Stocker/Hattmannsdorfer: Österreich-Tarif des Verbund, nächster großer Schritt für günstigeren Strom und mehr Wettbewerb

Wien (OTS) – „Wir sehen, dass günstige Energiepreise eine der
entscheidenden
Zukunftsfragen für unseren Standort, ein leistbares Leben und den
Wohlstand in unserem Land sind. Sie entscheiden darüber, wie
wettbewerbsfähig unsere Betriebe sind, wie stark unser Standort
bleibt und wie spürbar Entlastungen im Alltag der Menschen ankommen.
Deshalb haben wir als Bundesregierung konsequent und Schritt für
Schritt gehandelt – mit der Senkung der Elektrizitätsabgabe, der
Dämpfung der Netzkosten, der Reform des Strommarktes und klaren
Garantien für faire Preise. Der Österreich-Tarif des Verbund ist auf
diesem Weg ein weiterer großer Schritt: Er sorgt für deutlich
niedrigere Energiepreise und stärkt zugleich den Wettbewerb am
Strommarkt. Genau diesen Anspruch haben wir auch an alle anderen
Energieversorger mit öffentlicher Beteiligung. Denn Wettbewerb ist
der zentrale Schlüssel für dauerhaft günstigere Preise.“
Bundeskanzler Christian Stocker

„Als Bundesregierung sind günstigere Strompreise und eine
Entlastung der Österreicher/innen unser oberstes Ziel. Dabei müssen
auch die Energieversorger Verantwortung übernehmen und für günstige
Preise und neuen Wettbewerb sorgen. Mit dem Ö-Tarif tut der Verbund
als österreichisches Staatsunternehmen genau das – jetzt sind auch
andere Energieversorger gefordert, es dem Verbund gleich zu tun. Nach
dem Rot-Weiß-Roten Energieentlastungspaket und der Reform des
Strommarktes ist der Ö-Tarif der nächste große Punkt zur Senkung der
Strompreise. Gleichzeitig unterstreichen wir einmal mehr die
strategisch bedeutsame Rolle der Staatsbeteiligungen für den Standort
und den Wohlstand Österreichs.“ Wirtschafts- und Energieminister
Wolfgang Hattmannsdorfer

Der von Verbund CEO Michael Strugl heute angekündigte Tarif für
private Stromkunden unter 10 Cent/kWh ist der nächste Schritt zur
Senkung der Stromkosten für die Österreicherinnen und Österreicher.
Das Rot-Weiß-Rote Energieentlastungspaket (Senkung
Elektrizitätsabgabe, Senkung des Ökostrombetrags, Netzkostenbremse)
mit einem Volumen von einer Milliarde Euro und die Reform des
Strommarktes u.a. mit einer Strompreis-Runter-Garantie und
Sozialtarif zu Jahresende haben bewiesen, dass die Entlastung und
Senkung der Inflation das zentrale Anliegen der Bundesregierung sind.
Nun folgt der nächste Schritt durch den Verbund, der mehrheitlich im
Besitz der Republik ist.

Zwtl.: Ö-Tarif stärkt Wettbewerb, motiviert zum Anbieterwechsel und
senkt Preise

Der neue Tarif des Verbund ab März 2026 für alle Neu- und
Bestandskunden sorgt nicht nur für ein günstiges Strompreisangebot,
er stärkt vor allem auch den Wettbewerb und sorgt damit wiederum für
günstigere Preise. Die Stärkung des Wettbewerbs ist auch ein
zentrales Anliegen der jüngsten Strommarktreform, beispielsweise
durch die Strom-Preis-Runter Garantie oder transparentere Rechnung.
Vor dem Hintergrund der sehr geringen Wechselbereitschaft der
Österreicherinnen und Österreicher ist das besonders wichtig (50
Prozent der Kunden haben noch nie gewechselt, die Wechselrate liegt
für Strom bei 4,5 Prozent; vgl. Italien 18 Prozent). Ein
Tarifvergleich ist einfach, das Einsparungspotenzial oft erheblich,
und mehr Wechsel stärkt den Wettbewerb und senkt dauerhaft die
Preise.

