Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute den Weg
für die
Einführung der sogenannten „Teilpension“ geebnet. Ab kommendem Jahr
wird älteren Beschäftigten damit ermöglicht, Teilzeit zu arbeiten und
parallel dazu bereits einen Teil ihrer Pension zu beziehen.
Voraussetzung dafür ist, dass sie schon pensionsberechtigt sind, also
beispielsweise eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension in
Anspruch nehmen könnten. Zudem müssen sie ihre Arbeit in einem Ausmaß
zwischen 25 % und 75 % reduzieren. Darüber hinaus wird mit dem
Gesetzentwurf die Altersteilzeit eingeschränkt und ein
„Nachhaltigkeitsmechanismus“ zur Stabilisierung des Pensionssystems
im ASVG verankert.
Gebilligt wurde die Regierungsvorlage vom Sozialausschuss – in
getrennter Abstimmung – mit unterschiedlichen Mehrheiten. So erhielt
etwa die Einführung der Teilpension neben der Zustimmung der
Koalitionsparteien auch jene der Grünen. Die Teilpension sei „eine
sehr gute, sehr gescheite Maßnahme“, war sich Grünen-Sozialsprecher
Markus Koza mit den Koalitionsparteien einig. Sozialministerin
Korinna Schumann zeigte sich angesichts des vielerorts bestehenden
Fachkräftemangels überdies zuversichtlich, dass die Teilpension von
der Wirtschaft gut angenommen werde.
Für den Nachhaltigkeitsmechanismus und die neuen Altersteilzeit-
Bestimmungen konnten ÖVP, SPÖ und NEOS hingegen keine der beiden
Oppositionsparteien gewinnen, zumal bei der Altersteilzeit per
Abänderungsantrag noch einige weitere Verschärfungen vorgenommen
wurden: So sind für den Zugang zur Altersteilzeit nach einer
schrittweisen Erhöhung künftig 17 – statt 15 – Beschäftigungsjahre in
den letzten 25 Jahren nötig. Außerdem wird der staatliche
Lohnausgleich in den Jahren 2026 bis 2028 vorübergehend von 90 % auf
80 % gesenkt, wobei das laut Erläuterungen nur für neue
Altersteilzeitvereinbarungen gilt. Begründet wird Letzteres mit einem
notwendigen Beitrag zur Budgetsanierung. Man habe die Arbeitsteilzeit
aber erhalten können, und die Verkürzung auf drei Jahre erfolge nicht
abrupt, sondern in Schritten, hob Sozialministerin Schumann hervor.
Kritik am Gesetzespaket kommt von der FPÖ. Sie ortet weitere
Verschlechterungen im Pensionssystem und zeigte sich darüber
enttäuscht, dass die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren,
die sogenannte „Hacklerregelung“, nicht wieder eingeführt werde. Hier
steht nun auch die SPÖ auf der Bremse: Angesichts der aktuellen
Budgetlage hält sie die Forderung ohne Gegenfinanzierungsvorschlg
nicht für umsetzbar.
Was die Einschränkungen bei der Altersteilzeit betrifft,
bemängelten die Grünen vor allem die Verkürzung auf drei Jahre auch
für jene Personen, die die Teilpension nicht in Anspruch nehmen
können. Per Entschließungsantrag forderten sie überdies die
Einführung eines Bonus-Malus-Systems zur Förderung der Beschäftigung
von älteren Arbeitnehmer:innen, konnten sich damit aber nicht
durchsetzen.
Auch weitere Oppositionsanträge, die gemeinsam mit dem
Teilpensionspaket verhandelt wurden, fanden nicht den Weg ins Plenum.
Die Beratungen darüber wurden – mit einer Ausnahme – vertagt. Neben
der Wiedereinführung der „Hacklerregelung“ ging es dabei um die
Einführung eines von Arbeitgeber:innen zu zahlenden
Sonderpensionsbeitrags für Schwerarbeiter:innen, das Aussetzen der
Sozialhilfe für Asylwerber:innen und subsidiär Schutzberechtigte
sowie die Bildungskarenz. Ein Entschließungsantrag der Grünen gilt
mit der Beschlussfassung des Teilpensionsgesetzes als miterledigt:
Laut SPÖ-Abgeordneter Barbara Teiber wurde die geforderte
Härtefallregel für unterbrochene Bildungskarenzen bereits umgesetzt.
