St. Pölten (OTS) – Der Landtag von Niederösterreich trat heute um 13
Uhr unter dem
Vorsitz von Präsident Mag. Karl Wilfing zu einer Sitzung zusammen.
Die folgenden zwei Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter
Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Florian Krumböck, BA (VP))
und Abstimmung gemeinsam behandelt:
–
Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ
Sanierungsvereinfachungsgesetz) geändert wird
–
Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 geändert wird (
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), Umsetzung der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie (RED III), Erlassung von Begleitbestimmungen zur
Gigabit-Infrastrukturverordnung sowie Umsetzung der
Trinkwasserrichtlinie und Anpassung zur SEVESO-III Richtlinie).
Abgeordneter Christoph Müller, BSc (Neos) sagte, dass Wohnen ein
Dauerbrenner sei und zentrales Thema, wenn es darum gehe wie und ob
man sich sein Leben leisten könne. Wohnbaupolitik könne die beste
Sozial-, Wirtschafts- und Klimapolitik sein und mit dem vorliegenden
Antrag sollen Sanierungen einfacher ermöglicht werden. Dies sei auf
den ersten Blick eine gute Sache, weil viele sinnvolle Veränderungen
darin zu finden seien. Auf den zweiten Blick sei es aber nur das
„Allernotwendigste“. Man habe es verabsäumt, die großen Fragen von
Bauen und Wohnen anzugreifen. Man müsse Ortskerne beleben und jungen
Familien die Möglichkeit geben, sich in Niederösterreich etwas
aufzubauen.
Abgeordneter Dominic Hörlezeder (Grüne) unterstrich, dass die
Vereinfachung von Sanierungen zu begrüßen seien. Die heute
vorliegende Novelle bleibe jedoch hinter den Ansprüchen zurück, denn
sie führe zu neuen Belastungen und Unsicherheiten. Für eine
zukunftsfähige Lösung brauche es viel mehr. Es werde klar am Bedarf
„vorbeireglementiert“ sowie die sicherheits- und qualitätsrelevanten
Anforderungen zur Barrierefreiheit würden aufgeweicht. Das möge zwar
kurzfristig Kosten sparen, verschärfe aber soziale Probleme und
schränke Inklusion ein. Auch externe Stellungnahmen würden klar
zeigen, dass es inhaltliche Kritik – auch aus VP-geführten Gemeinden,
der Wirtschaftskammer oder dem Sozialministerium – gebe.
Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) sagte, es sei mit den
vorliegenden Anträgen „wirklich etwas gelungen“. Diesmal habe man
etwas erreicht, was sich sehen lassen könne. Sanierungen werden
dadurch vereinfacht und günstiger sowie Bodenversiegelung
hintangestellt. Er hob die gute Zusammenarbeit bei dieser Reform mit
VP und FP hervor: Man habe Weitsicht bewiesen und sei essenziell und
inhaltlich vorangekommen. Er sei stolz, bei dieser Novelle dabei
gewesen zu sein. Er brachte einen Abänderungsantrag ein.
Abgeordneter Mag. Hubert Keyl (FP) meinte, die Novelle der
Bauordnung bedeute viele Erleichterungen, zudem werde die Wirtschaft
gestärkt. Er sprach von Erleichterungen bei technischen Vorschriften
und notwendigen Änderungen für einfacheres und leistbares Bauen und
Sanieren. Die Novelle bedeute Bürokratieabbau und Kostenreduktion.
Etwa 20.000 baurechtliche Normen gebe es derzeit, es brauche daher
mehr Praxisnähe und weniger Normenflut, damit Niederösterreich ein
Land der Eigentümer bleibe. Der Abgeordnete schickte voraus, man
werde – gemeinsam mit der VP – einen Resolutionsantrag zu zivilen
Haftungen einbringen.
Abgeordneter Christoph Kaufmann, MAS (VP) dankte am Beginn seines
Statements Interessensvertretern, Unternehmen, Privaten usw. für über
hundert Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens. Viele
der Inputs seien in das NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz
eingeflossen. Dieses mache bauen und sanieren für alle Landsleute
kostengünstiger, einfacher und schneller. Er brachte gemeinsam mit
Abgeordneten Mag. Hubert Keyl (FP) einen Resolutionsantrag betreffend
„Erleichterung bei technischen Vorschriften schaffen – Anpassungen im
Normenwesen und Zivilrecht zur Reduktion des Haftungsrisikos“ ein.
Der Antrag betreffend die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ
Sanierungsvereinfachungsgesetz) wurde mehrheitlich angenommen (
Ablehnung Grüne).
