Wien (OTS) – SPÖ-Klubvize Julia Herr stellt klar, dass eine Änderung
der Regeln
für die Sitzverlegung von gemeinnützigen Bauvereinigungen im
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) für die SPÖ nicht in Frage
kommt. Sie verweist auf das gemeinsame Regierungsprogramm, in dem das
in keiner Weise vorgesehen ist. ****
Eine Sitzverlegung von gemeinnützigen Bauvereinigung bedarf der
Zustimmung beider Bundesländer, also des abgebenden und des
aufnehmenden Bundeslands. Jetzt gibt es Befürchtungen im Zusammenhang
mit der burgenländischen Wohnbauvereinigung „Neue Eisenstädter“, dass
die ihren Sitz in ein anderes Bundesland verlegen könnte, mit dem
Nebeneffekt, dass sie sich damit den laufenden Kontrollen des Landes
Burgenland entziehen würde.
Julia Herr betont, „dass es für so ein Manöver von der SPÖ nie
eine Zustimmung geben wird“.
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