DPF sichert ‚Tertianum‘: Folgen für Österreichs Markt

Redaktion

Markenrechtliche Klarheit um "Tertianum" in Deutschland und fast der gesamten EU: Am 14. Jänner 2026 ist für Österreichs Markt die Signalwirkung spürbar.

Zwischen Wien und Vorarlberg fragen sich Investorinnen und Investoren, Betreiberinnen und Betreiber sowie Angehörige von Seniorinnen und Senioren: Was bedeutet die nun rechtskräftige Markenhoheit der DPF Group über "Tertianum" konkret für Österreich? Seit dem 18. Dezember 2025 ist es amtlich: Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zurückgewiesen (Az. I ZR 94/25). Damit ist in Deutschland bestätigt, dass die DPF GmbH alleinige Inhaberin der Marke "Tertianum" ist. Bereits am 4. September 2024 hatte das Gericht der Europäischen Union (Az. T-73/23) die internationale Markenregistrierung für den EU-Raum bestätigt. Ein Rechtsmittel dagegen wies der Europäische Gerichtshof als unzulässig ab. Für die EU bleibt lediglich in einem Land weiterer Klärungsbedarf. Der geschäftsführende Gesellschafter der DPF Group, Felix von Braun, betonte dazu, die Markenhoheit sei für Deutschland und in der EU bis auf Italien verankert. Diese Entscheidungen schaffen Rechtssicherheit – und werfen die Frage auf, wie sich das auf den österreichischen Markt für Premium-Seniorenresidenzen, Pflege und betreutes Wohnen auswirkt.

Markenrecht um "Tertianum": Relevanz für Österreichs Senior:innenmarkt

Die DPF Group hat ihre Markenposition strategisch abgesichert. Sie entwickelte sich von einer Immobilien-Holding zu einem vertikal integrierten Betreiber von Premium-Seniorenresidenzen. Die Marke "Tertianum" steht laut Unternehmensangaben für ganzheitliches Premium-Seniorenwohnen mit Fokus auf Servicequalität, Kulinarik und lifestyleorientierte Zusatzleistungen. In Deutschland werden integrierte Konzepte an Standorten wie Berlin, München und Konstanz betrieben. Kulinarisch kooperiert die Gruppe mit dem Sternekoch Tim Raue. Seit 2019 gehört auch die RAS Services GmbH zum Verbund, wodurch Concierge-Dienstleistungen in über 110 Immobilien abgedeckt werden. Für Österreich ist diese Marken- und Strukturklarheit in mehrfacher Hinsicht bedeutsam: Sie reduziert Namenskonflikte, erleichtert partnerschaftliche Kooperationen und schafft bessere Bedingungen für eine möglichen Markteintritt oder für grenzüberschreitende Dienstleistungsangebote, etwa bei Kulinarik, Hospitality und Serviceprozessen im Premium-Segment.

Gerade in einem Markt, in dem die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren immer vielfältiger werden, können klare Markenrechte Vertrauen schaffen. Für Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Familien ist es wichtig, dass Qualität, Serviceversprechen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner eindeutig erkennbar sind. Ebenso profitieren Beschäftigte in Pflege, Gastronomie und Hauswirtschaft, wenn Marken- und Betreiberstrukturen transparent sind und langfristige Investitionen abgesichert scheinen. Österreich kann hier von der nun konsolidierten Lage in Deutschland und der EU indirekt profitieren, etwa über Kooperationen, Know-how-Transfer und die Harmonisierung von Markenauftritten im deutschsprachigen Raum.

Fachbegriffe einfach erklärt

Markenrecht

Markenrecht bezeichnet die Gesamtheit der Regeln, mit denen Kennzeichen wie Namen, Logos oder Slogans geschützt werden. Eine Marke dient dazu, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen anderer Anbieter zu unterscheiden. Der Schutz entsteht durch Eintragung in ein Register (z. B. beim EUIPO oder dem nationalen Amt) oder in bestimmten Rechtsordnungen auch durch Benutzung. Für Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet Markenrecht Orientierung und schützt vor Verwechslungsgefahren. Für Unternehmen ist es ein zentraler Baustein von Investitionssicherheit und Wertschöpfung, da Marketing und Qualitätssicherung an klar wiedererkennbare Zeichen gebunden werden.

