Wien (OTS) – Ab heute, 12. Jänner 2026, kann die Geräte-Retter-Prämie
beantragt
werden. Dadurch erhalten Konsumentinnen und Konsumenten einen
Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem
Maximalbetrag von 130 Euro. Kostenvoranschläge werden mit bis zu 30
Euro unterstützt. Die Beantragung geschieht über die offizielle
Webseite www.geräte-retter-prämie.at
Wertschätzung für Reparatur-Know-how
In den wenigen Wochen seit Bekanntgabe des neu gestalteten
Fördermodells haben sich bereits 1500 qualifizierte Partnerbetriebe
für die Geräte-Retter-Prämie registrieren lassen. Damit ist eine
österreichweit flächendeckende Abwicklung gesichert.
„Das ist ein starkes Zeichen für die Qualifikation unserer
heimischen Reparaturbetriebe und ihr hohes Engagement für die
Kreislaufwirtschaft. Wir sind überzeugt davon, dass die Geräte-Retter
-Prämie große Akzeptanz in der Bevölkerung finden wird, weil sie
Vorteile für alle Seiten bringt: Die Konsumentinnen und Konsumenten
sparen Geld, die beteiligten Unternehmen können ihr Know-how unter
Beweis stellen“, sagt Manfred Denk , Obmann der Bundessparte Gewerbe
und Handwerk in der WKÖ.
Mit der Prämie setze das Umweltministerium zudem einen Impuls für
eine starke Reparaturkultur im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
„Reparieren statt Wegwerfen verlängert die Lebensdauer der Geräte,
schont Ressourcen und hilft somit, Emissionen zu vermeiden“, betont
Denk.
Klarer Fokus auf den Haushaltsbereich
Die Geräte-Retter-Prämie konzentriert sich auf häufig genutzte
Elektro- und Elektronikgeräte aus dem Haushaltsbereich mit hohem
Materialeinsatz. Dazu zählen etwa Waschmaschinen, Kühlschränke,
Staubsauger oder Akkuschrauber. Auch Pflegegeräte wie Rollstühle oder
Blutdruckmessgeräte sind umfasst. Nicht mehr gefördert werden Handys,
E-Bikes oder Wellnessgeräte.
Konsumentinnen und Konsumenten können ihren Geräte-Retter-Bon
online über die Webseite beantragen. Dieser ist drei Wochen lang
gültig und kann – entweder digital oder ausgedruckt – bei einem der
Partnerbetriebe eingelöst werden. Diese sind ebenfalls auf der
offiziellen Webseite zu finden. Die Förderung wird nach Bearbeitung
des Antrags durch die abwickelnde Kommunalkredit Public Consulting (
KPC) auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Reparaturbetriebe, die an der Aktion teilnehmen möchten und die
erforderlichen Qualifikationen erfüllen, können sich ebenfalls über
die Webseite anmelden und erhalten nach positiver Prüfung der KPC
ihre Teilnahmebestätigung. (PWK010/HSP)
Alle weiteren Infos unter: www.geräte-retter-prämie.at





