Wien (PK) – Über den Stand der sogenannten Reformpartnerschaft fand
heute im
Parlament ein Austausch statt, zu dem Bundesratspräsidentin Christine
Schwarz-Fuchs eingeladen hatte. Da im Zuge der Reformpartnerschaft
gesetzliche und verfassungsrechtliche Grundlagen überdacht werden
sollen, sei diese auch eine Bewährungsprobe für den Föderalismus und
der Bundesrat ein wesentlicher Teil des parlamentarischen
Entscheidungsprozesses, hieß es in der Einladung.
Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner beleuchtete die
jeweiligen Arbeiten zur Reformpartnerschaft zum Thema Energie. Für
eine Kompetenzentflechtung zur derzeit oft erforderlichen
Zweidrittelmehrheit im Energiebereich sei man derzeit in Abstimmung
darüber, dass es in der Bundesverfassung einen eigenen
Kompetenztatbestand für Energiewirtschaft brauche. Minister Christoph
Wiederkehr kündigte für den Bildungsbereich etwa an, dass in Zukunft
die Verwaltung aller Personaltöpfe der Schulen bei den
Bildungsdirektionen liegen soll. Sozialministerin Korinna Schumann
stellte in Aussicht, dass Gesetze zu Reformvorhaben im
Gesundheitsbereich im Dezember in Begutachtung gehen sollen.
Im ersten Teil der Veranstaltung ging es um die Themen Verfassung
und Verwaltung mit Staatssekretär Alexander Pröll (siehe
Parlamentskorrespondenz Nr. 967/2026 ).
Zehetner: Große Reformvorhaben im Energiebereich werden bereits
ausgearbeitet
Man sei in allen vier Aufgabenbereichen, die man sich im Bereich
der Energie für die Reformpartnerschaft gesetzt habe, gut
vorangekommen, berichtete Energie-Staatssekretärin Zehetner. Um
strukturelle Probleme anzugehen, habe man sich bereits auf große
Reformvorhaben einigen können und arbeite diese jetzt Stück für Stück
legislativ aus. Für eine nachhaltige Kostendämpfung durch eine
Modernisierung der Netze habe man mit zwei bereits beschlossenen
Gesetzen schon zuvor wesentliche Punkte erledigt. So habe man mit dem
Elektrizitätswirtschaftsgesetz die größte Strommarktreform der
letzten zwei Jahrzehnte auf den Weg gebracht und etwa einen
Sozialtarif eingeführt. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetz sei für den Infrastrukturausbau für einen One-
Stop-Shop gesorgt worden. Auch weitere Gesetze werden Zehetner
zufolge in „dieses Ziel einzahlen“.
In der Gesetzgebung würde allerdings für fast alle Energiegesetze
eine Zweidrittelmehrheit benötigt, erläuterte Zehetner. Gerade in
diesem Bereich wirke diese Erfordernis erschwerend, da es immer mehr
EU-Vorgaben gebe oder es etwa in Krisensituationen schnell gehen
müsse. Dass eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei, blockiere in
diesem Bereich Reformschritte, zeigte sie sich überzeugt. Man sei
daher nach Verhandlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass es in der
Bundesverfassung im Katalog der Kompetenzverteilung einen eigenen
Kompetenztatbestand für Energiewirtschaft brauche, damit es eine
Kompetenzentflechtung und einheitliche Zuständigkeit für
Energiesysteme gebe. Wenn man Versorgungssicherheit will, brauche es
auch die Entscheidungsstrukturen, die der Dynamik Rechnung tragen
können, so Zehetner. Die Gesetzestexte zu dieser
Kompetenzverschiebung würden sich derzeit in der
Regierungskoordination befinden. Es soll ihr zufolge auch Ausnahmen
geben, in denen die Länder sehr wohl weiterhin ihre Kompetenzen
behalten sollen. Die Länder sollen außerdem auch ihre Anliegen
einbringen können, wenn die Zweidrittelmehrheit-Erfordernis wegfalle,
so Zehetner.
