Am 23.01.2026 richtet sich der Blick vieler Unternehmen, Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Auszubildender auf Wien: Öffentliche Investitionen sollen konjunkturelle Flauten abfedern, Arbeitsplätze sichern und die regionale Wertschöpfung stärken. Doch wie gelingt es, dass Steuergeld tatsächlich in Österreich bleibt, fair bezahlt wird und langfristig nützt – ohne gegen europäische Regeln zu verstoßen? Eine aktuelle Position der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) setzt genau hier an. Sie befürwortet Wiens Investitionspläne, stellt aber eine klare Bedingung in den Mittelpunkt: ROT-WEISS-ROT bauen – also Vergaben so gestalten, dass sie heimische Betriebe und Beschäftigte stärken, Qualität sichern und soziale Kriterien berücksichtigen. Was das konkret bedeutet, welche rechtlichen Spielräume bestehen und welche Folgen das für Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern haben kann, beleuchten wir im Detail.
ROT-WEISS-ROT bauen in Wien: Vergaberecht nutzen und regional wirken
Die GBH-Position zur Wiener Regierungsklausur ist eindeutig: Öffentliche Mittel sollen nicht in undurchsichtigen Subunternehmerketten versickern, sondern dort ankommen, wo ausgebildet, Beschäftigung geschaffen und Steuern gezahlt werden. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Abg. z. NR Josef Muchitsch, verweist auf den vorhandenen Spielraum im österreichischen Vergaberecht. Statt einem reinen Billigstbieterprinzip empfiehlt er Zuschlagskriterien, die Qualität, Fairness, Regionalität und nachhaltige Wertschöpfung stärker gewichten. Wien setze damit ein Signal, das über die Stadt hinausstrahlen könne.
Für die österreichische Wirtschaft ist die Bauwirtschaft traditionell ein wichtiger Konjunkturmotor. Öffentliche Bau-, Wohnbau- und Infrastrukturprojekte haben eine Hebelwirkung, die weit über die Baustelle hinausreicht: Von Baustofflieferungen über Planung und Ingenieurwesen bis hin zu Lehrstellen und Qualifizierung. Entscheidend ist, wie Aufträge vergeben werden und welche Kriterien die Auftraggeberinnen und Auftraggeber anwenden. Gerade jetzt, da viele Betriebe auf verlässliche Auslastung hoffen, kann die richtige Vergabepraxis die lokale Wirtschaft stabilisieren und Modernisierung beschleunigen.
Fachbegriffe einfach erklärt: Vergaberecht
Vergaberecht bezeichnet die Gesamtheit der Regeln, nach denen öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber Leistungen einkaufen – vom Straßenbau bis zur Gebäudesanierung. Das Ziel: Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung und der effiziente Einsatz von Steuergeld. In Österreich wird dies im Bundesvergabegesetz (BVergG) geregelt, das EU-Recht umsetzt. Vergaberecht definiert Verfahrensarten, Schwellenwerte, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Kontroll- und Rechtsschutzmechanismen. Für Laien wichtig: Es geht nicht nur darum, wer am billigsten ist, sondern wer das wirtschaftlichste Angebot legt – also Preis und Qualität über den gesamten Lebenszyklus vereint. So sollen Qualität, Fairness und Nachhaltigkeit verankert werden.
Fachbegriffe einfach erklärt: Billigstbieterprinzip
Das Billigstbieterprinzip meint die Vergabe ausschließlich nach dem niedrigsten Preis. Diese Herangehensweise erscheint auf den ersten Blick sparsam, birgt aber Risiken: Sie kann Qualitätsmängel begünstigen, Folgekosten erhöhen und seriöse Anbieterinnen und Anbieter benachteiligen, die Tariflöhne bezahlen, ausbilden und in Sicherheit investieren. Moderne Vergaberegeln in Österreich und in der EU setzen daher zunehmend auf das Prinzip des wirtschaftlichsten Angebots (MEAT – Most Economically Advantageous Tender), bei dem neben dem Preis auch Qualität, Nachhaltigkeit, soziale Kriterien und Lebenszykluskosten berücksichtigt werden. Ziel ist, den besten Gesamtwert für die Öffentlichkeit zu erzielen, nicht nur den niedrigsten Anfangspreis.
