Wien (OTS) – Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben und
einklagbar – das
bestätigt ein aktuelles Urteil des Landesgerichts für
Zivilrechtssachen Wien, welches der Klagsverband erwirken konnte.
Ein Drei-Sterne-Restaurant wurde zu 1.700 Euro Schadenersatz
verurteilt, weil ein Rollstuhlnutzer und seine Ehefrau den Besuch
wegen nicht barrierefreier WC-Anlagen absagen mussten.
„ Es ist wichtig, dass solche Entscheidungen endlich auch in
Österreich getroffen werden. Nur so wird klar, dass fehlende
Barrierefreiheit nicht länger ignoriert werden darf. Es reicht nicht
nur, Gleichstellungsrechte im Gesetz zu verankern – man muss sie auch
nutzen “, betont Martin Ladstätter , Obmann von BIZEPS – Zentrum für
Selbstbestimmtes Leben in Wien.
Der Klagsverband spricht von einem wichtigen Signal:
Barrierefreiheit ist kein freiwilliges Serviceangebot, sondern ein
Recht. Das Urteil zeigt: Wer Diskriminierung zulässt, muss mit
finanziellen Folgen rechnen.