Internationale Markenregistrierung (IR-Marke)

Die internationale Markenregistrierung ist ein System nach dem Madrider Abkommen und Protokoll, das es ermöglicht, über eine zentrale Anmeldung Markenschutz in mehreren Ländern zu beantragen. Statt in jedem Land separat vorstellig zu werden, wird eine Basismarke international erstreckt. Die jeweiligen Länder prüfen danach eigenständig, ob Schutz gewährt wird. Für Unternehmen senkt das Verfahren Kosten und Komplexität, weil Verwaltung, Verlängerung und Änderungen gebündelt erfolgen. Für die EU kann eine internationale Registrierung mit Benennung der EU (über das EUIPO) zu einheitlichem Schutz im gesamten Binnenmarkt führen.

Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassifikation)

Die Nizza-Klassifikation teilt Waren und Dienstleistungen in standardisierte Klassen ein. Bei der Anmeldung einer Marke müssen die beanspruchten Klassen angegeben werden, damit klar ist, wofür Schutz beansprucht wird. Im Dienstleistungsbereich sind das etwa Klassen für Beherbergung, Gastronomie, Gesundheits- oder Sozialdienste. Der Nachweis einer echten Benutzung in den relevanten Klassen ist später wichtig: Wer die Marke nicht ernsthaft benutzt, riskiert Löschung oder kann in Streitfällen schwächer stehen. Die Klassifikation erleichtert zudem die internationale Vergleichbarkeit und Recherche nach älteren Rechten.

Revision (im deutschen Zivilprozess)

Die Revision ist ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof, das sich im Kern auf Rechtsfragen konzentriert. Anders als in der Berufung werden Tatsachen in der Regel nicht mehr neu festgestellt. Das Gericht prüft, ob das vorinstanzliche Urteil (etwa eines Oberlandesgerichts) auf einer Rechtsverletzung beruht. Wird die Revision zurückgewiesen, ist das Urteil rechtskräftig, soweit nicht noch andere Rechtsbehelfe offenstehen. Im Markenrecht schafft eine abgewiesene Revision Rechtssicherheit, weil die Rechtslage verbindlich geklärt ist.

Gericht der Europäischen Union (EuG) und Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) ist die erste gerichtliche Instanz der EU in vielen Wettbewerb-, Marken- und Verwaltungsverfahren. Es überprüft Entscheidungen von EU-Behörden wie dem EUIPO. Gegen Urteile des EuG kann in engen Grenzen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel eingelegt werden, das sich auf Rechtsfragen beschränkt. Wird ein Rechtsmittel als unzulässig verworfen, bleibt das Urteil des EuG bestehen. Für Markeninhaberinnen und Markeninhaber bedeutet das Stabilität: Ein bestätigter Schutz kann im gesamten EU-Raum (mit Ausnahme noch offener Länderfragen) durchgesetzt werden.

Vertikal integrierter Betreiber

Vertikale Integration bedeutet, dass ein Unternehmen mehrere Stufen der Wertschöpfungskette vereint. Im Kontext von Seniorenresidenzen kann das heißen: Immobilienentwicklung oder -besitz, Betrieb der Häuser, Gastronomie, Services wie Concierge, und die Koordination externer Partnerinnen und Partner. Durch Integration entstehen Synergien, etwa einheitliche Qualitätsstandards, abgestimmte Abläufe und eine konsistente Markenführung. Für Bewohnerinnen und Bewohner kann sich das in nahtlosen Services äußern; für das Unternehmen in effizienteren Prozessen und besserer Steuerung des Kundenerlebnisses.

