Wien (OTS) – Weihnachtsgeschenke sorgen nicht immer für Begeisterung
– sei es,
weil ein Kleidungsstück nicht passt, ein technisches Gerät nach dem
Auspacken nicht funktioniert oder das Geschenk einfach nicht gefällt.
Welche Rechte haben Konsument:innen in solchen Fällen? Manuela
Robinson, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt
einen Überblick.
Umtausch bei Nichtgefallen
Von einem im Geschäft gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man
nicht ohne Weiteres zurücktreten. Der Umtausch einer Ware ist kein
gesetzlich verankertes Recht, sondern ein Zugeständnis des Händlers.
Viele Unternehmen zeigen sich jedoch gerade im Weihnachtsgeschäft
kulant und räumen ihren Kund:innen eine Umtauschmöglichkeit ein. Um
sicherzugehen, dass ein Umtausch möglich ist, empfiehlt es sich,
bereits vor dem Kauf nach den Bedingungen zu fragen und diese
schriftlich – beispielsweise auf der Quittung – festhalten zu lassen.
Meist erhalten Kund:innen keinen Geldersatz, sondern die Möglichkeit,
die Ware umzutauschen oder einen Gutschein zu erhalten.
Rücktrittsrecht bei Online-Käufen
Beim Online-Shopping haben Verbraucher:innen ein gesetzlich
verankertes Rücktrittsrecht, da die Ware vor dem Kauf nicht geprüft
werden kann. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der
Lieferung. Manche Online-Händler bieten freiwillig auch längere
Rückgabefristen an. Für einen Rücktritt genügt eine formlose
Erklärung, schriftlich ist jedoch empfehlenswert. Ein kommentarloses
Zurückschicken der Ware genügt hingegen nicht. Zu beachten ist, dass
für bestimmte Produkte – etwa personalisierte Waren (z. B. graviertes
Schmuckstück) oder entsiegelte Datenträger – kein Rücktrittsrecht
besteht.
Gewährleistung: Die Rechtslage bei Mängeln
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich garantiertes Recht, das
unabhängig vom Kaufort (stationär, online) gilt. Stellt sich heraus,
dass ein Produkt fehlerhaft ist, hat der Käufer Anspruch auf
Reparatur, Austausch, Preisminderung oder Rückzahlung. Unternehmen
sind verpflichtet, diese Ansprüche zu erfüllen und können die
Gewährleistung weder ausschließen noch einschränken.
Garantie: Freiwillige Leistung mit Bindung
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die vom
Unternehmen oder Hersteller angeboten wird. Die genauen Bedingungen
sind in den Garantiebedingungen festgelegt und variieren je nach
Unternehmen. Wenn eine Garantie gegeben wurde, ist diese jedoch
verbindlich und muss eingehalten werden.
SERVICE: Ausführliche Informationen zum Thema Garantie und
Gewährleistung gibt es unter www.vki.at/gewaehrleistung-garantie
sowie auf www.europakonsument.at/online-shopping .





