Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger lehnt am 1. Dezember 2025 eine höhere Grundsteuer ab und fordert Entlastung, weniger Bürokratie und Planungssicherheit. Die Debatte trifft Österreich in einer Phase, in der Betriebe und Haushalte mit hohen Kosten, unsicherer Konjunktur und einem intensiven Standortwettbewerb konfrontiert sind. Während auf Bundes- und Länderebene über Anpassungen im Steuersystem nachgedacht wird, stellt sich die Frage: Soll die Grundsteuer als laufende Abgabe auf Grund und Boden steigen, um Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen, oder wäre das ein falsches Signal in einer ohnehin angespannten Lage? Der Vorstoß, den der Österreichische Wirtschaftsbund heute in Wien bekräftigt, ist ein klares Nein zu neuen Steuerideen und ein Ja zur Senkung der Staatsquote sowie einer spürbaren Entlastung. Für Leserinnen und Leser in allen Bundesländern ist diese Diskussion hoch relevant, weil die Grundsteuer sich auf Mieten, Betriebskosten und Investitionsentscheidungen auswirken kann. Der Zeitpunkt ist aktuell: Am 1. Dezember 2025 verschärft sich die Auseinandersetzung um den richtigen Kurs für den Standort Österreich.
Grundsteuer im Fokus: Position des Wirtschaftsbunds und Bedeutung für Österreich
Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist eine Stellungnahme des Österreichischen Wirtschaftsbunds. In einer Pressemitteilung, abrufbar über die Austria Presse Agentur OTS, betont Generalsekretär Kurt Egger, dass Österreich kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem habe. Die Position lässt sich hier nachlesen: Österreichischer Wirtschaftsbund via OTS. Der Wirtschaftsbund argumentiert, eine Anhebung der Grundsteuer sei eine Kostenbelastung und Investitionsbremse, die Unternehmen und Standort schwäche. Stattdessen brauche es weniger Bürokratie, niedrigere Lohnnebenkosten, leistbare Energiepreise und verlässliche Rahmenbedingungen. Das Anliegen berührt zentrale Felder der Wirtschaftspolitik in Österreich: kommunale Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Eigentum und Wohnkosten.
Zur Einordnung: Die Grundsteuer ist eine wiederkehrende Abgabe auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. In Österreich fließt sie primär den Gemeinden zu und ergänzt andere kommunale Einnahmen wie Kommunalsteuer, Ertragsanteile und Gebühren. Weil sie laufend erhoben wird, beeinflusst sie die laufenden Kosten für Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie indirekt für Mieterinnen und Mieter. Gleichzeitig gilt sie in vielen Ländern als relativ konjunkturstabil. Das macht sie für Gemeinden attraktiv, wirft aber Fragen der Verteilung und Ausgestaltung auf.
Zahlen und Fakten zur Grundsteuer in Österreich
Im internationalen Vergleich gilt Österreich als Land mit relativ niedrigen laufenden Immobiliensteuern. Wiederkehrende Abgaben auf Grund und Boden tragen hierzulande seit Jahren einen kleinen Anteil zu den gesamten Steuereinnahmen bei, während einmalige Steuern wie die Grunderwerbsteuer bei Käufen stärker ins Gewicht fallen. Laut OECD-Übersichten zu Steuern auf Vermögen liegt der Anteil der laufenden Immobiliensteuern in Österreich deutlich unter dem Schnitt großer OECD-Länder. Auch Statistik Austria weist regelmäßig aus, dass die kommunalen Einnahmen aus der Grundsteuer im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt überschaubar sind. Diese Einordnung ist wichtig, um die Debatte sachlich zu führen: Wer die Grundsteuer erhöht, stärkt zwar tendenziell die kommunalen Budgets, riskiert aber, zusätzliche Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette auszulösen, von der Betriebskostenabrechnung bis zur Kalkulation neuer Investitionen.
