Wien (PK) – Nach den ersten im März beschlossenen Maßnahmen zur
Budgetkonsolidierung – wie die Erhöhung der Bankenabgabe und dem
vorübergehenden Aus für die Bildungskarenz – hat der Nationalrat
heute das sogenannte Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II mit
weiteren Sparmaßnahmen beschlossen. 760 Mio. Ꞓ – bei gleichzeitigen
Entlastungen von 20 Mio. Ꞓ – will die Regierung damit für den
Bundeshaushalt lukrieren. Die mehrheitlich von den Regierungsparteien
in der Fassung eines Abänderungsantrags angenommene Sammelnovelle ist
allerdings nur ein Vorbote für ein noch viel umfangreicheres
Sparpaket, das dann – unter dem Titel Budgetbegleitgesetz 2025 – im
Juni gleichzeitig mit dem Doppelbudget 2025/26 verabschiedet werden
soll.
Während die Regierungsparteien die Maßnahmen verteidigten,
hagelte es Kritik von den Oppositionsparteien. So forderten etwa die
Grünen eine raschere Senkung des Rezeptgebührendeckels. Die FPÖ
sprach von „lieblosen Steuer- und Gebührenerhöhungen“. Es werde nicht
im System gespart, sondern bei den Menschen.
Durch den von ÖVP, SPÖ und NEOS im Lauf der Sitzung eingebrachten
Abänderungsantrag soll sichergestellt werden, dass – entsprechend den
Bestimmungen für Ausgleichszulagenbezieher: innen – die Anhebung der
Krankenversicherungsbeiträge auch für Ergänzungszulagenbezieher:innen
nach dem Pensionsrecht der öffentlichen Bediensteten erst ab 1.
Jänner 2026 gelten soll. Darin enthalten ist auch eine Neuregelung
der Datenübermittlung an den Dachverband, damit u.a. die
Arzneimittelobergrenze berechnet werden könne, erläuterte Abgeordnete
Barbara Teiber (SPÖ).
Marterbauer: Der Bundesregierung ist die Verteilungswirkung ein
großes Anliegen
Für Bundesminister Markus Marterbauer bezeichnete das
Budgetmaßnahmensanierungsgesetz als einen weiteren wichtigen Beitrag
zur finanziellen Absicherung des Sozialstaats. Der Bundesregierung
sei die Verteilungswirkung der Sanierung ein großes Anliegen, stellte
der Finanzminister in Bezug auf die aktuelle Analyse des
Budgetdienstes des Parlaments fest. Er stimme auch in weiten Teilen
mit der Untersuchung, die wie immer sehr seriös und faktenbasiert
durchgeführt wurde, überein. Bedenken müsse man jedoch, dass nur eine
eingeschränkte Anzahl an Maßnahmen beurteilt werden konnten, nämlich
jene, die direkt den Haushalten oder Personen zuordenbar seien.
Daneben gebe es aber noch eine Reihe anderer – wie z.B. die Erhöhung
der AMS-Mittel, die Ausweitung des Unterhaltsgarantiefonds oder die
Beiträge von Banken und Energiekonzernen – die ebenso positive
Verteilungseffekte hätten.
Fortsetzung der Budgetsanierung: Anstieg der KV-Beiträge für
Pensionist:innen und von Gebühren, aber auch Entlastungsmaßnahmen
Im Vordergrund des zweiten Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes
stehen die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für
Pensionist:innen von 5,1 % auf 6 % ab Juni 2025 bzw. Jänner 2026
sowie eine deutliche Anhebung dutzender Bundes- und Konsulargebühren.
So soll ein Reisepass ab Juli 112 Ꞓ statt 75,90 Ꞓ kosten, für einen
Führerschein werden 90 Ꞓ statt 60,50 Ꞓ auszulegen sein. Auch die
Kosten für die Staatsbürgerschaft und für Aufenthaltstitel sowie für
Eingaben bei den Höchstgerichten steigen. Begründet wird das mit der
seit Jahren nicht erfolgten Inflationsanpassung der Gebühren.