Fachbegriffe einfach erklärt: Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, nach denen Angebote im Vergabeverfahren bewertet werden. Dazu zählen neben dem Preis etwa Qualität, technische Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeit, soziale Aspekte, Lebenszykluskosten oder der Einsatz von regionalen Ressourcen, sofern diese Kriterien sachlich gerechtfertigt und diskriminierungsfrei formuliert sind. Zuschlagskriterien müssen im Vergabeverfahren transparent definiert, gewichtet und nachvollziehbar angewendet werden. Für die Praxis bedeutet das: Auftraggeberinnen und Auftraggeber können klar festlegen, dass etwa Ausbildungsleistung, Termin- und Qualitätsmanagement, Nachweise fairer Entlohnung oder die Reduktion von Subunternehmerketten bewertet werden – und so Anreize für seriöse, hochwertige Angebote schaffen.
Fachbegriffe einfach erklärt: General- und Subunternehmerketten
Generalunternehmerinnen und -unternehmer (GU) übernehmen ein Projekt als Gesamtpaket und vergeben Teile an Subunternehmerinnen und Subunternehmer weiter. Subunternehmerketten entstehen, wenn Leistungen mehrfach weitergereicht werden – manchmal über viele Ebenen. Das kann Koordination erschweren, Qualitätskontrollen verkomplizieren und Lohn- sowie Sozialstandards untergraben, wenn Verantwortlichkeiten verwischen. Es ist rechtlich zulässig, aber Auftraggeberinnen und Auftraggeber können die Tiefe der Ketten begrenzen, Transparenzpflichten erhöhen und die Eignung der Nachunternehmen genauer prüfen. Weniger, dafür klare Leistungsebenen erleichtern Kontrolle, verhindern Missverständnisse und sichern, dass Geld bei den tatsächlich Ausführenden ankommt.
Fachbegriffe einfach erklärt: Regionale Wertschöpfung
Regionale Wertschöpfung beschreibt den Anteil der Wirtschaftsleistung, der in einer Region entsteht und dort bleibt – durch Einkommen, Steuern, Reinvestitionen und lokale Lieferketten. Im Kontext öffentlicher Vergaben heißt das: Wenn heimische Betriebe mit fairen Löhnen, Ausbildung und Steuern im Land zum Zug kommen, profitieren Gemeinden und Länder mehrfach. Wichtig: Vergaben dürfen nicht protektionistisch sein; sie müssen EU-rechtskonform und diskriminierungsfrei bleiben. Dennoch können Auftraggeberinnen und Auftraggeber Kriterien definieren, die zu Qualitäts- und Fairnesszielen führen und indirekt regionale Effekte stärken, etwa durch Ausbildungsquoten, Nachweise sozialer Standards oder Lebenszykluskosten-Bewertungen.
Fachbegriffe einfach erklärt: Konjunkturmotor Bau
Der Begriff Konjunkturmotor Bau beschreibt die Rolle der Bauwirtschaft als Antrieb für die Gesamtwirtschaft. Bauinvestitionen erzeugen hohe Vor- und Nachlaufeffekte: Vom Zementwerk bis zur Planungsbüros, von Transport und Logistik bis zur Gebäudetechnik. Jeder investierte Euro löst Folgeaufträge aus und stabilisiert Beschäftigung. Weil viele Gewerke eingebunden sind und Projekte rasch gestartet werden können, wirken Investitionen im Bau oft schneller als in anderen Bereichen. Gleichzeitig baut die Branche Infrastruktur und Wohnraum, die langfristig Produktivität und Lebensqualität erhöhen. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Phasen ist die Bauwirtschaft daher ein zentraler Stabilisator.
Kontext: Historische Entwicklung der Vergaberegeln
Österreichs Vergaberecht steht seit Jahren im Spannungsfeld zwischen EU-weiten Binnenmarktregeln und nationalen Qualitätsansprüchen. Mit dem Bundesvergabegesetz 2006 und späteren Novellen – insbesondere dem BVergG 2018 – wurden die EU-Richtlinien von 2014 (etwa 2014/24/EU) umgesetzt. Der Kern: Weg vom reinen Billigstpreis, hin zum wirtschaftlichsten Angebot unter Berücksichtigung von Qualität, Innovation, Sozial- und Umweltkriterien. Damit öffnete der Gesetzgeber den Auftraggeberinnen und Auftraggebern die Tür, breitere Ziele zu verfolgen, solange diese transparent, sachlich und diskriminierungsfrei formuliert sind.
Parallel wuchs in Österreich die Debatte um faire Arbeit, Tariftreue und die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. In der Praxis setzte sich die Erkenntnis durch, dass der niedrigste Preis nicht automatisch der beste ist, wenn Mängelbehebung, Verzögerungen oder Sicherheitsprobleme nachträglich Kosten und Risiken erhöhen. Zugleich verschärften sich Kontroll- und Dokumentationspflichten, um Verfahren rechtssicher zu machen und Nachprüfungen vor den Vergabekontrollbehörden standzuhalten. Für Städte wie Wien eröffnet das ein Instrumentarium, mit dem öffentliche Investitionen sowohl wirtschaftlich als auch sozial nachhaltig eingesetzt werden können – ganz im Sinne der von der GBH eingeforderten ROT-WEISS-ROT-Wirkung.