Bei den Gesamtlasten ist zu unterscheiden: Die Abgabenquote, also der Anteil aller Steuern und Sozialbeiträge am BIP, liegt in Österreich seit Jahren deutlich über dem OECD-Schnitt. Während die genauen Jahreswerte schwanken, wird die Größenordnung in Analysen von OECD, BMF und WIFO mit rund über 40 Prozent angegeben, teils darüber. Die Staatsquote, also der Anteil der staatlichen Ausgaben am BIP, lag in den Pandemie-Jahren deutlich über 50 Prozent und hat sich danach graduell normalisiert, bleibt aber hoch. Diese Eckdaten bilden den Hintergrund für die Forderungen nach Entlastung und Bürokratieabbau, die der Wirtschaftsbund erneut ins Zentrum stellt.
Fachbegriffe einfach erklärt: Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährlich bzw. periodisch erhobene Abgabe auf den Besitz von Grundstücken und vielfach auch Gebäuden. Sie unterscheidet in Österreich traditionell zwischen land- und forstwirtschaftlichen Flächen (oft als Grundsteuer A bezeichnet) und bebaute beziehungsweise sonstige Grundstücke (Grundsteuer B). Bemessungsgrundlagen sind historisch sogenannte Einheitswerte, die in der Vergangenheit festgelegt und über Faktoren angepasst wurden. Weil diese Werte oft veraltet sind, entsteht eine Diskussion über Gerechtigkeit und Aktualität. Kommunen nutzen die Grundsteuer als stabile Einnahmequelle, weil sie weniger stark von Konjunkturschwankungen betroffen ist als Gewinn- oder Umsatzsteuern. Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für Unternehmen bedeutet eine höhere Grundsteuer höhere laufende Kosten. Über Betriebskosten kann sie teilweise an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden, abhängig von Mietvertragsrecht und Abrechnung.
Fachbegriffe einfach erklärt: Staatsquote
Die Staatsquote bezeichnet den Anteil aller Ausgaben des Staates am Bruttoinlandsprodukt. Sie umfasst Ausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung. Dazu zählen beispielsweise Personalkosten, Investitionen, Sozialleistungen und Zinszahlungen. Eine hohe Staatsquote kann bestimmte Leistungen sichern, etwa in Bildung, Pflege oder Infrastruktur. Zugleich bedeutet sie, dass ein großer Teil der Wirtschaftsleistung über öffentliche Budgets fließt. In der politischen Debatte wird die Staatsquote oft als Maß für den Umfang staatlicher Tätigkeit verwendet. Eine Senkung der Staatsquote kann über Ausgabenkürzungen, Effizienzsteigerungen oder strukturelle Reformen erreicht werden. Für die Wirtschaftspolitik ist entscheidend, ob die eingesetzten Mittel Wachstum und Beschäftigung fördern und ob die Finanzierung tragfähig ist.
Fachbegriffe einfach erklärt: Abgabenquote und Steuerquote
Die Abgabenquote misst den Anteil aller Steuern und Sozialbeiträge am BIP. Die Steuerquote hingegen umfasst nur die Steuern, nicht aber die Sozialbeiträge. In Ländern mit stark ausgebauten Sozialversicherungen ist die Abgabenquote deutlich höher als die Steuerquote. Österreich liegt traditionell bei der Abgabenquote im oberen Bereich der OECD-Vergleiche, was in der Diskussion um Wettbewerbsfähigkeit und Kaufkraft oft als Belastung ins Treffen geführt wird. Für Unternehmen sind neben Körperschaft- und Einkommensteuer auch Lohnnebenkosten relevant, die in die Abgabenquote einfließen. Eine Reduktion der Abgabenquote kann über Tarifsenkungen, Freibeträge, die Reduktion von Lohnnebenkosten oder die Vereinfachung von Bemessungsgrundlagen erfolgen. Wichtig ist stets die Gegenfinanzierung, um das Budgetgleichgewicht nicht zu gefährden.
