St. Pölten (OTS) – Ende 2023 hat das Land Niederösterreich in Folge
der Zinsentwicklung
eine neue Wohnbaurichtlinie beschlossen, um weiterhin günstigen
Wohnraum in Niederösterreich sicherzustellen. Die Wohnbaurichtlinie
war auf drei Jahre ausgelegt. In einer Pressekonferenz heute,
Dienstag, präsentierte Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister
gemeinsam mit dem Landesgruppenobmann der Gemeinnützigen
Bauvereinigungen (GBV) Christian Rädler die erneute Novellierung der
Richtlinie, die in der heutigen Sitzung der NÖ Landeregierung
beschlossen wurde.
Die Landesrätin startete mit einer Bilanz 2024. Das Land habe im
letzten Jahr so viel wie noch nie in den geförderten Wohnbau
investiert. „Inklusive Bundesmitteln wurden 691 Millionen Euro in die
Schaffung und Sanierung von über 15.400 Wohneinheiten genehmigt –
mehr als 10.000 im großvolumigen Wohnbau sowie über 5.350 im
Eigenheimbereich.“ Zusätzlich habe man die Landsleute bei laufenden
Wohnkosten mit 150 Millionen Euro unterstützt, etwa durch
Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss und den Zinscap (für Förderdarlehen nach
dem alten Haftungsmodell gewährt das Land NÖ bei Überschreiten des
Höchstzinssatzes Zinsenzuschüsse über die gesamte Laufzeit; rund 160
Millionen 2024 und 2025). Teschl-Hofmeister: „Insgesamt hat das Land
damit 841 Millionen Euro mobilisiert, über 45.000 Förderanträge sind
bearbeitet worden.“ Eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung sei nicht
nötig, merkte sie hier an, weil Niederösterreich „weit mehr in den
geförderten Wohnbau investiert, als die zweckgewidmeten Einnahmen
ausmachen“.
Zur neuen Wohnbauförderungsrichtlinie, die man mit rund hundert
Fachleuten erarbeitet habe, schickte die Landesrätin voraus: „Damit
sichern wir weiterhin leistbaren Wohnraum, schaffen verlässliche
Rahmenbedingungen für den Wohnbau und setzen klare Impulse für die
Bauwirtschaft.“ Man werde wie bisher rund 1.800 Neubau-Wohneinheiten
pro Jahr ermöglichen. „Das Leitprinzip bleibt leistbarer Wohnraum –
bei Klima- und Umweltschutz ohne zusätzliche, kostentreibende
Übererfüllungen und kein Golden Plating im geförderten Wohnbau“,
stellte die Landesrätin klar.
Anschließend grifft sie einige Punkte der Novelle heraus, wie
etwa das Punktesystem, das so angepasst werde, dass künftig zur
Erreichung der Höchstpunkte im Wesentlichen die baurechtlichen
Grundanforderungen genügen. Dadurch würden Baukosten sinken und die
monatlichen Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner reduziert.
„Neu ist die Förderung von Stromspeichern, um Photovoltaik besser
nutzen und das Stromnetz entlasten zu können, denn gerade im
mehrgeschossigen Wohnbau seien Mieterinnen und Mieter bei PV-Anlagen
oft eingeschränkt“, erklärte Teschl-Hofmeister. Diese Unterstützung
werde künftig auch im Einfamilienhausbereich gelten. Zudem bleibe der
Sanierungsschwerpunkt aufrecht, ergänzt durch „Reconstructing“,
erklärte sie: „Nicht mehr sanierbare Gebäude können abgebrochen und
auf derselben Fläche neu errichtet werden, um zusätzliche
Versiegelung zu vermeiden.“ Zudem verbessere das Land die
Konditionen: für kürzere Laufzeiten werde ein Fünf- statt bisher ein
Vier-Prozent-Zuschuss ermöglicht, ebenfalls bis Ende 2026.
Für mehr Budgetklarheit straffe man überdies das Förderverfahren
im großvolumigen Wohnbau. „Bewilligungen erfolgen nur noch bei
vollständigen Unterlagen, Auszahlungen sind an das Zusicherungsjahr
gebunden“, so Teschl-Hofmeister. Damit erhöhe man die
Planungssicherheit. „In der Subjektförderung werden gleichzeitig die
Einkommensgrenzen angehoben, damit Förderwerberinnen und -werber
durch nominelle Einkommens- oder Pensionserhöhungen nicht automatisch
Wohnbeihilfe oder Wohnzuschuss verlieren“, hob sie als weiteren
wichtigen Punkt hervor.
Die Landesrätin zum weiteren Fahrplan: „Die Neuerungen in den
Punktetabellen und Anpassungen an die NÖ Bauordnung und die damit
verbundenen OIB-Richtlinien treten im Eigenheimbereich Anfang 2026 in
Kraft“ – dort werde die Förderung auf maximal 170 Quadratmeter
Wohnnutzfläche begrenzt. Die aktuelle Förderung im Wohnungsbau (
„Mischmodell“) bleibe bis Ende 2026 beantragbar, das neue
„Zuschussmodell“ trete ab 2027 in Kraft.
GBV-Landesgruppenobmann Christian Rädler erläuterte die
Sichtweise der gemeinnützigen Wohnbauträger und unterstrich: „In der
neuen Wohnbauförderungsrichtlinie wurden drei wesentliche Grundsätze,
die wir gefordert haben, umgesetzt: leistbares Wohnen,
Bürokratieabbau und bessere Planbarkeit.“ Er dankte der Politik für
positive Beschlüsse in jüngster Zeit, wie eben für die neue
Wohnbauförderung aber auch für das neue
Sanierungsvereinfachungsgesetz. Rädler meinte, die Krise der
Bauwirtschaft sei seiner Meinung nach nun an der Talsohle angekommen.
„Wir starten nun deutlich positiver ins Jahr 2026 und die Folgejahre,
weil wir bereits heute deutliche Volumssteigerungen sehen.“
Weitere Informationen im Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH)
Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail
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