Arbeiten in der Pension
Befasst hat sich der Ausschuss darüber hinaus mit einem vom
Sozialministerium vorgelegten Evaluierungsbericht zum im Jahr 2023
beschlossenen Anreizpaket für längeres Arbeiten im Alter. Seit Anfang
2024 übernimmt der Bund – vorläufig für zwei Jahre befristet – einen
Teil der zu leistenden Pensionsversicherungsbeiträge von
Pensionist:innen, die nebenher einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Damit will man unter anderem dem Fachkräftemangel begegnen. Laut
Dachverband der Sozialversicherungsträger lässt sich aus der
Datenlage allerdings nicht ablesen, ob diese Förderung
Pensionist:innen tatsächlich dazu motiviert hat, eine
Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Die budgetären Kosten sind laut Bericht
im GSVG-Bereich jedenfalls am größten.
Was die im Regierungsprogramm verankerte „Flat Tax“ für Personen
betrifft, die neben dem Pensionsbezug arbeiten, laufen laut
Sozialministerin Schumann und NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser
derzeit Gespräche. Das Sozialministerium habe in den vergangenen
Monaten „Hochleistungen“ erbracht, um eine Reihe von Gesetzen auf den
Weg zu bringen, sagte Schumann. „Wir arbeiten das Stück für Stück
ab“, wobei es bei der „Flat Tax“ gelte, die bestmögliche Lösung zu
finden. Man müsse aufpassen, dass man mit zu hohen Förderungen nicht
das Vorhaben der Regierung konterkariere, das faktische
Pensionsantrittsalter anzuheben, stimmte SPÖ-Abgeordnete Barbara
Teiber in diesem Zusammenhang mit Grün-Abgeordnetem Markus Koza
überein. Schließlich sollte die Teilpension Koza zufolge die Menschen
auch dazu bewegen, über das 65. Lebensjahr hinaus weiterzuarbeiten.
Schumann versicherte den Abgeordneten überdies, dass die neuen Regeln
für die Bildungskarenz rechtzeitig vor Jahresende vorliegen werden.
Einführung einer Teilpension
Ziel des sogenannten „Teilpensionsgesetzes“ ( 137 d.B. ) ist es,
das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote
anzuheben sowie die langfristige Stabilität und Finanzierbarkeit des
Pensionssystems sicherzustellen. Zu diesem Zweck werden unter anderem
das ASVG, das Pensionsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-
Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz geändert.
Kernpunkt der Regierungsvorlage ist die Einführung der
„Teilpension“, die parallel zum Gehalt ausgezahlt werden soll, wenn
ältere Beschäftigte Teilzeit weiterarbeiten, statt frühzeitig in
Pension zu gehen. Die Höhe der Teilpension hängt dabei vom Ausmaß der
Arbeitszeitreduktion ab. So ist vorgesehen, bei einer Reduktion
zwischen 25 % und 40 % ein Viertel der laut Pensionskonto zustehenden
Pension auszuzahlen. Bei einer Arbeitszeitreduktion zwischen 41 % und
60 % werden es 50 % sein, ab 61 % Arbeitszeitreduktion 75 %.
Zusätzlich sind die jeweiligen Abschläge für einen vorzeitigen
Pensionsantritt zu berücksichtigen. Besondere Zuwendungen wie
Ausgleichszulage oder Kinderzuschuss gebühren Bezieher:innen einer
Teilpension grundsätzlich nicht, der sogenannte „Frühstarterbonus“
soll aber berücksichtigt werden. Diesen erhalten Versicherte, die
sehr früh zu arbeiten begonnen haben.
Sollte jemand in mehr als drei Monaten pro Jahr seine reduzierte
Arbeitszeit um mehr als 10 % überschreiten oder eine zusätzliche
Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze aufnehmen, wird die
Teilpension für den entsprechenden Zeitraum gestrichen. Der Bezug von
Krankengeld soll laut Gesetzentwurf hingegen nicht zum Ruhen der
Teilpension führen.
Der zweite Pensionsteil wird dann beim endgültigen
Pensionsantritt ausgezahlt, wobei auch hierfür die allgemeinen
Abschlags- und Zuschlagsregeln gelten. Das heißt, wer über das 65.