Fachbegriffe einfach erklärt: Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten sind jene Kosten, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn an Abgaben und Beiträgen entrichten müssen. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung, Beiträge zur Mitarbeitervorsorge und andere Umlagen. In Österreich gelten die Lohnnebenkosten im internationalen Vergleich als hoch, was Beschäftigung verteuern kann. Befürworterinnen und Befürworter von Senkungen argumentieren, dass geringere Lohnnebenkosten Neueinstellungen erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Schwarzarbeit reduzieren können. Kritikerinnen und Kritiker warnen hingegen, dass zu starke Senkungen die Finanzierung sozialer Sicherungssysteme gefährden könnten. Eine zielgerichtete Entlastung wird oft über befristete Fördermodelle oder die Absenkung ausgewählter Beiträge diskutiert.
Fachbegriffe einfach erklärt: Bürokratieabbau
Bürokratieabbau beschreibt Maßnahmen, die Verwaltungsverfahren vereinfachen, Pflichten reduzieren und Genehmigungen beschleunigen. Dazu zählen digitale Anträge, One-Stop-Shop-Lösungen, standardisierte Formulare und die Abschaffung redundanter Meldepflichten. Für Unternehmen bedeutet weniger Bürokratie vor allem mehr Planbarkeit und geringere indirekte Kosten, die nicht im Steuerbescheid stehen, aber Zeit und Personal binden. Für die Verwaltung kann Vereinfachung ebenfalls Vorteile bringen, etwa durch effizientere Abläufe. Entscheidend ist, dass Bürokratieabbau nicht die Rechtssicherheit schwächt. Moderne E-Government-Lösungen, klare Fristen und transparente Zuständigkeiten sind typische Instrumente, um Aufwand zu senken, ohne Kontrollqualität und Service zu beeinträchtigen.
Fachbegriffe einfach erklärt: Investitionsbremse
Von einer Investitionsbremse sprechen Ökonominnen und Ökonomen, wenn politische Maßnahmen oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen Investitionen verzögern oder verhindern. Das kann durch höhere Steuern, unsichere Regulierung, langwierige Genehmigungen oder Kapitalengpässe entstehen. Wenn die laufenden Kosten, beispielsweise durch eine höhere Grundsteuer, stark steigen, verschlechtert sich oft der Business Case für Neubauten, Betriebserweiterungen oder energetische Sanierungen. Unternehmen reagieren dann defensiv: Sie verschieben Projekte, reduzieren Budgets oder weichen auf andere Standorte aus. Um Investitionsbremsen zu lösen, braucht es verlässliche Regeln, stabile Energiepreise, rasche Verfahren und zielgerichtete Anreize, etwa für Innovation, Digitalisierung und Klimaschutz.
Fachbegriffe einfach erklärt: Planungssicherheit
Planungssicherheit bedeutet, dass Unternehmen, Haushalte und öffentliche Stellen verlässliche Informationen über künftige Regeln, Kosten und Fristen haben. Je stabiler und vorhersehbarer die Rahmenbedingungen sind, desto besser lassen sich Investitionen, Personalplanung und Finanzierungen ausrichten. In der Steuerpolitik schafft Planungssicherheit Vertrauen, etwa durch klare Übergangsfristen, frühzeitige Kommunikation und nachvollziehbare Kriterien. Fehlende Planungssicherheit erhöht das Risiko von Fehlinvestitionen und kann Kapital verteuern. Für kleine und mittlere Unternehmen ist sie besonders wichtig, weil sie weniger Puffer haben als Großkonzerne. Planungssicherheit ist deshalb ein wiederkehrendes Leitmotiv in Standort- und Wirtschaftspolitik.