Vergaben im Vergleich: Bundesländer, Deutschland, Schweiz
In Österreich unterscheiden sich Ausgestaltung und Praxis von Vergaben zwischen den Bundesländern, auch wenn das BVergG bundesweit gilt. Manche Auftraggeberinnen und Auftraggeber setzen verstärkt auf Qualitätskriterien und Transparenz in Subunternehmerstrukturen, andere halten sich enger an klassische Preisdominanz, insbesondere bei kleineren Projekten. Wien zählt aufgrund seiner Größe und Investitionskraft zu den prägenden Akteuren und kann durch konsequente Anwendung von Qualitäts- und Sozialkriterien Standards setzen, die Schule machen – etwa bei Wohnbau, Sanierungen und Infrastruktur.
Deutschland kennt ebenfalls das Prinzip des wirtschaftlichsten Angebots, geregelt über verschiedene Verordnungen (etwa VgV, UVgO) und Landesvergabegesetze. Viele Bundesländer setzen Tariftreue- und Vergabegesetze ein, die soziale und ökologische Kriterien verankern. Der Trend geht auch dort weg vom reinen Preis, hin zu Lebenszyklusbetrachtungen, Qualität und Innovation. In der Schweiz trat mit der Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) 2021 eine Modernisierung in Kraft, die Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation stärker gewichtet. Ein gemeinsamer Nenner im D-A-CH-Raum: Vergaben werden zunehmend als strategisches Steuerungsinstrument gesehen – nicht nur als Einkaufsprozess.
Bürger-Impact: Was bedeutet das für den Alltag?
Für Bürgerinnen und Bürger sind Vergaben selten sichtbar, ihre Ergebnisse jedoch täglich spürbar: sanierten Schulen, verlässlichen Öffis, sicheren Brücken, leistbarem Wohnraum und energieeffizienten Gebäuden. Wenn Wien seine Investitionen konsequent ROT-WEISS-ROT ausrichtet, hat das mehrere konkrete Effekte. Erstens: Mehr Chancen für Betriebe, die in Österreich Lehrlinge ausbilden, Tariflöhne zahlen und in Arbeitssicherheit investieren. Davon profitieren Lehrlinge, Facharbeiterinnen und Facharbeiter sowie Familien über stabile Einkommen und planbare Beschäftigung.
Zweitens: Höhere Qualität und geringere Folgekosten. Werden Zuschlagskriterien so gesetzt, dass Qualität, Termin- und Risikomanagement zählen, sinkt die Wahrscheinlichkeit teurer Nachbesserungen. Öffentliche Infrastrukturen halten länger, Wartung wird planbarer. Drittens: Transparenz in Subunternehmerketten stärkt Kontrolle. Dadurch wird es schwieriger, Lohn- und Sozialdumping zu betreiben. Viertens: Regionale Wertschöpfung bleibt im Land. Wenn Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer lokale Zulieferer beauftragen und im Inland Steuern zahlen, profitieren Gemeinden durch höhere Einnahmen, die wiederum in soziale Angebote, Bildung oder Klimaschutz fließen.
Ein Beispiel: Bei einer Schulsanierung werden nicht nur Bauunternehmen beschäftigt, sondern auch Planungsbüros, Haustechnik, Elektroinstallationen, Malerinnen und Maler. Ein klar strukturiertes Vergabeverfahren mit Qualitätskriterien, begrenzter Subunternehmer-Tiefe und Nachweisen fairer Entlohnung sorgt dafür, dass die Arbeiten termingerecht, sicher und in hoher Qualität erledigt werden. Gleichzeitig entstehen Lehrstellen, etwa in der Elektrotechnik oder im Baumeistergewerbe, was langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. So erreichen Investitionen die Menschen – genau jene ROT-WEISS-ROT-Wirkung, von der die GBH spricht.
Zahlen und Fakten: Einordnung und Analysen
Auf EU-Ebene wird das Volumen der öffentlichen Beschaffung regelmäßig auf einen beträchtlichen Anteil der Wirtschaftsleistung geschätzt. Häufig genannt wird eine Größenordnung im niedrigen zweistelligen Prozentbereich des Bruttoinlandsprodukts in der Europäischen Union. Dieser Anteil verdeutlicht: Wie Vergaben gestaltet sind, hat makroökonomische Bedeutung. Österreich bewegt sich in einem vergleichbaren Rahmen, wobei bund, Länder und Gemeinden zusammengenommen einen großen Markt für Bauleistungen bilden. Wien zählt als größtes Bundesland nach Einwohnerinnen und Einwohnern zu den wichtigsten Auftraggeberinnen, insbesondere bei Wohnbau, öffentlicher Infrastruktur und Sanierungen.
