Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ – Luftmessungen gestartet: Erste Auswertungen ergeben kein relevantes Gesundheitsrisiko

Eisenstadt (OTS) – Die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ hat
diese Woche den
ersten Durchgang der Luftmessungen an mehreren Standorten im Bezirk
Oberwart durchgeführt. Erste Auswertungen ergaben an allen neun
Messpunkten, wo die Umweltorganisation Greenpeace zuvor
Gesteinsproben entnommen hatte, kein relevantes Gesundheitsrisiko für
die Bevölkerung. „Die Erstmessungen zeigen, was wir bereits erwartet
haben. Die Faserfreisetzung liegt in der üblichen und erwarteten
Schwankungsbreite. Es sind noch Messungen ausständig, erst nach
Vorhandensein aller Ergebnisse ist eine Gesamtinterpretation zulässig
und möglich. Die Schwankungsbreite im Hinblick auf die
Asbestkonzentration liegt im üblichen Hintergrundbereich, wie dies in
einem Gebiet, das geologisch so ausgerichtet ist wie das Rechnitzer
Fenster, zu erwarten war“, betont der Leiter der Taskforce,
Umweltmediziner Hans-Peter Hutter von der Med Uni Wien. Da die
Freisetzung von Asbestfasern stark von den Witterungsbedingungen
abhängt, liefert eine einmalige Messung keine aussagekräftigen
Ergebnisse. Um repräsentative Ergebnisse zu gewährleisten, werden die
Luftmessungen daher über einen längeren Zeitraum und insbesondere
auch bei wechselnden Witterungsbedingungen durchgeführt. Weiters muss
zur Einordnung der Messergebnisse ebenfalls die bestehende, natürlich
vorkommende Hintergrundbelastung berücksichtigt werden. Zu diesem
Zweck werden Vergleichsmessungen über einem längeren Zeitraum
vorgenommen. Außerdem wird die Messstrategie durch verschiedene
Modellierungen unterstützt, die eine Untersuchung nach aktuellsten
wissenschaftlichen Standards garantieren. Über die bereits
definierten Messpunkte hinaus werden weitere Standorte beprobt. An
welchen Standorten eine Messung tatsächlich zweckmäßig ist,
entscheidet die Taskforce.

Eine etwaige Gefährdung ergibt sich laut dem stellvertretenden
Leiter der Taskforce, Mediziner Hanns Moshammer, erst durch
Freisetzung von Asbestfasern in die Luft: „Die ersten Auswertungen
weisen – unter Berücksichtigung der für natürliche Asbest-Vorkommen
üblichen Hintergrundbelastung – keine Auffälligkeiten auf eine
Gesundheitsgefährdung auf. Alle Messwerte liegen unter den für die
Taskforce relevanten Richtwerten, nach denen die Taskforce arbeitet.
Wichtig ist, nochmals zu betonen, dass es ausschließlich um die Frage
geht, ob Asbestfasern freigesetzt werden und diese über die Luft auf
die Bevölkerung wirken können. Das reine Vorliegen von asbesthaltigen
Materialien stellt grundsätzlich noch keine Gefährdung dar.“

Neben den ersten neun Standorten sollen zahlreiche weitere
Messpunkte beprobt werden: „Die Gemeinden können Standorte auf
öffentlichem Gut bei der Taskforce einmelden. Wo eine Messung
sinnvoll und vor allem auch aussagekräftig ist, entscheiden die
Experten der Taskforce“, stellt der stellvertretende
Landesamtsdirektor Andreas Temmel, Vertreter der Landesverwaltung in
der Taskforce, klar. Das Land Burgenland und die Taskforce können
ausschließlich auf öffentlichem Gut Luftmessungen veranlassen, wenn
ein entsprechender Anlass bzw. entsprechende Zweckmäßigkeit gegeben
ist. Daher werden alle gemeldeten Standorte vorab von der Taskforce
dahingehend überprüft, ob eine Luftmessung dort zweckmäßig ist.
Danach entscheidet die Taskforce darüber, ob eine Messung am
gemeldeten Standort durchgeführt wird.

Zwtl.: Zur Methodik der Luftmessungen

Bei den Luftmessungen wird mit jeweils drei Standgeräten an den
definierten Standorten eine Untersuchung der Außenluft auf deren
Asbestgehalt durchgeführt. Weiters wird an ausgewählten
frequentierten Standorten mittels Personalsample eine Luftmessung
durchgeführt. Die Luftmessung erfolgt gem. ISO 14966 bzw. VDI 3492
mittels Standgeräts über acht Stunden. Um unterschiedliche
klimatische Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit etc.)
abzudecken, sind mehrere Messdurchgänge geplant.