Fachbegriffe einfach erklärt: Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer ist eine österreichische Gemeindeabgabe auf die Lohnsumme von Unternehmen. Sie stellt einen wesentlichen Teil der Eigenfinanzierung vieler Gemeinden dar und hängt direkt von der Beschäftigung im Gemeindegebiet ab. Steigt die Beschäftigung, erhöhen sich die Kommunalsteuereinnahmen; sinkt sie, schrumpfen sie. Im Unterschied zur Grundsteuer ist die Kommunalsteuer stark konjunkturabhängig. Deshalb wird die Grundsteuer gelegentlich als stabilisierendes Gegengewicht gesehen. Für die Gemeindehaushalte ist die Mischung aus Ertragsanteilen, Kommunalsteuer, Gebühren und Grundsteuer wichtig, um Investitionen in Infrastruktur, Kinderbetreuung, Pflege oder Klimaanpassung verlässlich zu finanzieren.
Fachbegriffe einfach erklärt: Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundstücken und Immobilien an. Sie ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb anfällt, im Gegensatz zur laufenden Grundsteuer. In Österreich spielt sie fiskalisch eine größere Rolle als die Grundsteuer, weil Immobilientransaktionen hohe Einmalbeträge auslösen. Allerdings ist die Grunderwerbsteuer für die laufenden Budgets der Gemeinden weniger planbar, da sie von der Anzahl und dem Volumen von Käufen abhängt. Eine isolierte Erhöhung der Grunderwerbsteuer kann den Immobilienkauf verteuern und die Mobilität am Wohnungsmarkt hemmen, während eine Erhöhung der Grundsteuer eher die laufenden Wohn- und Betriebskosten beeinflusst.
Historische Entwicklung: Warum die Grundsteuer seit Jahrzehnten umstritten ist
In Österreich wird seit den 1970er-Jahren darüber diskutiert, ob und wie die Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer modernisiert werden sollen. Historisch wurden Einheitswerte festgelegt, die über Zuschläge, Anpassungs- oder Messzahlen fortgeschrieben wurden. Mit dem tiefgreifenden Wandel am Immobilienmarkt, stark gestiegenen Boden- und Immobilienpreisen in Ballungsräumen und einer dynamischen Wirtschaft haben sich die Relationen verschoben. Viele Fachleute verweisen darauf, dass eine zeitgemäße Bewertung Transparenz und Fairness erhöhen könnte. Andere warnen, dass eine Neubewertung ohne klare Begrenzung zu erheblichen Mehrbelastungen führen könnte, vor allem in Regionen mit stark gestiegenen Verkehrswerten.
In Deutschland hat eine umfassende Grundsteuerreform stattgefunden, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde. Ab 2025 greifen neue Bewertungsmodelle, wobei die Bundesländer unterschiedliche Wege und Öffnungsklauseln nutzen. Die Erfahrung aus Deutschland wird in Österreich aufmerksam beobachtet, weil sie zeigt, wie komplex eine bundeseinheitliche Reform mit föderalem Spielraum ist. In der Schweiz ist die Situation traditionell kleinteilig: Gemeinden und Kantone setzen eigene Regeln und Sätze, teilweise existieren auch Vermögenssteuern, die mit Grund- und Liegenschaftssteuern zusammenspielen.
Für Österreich bleibt der Grundkonflikt bestehen: Soll die Grundsteuer modernisiert werden, um die Verteilung gerechter zu machen, oder droht dadurch eine kostenintensive Verschiebung zulasten von Eigentümerinnen, Eigentümern und Unternehmen? Der Wirtschaftsbund plädiert angesichts der aktuellen Lage klar gegen eine Erhöhung und verweist auf andere Stellschrauben, etwa die Senkung der Lohnnebenkosten, die Beschleunigung von Verfahren und leistbare Energiepreise.