Rechtlich relevant ist die Unterscheidung zwischen Preis- und Qualitätswettbewerb. Je höher der Anteil an Qualitäts- und Sozialkriterien, desto geringer die Gefahr von Folgekosten durch Mängel, Verzögerungen oder Nachverhandlungen. Auch die Tiefe von Subunternehmerketten hat messbare Effekte: Komplexere Ketten erhöhen Koordinationsaufwand und Fehleranfälligkeit. Auftraggeberinnen und Auftraggeber können dem mit Transparenzpflichten, Eignungsnachweisen und klaren Grenzen für Weitervergabe begegnen. Bei Lebenszykluskosten lassen sich Vorteile besonders bei energieintensiven Gebäuden quantifizieren: Energieeffiziente Bauweise kostet manchmal mehr in der Errichtung, senkt aber Betriebs- und Wartungskosten über Jahrzehnte.
Ein weiterer Zahlenaspekt betrifft Ausbildung und Beschäftigung. Vergaben können Ausbildungsnachweise oder Lehrlingsquoten als Eignungs- oder Zuschlagskriterien vorsehen, sofern sachlich gerechtfertigt und nicht diskriminierend. Damit wird ein direkter Anreiz geschaffen, Lehrstellen anzubieten und Fachkräfte aufzubauen. Die positive Beschäftigungswirkung im Bau ist erfahrungsgemäß stark, weil viele Gewerke eingebunden sind und ein hoher Arbeitsanteil auf der Baustelle entsteht. So werden öffentliche Mittel zu einem Hebel für Qualifizierung, regionale Einkommen und soziale Stabilität.
Was die GBH konkret fordert – und was rechtlich möglich ist
Die GBH betont, dass das Vergaberecht bereits heute Spielraum bietet, den Auftraggeberinnen und Auftraggeber nutzen sollten. Dazu zählen insbesondere:
- Eingeschränkte Vergaben statt reiner Billigstverfahren, um Qualität zu sichern
- Zuschlagskriterien jenseits der Billigstlogik, etwa Lebenszykluskosten und soziale Standards
- Vergaben an Betriebe, die in Österreich ausbilden, beschäftigen und Steuern zahlen
Diese Punkte sind EU-rechtskonform, wenn sie transparent, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei formuliert werden. Sie richten sich nicht gegen ausländische Anbieterinnen und Anbieter, sondern setzen objektive Qualitäts- und Fairnessmaßstäbe. Der Verweis auf Lebenszykluskosten, sichere Arbeitsbedingungen, Qualifikation der Mitarbeitenden oder nachweisliche Ausbildungsleistung ist in modernen Vergabewelten etabliert. Wien kann hier Maßstäbe setzen und damit jene Signalwirkung entfalten, die die GBH im Sinn hat.
Wien als Signalgeberin: Chancen für die gesamte Bauwirtschaft
Wenn Wien seine angekündigten Projekte – vom Wohnbau über die Energie- und Verkehrsinfrastruktur bis zur Gebäudesanierung – mit konsequenten Qualitäts- und Sozialkriterien vergibt, profitieren viele Beteiligte: Bauunternehmen, die auf faire Beschäftigung und Ausbildung setzen; Zulieferbetriebe, die Planungssicherheit gewinnen; Lehrlinge, die in Zukunftsberufen Fuß fassen; und letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die langlebige, sichere Bauwerke erhalten. Für die Bauwirtschaft insgesamt entsteht ein Anreiz, in Qualität und Qualifizierung zu investieren.
Die GBH argumentiert, dass General- und Subunternehmerketten reduziert und Auftragnehmerstrukturen klarer werden sollten. Diese Forderung zielt auf Transparenz, Verantwortlichkeit und Kontrolle – nicht auf die Abschaffung von Nachunternehmen, die oft notwendig und sinnvoll sind. Begrenzung heißt in der Praxis: maximale Tiefe definieren, Nachweise für Eignung und Einhaltung der Standards einholen, und die Verantwortungskette eindeutig dokumentieren.