Zusätzliche Einnahmen erwartet sich die Regierung außerdem von einer
Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen und weiteren Maßnahmen in
diesem Bereich.
Zu den geplanten Entlastungsmaßnahmen gehören unter anderem die
Anhebung der maximalen Sozialversicherungs-Rückerstattung (
Negativsteuer) für Pensionist:innen von 637 Ꞓ auf 710 Ꞓ ab 2025 und
das vorübergehende Einfrieren der Rezeptgebühr im Jahr 2026. Zudem
sollen künftig auch Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr
kosten, in den Rezeptgebührendeckel eingerechnet und dieser in den
Jahren 2027 bis 2030 schrittweise von 2 % des Jahresnettoeinkommens
auf 1,5 % gesenkt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetzespaket eine
Verlängerung der kostenlosen COVID-19-Impfung in Ordinationen um zwei
Jahre – bis Ende März 2027 -, geänderte Vorgaben für das
Arbeitsmarktservice (AMS) in Bezug auf die Arbeitsmarktrücklage und
auf Datenaufbewahrungen sowie eine Gesetzesreparatur für den Bereich
der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und
Bergbau (BVAEB) vor.
FPÖ: Nicht im System, sondern bei den Menschen wird gespart
Beim vorliegenden Paket handle es sich um ein „Konglomerat aus
lieblosen Steuer- und Gebührenerhöhungen“, bei dem „die Masse der
Bevölkerung zum Handkuss kommt“, erklärte Alexander Petschnig (FPÖ)
die Ablehnung seiner Fraktion. Mit den Budgetplänen der Regierung
werde der private Konsum weiter stagnieren, zudem seien die unteren
Einkommensgruppen stärker von der Konsolidierung betroffen, hielt
Petschnig in Richtung SPÖ fest. Das habe auch der Budgetdienst des
Parlaments in seiner Analyse bestätigt. Aber auch die ÖVP und NEOS
blieben nicht von der freiheitlichen Kritik verschont: Diese hätten
vor der Wahl neue Steuern ausgeschlossen, jetzt bekomme die
Bevölkerung „das Gegenteil aufgetischt“, so der FPÖ-Mandatar.
Auch Gerhard Kaniak (FPÖ) war der Meinung, dass den „Menschen
Sand in die Augen gestreut werde“, da die Regierung vor allem mit
„blumigen Überschriften“, aber kaum mit konkreten Zahlen arbeite. So
sei auch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz vielmehr ein reines
„Bürger-Belastungspaket“, von dem dieses Mal insbesondere die
Pensionisten und Pensionistinnen betroffen seien. Allein im nächsten
Jahr werde sich die Anhebung der KV-Beiträge auf 697 Mio. Ꞓ
summieren, Tendenz weiter stark steigend. Auch die geplante Erhöhung
der E-Card-Servicegebühr auf 25 Ꞓ jährlich würde alle Personengruppen
treffen. Wenn dann im Gegenzug immer wieder von Entlastungen die Rede
sei, dann könne das angesichts der geringen Beträge nur als „boshaft
und zynisch“ bezeichnet werden, zeigte sich Kaniak verärgert.
Weniger gespart werde hingegen beim Regierungsapparat und ebenso
nicht bei den Flüchtlingen, beklagte auch sein Fraktionskollege Max
Linder, und das ärgere die Menschen maßlos. Man könne zudem nicht
einfach Maßnahmen beschließen, die dann von den Gemeinden finanziert
werden müssten, gab er zu bedenken. Als Beispiel führte er das zweite
verpflichtende Kindergartenjahr an. Er zweifelte auch daran, dass
wirklich im System gespart werden soll, zumal heuer wieder 80 Mrd. Ꞓ
an neuen Schulden aufgenommen würden. Das Budget werde auf Kosten der
Bevölkerung saniert, zeigte sich auch Christian Ragger (FPÖ)
überzeugt. Ein besonderer Dorn im Auge waren ihm die Kürzungen der
Mittel für Menschen mit Behinderung sowie für die Pflegebedürftigen.