Der Resolutionsantrag wurde mehrheitlich angenommen (Ablehnung
Grüne).
Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen.
Der Antrag betreffend NÖ Bauordnung 2014 geändert wird (Umsetzung
der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), Umsetzung der Erneuerbare-Energien-
Richtlinie (RED III), Erlassung von Begleitbestimmungen zur Gigabit-
Infrastrukturverordnung sowie Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und
Anpassung zur SEVESO-III Richtlinie wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter Philipp Gerstenmayer (FP) berichtete zu einer
Vorlage betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (
NÖ SAG).
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) erklärte, das
Sozialhilfegesetz sei das Sicherheitsnetz einer solidarischen
Gesellschaft. Sie sprach positive Aspekte der Novelle an, wie etwa
die Änderungen im Bereich der Alleinerziehenden, aber auch nicht
Berücksichtigtes, wie z.B. Entschädigungszahlungen nach
Behandlungsfehlern. Die Abgeordnete merkte zudem an, es sei Pflicht
in der Politik, Bedingungen so auszuhandeln, dass man Regeln auch
einhalten könne, beispielsweise mit Qualifizierungsmaßnahmen. Sie
schickte voraus, man werde dem Antrag zustimmen.
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) nannte den
vorliegenden Antrag ein Negativbeispiel für Föderalismus in großen
Teilen. Der Bund strebe eine österreichweit einheitliche Sozialhilfe
an und nun würden sich die Länder übertreffen, noch schnell vorher im
eigenen Bundesland Gesetzesänderungen zu machen. Erst gestern habe
die Armutskonferenz dazu Stellung genommen und dies als „gefährlichen
Wettlauf, wer am Widerlichsten zu den Ärmsten sei“ bezeichnet – dem
könne sie nur zustimmen. Die Verschärfungen in der Sozialhilfe seien
reine Showpolitik. Von den niederösterreichweiten Gesamtausgaben
entfielen lediglich 0,58 Prozent auf Sozialhilfe. Dies stehe in
keiner Relation zum Drama, das daraus gemacht werde. Nicht
kolportiert habe man die positiven Gesetzesänderungen wie z.B., dass
halb- od. vierteljährliche Wohnkosten aliquotiert werden können. Sie
stellte einen Antrag auf getrennte Abstimmung.
Abgeordnete Kathrin Schindele (SP) betonte, Sozialbetrug müsse
gezielt bekämpft und das System vor Missbrauch und Betrug geschützt
werden. Aber auch die Arbeitslosigkeit müsse bekämpft werden, man
dürfe ihrem Anstieg nicht tatenlos zusehen. Die
Unterstützungsangebote müssten ausgebaut werden, wer arbeiten wolle,
aber keine Arbeit finde, dürfe nicht im Stich gelassen werden. Ein
Resolutionsantrag fordert individuelle Unterstützungsmaßnahmen.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FP) sagte, Sozialhilfe sei für
jene, die sie wirklich brauchten und kein Selbstbedienungsladen für
jene, die nicht arbeiten wollten. Wer arbeiten könne, solle auch
arbeiten müssen. Sozialhilfe sei keine Einladung, sondern eine
Verpflichtung zur Mitarbeit, sie dürfe auch kein Magnet für
Zuwanderung sein. Die richtungsweisende Novelle sei ein klares
Zeichen gegen Sozialbetrug. Es gehe um Hilfe, aber mit Verantwortung.
Abgeordneter Anton Erber, MBA (VP) führte aus, Niederösterreich
habe immer Maßstäbe gesetzt – mit einer realistischen Gesetzgebung
und einem realistischen Vollzug. Es könne nicht sein, dass man durch
Erwerbsarbeit weniger lukriere als durch Sozialhilfe. Insgesamt habe
es ab 2019 in Niederösterreich 25 Millionen Euro Sozialbetrug
gegeben; Sozialleistungen für jene, die wirklich Hilfe brauchten,
müssten auch finanzierbar sein. Ziel sei es, wieder eine Gesellschaft
zu haben, die schon einmal das Land groß gemacht habe.
Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) sprach von einer
regelrechten Kampagne zweier Regierungsparteien gegen Menschen, die
es nicht so leicht hätten wie die Landtagsabgeordneten. Menschen
einzusperren, weil sie arm seien, sei jenseitig. Außerdem sei für das
Budget dadurch nichts zu holen. Die VP solle nicht nach unten treten,
sondern besser nach oben, zu den Topverdienern, schauen.