Premium-Seniorenresidenzen

Premium-Seniorenresidenzen sind Einrichtungen, die über die Grundversorgung hinaus gehobene Leistungen anbieten. Dazu zählen hochwertige Gastronomie, kulturelle Angebote, Wellness, Concierge-Dienste, individuelle Services und architektonisch ansprechende Wohnlösungen. Zielgruppe sind Seniorinnen und Senioren, die Wert auf Komfort, Servicequalität und Lifestyle legen und dafür entsprechende Entgelte entrichten. Wichtig: Premium bedeutet nicht automatisch Pflege im medizinischen Sinn. Oft stehen Selbstständigkeit, betreutes Wohnen und Servicepakete im Mittelpunkt; bei Bedarf werden Pflege- oder Gesundheitsleistungen ergänzt.

Markenbenutzung und Benutzungsnachweis

Die echte, ernsthafte Benutzung einer Marke ist in vielen Rechtsordnungen Voraussetzung, um den Schutz langfristig zu erhalten. Wer eine Marke für bestimmte Klassen eintragen lässt, muss innerhalb eines Zeitraums (oft fünf Jahre) zeigen können, dass die Marke für diese Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt wird. Der Benutzungsnachweis kann durch Rechnungen, Werbung, Medienberichte oder Kundendaten erfolgen. Misslingt er, drohen Löschung oder Einwände in Prozessen. Der Benutzungsnachweis schützt vor bloçkernden "Lager-Marken", die nur registriert, aber nie im Markt gelebt werden.

Historischer Kontext: Von der Immobilien-Holding zur Marke mit EU-Rückhalt

Die DPF Group hat sich, ausgehend von einer Immobilien-Holding, zu einem Betreiber entwickelt, der Wertschöpfungsstufen bündelt. Historisch ist diese Entwicklung typisch für Märkte, in denen Kundenerlebnis, Servicequalität und Markenführung entscheidend sind. Wer Gebäude nur besitzt, aber nicht betreibt, hat weniger Einfluss auf das tägliche Qualitätserleben der Bewohnerinnen und Bewohner. Mit der Betreiberrolle rückt die Marke ins Zentrum: Sie verspricht ein bestimmtes Niveau an Service, Kulinarik und Zusatzleistungen. Die Kooperation mit einem renommierten Sternekoch wie Tim Raue ist ein Baustein dieser Markenbotschaft.

Parallel zur unternehmerischen Entwicklung gewann der europäische Markenschutz an Bedeutung. Die internationale Markenregistrierung und die EU-weite Absicherung schaffen Voraussetzungen, um einheitliche Qualitätsstandards über Grenzen hinweg auszuspielen. Der Spruch des Gerichts der Europäischen Union vom 4. September 2024 (T-73/23) bestätigte die internationale Markenregistrierung der DPF für den EU-Raum. Das gescheiterte Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof verstärkte diese Linie. Auf nationaler Ebene in Deutschland schuf der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2025 (I ZR 94/25) endgültige Klarheit: Die DPF GmbH ist alleinige Inhaberin der Marke "Tertianum".

Für Österreichs Marktakteurinnen und -akteure ist dieser Kontext wichtig. Der deutschsprachige Raum ist verflochten, viele Dienstleistungen, Standards und Erwartungen sind grenzüberschreitend ähnlich. Wenn in Deutschland und in der EU – bis auf ein offenes Land – Rechtssicherheit besteht, erleichtert das Kooperationen, Franchise-Modelle, Know-how-Transfer und gemeinsame Beschaffungen. Historisch betrachtet war der Senior:innenmarkt lange fragmentiert. Heute prägen Marken, Konzepte und integrierte Services die Wahrnehmung. Eine gefestigte Marke kann in diesem Umfeld ein Wettbewerbsvorteil sein, auch für Partnerinnen und Partner in Österreich.

Vergleiche: Österreichs Bundesländer, Deutschland und die Schweiz

Österreich ist föderal organisiert. Für Seniorinnen und Senioren relevante Leistungen wie Pflege und Betreuung sind stark landesrechtlich mitgestaltet. Das heißt: Was in Wien als "Betreutes Wohnen" oder Servicepaket angeboten wird, kann in Salzburg, Tirol oder der Steiermark anders geregelt oder gefördert sein. Für eine Premium-Marke wie "Tertianum" bedeutet das, Konzepte an regionale Vorgaben anzupassen – etwa bei baulichen Standards, Personalschlüsseln, Gastronomie-Hygiene oder Preistransparenz. Markenrechtlich hingegen bietet der EU-weite Schutz Einheitlichkeit im Auftritt: Name, Logo, Kommunikation können grenzübergreifend konsistent bleiben.