Vergaberechtlicher Rahmen: EU-Regeln und heimische Praxis
Das österreichische BVergG setzt EU-Vorgaben um und erlaubt ausdrücklich Zuschlagskriterien, die über den Preis hinausgehen. Entscheidend ist die rechtssichere Ausgestaltung: Kriterien müssen vorab bekanntgegeben, sachlich begründet und gewichtet werden. Diskriminierung aufgrund der Herkunft ist unzulässig, zulässig ist aber das Messen objektiver Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Sozialfaktoren. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sollten ihre Vergabestrategien dokumentieren, Markterkundungen nutzen und Evaluierungsmethoden so anlegen, dass Entscheidungen überprüfbar bleiben.
Praxisleitfäden von Bund, Ländern und Städten unterstützen bei der Umsetzung. Auch Nachprüfungsinstanzen sorgen für Rechtsschutz. So entsteht ein lernendes System: Gute Verfahren setzen Standards, Urteile klären offene Fragen, und die Beschaffungscommunity teilt Erfahrungen. Wien kann diese Dynamik nutzen, um seine Investitionsprogramme resilient, effizient und sozial ausgewogen zu gestalten.
Stimmen aus der Quelle: GBH setzt auf Verantwortung
Aus der OTS-Aussendung des ÖGB/GBH geht hervor: „Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es entscheidend, dass öffentliche Investitionen gezielt Beschäftigung sichern und die regionale Wertschöpfung stärken“, erklärt GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch. Er betont „eingeschränkte Vergaben, klare Auftragnehmerstrukturen und den bewussten Verzicht auf unnötige General- und Subunternehmerketten“ als Schlüssel für Qualität, Fairness und regionale Wertschöpfung. Zudem verweist Muchitsch auf den erweiterten Spielraum im Vergaberecht, der Regionalität, soziale und ökonomische Kriterien stärker berücksichtigen kann – wenn dieser konsequent genutzt wird.
Zukunftsperspektive: Wie ROT-WEISS-ROT langfristig wirkt
Mittelfristig ist zu erwarten, dass sich Qualitäts- und Sozialkriterien weiter etablieren und professionalisieren. Bewertungsmethoden für Lebenszykluskosten werden präziser, die Dokumentation digitaler und der Markt reifer im Umgang mit komplexen Zuschlagsmodellen. Für die Bauwirtschaft bedeutet das: Investitionen in Qualifikation, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit und Prozessqualität zahlen sich noch stärker aus. Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, tarifkonform bezahlen und transparente Lieferketten pflegen, erhöhen ihre Chancen auf öffentliche Aufträge spürbar.
Für Wien und andere Bundesländer könnte die Kombination aus Investitionsoffensive und smarter Vergabe dazu führen, dass Wohnbauprojekte schneller genehmigt, effizienter gebaut und klimatauglich betrieben werden. Gleichzeitig stärkt dies regionale Wertschöpfung, stabilisiert Beschäftigung und beschleunigt die Modernisierung kritischer Infrastruktur – vom Schulbau bis zum öffentlichen Verkehr. Als Nebeneffekt verbessert sich das Image öffentlicher Beschaffung: Bürgerinnen und Bürger nehmen Vergaben dann nicht mehr als reinen Preiswettbewerb, sondern als Instrument für Qualität, Sicherheit und faire Arbeit wahr. Gelingt diese Umsetzung, kann Österreich zum Vorreiter einer modernen, sozial und ökologisch ausgerichteten Vergabepraxis im europäischen Kontext werden.
Fazit und Service: Was jetzt wichtig ist
Wiens Investitionspläne kommen zur richtigen Zeit. Die Forderung der GBH, ROT-WEISS-ROT zu bauen, setzt auf einen rechtlich stabilen Pfad: weg vom reinen Billigstbieterprinzip, hin zu Qualität, Transparenz und fairen Arbeitsbedingungen. Für die Bevölkerung zählt am Ende, ob Schulen, Brücken und Wohnungen sicher, leistbar und dauerhaft sind – und ob die Aufträge jene Betriebe stärken, die hier ausbilden, arbeiten und Steuern zahlen.
Unser Vorschlag: Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer informieren sich direkt bei verlässlichen Quellen. Die Originalmeldung der GBH ist über die Austria Presse Agentur abrufbar. Auch Leitfäden zur öffentlichen Beschaffung und das Bundesvergabegesetz bieten Orientierung. Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit Vergaben im eigenen Umfeld: Wo wirken Qualitätskriterien besonders gut? Wo braucht es Nachschärfungen? Schreiben Sie uns und verfolgen Sie die weiteren Schritte der Stadt Wien auf wien.gv.at sowie die gewerkschaftlichen Positionen auf ots.at. So bleibt die Debatte transparent – und Investitionen wirken nachhaltig.