Peter Wurm (FPÖ) befürchtete, dass bald die nächste und noch
schmerzhaftere Belastungswelle anrollen werde, da die dem jetzigen
Budget zu Grunde liegenden ökonomischen Eckdaten in Bezug auf
Wirtschaftswachstum und Inflation bereits nicht mehr den Tatsachen
entsprechen würden.
ÖVP: Regierung macht das Notwendige und Richtige
Andreas Hanger (ÖVP) zeigte sich beeindruckt, was in den letzten
Wochen unter der Federführung des Finanzministeriums in Sachen
Budgetsanierung auf den Weg gebracht worden sei. Auch der heutige
Beschluss trage dazu bei. Sechs der insgesamt für das heurige Jahr
eingeplanten 6,4 Mrd. Ꞓ an Budgetkonsolidierung würden zudem „eine
freiheitliche Handschrift“ tragen, da es dazu schon eine Vereinbarung
gegeben habe. Hanger appellierte an „alle Parteien in allen
Gebietskörperschaften“ – dazu zähle auch die FPÖ – Verantwortung zu
übernehmen, um zur Budgetsanierung beizutragen.
Konsolidierung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der alle
Gebietskörperschaften mitwirken müssen, unterstrich ÖVP-Vertreter
Andreas Ottenschläger. Er wollte daher von den Freiheitlichen wissen,
wo sie selbst sparen würden. Denn außer den Vorschlägen bezüglich der
Kürzungen bei den Flüchtlingen und im Asylbereich habe man bis jetzt
noch wenig von der FPÖ gehört. Das vorliegende Paket stelle
jedenfalls sicher, dass Österreich sozial gerecht bleibe.
Gleichzeitig vermittle es Zuversicht und Planungssicherheit; und das
sei wichtiger denn je. Da die Regierung das Notwendige und das
Richtige tue, werde der Weg erfolgreich sein, war Georg Strasser (ÖVP
) überzeugt. Die Budgetsanierung schreite gut voran, denn es werden
bereits eine Vielzahl an einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen
umgesetzt, zeigte sich Angela Baumgartner (ÖVP) erfreut. Christoph
Stark (ÖVP) lobte insbesondere die Änderungen beim Kommunalen
Investitionspaket, weil dadurch der Ausbau der Infrastruktur
ermöglicht und die Konjunktur angekurbelt werde.
SPÖ: Budgetsanierung mit hoher Verantwortung und sozialer
Ausgewogenheit
Die SPÖ übernehme Verantwortung, um das von ÖVP, Grünen und der
FPÖ in den letzten sieben Jahren aufgebaute Defizit abzubauen,
unterstrich Kai Jan Krainer (SPÖ). Aus seiner Sicht handle es sich um
eine sozial ausgewogene Budgetsanierung, die auch einnahmenseitige
Aspekte enthalte. Diese seien aber oft nicht einer Person zuordenbar,
weshalb sie in der Analyse des Budgetdienstes nicht miteinbezogen
werden hätten können. So müssten auch Banken, Stiftungen und
Millionäre ihren Beitrag zur Sanierung leisten. Gleichzeitig würden
etwa die Erhöhung der AMS-Mittel oder das zweite Gratis-
Kindergartenjahr einkommensschwachen Familien stärker zugutekommen.
Barbara Teiber (SPÖ) verteidigte die Konsolidierungsmaßnahmen,
die verhindern sollen, dass Österreich von der Schuldenlast erdrückt
werde. Da die Vorgängerregierung ein historisch großes Budgetdefizit
hinterlassen habe, sei nun eine Haushaltssanierung erforderlich, die
„leider allen Bevölkerungsgruppen einen Beitrag abringe“. Im
Gesundheitssektor sei man etwa mit einem Minus von fast einer
Milliarde bei der ÖGK konfrontiert, hier dürfe man daher nicht länger
zuschauen. In Richtung der FPÖ erinnerte Teiber daran, dass die
Probleme vor allem mit der „vermurksten Sozialversicherungsreform“
begonnen hätten.
