WKÖ-Danninger: Trinkgeldregelung bringt Generalamnestie und Rechtssicherheit

Wien (OTS) – Nach jahrelanger Unsicherheit ist es nun fix: Die neue
bundesweit
einheitliche Trinkgeldregelung schafft endlich Klarheit, für
Beschäftigte ebenso wie für Betriebe. „Rund 40 unterschiedliche
Regelungen gehören damit der Vergangenheit an. Die neue Pauschale ist
einfach, fair und zukunftssicher“, betont WKÖ-Generalsekretär Jochen
Danninger.

Rechtssicherheit und Generalamnestie für Betriebe

Auch für Betriebe ist die neue Pauschale ein Befreiungsschlag.
„Für 2026 sind mit rund 14 Euro pro Mitarbeiter und Monat alle
Abgaben erledigt – klar, kalkulierbar und ohne Risiko von
Nachverrechnungen“, erklärt Danninger. Zudem bringt die Reform eine
Generalamnestie: Laufende Verfahren – oft mit sechsstelligen Beträgen
– werden eingestellt, offene Fragen zur Trinkgeldverteilung bei
digitalen Zahlungen sind gelöst.

„Diese Regelung ist ein Meilenstein. Sie beseitigt ein
bürokratisches Minenfeld und schafft endlich Planungssicherheit für
Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gastronomie und Hotellerie“,
so Danninger abschließend.

Mehr Fairness für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mit der neuen Regelung sind künftig alle Abgaben der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem monatlichen Beitrag von
rund 12 Euro (für 2026) abgedeckt – unabhängig davon, wie viel
Trinkgeld tatsächlich eingenommen wird. „Für die Mitarbeiter bedeutet
das: keine Nachzahlungen, keine Nachweispflichten und keine
Unsicherheiten bei Kartenzahlungen mehr. Gleichzeitig bleibt das
Trinkgeld steuerfrei, was uns besonders wichtig war“, so Danninger. (
PWK298/VP)