Weitere NÖAAB Forderung in Umsetzung: Geringfügige Beschäftigung auf dem Prüfstand

St. Pölten (OTS) – Im Herbst des Vorjahres hat der
Niederösterreichische
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB) fünf Forderungen
unter dem Motto „Keine Leistung – kein Geld“ an die damals noch
künftige Bundesregierung gestellt. „Sehr erfreulich ist die Tatsache,
dass viele dieser Ideen und Forderungen nicht nur in das
Regierungsprogramm aufgenommen wurden, sondern sich bereits in
Umsetzung befinden, wie die Ankündigungen der Bundesregierung nach
Reformen der Schwerarbeit in der Pflege sowie der Sozialhilfe oder
die Mitwirkungspflicht der Eltern im Schulalltag. Letzte Woche wurde
im Rahmen der Präsentation des Doppelbudgets unter dem Punkt
‚Leistung statt Gratismentalität‘ als eine Maßnahme die Aufhebung der
Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld bzw.
zur Notstandshilfe beschlossen. All diese Maßnahmen tragen die
Handschrift des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und
Arbeitnehmerbundes!“, so NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-
Hofmeister.

Neben dem Erhalt von Arbeitslosengeld ist es derzeit möglich
einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Eine geringfügige
Beschäftigung verringert den Anreiz, wieder einer Vollzeit- oder
Teilzeitbeschäftigung nachzugehen und schwächt dadurch auch die
zukünftige Integration in den Arbeitsmarkt. Geringfügige
Beschäftigungen werden in einigen Fällen auch genutzt, um
Sozialleistungen zu ergänzen, ohne dass eine echte Rückkehr in den
Arbeitsmarkt angestrebt wird. Mit der Abschaffung kann folglich das
System besser vor Missbrauch geschützt und die Fokussierung auf
nachhaltige Beschäftigung gefördert werden. „Ziel muss es sein,
Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, so
schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die
finanzielle Unterstützung kann nur zur Überbrückung eines zeitlichen
Korridors bis zur nächsten Anstellung dienen und keinen
längerfristigen Status darstellen, der durch eine geringfügige
Beschäftigung noch verlängert wird. Und es darf und kann nicht sein,
dass jemand mit Sozialhilfe, geringfügiger Beschäftigung und Pfuschen
besser fährt als jemand, der ordentlich arbeiten geht! So ein
Verhalten schädigt den Sozialstaat und den Wirtschaftsstandort
Österreich. Es ist fair, dass da jetzt ein Riegel vorgeschoben wird.
Ich betone noch einmal, es geht hier nicht um Personen mit
Betreuungspflichten, es geht um jene, die das System nach Strich und
Faden ausnützen.“ Die Abschaffung der Möglichkeit des Zuverdienstes
zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe führt in letzter Instanz
auch zu einer Stärkung der Eigenverantwortung, weil die Betroffenen
dazu ermutigt werden, proaktiv nach nachhaltigen und langfristigen
Lösungen für ihre Erwerbssituation zu suchen.

„Die Kontrolle der geringfügigen Beschäftigungen war für die
Behörden nahezu unmöglich. Dies öffnete der Schwarzarbeit Tür und
Tor“, erklärt Landtagsabgeordneter Anton Erber, Sozialsprecher der
Volkspartei Niederösterreich und weiter: „es ist wichtig, dass
Menschen eine Struktur in ihrem Leben haben. Langzeitarbeitslosigkeit
ist nicht nur wirtschaftlich belastend, sondern auch psychisch
unzumutbar. Jeder Mensch braucht ein soziales Umfeld durch
Kolleginnen und Kollegen wie auch Vorgesetzte sowie eine geregelte
Zeitstruktur im Leben,“ erläutert Erber.

„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind es, die
Wertschöpfung und Wohlstand in unserem Land generieren. Nicht zuletzt
wird mit ihrer Steuerlast zu einem guten Teil unser Wohlfahrts- und
Sozialstaat finanziert. Wer arbeitet, der muss sich mehr leisten
können als jemand, der von staatlicher Unterstützung lebt. Das
verstehe ich unter Leistungsgerechtigkeit! Das verstehen unsere
Mitglieder unter Fairness gegenüber der arbeitenden Bevölkerung. Das
ist unser Weg für die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in
unserem Land“, so Teschl-Hofmeister abschließend.