Die Messung erfolgt, indem ein der menschlichen Atmung
nachempfundener Volumenstrom der Luft mittels Pumpe über einen
Goldfilter gezogen wird. Die hierdurch gesammelten Fasern werden
mittels Rasterelektronenmikroskop identifiziert, vermessen und
ausgezählt. Die hochgerechnete Zahl an Fasern verschnitten mit dem
angesaugten Luftvolumen ergibt rechnerisch die Faserzahl pro
angesaugtem Luftvolumen.

Die Nutzungssimulation orientiert sich an der Örtlichkeit. Im
Bereich einer Schüttfläche in einem Gewerbegebiet wurde zum Beispiel
der Messbereich durch einen herumfahrenden LKW genutzt, um das
Faserfreisetzungspotential zu erheben. Mit den Luftmessungen werden
zur Sicherung der Ergebnisse punktuell auch Ausbreitungssimulationen
erstellt. Erstaussagen über die Messergebnisse können zwar innerhalb
eines Monats getroffen werden, aber erst nach messtechnischer
Abbildung eines Jahresverlaufs können die Messungen vollständig
beendet sein.

Zwtl.: Asbestanteil im Gestein nicht ausschlaggebend

Die Luftmessungen sind nach wissenschaftlichen Standards die
relevanteste Methode, um den Asbestgehalt im Hinblick auf ein
mögliches Gesundheitsrisiko zu ermitteln. Denn der Nachweis von
gebundenen Asbestgehalten in mineralischen Rohstoffen durch
Gesteinsproben ist nicht gleichzusetzen mit einer unmittelbaren
Gesundheitsgefährdung – entscheidend ist, ob lungengängige
Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden können.

Der Nachweis einzelner Asbestfasern in einer punktuellen Probe
bedeutet nicht automatisch, dass ein Gestein einen bestimmten
Masseprozentanteil an Asbest enthält. Ein wissenschaftlich
belastbarer Nachweis erfordert standardisierte Probenahmeverfahren,
definierte Aufbereitungs- und Analyseverfahren sowie eine
quantitative Bewertung auf Basis reproduzierbarer Methodik.

Eine normgerechte mineralogische Gesteinsuntersuchung erfolgt
nach klar definierten wissenschaftlichen Kriterien. Entscheidend sind
die repräsentative Probenahme unter Berücksichtigung der geologischen
Schichtung, die mineralogische Zusammensetzung sowie der räumlichen
Variabilität eines Gesteinskörpers. Anhand von Einzelstichproben
lassen sich nur bedingt Aussagen über die Gesamtheit des Rohstoffes
ableiten. Erst normgemäße Analysen der Probengesamtheit entsprechen
wissenschaftlichen Kriterien, um belastbare Aussagen über den
Gesamtmassenanteil eines Stoffes im Gestein zu treffen“, erklärt der
allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für
Asbest, Michael Kochberger.

Zwtl.: Die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“

Die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ wurde eingesetzt,
um die weiteren Schritte fachlich und wissenschaftlich zu begleiten.
Ziel ist es, Luftmessungen als entscheidendes Kriterium für die
gesundheitliche Bewertung systematisch durchzuführen, über einen
längeren Zeitraum vergleichbar zu erfassen und fachlich einzuordnen.
Die fachliche Arbeit der Taskforce setzt an, Messergebnisse
medizinisch korrekt einzuordnen. Messungen über einen längeren
Zeitpunkt sind notwendig, um Vergleichbarkeit herzustellen.

Sie besteht aus Experten aus Umweltmedizin, Forschung, Verwaltung
und Recht.

Die Mitglieder der Taskforce:
· Leitung: Assoz. Prof. DI Dr. Hans-Peter Hutter, Med Uni Wien
· Stellvertretende Leitung: Univ.-Prof. Dr. Hanns Moshammer
· Mag. Andreas Temmel, Landesamtsdirektor-Stellvertreter
· DI Michael Kochberger, gerichtlich zertifizierter Asbest-
Sachverständiger
· Univ.-Prof. Dr. Ulrich Elling, Molekularbiologe und Vorsitzender
des Expertenbeirats für Forschung des Landes
· Univ. Prof. DI Dr. Frank Melcher von der Montanuniversität Leoben
· Landesumweltanwalt DI Dr. Michael Graf
· Dr. Markus Schreier, Amtsarzt und Vertreter der burgenländischen
Landessanitätsdirektion
· Amtssachverständige DI Dr. Andrea Schröck

Der Austausch mit den zuständigen Ministerien erfolgt regelmäßig.

Für Fragen und Informationen steht der Bevölkerung die Hotline
057 600 1027 von Montag bis Donnerstag, von 7.30 bis 16 Uhr, und
freitags, von 7.30 bis 13 Uhr, sowie die E-Mail-Adresse taskforceluft
@bgld.gv.at zur Verfügung.