Lebensjahr hinaus weiterarbeitet, wird für diesen Pensionsteil später
Zuschläge erhalten. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der
„Abfertigung alt“ soll laut Gesetzentwurf die Arbeitszeit vor
Inanspruchnahme der Teilpension herangezogen werden, wobei hierzu mit
dem von den Koalitionsparteien vorgelegten Abänderungsantrag noch
Präzisierungen vorgenommen wurden.
Einschränkung der Altersteilzeit
Parallel zur Einführung der Teilpension wird es zu
Einschränkungen bei der Altersteilzeit kommen. Das Altersteilzeitgeld
als Lohnausgleich wird Beschäftigten künftig nur noch für maximal
drei Jahre zustehen und ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf
eine Teilpension hat, mit gewissen Ausnahmen für Langzeitversicherte,
grundsätzlich gestrichen. Das bedeutet, dass Personen mit Anspruch
auf eine Korridorpension frühestens mit 60, andere Beschäftigte
frühestens mit 62 in eine staatlich geförderte Altersteilzeit gehen
werden können. Allerdings sieht der Gesetzentwurf eine längere
Übergangsfrist vor: So wird bei Antritt der Altersteilzeit 2026 noch
viereineinhalb Jahre, bei Antritt 2027 vier Jahre und bei Antritt
2028 dreieinhalb Jahre lang Altersteilzeitgeld ausgezahlt.
Um „Mitnahmeeffekte“ und etwaigen Missbrauch zu vermeiden, werden
außerdem weitere Adaptierungen vorgenommen. So werden Überstunden
bzw. Überstundenpauschalen im Jahr vor der Altersteilzeit bei der
Berechnung des Altersteilzeitgeldes künftig nicht mehr
berücksichtigt. Außerdem wird es nicht mehr möglich sein, während der
Altersteilzeit eine zusätzliche Beschäftigung in einem anderen
Betrieb aufzunehmen. Das gilt auch für geringfügige Beschäftigungen.
Ausgenommen vom Beschäftigungsverbot sind nur entgeltliche
Tätigkeiten, die bereits vor Beginn der Altersteilzeit regelmäßig
ausgeübt wurden – ob in Form eines dauerhaften Zweitjobs oder
unregelmäßigen Nebentätigkeiten wie Aushilfsarbeiten am Wochenende
oder gelegentlichen Vorträgen ist dabei unerheblich. Wer schon jetzt
in Altersteilzeit ist bzw. diese noch heuer antritt, hat bis Mitte
2026 Zeit, eine unzulässige Nebenbeschäftigung aufzugeben.
Per Abänderungsantrag wurden außerdem noch zwei weitere
Verschärfungen in das Gesetzespaket eingebaut. Zum einen geht es um
eine schrittweise Erhöhung der Beschäftigungsjahre, die für den
Zugang zur Altersteilzeit nötig sind. Demnach müssen künftig in den
25 Jahren vor Beginn der Rahmenfrist 884 statt 780
Beschäftigungswochen vorliegen, wobei die Anpassung quartalsweise in
Acht-Wochen-Schritten ab Jahresbeginn 2026 erfolgt. Somit werden erst
ab 2029 17 Beschäftigungsjahre notwendig sein. Zum anderen wird der
staatliche Lohnausgleich in den Jahren 2026 bis 2028 vorübergehend
von 90 % auf 80 % gesenkt, wobei das laut Erläuterungen nur für neue
Altersteilzeitvereinbarungen gilt, deren Laufzeit nach dem Jahr 2025
beginnt.
