Wien (OTS) – Bürgermeister Michael Ludwig hat Werner Sedlak heute,
18. Juni 2025,
im Beisein des Ersten Präsidenten des Wiener Landtags Christian
Meidlinger, des Ersten Vorsitzenden des Wiener Gemeinderats Thomas
Reindl sowie des Wiener Magistratsdirektors Dietmar Griebler das
Bestellungsdekret als Direktor des Wiener Stadtrechnungshofs
überreicht. Nach Inkrafttreten der beschlossenen Reform mit 1. Jänner
2024 hat der Stadtrechnungshof Wien als eigenes Organ weitreichendere
Befugnisse, womit unter anderem die Unabhängigkeit der
Kontrolleinrichtung weiter gestärkt wurde.
Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung und dem Hearing im
Stadtrechnungshofausschuss schlug Bürgermeister Michael Ludwig dem
Wiener Gemeinderat in dessen Sitzung am Dienstag, dem 17. Dezember
2024, vor, den aktuellen Direktor des Stadtrechnungshofes, Werner
Sedlak ab 1. Juli 2025 als Stadtrechnungshofdirektor wieder zu
bestellen. Der Vorschlag wurde von den Mitgliedern des Wiener
Gemeinderats einstimmig angenommen. Mit diesem Datum beginnt somit
eine weitere Funktionsperiode von Werner Sedlak nunmehr auf die Dauer
von zwölf Jahren, eine Wiederbestellung des
Stadtrechnungshofdirektors ist gemäß der geltenden Gesetzeslage in
Wien in Zukunft nicht möglich.
„Der Stadtrechnungshof und seine bewährte Praxis der nachprüfenden
Kontrolle sind ein unverrückbarer Eckpfeiler der Gebarungs- und
Sicherheitskontrolle in Wien. Durch die nunmehr beginnende
Amtsperiode von Stadtrechnungshofdirektor Werner Sedlak erfolgt auch
der Beginn einer neuen Ära, zumal die 12-jährige ununterbrochene
Kontroll- und damit Wirkungszeit die schon bisher bestehende
Unabhängigkeit dieser wichtigen Institution weiter ausbaut. Die
Expertise des Stadtrechnungshofdirektors und seiner Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter kann sich damit zum Wohle der Wienerinnen und Wiener
noch besser entfalten“, hielt Bürgermeister Michael Ludwig bei der
Dekretüberreichung fest.
Lebenslauf Werner Sedlak
Werner Sedlak wurde 1974 in Wien geboren und absolvierte das Studium
der Rechtwissenschaften. Im Jahr 2003 erfolgte sein Diensteintritt
bei der Stadt Wien als „rechtskundiger Bediensteter“. In den
folgenden Jahren war er unter anderem in der Magistratsdirektion
sowie in der Finanzverwaltung tätig. 2011 bis 2014 war er Leiter des
Magistratischen Bezirksamtes für den 19. Bezirk. Im Jahr 2014
übernahm er die Leitung der Magistratsabteilung 35 – Einwanderung und
Staatsbürgerschaft, im September 2019 wurde er zusätzlich von
Bürgermeister Michael Ludwig zum Bereichsleiter für Einwanderung und
Staatsbürgerschaft bestellt. Nach Bestellung durch den Wiener
Gemeinderat leitet Werner Sedlak seit 1. Juli 2020 als Direktor den
Stadtrechnungshof Wien.
Stadtrechnungshof Wien: Kontrolleinrichtung mit langer Tradition
Der Stadtrechnungshof, der im Jahre 1920 als „Kontrollamt der Stadt
Wien“ gegründet wurde, prüft die gesamte Gebarung der Gemeinde Wien
und der von ihren Organen verwalteten, mit Rechtspersönlichkeit
ausgestatteten Fonds, Stiftungen und Anstalten auf die ziffernmäßige
Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit sowie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit.
Ferner obliegt der Kontrolleinrichtung die Prüfung der Gebarung von
wirtschaftlichen Unternehmungen, an denen die Gemeinde zumindest mit
50 v. H. des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die
sie aufgrund anderer Maßnahmen tatsächlich beherrscht. Unter die
Prüfkompetenz fallen auch Einrichtungen, die Zuwendungen aus
Gemeindemitteln erhalten, für die die Gemeinde eine Haftung übernimmt
oder die Gemeindemittel treuhändig verwalten (Gebarungskontrolle),
sofern sich die Gemeinde eine Kontrolle vorbehalten hat.
Darüber hinaus hat er als Besonderheit unter den österreichischen
Rechnungshöfen bzw. Kontrollämtern auch die den Organen der Gemeinde
zukommende Vollziehung der sich auf die Sicherheit des Lebens oder
der Gesundheit von Menschen beziehenden behördlichen Aufgaben zu
prüfen (Sicherheitskontrolle).
Zusätzlich bestehen Kontrollrechte betreffend Förderungen, darunter
auch bei der Parteienförderung, der Akademienförderung sowie der
Einhaltung der Obergrenze für Wahlwerbungsaufwendungen.
Zur Reform des Wiener Stadtrechnungshofes, die im Wiener Landtag
einstimmig beschlossen wurde und seit 1.1.2024 in Kraft ist, siehe
auch: https://stadtrechnungshof.wien.gv.at/reform_strh
(Schluss)