Abgeordneter Matthias Zauner (VP) meinte, die Art und Weise, wie
der Vorredner versucht habe, ein wesentliches Thema ins Lächerliche
zu ziehen, würde niemandem helfen. Dies helfe weder jenen Personen in
Niederösterreich, die zu Recht Sozialhilfe brauchen und auch
bekommen, noch jenen Personen, die das System finanzieren. Bei der
heutigen Debatte gehe es um Leistungsgerechtigkeit.
Der Antrag auf getrennte Abstimmung wurde einstimmig angenommen.
Die Änderungsanordnungen 6, 7, 8, 9 und 13 des Gesetzesentwurfs
wurden mit den Stimmen von VP, FP, SP und Neos angenommen.
Der Rest des Ausschussantrags wurde einstimmig angenommen.
Der Resolutionsantrag betreffend „flankierender
Unterstützungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung sozialer Stabilität in
Niederösterreich“ blieb in der Minderheit.
Abgeordneter Josef Edlinger (VP) berichtete zu einer Vorlage
betreffend Umsetzung NÖ Gesundheitsplan 2040+, bauliche Maßnahmen
Versorgungsregion Waldviertel sowie Landesklinikum Horn,
Projektentwicklung und vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung NÖ
Gesundheitsplan 2040+.
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sagte, das
Gesundheitssystem befinde sich in einem Transformationsprozess. Es
sei erfreulich, dass in diesem Zusammenhang bereits vieles in
Umsetzung sei. Wichtig sei, dass die Landesgesundheitsagentur die
Fortschrittskontrolle genau ausweise. In diesem Zusammenhang brachte
sie den Resolutionsantrag „Transparenter Ausweis von Projekten zum
Gesundheitsplan 2040+“ ein.
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) meinte, dieser
Tagesordnungspunkt spiegle die gesamte Problematik im
niederösterreichischen Gesundheitswesen wider. Es sei sinnvoll, unter
anderem die Urologie in Horn auszubauen und das Landesklinikum
Allentsteig zu sanieren. In diesem Zusammenhang würden die Grünen dem
Resolutionsantrag der Neos zustimmen. Dies seien jedoch
Einzelmaßnahmen im Rahmen des Gesundheitsplans, dem ein zeitlicher
Horizont fehle. Der Prozess für den Gesundheitsplan sei von Beginn an
sehr intransparent gewesen. Reformen seien dringend notwendig.
Gesundheitsplanung und Gesundheitsfinanzierung gehörten in
Bundeskompetenz.
Präsident Mag. Karl Wilfing (VP) sagte, von den Zuhörertribünen
seien keine Zustimmungs- bzw. Unmutsäußerungen zulässig. Deshalb
lasse er die Tribüne räumen; die Sitzung werde für zehn Minuten
unterbrochen.
Abgeordnete Doris Hahn, MEd MA (SP) betonte, das Gesundheitsthema
sei ein zutiefst emotionales, und in diesem Zusammenhang verstehe sie
auch die Aufregung auf der Galerie. Das Maßnahmenpaket sei für die
Menschen im Waldviertel von enormer Bedeutung: Es gehe um mehr als
154 Millionen Euro für die Modernisierung der regionalen
Gesundheitsversorgung. Weitere 89 Millionen Euro seien für das
Landesklinikum Horn vorgesehen. Die Bevölkerung im Waldviertel habe
ein Recht auf gute medizinische Versorgung. Die SP sei grundsätzlich
einverstanden, verlange aber volle Transparenz, der
Fortschrittsbericht dürfe kein Formalakt sein.
Abgeordneter Richard Punz, BA (FP) bezeichnete das Landesklinikum
Horn als wesentlichen Baustein in der Gesundheitsversorgung, der in
der aktuellen Vorlage auch den größten Brocken einnehme. In den
kommenden Jahren werde das Landesklinikum Horn modernisiert und
weiterentwickelt, betonte der Abgeordnete den Anspruch, nicht zu
sparen, sondern Investitionen dort zu tätigen, wo sie benötigt werden
und, dass die kommenden Investitionen zielgerichtet, wirtschaftlich
und nachhaltig umgesetzt werden. Der Abgeordnete dankte allen
Beteiligten für die engagierte Arbeit und appellierte diesen Weg
gemeinsam weiterzugehen – für ein starkes, modernes und zukunftsfit
gestaltetes Gesundheitssystem.