In Deutschland ist der Markt groß und ebenfalls föderal, aber mit etablierten privaten Betreiberketten und klaren Wettbewerbsmechanismen auch im Premium-Segment. Die nun bestätigte Markenhoheit schafft dort klare Verhältnisse. Für Österreich kann das als Blaupause dienen, wie Betreiberinnen und Betreiber mit bundeslandspezifischen Anforderungen umgehen und dennoch eine Marke kohärent führen. In der Schweiz wiederum, die nicht Mitglied der EU ist, gelten nationale Markenverfahren und eigenständige Regulierungen für Pflege, Betreuung und Wohnen im Alter. Wer grenzüberschreitend agiert, muss daher unterschiedliche Zulassungs- und Qualitätsanforderungen erfüllen. Das Schweizer Umfeld ist zudem traditionell stark von kantonalen Vorgaben geprägt, ähnlich den österreichischen Ländern, was Anpassungen auf Konzept- und Prozessebene erfordert. Insgesamt zeigt der Vergleich: Während Markenrecht in der EU für einen Rahmen sorgt, bleibt die operative Umsetzung lokal differenziert.

Bürger-Impact: Was ändert sich konkret für Österreichs Bevölkerung?

Für Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige kann eine gefestigte Markenlage vor allem eines bedeuten: weniger Verwechslungen und klare Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Wer sich für Premium-Seniorenwohnen interessiert, achtet auf Servicequalität, Kulinarik, Freizeit- und Kulturangebote sowie flexible Zusatzleistungen. Eine bekannte Marke erhöht die Vergleichbarkeit, weil Leistungsversprechen und Standards über Standorte hinweg identifizierbar sind. Sollte die DPF Group – direkt oder über Kooperationen – Angebote in Österreich setzen oder mit Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten, profitieren Kundinnen und Kunden von transparenten Buchungs- und Informationskanälen.

Für Beschäftigte – von Pflegekräften über Köchinnen und Köche bis zu Concierge-Teams – bringt Markenstärke potenziell stabilere Prozesse und Fortbildungsangebote. Vertikal integrierte Betreiber investieren häufig in einheitliche Schulungen, Qualitätskontrollen und digitale Tools. Wer seine Karriere im Bereich Senior:innenservices plant, findet in solch strukturierten Systemen klar definierte Rollenbilder und Entwicklungspfade. Das kann die Attraktivität von Jobs im Bereich Hospitality, Hauswirtschaft, Kulinarik und Betreuung erhöhen.

Auch für Bauträgerinnen und Bauträger sowie Investorinnen und Investoren ist die Klärung bedeutsam. Ein gesichertes Markenrecht reduziert juristische Risiken bei Projektentwicklung, Naming, Beschilderung und Vermarktung. Kooperationen mit einer etablierten Marke können die Vermietung oder den Verkauf von Einheiten im betreuten Wohnen oder in Service-Apartments beschleunigen. Zudem erleichtert die EU-weite Markenabsicherung, digitale Vermarktungskampagnen einheitlich zu führen – ein Vorteil in einem Markt, in dem online recherchiert und verglichen wird.

Zahlen & Fakten: Entscheidungen, Standorte, Services

Die Faktenlage ist klar dokumentiert. Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat am 18. Dezember 2025 die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zurückgewiesen (Az. I ZR 94/25). Resultat: Die DPF GmbH ist alleinige Inhaberin der Marke "Tertianum" in Deutschland. Auf EU-Ebene bestätigte das Gericht der Europäischen Union am 4. September 2024 die internationale Markenregistrierung der DPF (Az. T-73/23). Eine konkurrierende Schweizer Gesellschaft scheiterte insbesondere am Nachweis einer Benutzung der Marke in den maßgeblichen Dienstleistungsklassen. Das Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof blieb ohne Erfolg, es wurde als unzulässig zurückgewiesen. Damit ist die Lage in der EU weitgehend stabil; laut DPF besteht nur in einem europäischen Land weiterer Klärungsbedarf.