Was die anstehenden Investitionen in den Netzausbau der nächsten
Jahre betrifft, habe man Effizienzpotenziale untersucht und sei zu
dem Ergebnis gekommen, dass dabei 4,1 Mrd. Ꞓ bis 2040 eingespart
werden könnten. Es gehe hier nicht um Einsparungen bei der
Versorgungssicherheit, sondern um bessere Planung, Digitalisierung
und mehr Transparenz. Darüber hinaus könne es sinnvoll sein, dass
sich kleinere Netzbetreiber freiwillig zusammenschließen, auch das
sei ein weiteres Thema aus der Reformpartnerschaft.
Wiederkehr: Verwaltung der Personaltöpfe für Schulen soll in
Zukunft bei Bildungsdirektionen liegen
Ziel der Reformpartnerschaft sei, zur Verbesserung der Bildung
die Autonomie der Schulen zu stärken und die Zuständigkeiten zu
entflechten, erörterte Bildungsminister Christoph Wiederkehr. Der
Plan sei, dass alle unterschiedlichen Personaltöpfe in Zukunft von
den Bildungsdirektionen verwaltet werden sollen – bei den
Pflichtschulen im Landesstrang, bei den Bundesschulen im
Bundesstrang, so Wiederkehr. Der Schulwart soll als eine Ausnahme in
der Zuständigkeit der Gemeinden bleiben.
Politische Grundsatzeinigungen habe man außerdem diesbezüglich
erzielt, dass die Elementarpädagogik, bei der die Kompetenz bei den
Ländern liege, weiter gestärkt werden soll. Es sollen österreichweite
Mindeststandards eingeführt und Qualitätsstandards geschaffen werden.
Eingeführt werden soll außerdem ein zweites verpflichtendes
Kindergartenjahr. Darüber hinaus sollen etwa auch die Gruppengrößen
im Kindergarten verkleinert werden, so Wiederkehr. Zudem soll es im
Sinn von Planungssicherheit für die Elementarpädagogik anstelle der
15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern einen nachhaltigen
Finanzierungsmechanismus geben.
Im Pflichtschulbereich gehe es um „Personal aus einer Hand“, um
die Zuständigkeitszersplitterung zu vereinfachen – eben mit einer
weiterentwickelten Bildungsdirektion und mit „viel Schulautonomie“.
Es würden außerdem neue Personalkategorien definiert, erörterte der
Bildungsminister. Man habe sich hier auf österreichweit einheitliche
Kategorien geeinigt, die im Schulbereich zum Einsatz kommen können,
etwa im Bereich der Unterstützung von Lehrkräften. Attraktiviert
werden soll Wiederkehr zufolge auch die Möglichkeit, Schulcluster zu
bilden. Dazu komme ein weiterer Bereich, nämlich die Modernisierung
der digitalen Schulverwaltung, um Bürokratie und IT-Systeme einfacher
zu machen. Hier wäre auch eine gemeinsame Beschaffung sinnvoll, so
Wiederkehr.
Schumann: Gesetze im Gesundheitsbereich sollen im Dezember in
Begutachtung gehen
Was die Reformvorhaben im Gesundheitsbereich betrifft, zeigte
sich Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann
zuversichtlich, die entsprechenden Gesetze Anfang Dezember in
Begutachtung schicken zu können. Auch wenn es in manchen Punkten noch
Differenzen gebe, hätten alle Beteiligten den Wunsch, das
Gesundheitssystem „in die Zukunft zu bringen“, sagte sie.
Kurzfristige Einsparungen im Gesundheitsbereich sind nach Meinung von
Schumann allerdings nicht möglich, Projekte wie die neuen
Facharztzentren würden vielmehr eine Anschubfinanzierung brauchen.
Auf Dauer müssten die Kosten aber gedämpft werden. Bei der nötigen
Weiterentwicklung von ELGA setzt Schumann nicht zuletzt auf EU-Mittel
aus dem nächsten EU-Finanzrahmen.