Abgeordneter Michael Bierbach (SP) machte in seinem Redebeitrag
seinen großen Bedenken hinsichtlich des RSG-Planes von Landesrat
Antauer Raum, denn in diesem stehe, dass keine MRT für Kassenverträge
enthalten und keine Planstellen für pädagogische, chirurgische
Augenärzte vorgesehen seien. Es könne nicht sein, dass das nicht
eingehalten werde, was versprochen worden und jetzt nicht enthalten
sei. Kontroll-Landesrat Hergovich und er würden genau darauf schauen,
dass umgesetzt werde, was versprochen worden sei. Der Abgeordnete hob
die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Gmünd
hervor und bedankte sich herzlich dafür. Dem Tagesordnungspunkt werde
man zustimmen, weil Horn eines der Unfallkrankenhäuser für die Region
sei und es wichtig sei, dass hier ausgebaut werde.
Abgeordneter Ing. Franz Linsbauer (VP) sagte, dass Gesundheit das
Wichtigste sei, das wir hätten. Er betonte die Verantwortung, dass
die Menschen eine erstklassige medizinische und pflegerische
Versorgung bekommen. Darum gehe es im Gesundheitsplan 2040+. Dieser
Plan zeige, wo man investieren müsse. Der Abgeordnete sprach von
einem starken Signal für die gesamte Region und einem Meilenstein für
die Gesundheitsversorgung. Linsbauer bedankte sich bei allen, die das
möglich gemacht hätten, beim ehemaligen Landesrat Schleritzko, bei
Landesrat Kasser, der den Plan mit seinem „tüchtigen Team“ umsetze
und den Expertinnen und Experten, die diesen Plan mit bestem Wissen
und Gewissen erarbeitet hätten.
Der Antrag wurde mehrheitlich ohne den Stimmen der Grünen
angenommen. Der Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Kollermann
betreffend Transparenter Ausweis von Projekten zum Gesundheitsplan
2040+ blieb mit Stimmen von Grünen und Neos in der Minderheit.
Die folgenden zwei Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter
Berichterstattung (jeweils Abgeordnete Silke Dammerer (VP)) und
Abstimmung gemeinsam behandelt:
–
Landesklinikum Mauer, Generalsanierung der Häuser 5 und 15
–
Landesklinikum Mauer, Umstellung auf Fernwärme
Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) begann einleitend, dass
das Klinikum Mauer im Herzen des Mostviertels nächstes Jahr mit der
Niederösterreichischen Landesausstellung das Zentrum
Niederösterreichs werde. Sie sprach von einem architektonischen Juwel
und, dass in den letzten Monaten schon viel investiert worden sei.
Für die Generalsanierung der Häuser 5 und 15 sollen weitere 21,5
Millionen Euro beschlossen werden. Mit der Etablierung des
Bildungscampus Mostviertel sei im Landesklinikum Mauer eine moderne
Ausbildungsstätte für die Pflegeausbildung geschaffen worden, hob die
Abgeordnete das Studium im Bereich der Pflege hervor, bei dem Theorie
und Praxis gut vereinbart werden. Weiters sprach Suchan-Mayr auch die
Umstellung auf Fernwärme an, um die Gebäude nachhaltig heizen zu
können.
Abgeordneter Dieter Dorner (FP) bezeichnete beide Projekte – die
Umstellung der Wärmeversorgung auf Fernwärme und die Generalsanierung
der Häuser 5 und 15 – als „sachlich notwendig“. Sie seien außerdem
technisch gut vorbereitet und würden den Standort Mauer nachhaltig
stärken. Ein Teil der Wärme komme bereits jetzt aus einem
Fernwärmeanschluss, eine deutliche Ausweitung sei bisher nicht
möglich gewesen. Mit dem heutigen Beschluss schaffe man die
Voraussetzung, die Wärmeversorgung auf biogene und umweltfreundliche
Fernwärme umzustellen. Mit dem Bildungscampus Mostviertel habe Mauer
einen zentralen Standort für die Pflegeausbildung. Die
denkmalgeschützten Häuser 5 und 15 sollen saniert und für Bildung und
Betreuung ertüchtigt werden, betonte der Abgeordnete, dass auch
Barrierefreiheit, Nutzungssicherheit und moderner Brandschutz
hergestellt werden.
Abgeordneter Lukas Michlmayr (VP) sagte, dass der Bildungscampus
in Mauer seit seiner Eröffnung regen Zulauf genieße. Es sei derzeit
vor allem der Raumsituation geschuldet, dass Ausweichräume für den
Regelunterricht verwendet werden müssten und dass Lehrzeiten auf
Vormittag und Nachmittag verteilt werden müssten, um überhaupt die
Klassen nutzen zu können. Deshalb sei laut Michlmayr Haus fünf und
Haus 15 ab 2026 zu sanieren und nach der Sanierung ein neues
Funktions- und Raumordnungsprogramm zu erstellen. Aufgrund der vielen
Mitarbeitenden und Studierenden werde es auch notwendig sein, die
Parkplätze zu adaptieren. Außerdem entstünde durch die Umstellung auf
Fernwärme regionale Wertschöpfung, es würden laut dem Abgeordneten
rund 863 Tonnen CO2 eingespart. Investitionen in die Umwelt zahlen
sich laut Michlmayr immer aus, genauso wie Investionen in die
Ausbildung des Pflegepersonals.
