Wertanpassungsklauseln in Mietverträgen – Paukenschlag des 10. OGH-Senates

Wien (OTS) – Schon einige Zeit wird heftig über eine Unzulässigkeit
von
Wertanpassungsklauseln in Mietverträgen und mögliche
Rückforderungsansprüche von Mietern diskutiert, seit der 2. Senat des
OGH in einem Verbandsverfahren eine Wertsicherungsklausel auch an § 6
Abs 2 Z 4 KSchG gemessen und für unzulässig erklärt hat, wenn bei
kundenfeindlichster Auslegung eine Erhöhung auch schon in den ersten
beiden Monaten nach Vertragsschluss eintreten könnte. Jüngst hat der
VfGH einen Antrag, § 6 Abs 2 Z 4 KSchG deswegen als verfassungswidrig
aufzuheben abgewiesen, was die Diskussion neu entfacht, und
Überlegungen der Bundesregierung zu einer Änderung der
Verjährungsbestimmungen ausgelöst hat.

In einem Urteil vom 30. Juli 2025 stellt der 10. Senat des OGH in
einem von einem Mieter gegen einen (durch Petra Cernochova/KWC
Rechtsanwälte vertretenen) Vermieter geführten Verfahren auf
Rückerstattung vermeintlich zuviel bezahlten Mietzinses klar: § 6 Abs
2 Z 4 KSchG ist auf Dauerschuldverhältnisse (etwa Bestandverträge),
die darauf angelegt sind, dass die Leistung des Unternehmers (
Vermieters) nicht innerhalb von zwei Monaten nach der
Vertragsschließung vollständig zu erbringen ist, nicht anwendbar !

Einem Gutteil von Mietern und deren Vertretern erhoffter
Rückforderungsansprüche dürfte damit die Grundlage entzogen sein. Ein
großer Erfolg für die Rechtssicherheit!