Die österreichische Bundesregierung plant umfassende Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht, die bereits im Juli 2025 in Kraft treten könnten. Trotz der politischen Zusicherung, keine neuen Steuern einzuführen, wird die bestehende Steuerlandschaft erheblich umgestaltet. Besonders betroffen von diesen Maßnahmen sind Immobiliengesellschaften und sogenannte Share Deals, die künftig strenger reguliert werden.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Die derzeitige Regelung begünstigt Share Deals, also die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an grundstückshaltenden Unternehmen, gegenüber direkten Grundstücksverkäufen, den sogenannten Asset Deals. Dieser steuerliche Vorteil soll nun durch die geplante Reform abgeschafft werden, um eine Gleichstellung beider Transaktionsformen zu erreichen.
Wesentliche Änderungen und ihre Auswirkungen
Die von der Prodinger Steuerberatung analysierten Gesetzesvorschläge sehen eine Reihe von Änderungen vor:
- Absenkung des Schwellenwerts: Der Schwellenwert, ab dem Grunderwerbsteuer bei Beteiligungsänderungen ausgelöst wird, soll von 95 % auf 75 % gesenkt werden. Zudem wird der Betrachtungszeitraum auf sieben Jahre verlängert.
- Ausdehnung auf verbundene Unternehmen: Die Regelung soll auch für indirekte Veränderungen der Gesellschafterstruktur gelten. Das bedeutet, dass auch Tochtergesellschaften berücksichtigt werden müssen, was in vielen Fällen zu einer Steuerpflicht führen kann.
- Erhöhung des Steuersatzes für Immobiliengesellschaften: Diese müssen zukünftig bei Umstrukturierungen mit einem deutlich höheren Steuersatz von 3,5 % rechnen, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zum bisherigen Satz von 0,5 % darstellt.
- Ausnahmen für Familiengesellschaften: Reine Familiengesellschaften sollen von den Verschärfungen ausgenommen werden, sofern die Beteiligungsverhältnisse innerhalb des erweiterten Familienkreises unverändert bleiben.
- Unklare Regelungen mit potenziellen Folgen: Die aktuelle Lesart des Gesetzesentwurfs könnte dazu führen, dass selbst geringfügige Änderungen der Beteiligungsverhältnisse zu einer Steuerpflicht führen, was weitreichende Auswirkungen auf die Praxis haben könnte.
Empfehlungen für betroffene Unternehmen
Private Immobilieneigentümer sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Die Verschärfungen zielen ausschließlich auf gesellschaftsrechtliche Strukturen ab. Dr. Manfred Schekulin und Mag. Sigrid Schnitzhofer von der Prodinger Steuerberatung empfehlen betroffenen Unternehmen, geplante Umstrukturierungen oder Beteiligungsänderungen rechtzeitig zu prüfen und gegebenenfalls bis zum 30. Juni 2025 umzusetzen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Auch wenn noch Hoffnung auf Klarstellungen und Erleichterungen besteht, sollten Unternehmen sich auf die möglichen Mehrbelastungen vorbereiten und gegebenenfalls rechtzeitig handeln, um ihre steuerliche Belastung zu optimieren.