Der Antrag betreffend Landesklinikum Mauer, Generalsanierung der
Häuser 5 und 15 wurde einstimmig angenommen.
Der Antrag betreffend Landesklinikum Mauer, Umstellung auf
Fernwärme wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter Ing. Franz Linsbauer (VP) berichtete zu einer
Vorlage betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973
(NÖ GO 1973) und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG)
geändert werden.
Abgeordneter Christoph Müller, BSc (Neos) bestätigte, dass im
vorliegenden Vorschlag sehr viele gute und sinnvolle Änderungen
enthalten seien und dass die Digitalisierung damit vorangetrieben
werde. Aber in den Gemeinden würden 573 einzelne Verwaltungsapparate,
573 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sowie rund 12.000
Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und tausende Mitarbeitende eigene
IT-Tools verwenden, somit unterschiedlich Fuhrparks und Druckerpapier
kaufen. Man habe bei der Finanzierung der Aufgaben der Gemeinden eine
massive Schieflage, so der Abgeordnete. Man müsse davon wegkommen,
Geld mit Umlagen im Kreis zu schicken und Bedarfszuweisungen
auszuschütten. Hier werde man um große strukturelle Reformen nicht
herumkommen. Für Müller seien die Gemeinden der Ort, wo man Politik
und Verwaltung am schnellsten spüre. Ein einfacher Weg, um die
Verwaltung zu entlasten, sei IT-Services zentral zu gestalten. Er
brachte einen Resolutionsantrag ein. Die vorliegenden Änderungen
seien schön, gut und richtig, und bringen die Gemeinden in Richtung
einer modernen und zeitgemäßen Verwaltung, für eine wirklich
bürgernahe Verwaltung brauche es aber richtige Reformen.
Abgeordneter Rene Zonschits (SP) berichtete, dass er selbst in
einer Gemeinde tätig sei und deshalb wisse, welche Aufgaben auf die
Gemeinden zukämen: Dies sei ein tagtäglicher, sehr individueller
Kampf. In kleinen Gemeinden sei die Situation anders, als in St.
Pölten oder größeren Gemeinden, deshalb sei die Gemeindeordnung gut
und richtig, wie sie ist. Laut dem Abgeordneten seien die Maßnahmen
gut, vor allem bei der Digitalisierung sei es der richtige Weg, den
die Gemeinden bestreiten können und durch den sie in ein neues
Zeitalter aufbrechen können. Bei einigen Punkten könne die SP laut
Zonschits nicht zustimmen, es gehe etwa um die Beschränkung von
demokratischen Freiheiten von Mandatarinnen und Mandataren und es
gehe um eine zusätzliche Belastung für die Gemeindeämter durch
zusätzliche Aufgaben. Er stellte deshalb einen Antrag auf getrennte
Abstimmung zu Artikel 1 Z 1a, 11a, 11b, 13a, 13b, 13c; Artikel 2 Z
1a, 1b, 1c, 8a, 8b, 11a, 13a, 13b, 13c.
Abgeordneter Dieter Dorner (FP) betonte, die Beschlussfassung
über diesen Tagesordnungspunkt sei für ihn eine der wichtigsten
Beratungsgegenstände des letzten Jahres. Man setze einen gewichtigen
Schritt in die Verwaltung des 21. Jahrhunderts, die digitaler und
transparenter werde. Drei Ziele würden für Dorner umgesetzt: Der
erste Block sei der elektronische Aktenumgang. Das erleichtere die
Arbeit der Mandatare und führe zu einer höheren Qualität der
Entscheidungen. Zweitens sei laut dem Abgeordneten die
Veröffentlichung im Internet ein Schritt Richtung Transparenz, die
Amtstafel bleibe das klare Kundmachungsinstrument, zusätzlich gelte,
dass alle Inhalte der Amtstafel auch im Internet veröffentlicht
werden müssen. Mehr Transparenz bedeute mehr Kontrolle durch die
Bürger, sagte Dorner und als dritten Punkten brächten definierte
Fristen mehr Rechtssicherheit, etwa beim Sitzungsprotokoll oder beim
Rechnungsabschluss. Auch für die Verwaltung bringe diese Novelle
Entlastungen. Was Dorner verneine, seien eventuelle Debatten über
Gemeindezusammenlegungen und betonte, je kleiner die Gemeinde sei,
desto effizienter sei die Verwaltung.