Vergleich: Bundesländer, Deutschland und Schweiz
In Österreich setzen nicht die Bundesländer selbst die Grundsteuer fest, vielmehr bestimmen bundesrechtliche Grundlagen und gemeindliche Sätze das Bild. Dennoch gibt es regionale Unterschiede: In wachsenden Ballungsräumen sind die Auswirkungen einer Erhöhung auf Mieten und Betriebskosten besonders spürbar, während periphere Regionen mit strukturellen Herausforderungen die Stabilität der Einnahmen höher gewichten könnten. Gemeinden mit intensiver wirtschaftlicher Tätigkeit erzielen oft relevante Einnahmen aus Kommunalsteuer und Gebühren; dort ist die Abwägung eine andere als in Gemeinden mit geringerem Beschäftigungsniveau.
Deutschland hat mit der Reform ab 2025 eine Neubewertung umgesetzt. Einige Bundesländer nutzen abweichende Modelle, die stärker flächenorientiert oder wertorientiert sind. Diese Differenzierung erlaubt es, regionale Märkte besser abzubilden, erhöht aber auch den Verwaltungsaufwand. Für österreichische Gemeinden ist interessant, dass die deutschen Hebesätze auf Gemeindeebene große Unterschiede erzeugen können, die sich im Standortwettbewerb bemerkbar machen.
Die Schweiz zeigt, wie stark Dezentralisierung wirkt. Kantone und Gemeinden kombinieren Grundsteuern, Liegenschaftssteuern und teils Vermögenssteuern. Der Wettbewerb zwischen Kantonen führt zu unterschiedlichen Belastungen. Aus österreichischer Sicht ist das eine Referenz für Gestaltungsspielräume, aber auch ein Hinweis darauf, dass zu viel Komplexität für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen schwer durchschaubar wird. Im Vergleich bleibt Österreich mit niedriger laufender Immobilienbesteuerung, aber hoher Abgabenquote insgesamt ein Sonderfall im OECD-Feld.
Konkreter Bürger-Impact: Wer zahlt am Ende und wie stark?
Eine Erhöhung der Grundsteuer wirkt entlang der Kostenkette. Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen sie unmittelbar. Mieterinnen und Mieter können indirekt betroffen sein, wenn die Grundsteuer in den Betriebskosten umlagefähig ist. Unternehmen tragen die Abgabe für Betriebsgrundstücke, Lagerhallen und Büroflächen. Über höhere Miet- oder Nebenkosten steigen die Fixkosten, was sich auf Preise, Löhne und Investitionen auswirken kann.
Beispiel Wohnen: Eine Eigentümerin eines Einfamilienhauses in einer mittelgroßen Stadt kalkuliert jährlich mit laufenden Fixkosten für Grundsteuer, Müll, Wasser und Erhaltung. Steigt die Grundsteuer deutlich, schrumpft der Spielraum für energetische Sanierungen oder barrierefreie Umbauten. In einem Mehrparteienhaus können Vermieterinnen und Vermieter einen Teil der Kosten über Betriebskosten abrechnen, was die monatliche Belastung für Haushalte erhöht. Geringverdienende Haushalte spüren das besonders, weil Fixkosten einen höheren Anteil am Budget ausmachen.
Beispiel Unternehmen: Ein mittelständischer Betrieb mit Produktionshalle und Freifläche sieht bei steigender Grundsteuer höhere Fixkosten, die nicht direkt mit Umsatz und Gewinn zusammenhängen. Je nach Marge kann das geplante Investitionen verzögern. Werden gleichzeitig Genehmigungen langwierig und Energiepreise schwankend, entsteht ein Bündel an Unsicherheiten. Genau hier setzt die Kritik des Wirtschaftsbunds an: Statt einer zusätzlichen Abgabe brauche es Planungssicherheit, etwa über klare Fristen und digitale Verfahren, sowie Entlastung bei den Lohnnebenkosten.
Beispiel Gemeinde: Gemeinden profitieren von stabilen, planbaren Einnahmen, um Kindergärten, Pflege, Straßen und Klimaanpassung zu finanzieren. Eine maßvolle, gut begründete Anpassung der Grundsteuer kann finanzielle Spielräume schaffen. Doch wenn sie zu stark ausfällt, drohen soziale und wirtschaftliche Nebenwirkungen. Der Ausgleich zwischen Finanzbedarf der Gemeinden und der Belastbarkeit von Haushalten und Betrieben ist damit ein zentrales Gestaltungsproblem.