Auf Unternehmensseite betreibt die DPF Group integrierte Konzepte in Berlin, München und Konstanz und arbeitet gastronomisch mit Sternekoch Tim Raue. Durch die Übernahme der RAS Services GmbH 2019 wurde das Serviceportfolio um hochwertige Concierge-Dienstleistungen in über 110 Immobilien erweitert. Diese Zahl zeigt die Breite des Service-Netzes: Concierge-Teams sind ein wichtiger Baustein für Premium-Servicetiefe, von Empfang über Organisation bis zu individuellen Bewohneranliegen. Aus österreichischer Perspektive ist das relevant, weil Concierge-Dienste in hochwertigen Wohnformen – von innerstädtischen Apartments bis zu Senior:innenresidenzen – zunehmend nachgefragt werden.

Aus diesen Daten lassen sich Trends ableiten: Erstens, die Marke "Tertianum" ist rechtlich stark positioniert. Zweitens, das Geschäftsmodell setzt auf integrierte Hospitality-Kompetenz einschließlich Kulinarik auf Spitzenniveau. Drittens, skalierbare Serviceprozesse (Concierge in über 110 Immobilien) deuten auf die Fähigkeit hin, über Standorte hinweg Qualitätsstandards zu sichern. Für österreichische Partnerinnen und Partner könnten genau diese Skaleneffekte spannend sein, wenn es um Kooperationen, Franchise-Modelle oder gemeinsame Beschaffung geht.

Hintergründe und rechtliche Einordnung

Warum ist die Abweisung der Revision in Deutschland so wichtig? Weil sie Rechtskraft schafft. Wenn der höchste Zivilgerichtshof eine Revision nicht zulässt oder zurückweist, steht das Urteil der Vorinstanz. In Markenfragen bedeutet dies: Wettbewerberinnen und Wettbewerber müssen sich an diese Klärung halten, sofern keine anderen, spezifischen Rechte entgegenstehen. Die EU-Entscheidungen sichern parallel den supranationalen Rahmen. Dass ein Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof unzulässig war, unterstreicht die Beständigkeit der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union.

Die Benutzung der Marke in den maßgeblichen Dienstleistungsklassen war ein Kriterium, an dem eine konkurrierende Schweizer Gesellschaft scheiterte. Das ist ein Lehrstück für alle Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer: Markenanmeldung ist der Start, nicht das Ziel. Wer Schutz beansprucht, muss die Marke auch leben – mit Angeboten, Kommunikation und realer Marktpräsenz. Für Anbieterinnen und Anbieter in Österreich heißt das: Klare Portfolios, dokumentierte Leistungen und nachvollziehbare Kommunikation sind nicht nur für Kundinnen und Kunden wichtig, sondern sichern auch markenrechtliche Positionen.

Zukunftsperspektive: Was kommt auf Österreich zu?

Für die EU bleibt – nach Angaben der DPF Group – nur in einem Land, namentlich Italien, weiterer Klärungsbedarf. Sobald auch dort Rechtssicherheit besteht oder die Lage praktikabel gestaltet ist, könnten paneuropäische Markenstrategien weiter an Fahrt gewinnen. Für Österreich könnte das Folgendes bedeuten: Mehr Kooperationen mit etablierten EU-Marken, engere Verzahnung von Hospitality- und Pflege-Kompetenzen und stärker standardisierte Servicemodelle, die dennoch lokal angepasst werden.

