Wien (OTS) – „Auf den letzten Drücker hat die Bundesregierung am
vergangenen
Donnerstag ihre Neuregelung beim Vollspaltenboden im Schweinestall
vorgelegt, am Freitag durch den Gesundheitsausschuss gewunken und
heute, Dienstag, im Nationalrat beschlossen. Rausgekommen ist eine
Husch-Pfusch-Regelung, bei der die Bäuerinnen und Bauern und die
Tiere gleichermaßen die Zeche zahlen. Von einem Erfolg für den
Tierschutz kann hier keine Rede sein“, meint Olga Voglauer,
Landwirtschafts- und Tierschutzsprecherin der Grünen.
„Wir Grünen haben in der abgelaufenen Periode alles daran
gesetzt, dieses Gesetz auch im Sinne einer ethisch vertretbaren
Tierhaltung frühzeitig zu reparieren. Die nun von ÖVP und SPÖ groß
gefeierte Vorverlegung der Frist für das Vollspalten-Aus auf 2034 ist
de-facto wertlos. Ursprünglich war vorgesehen, dass im Jahr 2027 der
dann langfristig gültige gesetzliche Mindeststandard festgelegt wird
und dass dieser verbesserte Mindeststandard ab 2040 für alle
bestehenden Schweineställe gilt. Die künftigen Mindestanforderungen
hätten zentrale Tierwohlkriterien berücksichtigen müssen, was ohne
Stroheinstreu auf Liegeflächen und deutlich mehr Platz nicht
erreichbar gewesen wäre“, erklärt Voglauer.
Mit einer simplen Streichung im Gesetz wurde dem Tierschutz ein
enormer Schlag versetzt: „Im Regierungsbeschluss ist zwar weiterhin
die Rede von einem neuen, zukünftigen Mindeststandard, allerdings
wurde die Frist für dessen Inkrafttreten im Gesetzestext einfach
gestrichen. Damit wurde der zentrale Punkt, der von den Grünen 2022
eingeleiteten Reform, gekippt. Die Regierung zementiert den
Vollspaltenboden damit bis zum St. Nimmerleinstag ein – halt mit ein
paar Spalten weniger“, sagt Voglauer und führt aus: „Der
‚strukturierte Vollspaltenboden‘, das sogenannte dänische Modell,
gilt seit 2023 als Neubaustandard. Er war immer nur als für wenige
Jahre geltender Zwischenschritt gedacht, weil das Tierleid damit
nicht maßgeblich verringert wird. Genau dieses Modell hat die
Regierung mit ihrem Entwurf nun ab 2034 vorgeschrieben. Das ist
weiterhin ein Vollspaltenboden, nur eben mit weniger Spalten auf
einem Drittel der Stallfläche. Und die Regierung klopft sich auf die
Schultern, dass ein ausgewachsenes Schwein einen ein Meter langen und
10 cm breiten Streifen mehr Platz bekommt – das ist weniger als ein
DinA3-Blatt und einfach grotesk.“
Für die Landwirtschafts- und Tierschutzsprecherin der Grünen ist
klar: „Wer als Schweinehalter:in für die kommenden Jahre gerüstet
sein will, darf nicht auf gesetzliche Mindeststandards setzen. Mehr
Tierwohl bringt ein besseres Image, hebt die Akzeptanz und bringt
auch Absatz – vor allem wenn sich die öffentliche Hand an ihre selbst
auferlegten Vorgaben im Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung hält.
In Verbindung mit einer Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie und
einer Haltungskennzeichnung wäre das ein echter Gamechanger für die
Branche. Unser heutiger Antrag dafür wurde von den
Regierungsfraktionen abgelehnt. Wir werden weiter dafür kämpfen.“