Nachhaltigkeitsmechanismus für Sicherung des Pensionssystems
Gemäß dem im ASVG verankerten „Nachhaltigkeitsmechanismus“ hat
Sozialministerin Korinna Schumann jährlich auszuweisen, inwieweit die
Pensionsausgaben des Bundes vom gesetzlich festgelegten – und am
Bundesfinanzrahmen anknüpfenden – Zielpfad abweichen. Für 2026 sind
etwa 20,3 Mrd. Ꞓ und für 2030 24,8 Mrd. Ꞓ festgelegt. Wird dieser
Budgetpfad zwischen 2026 und 2030 um insgesamt mehr als 0,5 %
überschritten, sind die erforderlichen Versicherungsjahre für die
Korridorpension ab 1. Jänner 2035 weiter – in Halbjahresschritten –
zu erhöhen. Überdies sind zusätzliche kostendämpfende Maßnahmen zu
setzen. Davon können etwa die Pensionsbeiträge, die Pensionshöhe (
Kontoprozentsatz), das Pensionsalter, die jährliche Pensionserhöhung
oder die Anspruchsvoraussetzungen betroffen sein. Was den Zielpfad ab
2031 betrifft, wurden mit dem Abänderungsantrag noch
Konkretisierungen vorgenommen.
Klarstellungen zum Anspruch auf erhöhte Ausgleichszulage
Weiters enthält der Abänderungsantrag Erleichterungen bei
bestehenden Meldepflichten für Arbeitslose, die an AMS-
Schulungsmaßnahmen oder ähnlichen Angeboten teilnehmen und diese (
vorübergehend) unterbrechen müssen. Außerdem werden in Reaktion auf
ein OGH-Urteil aus dem Jahr 2018 Klarstellungen im ASVG in Bezug auf
den Ausgleichszulagenrichtsatz und den Pensionsbonus vorgenommen.
Damit wird bekräftigt, dass ergänzende Leistungen nur dann gebühren,
wenn sich der Partner bzw. die Partnerin oder betroffene Kinder
rechtmäßig in Österreich aufhalten. Ein im Ausschuss von den
Koalitionsparteien eingebrachter ergänzender Gesetzesantrag stellt
das auch für den GSVG- und den BSVG-Bereich sicher. Er wurde mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen.
Durch die Einführung der Teilpension erwartet die Regierung
Einsparungen in der Höhe von knapp 197,9 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 und
404,5 Mio. Ꞓ im Jahr 2027. Danach sollen diese wieder – auf 387 Mio.
Ꞓ im Jahr 2028 und 350,8 Mio. Ꞓ im Jahr 2029 – sinken. Gleichzeitig
könnten die Anpassungen bei der Altersteilzeit das Budget bis zum
Jahr 2030 kumuliert rund 650 Mio. Ꞓ entlasten, wobei für 2026 mit
einem Betrag von 58,9 Mio. Ꞓ und 2030 mit einem Betrag von 236 Mio. Ꞓ
gerechnet wird.
Breite Zustimmung zur Einführung der Teilpension
Die Einführung der Teilpension stieß im Sozialausschuss auf
breite Zustimmung. Mit der Regierungsvorlage setze man einen
wichtigen Schritt, um das Pensionssystem dauerhaft abzusichern und
das faktische Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche
Pensionsalter heranzuführen, sagte etwa Michael Hammer (ÖVP). Laut
NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser hat es über das Paket „harte“, aber
gute Verhandlungen gegeben, wobei mit der Teilpension eine
langjährige Forderung der NEOS umgesetzt werde. Markus Koza (Grüne)
sprach von einer „sehr guten und sehr gescheiten Maßnahme“, die einen
Beitrag dazu leisten könne, das faktische Pensionsantrittsalter zu
erhöhen. Zudem ist er überzeugt, dass die Teilpension bei den
Arbeitnehmer:innen Anklang findet.
NEOS: Nachhaltigkeitsmechanismus ist „gutes Signal“
Insgesamt hält es NEOS-Abgeordneter Gasser für nötig, die
Pensionsausgaben einzudämmen. Hier wird seiner Meinung nach mit dem
Nachhaltigkeitsmechanismus „ein gutes Signal“ gesendet. Durch den
Abänderungsantrag sei auch sichergestellt, dass der Zielpfad über das
Jahr 2031 hinaus fortgeschrieben werde. Das hält Gasser auch deshalb
für wichtig, da er erschwerte Zugang zur Korridorpension langfristig
zu – geringeren – Mehrausgaben führen werde. Die NEOS hätten laut
Gasser eine verfassungsrechtliche Verankerung des
Nachhaltigkeitsmechanismus bevorzugt, die Opposition habe aber zu
verstehen gegeben, dass sie das nicht mittragen würde.