Als grundsätzliches Ziel der Reformpartnerschaft im
Gesundheitsbereich nannte Schumann, dass die Versorgung zum richtigen
Zeitpunkt beim Menschen ankomme. Doppelstrukturen und doppelte Wege
müssten vermieden werden. Österreich habe aufgrund der verschiedenen
Zuständigkeiten „ein komplexes Gesundheitssystem“, gab die Ministerin
zu bedenken, daran werde sich auch künftig nichts ändern. Es sei aber
wichtig, dass die Patientinnen und Patienten die Grenzen zwischen den
einzelnen Bereichen nicht mehr spürten. Die Gesundheitsversorgung
müsse gemeinsam organisiert werden.
Laut Schumann ist unter anderem geplant, bis zum Jahr 2040 600
Primärversorgungszentren zu errichten. Außerdem sollen 75 neue
Facharztzentren bestehende Lücken zwischen Arztpraxen und
Spitalsambulanzen schließen. In diesen – gemeinsam finanzierten –
Facharztzentren sollen fachärztliche Leistungen gebündelt angeboten
werden.
Um Patientenströme besser steuern zu können, will Schumann
außerdem die Servicehotline 1450 weiter ausbauen. Diese solle
zentrale Anlaufstelle und ein Navigator durch das Gesundheitssystem
werden, um Menschen Orientierung zu geben. „Digital vor ambulant vor
stationär“, ist ihr zufolge die Devise. Sie verwies zudem auf die
Bedeutung von Prävention.
Mit der Weiterentwicklung von ELGA will Schumann unter anderem
Doppelbefundungen vermeiden und die Medikation von Patientinnen und
Patienten verbessern. Wenn ein Befund vorhanden sei, solle nicht noch
einmal geröntgt werden, unterstrich sie. Zudem ist ihr die
Beseitigung bestehender „Datensilos“ durch einen gemeinsamen
Datenraum von Bund, Ländern, und Sozialversicherungen ein Anliegen.
Teilkassenverträge für Ärztinnen und Ärzte
Um mehr Ärztinnen und Ärzte ins Kassensystem zu bringen, sind
laut Schumann Teilkassenverträge – etwa für Spitalsärztinnen und
Spitalsärzte – angedacht. Außerdem braucht es ihrer Meinung nach mehr
Transparenz im Wahlarztbereich, damit Patientinnen und Patienten im
Vorfeld wüssten, mit welchen Kosten sie zu rechnen haben. Keinesfalls
will Schumann am solidarischen Gesundheitssystem rütteln: Die
öffentliche Gesundheitsversorgung dürfe nicht zum „Restangebot“ für
jene werden, die sich keine Privatärztinnen und Privatärzte leisten
könnten, sagte sie.
Ausdrücklich hob Schumann hervor, dass es nicht Zweck der
Reformpartnerschaft sei, Einrichtungen zu schließen. Es könne aber zu
einem Wandel kommen, was das Angebot mancher Einrichtungen betreffe.
Zur Gastpatientenproblematik merkte sie an, sie hoffe, dass es in
dieser Frage zu einer Lösung komme. Ihrer Information nach würden
darüber Gespräche zwischen den Ländern geführt. Im kommenden Jahr
will die Ministerin überdies einen Frauengesundheitsplan auf den Weg
bringen.
In der Debatte auf ME/CFS angesprochen, hielt Schumann fest, dass
diese Krankheit von vielen unterschätzt worden sei. Man sei stark im
Austausch, wie in diesem Bereich eine bessere Versorgung möglich sei.
Österreich könnte ihr zufolge außerdem davon profitieren, dass
Deutschland 500 Mio. Ꞓ in die Erforschung und Bekämpfung des
Krankheitsbildes stecke. (Schluss Veranstaltung Reformpartnerschaft)
mbu/gs
HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung sowie eine Nachschau auf
vergangene Veranstaltungen finden Sie im Webportal des Parlaments .