Abgeordneter Otto Auer (VP) sagte, dass eine wichtige Ergänzung
in dieser Novelle sei, dass der Bürgermeister und der
Gemeindevorstand sofort im Amt seien und ihre Tätigkeit in der
Gemeinde sofort aufnehmen könnten. Die Volkspartei lehne den
Resolutionsantrag ab, weil eine Zusammenlegung der IT-Agenden jetzt
schon möglich sei. Als Bürgermeister wisse er, dass die Regelung die
Arbeit in den Gemeinden absichere und Spielraum ermögliche, auf
dessen Basis die Verantwortlichen das beste und schönste für ihre
Gemeinden machen könnten. Das bringe die Gemeinden dazu zu versuchen,
attraktiv zu bleiben. Die Möglichkeiten, die die Digitalisierung
bietet, seien vielfältig und die Digitalisierung müsse auch in die
Arbeit integriert werden. Mit den Änderungen sei ein effizientes
Arbeiten in den Gemeinden möglich, die Bürgernähe werde gefördert und
das Verhältnis Gemeinde – Bürger – Bürgermeister – Gemeinderäte werde
dadurch gestärkt.
Der Antrag auf getrennte Abstimmung von Abgeordneter Rene
Zonschits (SP) wurde einstimmig angenommen.
Der Ausschussantrag Artikel 1 Z 1a, 11a, 11b, 13a, 13b, 13c;
Artikel 2 Z 1a, 1b, 1c, 8a, 8b, 11a, 13a, 13b, 13c wurde von VP, FP,
Grüne und Neos angenommen.
Der Rest des Ausschussantrages wurde einstimmig angenommen.
Der Resolutionsantrag von Abgeordnetem Christoph Müller, BSc (
Neos) betreffend Schaffung einer zentralen IT-Plattform für Gemeinden
blieb in der Minderheit.
Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter
Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Otto Auer (VP)) und
Abstimmung gemeinsam behandelt:
–
Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG),
die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), das Landes-
Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) und das NÖ
Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) geändert werden (
Dienstrechts-Novelle 2025; Gehaltsnovellen 2026, 2027 und 2028)
–
Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 (NÖ SÄG 1992) (
Dienstrechtsnovelle 2025; Gehaltsnovelle 2026, 2027 und 2028)
–
Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ
GBedG 2025), die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO) und das
NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) geändert werden (
Gemeinde-Gehaltsnovellen 2026, 2027 und 2028)
–
Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997.
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sagte, man berate sich
über eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen sowie um die Erhöhung
oder Nichterhöhung der Gehälter von Landesbediensteten,
Spitalsmitarbeitern oder Politik. Dazu brauche es eine differenzierte
Betrachtung. Vorweg führte sie aus, dass sie die Arbeit der Landes-
und Gemeindebediensteten schätze, gleichzeitig müsse man aber über
die Rahmenbedingungen sprechen, in denen die Anpassung erfolge. Denn
Niederösterreich habe die höchsten Schulden der Geschichte, das
aktuelle Defizit betrage 1,2 Milliarden Euro. Daher brauche es eine
Politik mit Maß und Ziel und ein Gesamtpaket. Dieses Paket fehle, sie
appelliere daher an die Kollegen der Regierungsparteien, Mut zur
Veränderung zu zeigen und Bereitschaft an den Tag zu legen, in der
Politik zu sparen. Sie fordere die Kürzung und Nichterhöhung der
Parteiförderung und sehe darin ein wichtiges Signal.
Abgeordneter René Pfister (SP) hielt fest, dass die Kaufkraft
nicht steige, wenn man Null-Lohnrunden mache. Kaufkraft bedeute
zugleich Wirtschaftswachstum, das man so dringend brauche. Das
Positive sei: mit einer starken Gewerkschaftsbewegung gebe es gute
Lohnabschlüsse. Es bedeute aber auch, dass man mit Weitblick darauf
schaue. Er erinnerte zudem daran, dass im vergangenen Jahr die
Landesräte Hergovich und Königsberger-Ludwig ihre Gehaltserhöhungen
gespendet hätten.
Abgeordneter Jürgen Handler (FP) unterstrich, dass sich diese
Anpassungen an den Ergebnissen des Bundes orientieren. Man sorge
damit für Rechts- und Planungs-Sicherheit und die Nulllohnrunde der
Politik sei ein wichtiges Zeichen für die Menschen. Es sei notwendig,
seitens der Politik Zurückhaltung zu üben. Die vorgesehenen
Anpassungen für die Landes- und Gemeindebediensteten unterstütze man
ausdrücklich.
