Wien (OTS) – Ein starker Fortschritt für freie Dienstnehmer:innen:
Nach
jahrelangem gewerkschaftlichen Einsatz ist es gelungen, neue
verbindliche Regelungen für mehr Sicherheit am Arbeitsmarkt
durchzusetzen. Ab dem 1. Jänner 2026 können Kollektivverträge auch
Bestimmungen für freie Dienstnehmer:innen enthalten, etwa zu
Mindeststundensätzen oder Aufwandersatz.
Auch bestehende Kollektivverträge können künftig teilweise per
Satzung auf freie Dienstnehmer:innen ausgeweitet werden – ein
Meilenstein für Fairness und soziale Absicherung in diesem Bereich.
Zusätzlichen Mindestschutz bieten gesetzliche Kündigungsfristen, die
endlich klare und einheitliche Spielregeln schaffen.
„Für freie Dienstnehmer:innen gibt es endlich feste
Rahmenbedingungen, mit denen sie ihre Arbeit besser planen und ihre
Existenz absichern können“, betont Schuberth: „Mit den neuen
gesetzlichen Mindeststandards und der Möglichkeit von
Kollektivverträgen schaffen wir Fairness und Schutz, wo bisher
Unsicherheit und Lücken geherrscht haben.“
Diese Reform ist eine zentrale Forderung aus dem ÖGB-Programm und
holt viele freie Dienstnehmer:innen aus dem Graubereich in faire und
sichere Arbeitsverhältnisse.
„Wir setzen damit einen längst überfälligen Schritt in Richtung
gerechte Arbeitsbedingungen – und wir werden genau hinschauen, dass
diese neuen Möglichkeiten auch tatsächlich genutzt und umgesetzt
werden”, so Schuberth abschließend.