für Wohnen, das Wohnrecht, Gemeinnützigkeit, Wohnbaufonds, Bundesbauprogramme, soziale Belange und Raumordnung bündeln soll. Kritische Stimmen verweisen darauf, dass bereits Strukturen geschaffen wurden, die ressortübergreifend arbeiten, und warnen vor tiefgreifenden Umstellungen ohne umfassende Einbindung aller Ressorts. Auch verfassungsrechtliche Fragen und die Rolle der Länder wurden angesprochen. Ergebnis: Vertagung.

Klimawandel und Mietrecht

Die Grünen schlagen vor, Hitzeschutzmaßnahmen wie außenliegende Beschattung, Sonnenschutzfolien oder Balkonbegrünung als zumutbare bauliche Veränderungen zu definieren. Wenn Vermieterinnen und Vermieter zwei Monate nicht reagieren, soll das als Zustimmung gelten. Außerdem soll die Erhaltungspflicht um den Aspekt der klimabedingten Wohnsicherheit erweitert werden. ÖVP, SPÖ und NEOS vertagten den Antrag, verwiesen aber auf eine eingesetzte Expertengruppe und laufende Gespräche.

Historischer Kontext: Wie Gemeinnützigkeit und Wohnen Österreich prägten

Der soziale und gemeinnützige Wohnbau hat in Österreich eine lange Tradition. Besonders sichtbar wurde sie in Wien, wo kommunaler Wohnbau seit Jahrzehnten die Mietlandschaft mitprägt. Die Idee, Wohnen als Daseinsvorsorge zu gestalten, führte zur Entwicklung von Instrumenten, die Mieten kalkulierbar machen und Spekulation begrenzen sollen. Ab den späten 1970er Jahren entstand ein moderner Rechtsrahmen für gemeinnützige Bauvereinigungen, der bis heute weiterentwickelt wird. Er fußt auf Kostenmiete, Transparenz und Aufsicht. Nach der Phase des Wiederaufbaus gewann die Genossenschaftsbewegung an Bedeutung: Bürgerinnen und Bürger organisierten sich, um leistbare Wohnungen zu errichten und langfristig zu sichern. Mit der Zeit wurden Sanierung und Energieeffizienz zentrale Themen, weil Bestände altern und Standards steigen. Das Spannungsfeld zwischen leistbaren Mieten und ausreichenden Investitionen begleitet die Politik bis heute. Die jüngsten Debatten knüpfen genau daran an: Wie bleiben Mieten leistbar, wie sichern wir Sanierungen, und wie reagieren wir auf Klimarisiken, ohne die Substanz zu gefährden?

Vergleich: Bundesländer, Deutschland und die Schweiz

Österreichs Bundesländer haben unterschiedliche Wohnpolitiken und Ausgangslagen. Wien verfügt über einen großen kommunalen Bestand und setzt stark auf Gemeindebau plus gemeinnützige Genossenschaften. In anderen Ländern stehen Genossenschaften im Vordergrund, während kommunale Bestände kleiner ausfallen. Das wirkt sich auf Mieten, Sanierungsprogramme und die Vergabepraxis aus. Wenn Debatten zu Wiener Wohnen bundesweit geführt werden, müssen regionale Unterschiede mitgedacht werden: Ein Instrument, das im großstädtischen Kontext sinnvoll ist, muss nicht automatisch zu kleineren Städten oder ländlichen Regionen passen.

Im Vergleich dazu kennt Deutschland starke genossenschaftliche Strukturen und Elemente wie die Mietpreisbremse oder Kappungsgrenzen, die regional sehr unterschiedlich wirken. Die Entscheidungswege sind föderal und häufig kommunal geprägt, was Experimentierräume eröffnet, aber die Rechtslage für Mieterinnen und Mieter unübersichtlich machen kann. Österreich hat mit dem WGG einen einheitlichen Rahmen für Gemeinnützigkeit, der als Stabilitätsanker gilt.