Kritisch zum Nachhaltigkeitsmechanismus äußerte sich hingegen
Grünen-Abgeordneter Koza. Für ihn ist es unverständlich, dass für den
Zielpfad die Pensionsausgaben als Parameter herangezogen werden und
nicht etwa auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) abgestellt wird. Hierzu
merkte SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber an, wenn die Inflation weiter
in die Höhe gehe, werde man sich den Zielpfad noch einmal anschauen
müssen. Sorge bereitet die anhaltend hohe Inflation auch
Sozialministerin Schumann, wobei sie zu bedenken gab, dass bei einer
hohen Inflationsrate nicht nur die Pensionen, sondern auch die
Einnahmen der Pensionsversicherung steigen würden.
Diskussion über Einschränkungen bei der Altersteilzeit
Verteidigt wurden von Gasser auch die vorgesehenen
Einschränkungen bei der Altersteilzeit. Würde man nicht bei der
Treffsicherheit ansetzen, würden die Kosten dafür in den nächsten
Jahren deutlich steigen, unterstrich er. SPÖ-Abgeordnete Teiber wies
zudem auf die vorgesehenen Übergangsfristen hin: Damit sei
sichergestellt, dass es bei Personen, die bereits Altersteilzeit
geplant hätten oder schon in Altersteilzeit sind, „zu keinen allzu
großen Irritationen kommt“.
Dass die Altersteilzeit auch für jene Beschäftigte, die keine
Teilpension in Anspruch nehmen können, auf drei Jahre verkürzt wird,
muss Teiber zufolge außerdem unter dem Blickwinkel eines
innerbetrieblichen „Gerechtigkeitsaspekts“ gesehen werden. Es würde
auf wenig Verständnis stoßen, wenn Personen mit weniger
Versicherungsjahren „die relativ lukrative Altersteilzeit“ fünf Jahre
lang in Anspruch nehmen könnten, während Beschäftigte mit 45
Arbeitsjahren nach drei Jahren in die Teilpension wechseln müssten.
Grünen-Sozialsprecher Koza sieht die generelle Verkürzung auf
drei Jahre hingegen kritisch und prophezeite „Ausweichbewegungen“.
Wenn Menschen nicht mehr mit 60, sondern erst mit 62 in
Altersteilzeit gehen könnten, werden der Zugang zur
Invaliditätspension und die Arbeitslosigkeit steigen, glaubt er.
Zudem würden die verschärften Regeln für die Anwartschaft vor allem
Frauen treffen.
Grüne fordern Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung
älterer Arbeitnehmer:innen
Was das von den Grünen geforderte Bonus-Malus-System zur
Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen betrifft,
hielt NEOS-Abgeordneter Gasser fest, man sei in der
Regierungskoalition gerade in intensiven Verhandlungen darüber, wie
man die Beschäftigung älterer Menschen steigern könne. Ein Bonus-
Malus-System hält er dabei allerdings „nicht für die beste Option“.
ÖVP-Abgeordneter Hammer verwies darauf, dass das Regierungsprogramm
ein Anreiz- und Monitoringsystem vorsehe. Seitens der SPÖ meinte
Abgeordnete Teiber, in Zeiten, in denen es wirtschaftlich schwierig
laufe, sei eine Anhebung der Lohnnebenkosten ein schwieriges
Unterfangen. Auch FPÖ-Abgeordnete Andrea Michaela Schartel zeigte
sich in Bezug auf ein Bonus-Malus-System skeptisch.
Konkret wollte Koza Sozialministerin Schumann mit dem vom
Ausschuss schließlich abgelehnten Entschließungsantrag dazu
auffordern, zeitnah zur Anhebung des Zugangsalters zur
Korridorpension einen Gesetzesvorschlag für ein Bonus-Malus-System
vorzulegen. Unternehmen mit unterdurchschnittlich wenigeb
Beschäftigten über 55 Jahren bzw. Unternehmen, die überproportional
viele ältere Arbeitnehmer:innen kündigen, sollen demnach einen
zusätzlichen finanziellen Beitrag leisten müssen, der zur Förderung
von Unternehmen verwendet werden soll, die in altersgerechte
Arbeitsplätze investieren bzw. die Beschäftigung von Menschen über 55
ausbauen. In Österreich habe sich über Jahrzehnte hinweg eine
Unternehmenskultur entwickelt, die nicht ausreichend auf die
Beschäftigung älterer Menschen ausgerichtet sei, argumentiert Koza.