Hintergründe und Zusammenhänge: Was die Debatte treibt
Der Wirtschaftsbund argumentiert, dass Österreich ein Höchststeuerland ist und die Entlastung vorrangig über Ausgabenreformen, Bürokratieabbau und eine Senkung der Lohnnebenkosten erreicht werden soll. Unterstützt wird diese Position von der Beobachtung, dass die Abgabenquote im internationalen Vergleich hoch ist und die Staatsquote langfristig nur mit Effizienzsteigerungen sinken kann. Befürworterinnen und Befürworter höherer Grundsteuern halten dagegen, dass Boden nicht ins Ausland abwandern kann, die Steuer weniger verzerrend sei als Steuern auf Arbeit und damit volkswirtschaftlich effizienter. In der wissenschaftlichen Literatur wird häufig darauf verwiesen, dass wiederkehrende Grundsteuern investitionsfreundlicher sein können als transaktionsbezogene Steuern, wenn sie moderat und planbar ausgestaltet sind.
Für die österreichische Praxis ist entscheidend, welche Ziele die Politik priorisiert: Einnahmenstabilität der Gemeinden, soziale Ausgewogenheit, Wohnkosten, Wettbewerbsfähigkeit, Klimaziele oder regionale Entwicklung. Jedes Ziel verlangt eigene Instrumente. Eine pauschale Erhöhung der Grundsteuer ist nur ein Hebel unter vielen. Zielgenauer könnten etwa befristete Entlastungen bei Lohnnebenkosten, ein Programm für schnellere Genehmigungen im Bau- und Energiesektor, oder ein digitaler One-Stop-Shop für Betriebsansiedlungen wirken. All das verfolgt der Wirtschaftsbund in seiner Forderungsliste und grenzt sich damit von neuen Steuerideen ab.
Zahlen und Quellen: Was öffentlich verfügbar ist
Für die Bewertung der Debatte ist Transparenz über Daten wichtig. Einige zentrale Quellen sind öffentlich zugänglich:
- OTS-Presseaussendung des Österreichischen Wirtschaftsbunds vom 1. Dezember 2025
- Statistik Austria: Öffentliche Finanzen und Steuern – Basisdaten zu Steuereinnahmen, Staatsquote und Abgabenquote
- OECD Tax Policy – Internationale Vergleiche zu Steuern auf Arbeit, Kapital und Vermögen
- Bundesministerium für Finanzen – Budgetunterlagen, Steuerrechtsinformationen und Reformberichte
Diese Quellen belegen den internationalen Kontext: Österreich weist eine hohe Abgabenquote auf, während laufende Immobiliensteuern im OECD-Vergleich niedrig sind. Konkrete Jahreswerte variieren je nach Publikation und Methodik, weshalb die Interpretation mit Sorgfalt erfolgen sollte. Für die kommunalen Haushalte ist die Grundsteuer eine von mehreren Säulen, deren Gewicht je nach Gemeinde stark differiert.
Zukunftsperspektive: Welche Reformpfade realistisch sind
Für die kommenden Jahre zeichnen sich mehrere Pfade ab. Erstens könnte die Politik an der Grundsteuer grundsätzlich festhalten, aber auf Erhöhungen verzichten. In diesem Pfad würden Gemeinden über Effizienzgewinne, Digitalisierung, Gebührenkalkulation und Ertragsanteile stabilisiert. Zweitens wäre eine Modernisierung der Bemessungsgrundlagen denkbar, allerdings aufkommensneutral. Das hieße: Neubewertung ja, aber gekoppelt an die Absenkung von Messzahlen oder Sätzen, damit die Gesamtbelastung nicht steigt und Härtefälle abgefedert werden. Drittens könnte eine breitere Entlastungsstrategie die Lohnnebenkosten senken, Genehmigungen beschleunigen und Energiepreise über Markt- und Infrastrukturmaßnahmen dämpfen. In Kombination mit Planungs- und Rechtssicherheit wäre das eine Standortagenda, wie sie der Wirtschaftsbund fordert.