Die SPÖ habe schon in der Vergangenheit immer wieder bewiesen,
dass sie in schwierigen Zeiten Verantwortung übernehmen und das
Budget konsolidieren könne, stellte Verena Nussbaum (SPÖ) mit
Nachdruck fest. Durch die Einrichtung eines eigenen
Gesundheitsreformfonds werden Mittel in der Höhe von ca. 500 Mio. Ꞓ
pro Jahr für eine wohnortnahe ambulante Versorgung zur Verfügung
gestellt werden, kündigte sie an. Weiters verwies Nussbaum auf das
Einfrieren der Rezeptgebühr und die Etablierung einer sogenannten
Arzneimittelobergrenze, die im Vergleich zu bisher noch abgesenkt
werde.
Nachdem bereits die Banken und Energiekonzerne in die Pflicht
genommen wurden, gehe es im vorliegenden Paket um einen Beitrag der
Stiftungen, höhere Glücksspielabgaben und eine stärkere Besteuerung
von Immobiliendeals, führte Karin Greiner (SPÖ) aus. Parallel dazu
werde aber auch investiert, betonte sie, unter anderem in die
Frauengesundheit, in den Ausbau der psychosozialen Dienste, in die
Arbeitsmarktpolitik oder in die Bildung. Im Sinne der Transparenz
sollen nun auch die Förderungen durchforstet werden, versicherte sie.
Man gehe dabei von einem Sparpotenzial in der Höhe von 1,3 Mrd. Ꞓ
allein im heurigen Jahr aus.
NEOS: Erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu umfassenden
Reformen
Der heutige Beschluss sei aufgrund des Mottos „Koste es, was es
wolle“ der vergangenen Jahre notwendig geworden, argumentierte Karin
Doppelbauer von den NEOS. Ohne Gegenmaßnahmen würde es sonst im
heurigen Jahr zu einem Maastricht-Defizit von fast 6 % kommen. Für
die NEOS-Abgeordnete sind deshalb noch weitere Einsparungen
notwendig. „Wir brauchen keinen Vollkasko-Staat, sondern Sanierung,
Reformen und eine modernisierte Republik“.
Er denke auch, dass nach dem ersten wichtigen Schritt weitere
folgen müssen, schloss sich Markus Hofer (NEOS) den Ausführungen von
Doppelbauer an. Denn das Ziel müsse es sein, Unternehmen und
Bürger:innen deutlich zu entlasten, weshalb es umfassende Reformen
brauche. Hofer hob überdies die Bedeutung von Stiftungen hervor, die
nun ebenfalls einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten werden.
Sowohl der Eingangssteuersatz als auch der Zwischensteuersatz werden
nämlich erhöht, informierte er. Johannes Gasser (NEOS) wiederum
erinnerte daran, dass durch die Pensionsbeschlüsse der letzten Jahre,
die übermäßig ausgefallen seien, das Budget sehr stark belastet
worden sei. Auch der Fiskalrat habe bestätigt, dass es sich dabei um
die größten Preistreiber gehandelt habe. Als sehr positiv bewertete
er die geplante Einrichtung des Gesundheitsreformfonds, weil damit
die Strukturen auf nachhaltige Beine gestellt werden können.
Grüne für sofortige Absenkung der Rezeptgebührenobergrenze und
für Gesundheitsabgabe auf Kapitalerträge
Anstelle einer stufenweisen Reduktion der
Rezeptgebührenobergrenze über vier Jahre hinweg forderte Ralph
Schallmeiner (Grüne) eine sofortige Absenkung, um die Mehrbelastung
durch die KV-Beitragserhöhung für Pensionist:innen abzufedern. Der
Grünen-Mandatar untermauerte dies mit einem Abänderungsantrag. In
einem in der Debatte eingebrachten Entschließungsantrag sprach sich
Schallmeiner zudem für eine Gesundheitsabgabe von 6 % auf
kapitalertragssteuerpflichtige Vermögenseinkommen von Privatpersonen
sowie für einen Verzicht der KV-Beitragserhöhung aus. Zudem brachte
er einen weiteren Abänderungsantrag ein, in dem er auf eine
verfassungskonforme Beschickung der Gremien der Versicherungsanstalt
für öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) drängte.