Bisherige Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung der
Stromkosten:

– Senkung der Elektrizitätsabgabe

– Senkung des Ökostrombetrags

– Netzkostenbremse durch Auflösung von Regulierungskonten

– Reform des Strommarktes durch Billig-Strom-Gesetz (u.a. Strompreis-
Runter-Garantie, Sozialtarif, dynamische Tarife)

Zwtl.: Seit 01.01.26: Senkung der Elektrizitätsabgabe

Bis mittelfristige, strukturelle Maßnahmen greifen, soll die
Senkung der Elektrizitätsabgabe kurzfristige für niedrigere
Strompreise und damit für eine spürbare Entlastung der Haushalte und
Betriebe sorgen:

– Die Elektrizitätsabgabe ist eine staatliche Verbrauchsabgabe auf
elektrischen Strom, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Sie
ist keine Netzgebühr, sondern eine Abgabe.

– Geregelt ist diese im Elektrizitätsabgabegesetz und wird pro
verbrauchte Kilowattstunde eingehoben.

– Aktuell beträgt die Abgabe 1,5 Cent/kWh und ist grundsätzlich von
allen Stromverbrauchern (Haushalte, Unternehmen) zu entrichten.

– Geplante Senkung:
‒ Senkung für Haushalte auf das EU-Minimum von 0,1 Cent/kWh
‒ Senkung für Unternehmen um knapp die Hälfte auf 0,82 Cent/kWh

– Der Anspruch energieintensiver Unternehmen auf
Energieabgabenvergütung bleibt unberührt. Die reduzierte
Abgabenbelastung entfaltet eine unmittelbare Liquiditätswirkung
zugunsten von Investitionen und Beschäftigung.

Ersparnis pro Jahr:
– Dreipersonenhaushalt (3.500 kWh): 50 Euro
– KMU (100 MWh): 680 Euro
– Industrie (70GWh) 476.000 Euro

Zwtl.: Seit 01.01.26: Senkung des Ökostrombeitrags

Der Ökostrom-Beitrag wird im kommenden Jahr um über 14 Prozent
gesenkt. Denn: Haushalte und Betriebe sollen nur dort belastet
werden, wo es absolut notwendig ist – und keinen Cent mehr.
Förderungen sollen den Ausbau erneuerbarer Energie nach vorne
bringen, aber nicht die Stromrechnung nach oben.

Ersparnis pro Jahr:
– Dreipersonenhaushalt (3.500 kWh): 10 Euro
– KMU (Tischler: 55.000 kWh und Leistung von 60 KW): 152 Euro
– Industrie (Papierfabrik: 55.000.000 kWh und Leistung von 12 MW):
51.000 Euro

Zwtl.: Seit 01.01.26: Senkung der Netzkostensteigerungen

Durch frühzeitige Gespräche der Bundesregierung mit der Austrian
Power Grid ist es gelungen, die E-Control davon zu überzeugen, der
APG die Nutzung eines sogenannten Regulierungskontos zu erlauben. Das
Ergebnis: Die Netzkosten steigen 2026 im Durchschnitt nur um 1,1
Prozent (im Vorjahr über + 20 Prozent). Darüber hinaus stehen mit der
im Billigstrom-Gesetz verankerten Netzkostenbremse von 2027 bis 2029
durch die Auflösung eines Sonderkontos 450 Millionen Euro zur
Verfügung. Wenn man pro Jahr 100 Millionen Euro aufwendet, würde das
eine Netzkostendämpfung von ca. 3 Prozent pro Jahr bedeuten. Das
bedeutet konkret Folgendes:

Ersparnis pro Jahr:
– Dreipersonenhaushalt (3.500 kWh) 10 Euro
– KMU (1,1 GWh, Netzebene 6): 1.000 Euro
– Industrie (195 GWh Verbrauch, Netzebene 3): 150.000 Euro