Abgeordneter Hermann Hauer (VP) sagte, man berate heute wichtige
Dienstrechts- und Gehaltsnovellierungen. Bei den Gehaltsanpassungen
setze man ein Zeichen, nämlich dass man auf Bundesebene getroffene
Vereinbarungen in Niederösterreich umsetze. Man schaffe
Rechtssicherheit, gerade im Dienstrecht seien Klarheit und
Verlässlichkeit die Grundlage für einen funktionierenden Öffentlichen
Dienst. Er bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
im Öffentlichen Dienst, die eine verlässliche und äußerst engagierte
Arbeit leisten. Er replizierte auf seine Vorrednerin Abgeordnete Mag.
Edith Kollermann (Neos). Diese hätte einerseits lobende Worte
gefunden für die Spitalsärztinnen und -ärzte, auf der anderen Seite
eine Budgetrede gehalten und gleichzeitig davon gesprochen, „die
würden eh nichts tun“. Er erklärte zu den Entgeltanpassungen bei den
Spitalsärztinnen und -ärzten, man schaffe damit Rahmenbedingungen,
die in Zeiten großer Herausforderungen im Gesundheitswesen jene
unterstützen, die tagtäglich für die Gesundheit der Menschen in
Niederösterreich für Planbarkeit sorgen. Zur Nulllohnrunde für
Politikerinnen und Politiker meinte Hauer, dies sei ein klares
Zeichen, das Sparsamkeit „bei uns selbst“ beginne und Verantwortung
kein leeres Wort sei.
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) meldete sich erneut zu
Wort und betonte, Abgeordneter Hermann Hauer (VP) habe ihren
Redebeitrag verzerrt. Sie verbiete sich, dass ein Anbringen von
Kritik als Bashing einer Gruppe ausgelegt werde.
Alle Anträge wurden einstimmig angenommen.
Abgeordneter Andreas Bors (FP) berichtete zu einem Antrag
betreffend Instandhaltungsfenster der ÖBB-Infrastruktur AG und
Auswirkungen auf Bahn und Regionalbusangebot.
Abgeordneter Christoph Müller (Neos) startete in die Debatte und
schickte voraus, dass Niederösterreich ein Land der Pendlerinnen und
Pendler sei und man darauf schauen müssen, dass die Menschen
stressfrei von A nach B kommen. Trotzdem müsse man sich auch die
Frage stellen, wer zur Budgetsanierung im Land beitrage. Hier sei es
der ÖBB hoch anzurechnen, dass sie ihren Teil dazu beitrage, indem
sie künftig saniere, wenn es kostengünstiger sei, nämlich tagsüber.
Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) sprach von Unglauben,
als er von den Sanierungsplänen der ÖBB gehört habe. Streckensperren
tagsüber gingen gar nicht, die ÖBB müsse als Verkehrsunternehmen
dastehen, das nachvollziehbar für die Pendlerinnen und Pendler
arbeite – zweimal im Monat Schienenersatzverkehr zusätzlich zu den
Problemen, die es ohnehin gebe, sei sicher nicht nachvollziehbar.
Instandhaltung sei notwendig, aber diese müsse zu den Tagesrandzeiten
passieren.
Abgeordneter Mag. Dr. Rainer Spenger (SP) meinte, es mache Sinn,
die Arbeiten in die Nachstunden oder auf das Wochenende zu verlegen.
Trotzdem solle man das Thema nicht größer machen, als es sei. Erstens
verspreche die ÖBB, Hauptverkehrszeiten möglichst auszulassen.
Zweitens seien überwiegend Fahrgäste auf eingleisigen
Regionalstrecken betroffen und drittens wurde eine rechtzeitige
Kommunikation versprochen.
Abgeordneter Mag. Hubert Keyl (FP) betonte, die
Instandhaltungsfenster müssten so gestaltet sein, dass sie möglichst
pendlerschonend stattfinden – in den Nachtstunden und an Wochenenden.
Es brauche einen ganzheitlichen Blick auf alle
Bestellerorganisationen und eine frühzeitig enge Abstimmung für
transparente und verlässliche Planung. Mobilität sei ein
Grundbedürfnis und dürfe nicht durch unkoordinierte Maßnahmen
beeinträchtigt werden.