Technisch ist eine Reform anspruchsvoll. Bewertungen müssen transparent, verständlich und rechtssicher sein. Härtefallregelungen, Übergangsfristen und digitale Prozesse sind essenziell, damit Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sich zurechtfinden. Wichtig bleibt die Kommunikation: Wer frühzeitig informiert, schafft Vertrauen. Für Gemeinden ist entscheidend, dass keine Finanzlöcher entstehen, die Leistungen für Kinderbetreuung, Pflege und Sicherheit gefährden. Gleichzeitig sollten klimapolitische Ziele berücksichtigt werden, etwa durch Anreize für Bodensparen, Nachverdichtung und energetische Sanierung.
Praxischeck: Beispiele und Handlungsmöglichkeiten
- Unternehmen: Standortrechnung mit Szenarien erstellen, in denen Grundsteuer, Energiepreis und Lohnnebenkosten variieren. Frühzeitige Gespräche mit Hausbanken und Förderstellen helfen, Liquidität zu sichern.
- Eigentümerinnen und Eigentümer: Betriebskostenstrukturen prüfen, energieeffiziente Investitionen priorisieren, rechtliche Umlagefähigkeit durch Fachberatung klären.
- Gemeinden: Einnahmenmix analysieren, Digitalisierung forcieren, Gebührenkalkulation transparent machen und Investitionsprogramme priorisieren.
- Bundespolitik: Verfahren beschleunigen, Planungs- und Rechtssicherheit erhöhen, Entlastungen zielgerichtet ausgestalten und Evaluierungen verpflichtend verankern.
Weiterführende Einordnung aus Österreich
Österreich steht im Jahr 2025 zwischen den Polen finanzpolitischer Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass hohe Staatsausgaben in Krisen Schutz bieten, aber dauerhaft tragfähige Strukturen brauchen. Die Debatte um die Grundsteuer ist daher kein Randthema, sondern Teil der Kernfrage, wie Österreich seinen sozialen Zusammenhalt, seine ökologische Transformation und seine wirtschaftliche Stärke gleichzeitig sichern kann. Der Beitrag des Wirtschaftsbunds ist ein Baustein in dieser Diskussion. Ob ihm die Politik folgt, hängt von Budgetlage, Konjunktur, europäischem Umfeld und gesellschaftlicher Akzeptanz ab.
Schluss: Was jetzt zählt
Österreich diskutiert am 1. Dezember 2025 über die richtige Balance zwischen Finanzierung des Gemeinwesens und Entlastung von Unternehmen sowie Haushalten. Der Wirtschaftsbund lehnt eine Erhöhung der Grundsteuer ab und fordert stattdessen weniger Bürokratie, niedrigere Lohnnebenkosten, leistbare Energie und Planungssicherheit. Die Faktenlage zeigt: Österreich hat eine hohe Abgabenquote, während laufende Immobiliensteuern niedrig sind. Jede Änderung muss daher gesamthaft gedacht werden. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ist Transparenz entscheidend.
Was denken Sie? Teilen Sie Erfahrungen mit Grundsteuer, Betriebskosten oder Genehmigungen und welche Entlastungen in Ihrer Gemeinde am meisten bewirken würden. Wer tiefer einsteigen will, findet Zahlen und Dokumente bei Statistik Austria, dem Finanzministerium und der OECD. Bleiben Sie informiert: Wir begleiten die Debatte mit Analysen, Praxisbeispielen und Updates zu allen relevanten Beschlüssen.