Premium-Seniorenresidenzen sind kein Ersatz für Pflegeheime, aber eine wichtige Ergänzung. In Österreich wächst der Bedarf an unterschiedlichen Wohn- und Serviceformen für Seniorinnen und Senioren. Marken wie "Tertianum" setzen auf Lifestyle, Kulinarik und Zusatzservices. Sollte die DPF Group mit Partnerinnen und Partnern in Österreich kooperieren oder eigene Angebote prüfen, wären denkbare Effekte: einheitliche Qualitätsversprechen, digitale Buchungs- und Serviceportale, kulinarische Profile mit hoher Wiedererkennbarkeit und Concierge-Teams, die Alltagsorganisation erleichtern. Für Kommunen und Länder wäre wichtig, diese Konzepte in bestehende Förder- und Regulierungsrahmen zu integrieren, ohne lokale Bedürfnisse zu vernachlässigen.

Die mittelfristige Prognose: Wo Markenrecht gesichert ist, steigt die Wahrscheinlichkeit langfristiger Investitionen. Eine klare Marke bietet Orientierung für Bau, Betrieb, Personalentwicklung und Partnerschaften. Österreich könnte dadurch mehr Wahlmöglichkeiten im gehobenen Seniorenwohnen erhalten – flankiert von Transparenz, die Konsumentinnen und Konsumenten beim Vergleich hilft. Zugleich bleiben regionale Unterschiede bedeutsam: In Vorarlberg oder Tirol gelten andere topografische, touristische und demografische Rahmenbedingungen als im Großraum Wien. Erfolgreich ist, wer Markenstärke mit lokaler Sensibilität verbindet.

Praktische Beispiele: So könnte die Klarheit wirken

  • Für Familien: Durch eindeutige Markenkommunikation finden Angehörige schneller verlässliche Informationen zu Leistungen, Preisen und Ansprechpartnerinnen.
  • Für Beschäftigte: Einheitliche Standards schaffen planbare Fortbildungen, klare Jobprofile und Aufstiegsmöglichkeiten – von der Küche bis zum Concierge.
  • Für Investoren: Rechtssichere Marken reduzieren Naming-Risiken bei Projekten, erleichtern Vertrieb und verringern Umbranding-Kosten.
  • Für Gemeinden: Ein verlässlicher Markenpartner kann in Stadtteilen als Anker für hochwertige Services im Alter wirken – kompatibel mit lokalen Angeboten.

Diese Effekte sind keine Garantien, aber plausible Szenarien in einem Umfeld, das durch die jüngsten Gerichtsentscheidungen rechtlich berechenbarer geworden ist.

Quellen und weiterführende Links

Die zentrale Quelle dieser Meldung ist die Presseaussendung der DPF Group. Vertiefende Informationen zum EU-Markenrecht bieten das EUIPO und Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union. Zur Nizza-Klassifikation informieren die amtlichen Seiten des EUIPO. Für demografische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Österreich empfiehlt sich die Recherche bei Statistik Austria.

Fazit: Rechtssicherheit als Chance für Qualität und Orientierung

Die juristische Klärung rund um "Tertianum" ist mehr als ein Markenfall. Sie markiert einen Schritt zu klaren, verlässlichen Rahmenbedingungen im Premium-Seniorenwohnen – mit spürbaren Effekten für Österreich. Rechtssicherheit stärkt Vertrauen, senkt Transaktionskosten und macht langfristige Investitionen wahrscheinlicher. Für Bewohnerinnen und Bewohner heißt das potenziell mehr Wahl, klarere Qualitätsversprechen und bessere Vergleichbarkeit. Für Beschäftigte können strukturierte Abläufe und Fortbildungspfade entstehen. Für Investorinnen und Investoren reduziert sich das Naming-Risiko. Und für die öffentliche Hand bleibt die Aufgabe, Qualitätsstandards zu sichern und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.

Österreich steht damit vor einer pragmatischen Chance: internationale Markenstärke nutzen, ohne lokale Bedürfnisse zu übergehen. Wer sich informieren will, findet Details in der Originalquelle und bei EUIPO. Wie sehen Sie die Zukunft des Premium-Seniorenwohnens in Ihrem Bundesland? Teilen Sie Erfahrungen, Fragen und Anregungen – denn Markenrecht schafft die Bühne, doch gestaltet wird sie vor Ort.