Parlament: TOP im Nationalrat am 13. und 14. Mai 2025

Wien (PK) – Mit der ersten Budgetrede von Finanzminister Markus
Marterbauer
starten am Dienstag, dem 13. Mai, die parlamentarischen Beratungen
über das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget 2025/26. Danach
werden sich die Abgeordneten mit Entschließungsanträgen und zwei
Berichten der Regierung befassen. Zum einen geht es dabei um aktuelle
Arbeitsschwerpunkte der Europäischen Union, zum anderen um die
Volksgruppenförderung. Außerdem steht eine Novellierung des
Tierschutzgesetzes zur Beschlussfassung an. Nachdem der
Verfassungsausschuss die Übergangsfrist für das im Jahr 2022
beschlossene Verbot der Schweinehaltung auf Vollspaltenböden als zu
lange aufgehoben hat, spricht sich der Gesundheitsausschuss dafür
aus, diese Frist um sechs Jahre – bis Mitte 2034 – zu verkürzen.

Tags darauf können sich die Abgeordneten bei der Ersten Lesung
der Bundesfinanzgesetze 2025 und 2026 ausführlich zum von ÖVP, SPÖ
und NEOS geschnürten Zahlenwerk äußern. Dafür haben sie eine Redezeit
von rund fünf Stunden zur Verfügung. Die Sitzung am Dienstag startet
um 10.00 Uhr, jene am Mittwoch um 09.00 Uhr. Aktuelle Stunden oder
Fragestunden finden in der Budgetauftaktwoche traditionsgemäß nicht
statt.

Budgetrede von Finanzminister Marterbauer

In seiner Budgetrede wird Finanzminister Markus Marterbauer die
Eckpunkte des von der Regierung dem Parlament vorgelegten
Doppelbudgets für die Jahre 2025 und 2026 und des neuen
Bundesfinanzrahmens erläutern. Unmittelbar davor wird das
umfangreiche Gesetzeskonvolut samt budgetbegleitenden Maßnahmen an
die Abgeordneten verteilt. Es ist die erste Budgetrede von
Marterbauer, nachdem er das Amt des Finanzministers erst Anfang März
übernommen hat.

Eine Debatte darüber ist am Dienstag nicht vorgesehen, sie wird
traditionsgemäß erst am nächsten Tag in Form einer Ersten Lesung
erfolgen.

EU-Bericht des Bundeskanzlers

Auf Wunsch des Verfassungsausschusses wird das Plenum über einen
Bericht von Bundeskanzler Christian Stocker und Europaministerin
Claudia Plakolm über aktuelle EU-Vorhaben diskutieren. Sicherheit und
Verteidigung sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU
stehen demnach im Mittelpunkt des diesjährigen Arbeitsprogamms der
Europäischen Kommission. Als konkrete Initiativen werden im Bericht
unter anderem die „horizontale Binnenmarktstrategie“, ein Weißbuch
zur Zukunft der europäischen Verteidigung, ein Aktionsplan für
leistbare Energie, ein Fahrplan zur Beendigung von Energieimporten
aus Russland, Strategien zur Krisenvorsorge und für innere Sicherheit
sowie Digitalisierungsvorhaben genannt. Aber auch auf klimapolitische
Maßnahmen zur Umsetzung des Green Deals, die Migrations- und
Asylpolitik, das Thema EU-Erweiterung, eine bessere Rechtssetzung in
der EU, den Kampf gegen Antisemitismus sowie den Erhalt von Wohlstand
und Lebensmittelsicherheit richtet die Europäische Union einen
besonderen Fokus. Zudem sollen die Arbeiten am Mehrjährigen
Finanzrahmen der EU für die Zeit nach 2027 eingeleitet werden. Die
Ukraine und der Nahe Osten sollen „so lange wie notwendig“ bei jedem
EU-Gipfel behandelt werden.

Im Verfassungsausschuss erhielt der Bericht die Zustimmung aller
Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ, wobei sich die Abgeordneten
insbesondere für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU,
die Möglichkeiten regionaler Kooperationen, die generelle Haltung der
Bundesregierung zur EU und zur Neutralität Österreichs sowie die
Digitalsteuer interessierten. Europaministerin Claudia Plakolm
plädierte für ein selbstbewussteres Agieren der EU in großen Fragen,
diese solle sich aber nicht „in Details zu verlieren“.

Bericht über die Volksgruppenförderung

Ebenfalls vom Verfassungsausschuss an das Plenum weitergeleitet
wurde der Volksguppenbericht 2023. Daraus geht hervor, dass das
Bundeskanzleramt im Jahr 2023 7,71 Mio. Ꞓ an Volksgruppenförderung
ausgezahlt hat. Davon flossen 2,6 Mio. Ꞓ an die slowenische
Volksgruppe (33,73 % der Fördermittel) und 2,14 Mio. Ꞓ an die
kroatische Volksgruppe (27,74 %). Dahinter folgen mit einigem Abstand
die ungarische Volksgruppe (924.500 Ꞓ bzw. 11,99 %), die tschechische
Volksgruppe (762.825 Ꞓ bzw. 9,89 %) und die Volksgruppe der Roma (
760.090 Ꞓ bzw. 9,85 %). Die slowakische Volksgruppe erhielt 180.775 Ꞓ
bzw. 2,34 %, weitere 344.000 Ꞓ bzw. 4,46 % wurden für
volksgruppenübergreifende Projekte ausgegeben. Insgesamt gab es 172
Fördernehmende, wobei fast die Hälfte davon (84) auf die slowenische
Volksgruppe entfällt.