Das sieht er auch mit als Grund, warum die Beschäftigungsquote der 55
– bis 64-Jährigen in Österreich deutlich unter dem EU-Schnitt liegt.
FPÖ lehnt Teilpensionsgesetz zur Gänze ab
In allen Teilen abgelehnt wurde das Teilpensionsgesetz von der
FPÖ. „Teilpension“ klinge zwar gut, meinte Abgeordnete Schartel, man
brauche aber die Zustimmung des Arbeitgebers, wolle man die
Arbeitszeit reduzieren. Schartel bezweifelt, dass es hier von Seiten
der Wirtschaft „ein Umdenken gibt“. Überdies hob sie hervor, dass
viele Institutionen wie die Arbeiterkammer oder der Rechnungshof die
durch die Teilpension erwarteten Einsparungen nicht nachvollziehen
könnten.
Generelle Kritik an der Pensionspolitik übte Schartels
Parteikollege Peter Wurm. Die Menschen hätten den Eindruck, dass es
im Pensionssystem stetig schlechter werde, und alle versuchten, sich
so schnell wie möglich „in die Pension zu retten“, meinte er. Wer 45
oder 47 Jahre gearbeitet habe, verstehe außerdem nicht, warum er mit
Abschlägen in Pension gehen müsse, zumal der Durchschnitt bei 33
Arbeitsjahren liege. Für Wurm sind die betreffenden Menschen „die
Helden der Arbeit“, die man „nicht bestrafen“, sondern vielmehr
belohnen sollte. Ihm zufolge betrifft das auch immer mehr Frauen, die
eine Lehre gemacht haben. Finanziert werden könnte die
„Hacklerregelung“ der FPÖ zufolge etwa durch Einsparungen bei der
Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge, eine Rechnung, die NEOS-
Abgeordneter Gasser allerdings massiv hinterfragte.
SPÖ: Pensionshöhe und Pensionsalter werden nicht angetastet
Zum Vorwurf Wurms, die SPÖ sei in Sachen Wiedereinführung der
Hacklerregelung „umgefallen“, hielt SPÖ-Sozialsprecher Josef
Muchitsch fest, wer auf 45 Arbeitsjahre komme, könne auch in Zukunft
mit 60 Jahren in Altersteilzeit gehen und bekomme nun die zusätzliche
Möglichkeit einer Teilpension. Hier komme es zu keinen
Verschlechterungen. Anders als die FPÖ in Zeiten ihrer
Regierungsverantwortung, habe die SPÖ außerdem keinen
Pensionseinschnitten zugestimmt. Weder komme es zu Eingriffen in
bestehende noch in künftige Pensionen. Vielmehr hätten die
Regierungsparteien beschlossen, „an anderen Schrauben zu drehen“.
Muchitsch bezweifelt zudem, dass die FPÖ bei einer
Regierungsbeteiligung die Wiedereinführung der „Hacklerregelung“
durchgesetzt hätte.
Auch Sozialministerin Korinna Schumann bekräftigte, dass die
Regierung weder in die Pensionshöhe eingreife noch das Pensionskonto
antaste. Das, was die Menschen verunsichere, seien „permanente
Zurufe“, das Pensionsalter zu erhöhen, meinte sie. Für
Entlastungsmaßnahmen lässt das Budget ihr zufolge „wenig Spielraum“,
wiewohl man in wichtige Bereichen sehr wohl investiere.
Auf das „große Budgetloch“ verwies auch SPÖ-Abgeordnete Julia
Herr. Eine Wiedereinführung der „Hacklerregelung“ würde Milliarden
kosten, gab sie zu bedenken. Das hob auch NEOS-Abgeordneter Gasser
hervor. Ohne Gegenfinanzierungsvorschlag ist für Herr die Forderung
der FPÖ daher derzeit nicht umsetzbar. Die Beratungen über einen
entsprechenden Entschließungsantrag der FPÖ ( 351/A(E) ) wurden in
diesem Sinn ebenso vertagt wie jene über die Forderung der FPÖ,
anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte vom Bezug der
Sozialhilfe auszuschließen ( 359/A(E) ).