Abgeordneter Florian Krumböck, BA (VP) betonte, es gehe um die
bestmöglichen Voraussetzungen dafür, Menschen zum Umstieg vom
Individual- zum öffentlichen Verkehr zu bewegen. Er habe Verständnis
für den Sparzwang der ÖBB, Maßnahmen müssten aber in enger Abstimmung
mit den Ländern erfolgen. Bahnfahren dürfe nicht zum täglichen
Ärgernis werden, es müsse billig und bequem sein und immer besser
werden.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter Dominic Hörlezeder (Grüne) berichtete zu einem
Antrag betreffend Änderung des NÖ Wettgesetzes (NÖ WettG).
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) eröffnete die Debatte:
Gerade Online-Wetten erhöhten das Spielsuchtrisiko massiv. Statt
eines föderalen Wirrwarrs, das sich gegenseitig ausheble, brauche es
eine bundeseinheitliche strenge Regelung und statt eines
Bürokratiemonsters sinnvolle Regeln.
Klubobfrau Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) sprach vom Reiz der
Sportwetten, eine moderne Regelung sei aber notwendig. Das NÖ
Wettgesetz sei eben Länderangelegenheit, im Sinne eines ernsten
Spieler- und Spielerinnenschutzes bestehe höchster Handlungsbedarf.
Abgeordneter Mag. Dr. Rainer Spenger (SP) begrüßte den Spieler-
und Spielerinnenschutz. Begrenzungen des Wetteinsatzes und eine
Gleichbehandlung der niederösterreichischen Anbieter machten durchaus
Sinn. Seine Fraktion werde dem ursprünglichen Antrag der Grünen
zustimmen.
Abgeordneter Christian Brenner (FP) nannte den ursprünglichen
Grünen-Antrag ein Förderprogramm für illegale Anbieter, das Menschen
in die Arme der Wettmafia treibe. Es sei unausgewogen,
überregulierend, wirtschaftsfeindlich und überschreite die Kompetenz
des Landes Niederösterreich.
Abgeordneter Christoph Kainz (VP) betonte, Niederösterreich regle
den Spielerschutz sehr genau und verfüge über eines der strengsten
Gesetze. Er meinte, es brauche unbedingt eine EU-weite Regelung, wenn
die Server im Ausland stünden. Nur dann sei ein Eingreifen möglich.
Wenn jemand spielsüchtig sei, dann sei eine Selbstdiagnose
wünschenswert, was aber selten vorkomme. Er sprach den vielen
ehrenamtlichen Organisationen und Freiwilligen Respekt, Dank und
Anerkennung aus, weil dadurch den betroffenen spielsüchtigen Personen
sehr oft effektiv geholfen werde.
Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde mehrheitlich mit den
Stimmen von VP, FP und Neos angenommen.
Abgeordnete Mag. Anja Scherzer (FP) berichtete zu einem Antrag
betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchG 2000).
Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) meinte, es gebe ein
naturschutzrechtliches Verfahren, und viele NGOs würden gerne bei den
Gerichtsverfahren dabei sein. Die EU habe Niederösterreich nun darauf
hingewiesen, dass Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Umweltvereine
und NGOs auch aufs „Spielfeld“ gehen dürften, wenn die Themen vor
Gericht verhandelt werden.
Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) betonte, die Änderung
im NÖ Naturschutzgesetz bringe sehr begrüßenswerte Verbesserungen für
die Umweltorganisationen und Umweltinitiativen mit sich. Diese
Organisationen würden sich sehr intensiv für die Umwelt einsetzen.
Sie dankte allen Freiwilligen, die Naturräume erhalten und für die
Menschen auf sanfte und verträgliche Weise zugänglich machen.
Abgeordneter Alexander Schnabel (FP) sagte, weil Brüssel es so
wolle, solle man ein Landesgesetz ändern. Das sei absurd, denn
Umweltorganisationen dürften auch dann klagen, wenn sie gar nicht am
Verfahren beteiligt gewesen seien. Die FP stehe für Naturschutz mit
Hausverstand. Gleichzeitig bringe die Novelle aber auch einen
wichtigen Fortschritt: Endlich könnten alte bzw. sinnlose Auflagen
geändert oder aufgehoben werden. Dies sei vernünftig und schaffe
Rechtssicherheit für Landwirte, Unternehmer und Gemeinden.
Abgeordneter Mario Wührer (VP) hielt fest, heute gehe es um die
Novellierung des NÖ Naturschutzgesetzes. Der Landesgesetzgeber sei
verpflichtet, diesen völkerrechtlichen Vertrag umzusetzen. Diese
Konvention sei von 47 Staaten unterzeichnet worden, und Österreich
habe sie ratifiziert. Daher müsse dieses Naturschutzgesetz novelliert
werden.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Schluss der Sitzung!