Seiner Meinung nach sei der diesbezügliche Vorschlag der
Koalitionsparteien erneut verfassungswidrig. Alle drei Anträge wurden
mehrheitlich abgelehnt.
In Bezug auf das 880 Mio. Ꞓ schwere Gemeindepaket sprach
Elisabeth Götze (Grüne) von einer „Gießkannenmaßnahme unter einem
roten Finanzminister“. Götze sah zwar die Notwendigkeit, den Kommunen
zusätzliches Geld zur Verfügung zu stellen, vermisste jedoch generell
eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Ihr Fraktionskollege Jakob Schwarz (Grüne) übte Kritik daran, dass
laut Analyse des Budgetdienstes die Ärmsten fünf Mal so viel zum
Sparpaket beitragen wie die reichsten 10 %. Im Grunde handle es sich
noch immer um ein „blau-schwarzes Sparpaket“, das nur ein paar rote
Flecken enthalte.
Finanzminister Marterbauer: Budgetsanierung zur Absicherung des
Sozialstaates
Das heute zur Debatte stehende zweite Paket, das im Wesentlichen
aus der Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für
Pensionist:innen, aus Maßnahmen bei den Arzneimittelkosten, aus der
Besteuerung von Privatstiftungen sowie aus der Erhöhung von
Bundesgebühren bestehe, diene im Wesentlichen der finanziellen
Absicherung des Sozialstaates, hielt Finanzminister Markus
Marterbauer in seiner Wortmeldung fest. Dieser sei, gemeinsam mit der
liberalen Demokratie, die wesentlichste zivilisatorische
Errungenschaft des 20. Jahrhunderts.
In Bezug auf die Budgetsanierung sprach Marterbauer von „einer
guten Mischung an ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen“. Ohne
diese Eingriffe würde heuer das Defizit bei rund 28 Mrd. Ꞓ bzw. 5,8 %
des BIP liegen. Außerdem würden die Staatsschulden auf etwa 97 % der
Wirtschaftsleistung ansteigen, führte der Ressortchef ins Treffen.
Der Bundesregierung sei die Verteilungswirkung der Sanierung ein
großes Anliegen, betonte Marterbauer, der damit Bezug auf die Analyse
des Budgetdienstes des Parlaments nahm. Er stimme auch in weiten
Teilen mit der Untersuchung, die wie immer sehr seriös und
faktenbasiert durchgeführt wurde, überein. Es handle sich dabei um
eine erste Abschätzung, wobei der Budgetdienst jedoch nur eine
eingeschränkte Anzahl an Maßnahmen beurteilen konnte. Es wurde auch
explizit darauf hingewiesen, dass es nur um jene Maßnahmen gehe, die
direkt den Haushalten oder Personen zuordenbar seien (z.B.
Sozialtransfers, Klimabonus, Erhöhung des Spitzensteuersatzes). Dabei
sei man zum Schluss gekommen, dass in Relation zum Einkommen die
unteren Einkommensgruppen stärker betroffen seien.
Marterbauer gab aber zu bedenken, dass es daneben noch eine Reihe
von anderen Maßnahmen gebe, die nicht direkt Personen zuordenbar
seien, wie etwa die Kürzung von Unternehmensförderungen, der Ausbau
der Deutschförderung, die Erhöhung der AMS-Mittel oder die Ausweitung
des Unterhaltsgarantiefonds. Diese hätten ganz klare positive Effekte
auf die Verteilungswirkung. Das Gleiche gelte für viele
Steuermaßnahmen wie z.B. die höhere Besteuerung von Privatstiftungen
oder die Beiträge der Banken und Energiekonzerne. (Fortsetzung
Nationalrat) med/sue
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.