Begründet worden war diese Forderung von der FPÖ damit, dass
immer mehr Sozialleistungen an Personen ausgezahlt würden, die nie
einen Beitrag zum Sozialsystem geleistet hätten, während bei anderen
gespart werde. Andreas Haitzer (SPÖ) hielt dazu fest, es gehe
vorrangig darum, anerkannte Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu
bringen.
Grüne fordern zusätzlichen Pensionsbeitrag für Schwerarbeit
Ebenfalls vom Ausschuss vertagt, wurde ein Gesetzesantrag der
Grünen ( 341/A ), der darauf abzielt, von Dienstgeber:innen einen
zusätzlichen Pensionsbeitrag für Schwerarbeiter:innen einzuheben.
Grünen-Abgeordneter Koza will dadurch nicht nur zusätzliche Einnahmen
für die Pensionsversicherung lukrieren, vielmehr hofft er, die
Unternehmer damit auch zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen
zu motivieren, um Schwerarbeitszuschläge zu reduzieren bzw. zu
vermeiden.
Konkret sollen laut dem Gesetzesantrag Dienstgeber:innen für
Beschäftigte, die Schwerarbeit im Sinne des Allgemeinen
Pensionsgesetzes leisten, ab dem Jahr 2028 zusätzlich zu den
bestehenden Pensionsbeiträgen 0,2 % der allgemeinen
Bemessungsgrundlage an die Pensionsversicherung zahlen. Danach soll
dieser Zusatzbeitrag bis zum Jahr 2032 schrittweise auf 1,5 %
ansteigen, wobei im Jahr 2029 0,4 %, im Jahr 2030 0,6 % und im Jahr
2031 1 % vorgesehen sind. Durch die lange Vorlaufzeit hätten die
Betriebe die Möglichkeit, sich auf die neuen Rahmenbedingungen
einzustellen, macht Koza geltend.
Neues Modell für Bildungskarenz noch in Arbeit
Drei Entschließungsanträge lagen dem Sozialausschuss zum Thema
Bildungskarenz vor. So spricht sich die FPÖ dafür aus, Personen, die
bereits eine Ausbildung in einem von Fachkräftemangel betroffenen
Bereich begonnen haben, weiterhin finanzielle Unterstützung zu
gewähren ( 325/A(E) ). Gerade in Bereichen mit einem Mangel an
Fachkräften – etwa im Pflege-, Handwerks- oder Technologiebereich –
sollten Ausbildungsvorhaben aus Sicht der FPÖ nicht gefährdet werden.
Die Grünen mahnten zum einen eine Härtefallregelung für Personen
ein, die ihre Bildungskarenz aufgrund von Schwangerschaft,
Mutterschutz, Elternkarenz, Krankheit oder anderen triftigen Gründen
unterbrechen mussten und nun keinen Anspruch auf Weiterbildungsgeld
bzw. Bildungsteilzeitgeld mehr haben ( 249/A(E) ). Außerdem drängen
sie Sozialministerin Korinna Schumann, möglichst rasch eine
Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit
vorzulegen ( 164/A(E) ).
Laut Barbara Teiber (SPÖ) gibt es die von den Grünen geforderte
Härtefallregel bereits. Der entsprechende Antrag gilt daher mit der
Beschlussfassung des Teilpensionsgesetzes als miterledigt.
Die beiden anderen Anträge wurden vertagt. Man arbeite gerade an
einem Modell, das effizienter sei als das alte, sagte Tanja Graf (ÖVP
). Das bestätigten auch NEOS-Abgeordneter Gasser und Sozialministerin
Schumann. Man wolle sich stärker auf jene fokussieren, die keine
abgeschlossene Ausbildung hätten, sagte Schumann. Sie versicherte
zudem, dass das neue Modell nächstes Jahr starten werde. Gasser
machte geltend, dass man arbeitsrechtliche Bildungskarenz nach wie
vor in Anspruch nehmen könne und es unabhängig vom Weiterbildungsgeld
diverse Stipendien und Unterstützungsleistungen gebe.