Um Kinder und Jugendliche zu erreichen, spielen laut Bericht
insbesondere Sportangebote eine wesentliche Rolle. Auch auf die hohe
Zufriedenheit mit den geförderten Volksgruppenaktivitäten wird im
Bericht hingewiesen, der im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis
genommen wurde.

Koordinierungsstelle für Gedenkfeiern und Jubiläen

In einem Entschließungsantrag sprechen sich ÖVP, SPÖ und NEOS
dafür aus, eine eigene Koordinierungsstelle für Gedenkfeiern und
Jubiläen in der Kunst- und Kultursektion des von Vizekanzler Andreas
Babler geleiteten Ministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und
Sport einzurichten. Die Koordinierungsstelle solle als zentrale
Anlaufstelle dienen und die Kommunikation mit den Ländern, der
Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern verbessern. Das
Gedenkjahr 2025 biete Österreich die Chance, seine Erinnerungskultur
weiterzuentwickeln und zu vertiefen, halten die Abgeordneten fest. Im
Kulturausschuss hat der Antrag auch die Unterstützung der Grünen
erhalten. Die FPÖ sieht hingegen keinen Bedarf an einer neuen
Einrichtung.

Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Bereits im Mai 2021 hat der Nationalrat eine Entschließung zur
Schaffung von „One-Stop-Shops“ für Menschen mit Behinderungen
gefasst. Während es den Grünen zufolge in einigen Bereichen
Fortschritte gegeben hat, ist das bei Heilbehelfen immer noch nicht
der Fall. Nach wie vor müssten Personen, die Heilbehelfe und
Hilfsmittel benötigen, zum Teil mehrere Ansuchen bei verschiedenen
Stellen einbringen. Die Grünen drängen daher auch in diesem Bereich
auf einen „One-Stop-Shop“. Der Entschließungsantrag hat gute Chancen
auf eine Annahme, im Gesundheitsausschuss sprachen sich alle fünf
Parteien dafür aus.

Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung

Im Jahr 2022 hat der Nationalrat ein grundsätzliches Verbot der
Schweinehaltung auf unstrukturierten Vollspaltenböden beschlossen,
das 2023 in Kraft trat. Allerdings wurden für bestehende Ställe
großzügige Übergangsfristen verankert. Nachdem der
Verfassungsgerichtshof diese mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2025 als zu
lang aufgehoben hat, wollen die Koalitionsparteien das
Tierschutzgesetz nun reparieren.

Konkret sieht die von ÖVP, SPÖ und NEOS kurzfristig vorgelegte
Gesetzesnovelle vor, die Übergangsfrist für bestehende Anlagen um
sechs Jahre – auf 1. Juni 2034 – zu verkürzen. Für Betriebe, die
zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben,
soll es allerdings eine Härtefallregelung mit einer individuellen
Übergangsfrist von 16 Jahren geben. Davon sind laut Regierung rund
170 Betriebe betroffen. Bereits ab 1. Juni 2029 müssen zudem erste
Verbesserungen in bestehenden Ställen umgesetzt werden. Das betrifft
insbesondere die Besatzdichte sowie die Ausstattung mit zusätzlichem
organischem „Beschäftigungsmaterial“ wie Stroh oder Hanfseile.

Im Gesundheitsausschuss konnten die Koalitionsparteien für die
neuen Übergangsregelungen auch die FPÖ gewinnen. Kritik kommt
hingegen von den Grünen: Sie befürchten die Prolongierung von
Tierleid, konnten sich mit einem weitergehenden Gesetzesantrag aber
nicht durchsetzen. Vor allem, dass kein konkreter Termin für die
geplante Einführung höherer Standards für die Schweinehaltung fixiert
wurde, ist den Grünen ein Dorn im Auge. Damit bestehe kein Anreiz für
die Bauern, etwas zu verbessern, bemängeln sie.

Erste Lesung zu den Bundesfinanzgesetzen 2025 und 2026

Die Erste Lesung der Bundesfinanzgesetze 2025 und 2026 ist
voraussichtlich der einzige Tagesordnungspunkt der Plenarsitzung am
14. Mai. Sie bietet den Abgeordneten die Möglichkeit, erstmals zum
von Regierung vorgelegten Zahlenwerk und den budgetbegleitenden
Maßnahmen Stellung zu nehmen. Vereinbart wurde eine Blockredezeit von
rund fünf Stunden, eine längere Debatte ist also zu erwarten.

Im Anschluss an die Erste Lesung wird der Budgetentwurf zur
weiteren Beratung dem Budgetausschuss zugewiesen, wobei dieser seine
Verhandlungen am 3. Juni mit einem öffentlichen Hearing starten will.
Danach sind mehrtägige Ausschuss- und Plenarberatungen geplant.
Endgültig vom Nationalrat beschlossen werden soll das Doppelbudget am
18. Juni.

Üblicher Weise finden die parlamentarischen Budgetberatungen im
Herbst statt. Aufgrund der Wahlen und der anschließenden
Regierungsverhandlungen hat sich dieser Prozess dieses Mal aber
verzögert. Derzeit wird der Bundeshaushalt auf Basis eines
gesetzlichen Budgetprovisoriums geführt, wobei die
Ausgabenobergrenzen für 2024 de facto vorläufig weiter gelten. (
Schluss) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.