Die Schweiz setzt bei Mieten oft auf das Prinzip der Kostenmiete und bezieht den Referenzzinssatz als Orientierungsgröße ein. Genossenschaften spielen auch dort eine wichtige Rolle. Gleichzeitig ist der Eigentumsanteil höher, und die kommunale Planungshoheit ist traditionell stark. Für Österreich ist relevant, dass transparente, kalkulierbare Mietmodelle und robuste Aufsichtsstrukturen internationales Vorbild sein können. Die heutige Debatte zeigt: Es geht nicht nur um den Preis, sondern um Governance, Kontrolle und die Fähigkeit, auf neue Herausforderungen wie den Klimawandel zu reagieren.

Konkrete Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger

Was bedeuten die Vorschläge im Alltag? Nehmen wir eine Mieterin in einem älteren Gemeindebau in Wien: Im Sommer wird es im Dachgeschoß unerträglich heiß. Die von den Grünen geforderte Anpassung des Mietrechts würde ihr erleichtern, außenliegende Beschattung anzubringen. Bliebe eine Antwort der Vermieterin zwei Monate aus, gälte das als Zustimmung. Ihre Wohnqualität steigt, ohne dass die Bausubstanz beeinträchtigt wird, weil reversible, substanzschonende Maßnahmen bevorzugt werden.

Ein zweites Beispiel: Ein junges Paar in einer ausfinanzierten kommunalen Wohnung in einer Landeshauptstadt. Würde bei Neuvermietung ein WGG-analoges Regime gelten, könnte die Miete sinken. Allerdings ist zu bedenken, dass niedrigere Mieten die Sanierungsbudgets schmälern können. Wird die Wohnung energetisch saniert, steigen die Standards, und nach dem FPÖ-Vorschlag könnte das ursprüngliche Mietniveau für 30 Jahre wieder zulässig sein. Für das Paar ergibt sich ein Abwägen: kurzfristige Entlastung versus langfristige Kosten, wenn Sanierungen anstehen.

Drittes Beispiel: Eine Genossenschaft wechselt den Revisionsverband. Sind noch Mängel offen, würde der vorgeschlagene Sperrmechanismus einen Verbandwechsel verhindern, bis die Auflagen erfüllt sind. Das erhöht die Verlässlichkeit der Aufsicht. Für Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet das: mehr Sicherheit, dass Mittel korrekt eingesetzt werden und notwendige Arbeiten tatsächlich erfolgen.

Viertes Beispiel: Eine Familie bewirbt sich um eine geförderte Wohnung. Die Diskussion um den Österreicher-Bonus tangiert die Frage, nach welchen Kriterien knappe Ressourcen verteilt werden. Hier gelten unionsrechtliche Grenzen und Fairnessüberlegungen. Für die Familie ist klar: Transparente, rechtskonforme Vergaberegeln entscheiden darüber, wie lang Wartezeiten sind und wer Priorität hat. Jede Änderung der Kriterien muss sorgfältig begründet und mit europäischem Recht vereinbar sein.

Zahlen und Fakten aus der Debatte

  • Rund ein Viertel der Menschen in Österreich lebt nach Angaben der Staatssekretärin in gemeinnützigen bzw. WGG-geprägten Wohnverhältnissen. Das zeigt die Reichweite dieses Segments.
  • Mehrere konkrete Anträge wurden behandelt und vertagt, darunter: 139/A(E) (Beaufsichtigung Wiener Wohnen prüfen), 90/A(E) (WGG-analoges Regime bei ausfinanzierten kommunalen Beständen), 37/A(E) (Österreicher-Bonus präzisieren), 89/A(E) (Anlegerwohnungen bei Genossenschaften begrenzen), 623/A(E) (Wechsel von Revisionsverbänden eingrenzen), 113/A(E) (Kompetenzministerium Wohnen), 400/A(E) (klimawandelbedingte Anpassung Mietrecht).
  • Zeitliche Anker aus den Vorschlägen: 30 Jahre Rückkehr zum ursprünglichen Mietniveau nach Sanierung (Diskussionsvorschlag), zwei Monate Frist mit Zustimmungsfiktion für Hitzeschutzmaßnahmen, zwei Wirtschaftsjahre Karenz beim Wechsel eines Revisionsverbandes.
  • Die Debatte betont die Zuständigkeit für das WGG im Wirtschaftsministerium und stellt den gemeinnützigen Wohnbau als internationales Best-Practice-Modell dar.