Evaluierungsbericht zur Übernahme von Pensionsbeiträgen durch den
Bund
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, hat das Parlament 2023
verschiedene Anreize für längeres Arbeiten im Alter beschlossen. So
übernimmt der Bund seit Anfang 2024 – vorerst befristet auf zwei
Jahre – einen Teil der zu leistenden Pensionsversicherungsbeiträge,
wenn jemand neben dem Pensionsbezug einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze (2024 waren das monatlich
1.036,88 Ꞓ) – und gedeckelt mit 10,25 % – braucht der bzw. die
betreffende Beschäftigte demnach keine Pensionsbeiträge zu zahlen.
Das entspricht einer monatlichen Entlastung von bis zu 106,28 Ꞓ im
Jahr 2024 bzw. 112,98 Ꞓ im Jahr 2025.
Ob durch diese Maßnahmen Menschen dazu bewegt wurden, in der
Pension weiter einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist laut
Dachverband der Sozialversicherungsträger allerdings offen. Zwar
waren 2024 deutlich mehr Pensionsbezieher:innen erwerbstätig als noch
2023, ein sprunghafter Anstieg war aber nicht zu verzeichnen.
Vielmehr setzte sich ein seit mehreren Jahren anhaltender Trend fort,
wie aus einer die letzten zehn Jahre umfassenden Grafik ersichtlich
ist. Arbeiteten 2015 zum Stichtag 1. Juli nur rund 2,3 % aller
Pensionist:innen nebenbei, waren es 2024 bereits rund 3,8 %. Am
stärksten stieg die Kurve dabei im Jahr 2021 an. Es hänge von
verschiedenen Faktoren ab, ob man in der Pension weiterarbeite, die
einzelnen Effekte seien mit den vorliegenden Daten nicht
quantifizierbar, wird dazu im Bericht angemerkt.
Dass der Anteil der Frauen an den erwerbstätigen
Pensionsbezieher:innen überwiegt, hängt vor allem mit dem
unterschiedlichen gesetzlichen Pensionsalter zusammen. Bei über 65-
Jährigen standen 2024 hingegen 29.150 Männer 16.950 Frauen gegenüber.
Annähernd die Waage hielten sich 2024 ASVG-Versicherte und GSVG-
Versicherte, wobei die budgetären Kosten im GSVG-Bereich deutlich
höher waren. Insgesamt hat die Maßnahme das Budget 2024 nach
vorläufigen Zahlen – freiberuflich Tätige und BSVG-Versicherte
miteingerechnet – mit knapp 54,69 Mio. Ꞓ belastet.
Verhandlungen über „Flat Tax“ für Pensionist:innen laufen
In der Debatte wies NEOS-Abgeordneter Gasser auf das im
Regierungsprogramm verankerte Vorhaben hin, das
Beschäftigungspotenzial älterer Menschen zu heben. So wird ihm
zufolge derzeit auch über eine „Flat Tax“ für erwerbstätige
Pensionist:innen verhandelt, wobei die Frage der Ausgestaltung noch
offen sei. Es gehe darum, „Mitnahmeeffekte“ zu verhindern und
gleichzeitig erwünschte Beschäftigungseffekte zu erzielen, betonte
er. Man arbeite an der „bestmöglichen Lösung“, hielt Sozialministerin
Schumann auf eine Frage von FPÖ-Abgeordnetem Peter Wurm fest.
Markus Koza (Grüne) wertete den vorliegenden Bericht insofern als
„sehr spannend“, weil er zeige, dass in der Gruppe der über 65-
Jährigen Männer überproportional vertreten seien und vor allem
Selbständige und Freiberufler neben der Pension weiterarbeiten
würden, während Arbeiter:innen und Angestellte unterrepräsentiert
seien. Er frage sich, ob das wirklich die Gruppen seien, die eine
staatliche Förderung brauchen, meinte er.
Dem hielt ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf entgegen, dass es sich um
ein zeitlich befristetes „Erstprojekt“ handle. Ihrer Ansicht nach ist
es noch zu früh, um zu sagen, ob die Anreize gewirkt haben. Dass mehr
Selbstständige als Arbeitnehmer:innen die Unterstützung in Anspruch
genommen haben, könnte ihr zufolge auch an mangelnden Informationen
liegen. Im Übrigen gehe es lediglich um eine Entlastung von 112 Ꞓ im
Monat, erklärte sie.
Der Evaluierungsbericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis
genommen. (Schluss Sozialausschuss) gs