Diese Daten stammen aus der Ausschussdebatte und bilden den Rahmen der politischen Auseinandersetzung. Darüber hinaus wurden in der Sitzung Bewertungen geäußert, etwa dass Mieten in Wien im Städtevergleich niedriger seien. Solche Einschätzungen sind als Positionen der jeweiligen Mandatarinnen und Mandatare zu verstehen.

Zukunftsperspektiven: Was kommt nach der Vertagung?

Vertagungen sind kein Ende, sondern eine Verschiebung in weitere Beratungsrunden. Für den Bereich Wohnen sind fünf Trendentwicklungen plausibel. Erstens: Bei der Gemeinnützigkeit könnten Klarstellungen erfolgen, die Spekulation verhindern, ohne die Investitionsfähigkeit zu schwächen. Zweitens: Die Rolle der Revisionsverbände dürfte präziser geregelt werden, um Aufsichtsflucht zu vermeiden und Vertrauen in die Kontrolle zu stärken. Drittens: Klimawandelanpassungen im Mietrecht könnten kommen, wahrscheinlich mit klaren Kriterien zur Reversibilität von Maßnahmen und zum Schutz der Bausubstanz. Viertens: Ob ein Kompetenzministerium für Wohnen eingerichtet wird, hängt von verfassungsrechtlicher Abklärung und der Bereitschaft zur Zuständigkeitsbündelung ab. Fünftens: Für ausfinanzierte Bestände wird ein Ausgleich gesucht werden müssen, der Entlastungen ermöglicht und Sanierungen sicher finanziert.

Politisch ist zudem zu erwarten, dass Expertinnen- und Expertenrunden fortgesetzt werden, um Maßnahmen zu konkretisieren. Prozessqualität wird entscheidend: Transparente Folgenabschätzungen, Einbindung von Ländern und Gemeinden und klare Umsetzungspfade sind nötig, damit Entscheidungen rechtssicher und praxistauglich sind. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das vorerst: aufmerksam bleiben, denn die Weichenstellungen erfolgen in den kommenden Verhandlungsrunden.

Weiterführende Informationen und Kontext

Wer den Fortgang der Debatte zum Wohnen nachvollziehen will, sollte die offiziellen Informationskanäle nutzen. Die Parlamentskorrespondenz bietet Zugang zu Protokollen und Zusammenfassungen. Wiener Wohnen informiert über laufende Sanierungen und Mieten im Gemeindebau. Im Rechtsinformationssystem finden sich Konsolidierungen relevanter Gesetze, darunter das WGG. Informierte Bürgerinnen und Bürger können die Diskussion besser einordnen und wissen, welche Anlaufstellen für konkrete Anliegen bestehen.

Schluss: Was heute zählt, was morgen folgt

Die heutige Sitzung am 2. Dezember 2025 zeigt, wie anspruchsvoll Wohnen als Politikfeld ist. Zwischen leistbaren Mieten, Sanierungsdruck, Aufsichtssicherheit und Klimaanpassung sind die Zielkonflikte real. Die Vertagungen lassen die Debatten offen, sichern aber Zeit für vertiefte Prüfung. Für Haushalte in Österreich ist wichtig: Die Weichenstellungen betreffen nicht nur Paragrafen, sondern den Alltag, vom Hitzeschutz bis zur Mietkalkulation. Wer betroffen ist, sollte die nächsten Schritte im Bautenausschuss und die Stellungnahmen der Ministerien aktiv verfolgen.

Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich über die offiziellen Kanäle, bringen Sie Anliegen in Mieterberatungen und bei Genossenschaften ein und halten Sie Unterlagen über Mietverhältnisse und Modernisierungen bereit. Welche Lösung erscheint Ihnen zukunftstauglich: stärkere Bündelung der Kompetenzen, punktgenaue WGG-Klarstellungen oder ein umfassendes Klimaanpassungspaket im Mietrecht? Diskutieren Sie mit – die kommenden Wochen entscheiden, wie Wohnen in Österreich verlässlich, leistbar und klimaresilient bleibt.