Wien (OTS) – Die Bundesregierung bringt endlich eine eigene
Hitzeschutzverordnung
für Arbeiten im Freien auf den Weg. „Das ist ein erster richtiger
Schritt in die richtige Richtung und ein Erfolg für alle, die draußen
bei Hitze arbeiten müssen“, kommentiert Dorottya Kickinger, ÖGB-
Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz. „Es ist ein Meilenstein im
Arbeitnehmer:innenschutz. Wir kämpfen seit Jahren für klare und
verbindliche Regeln – jetzt werden sie Realität“, betont Kickinger.
Die neue Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen
umzusetzen, sobald es eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (ab 30 Grad) gibt.
„Das Arbeitsinspektorat darf dann auch kontrollieren – ein wichtiger
Schritt in Richtung mehr Gesundheit und Sicherheit“, sagt die
Arbeitnehmer:innenschutzexpertin.
„Damit die Verordnung nicht nur auf dem Papier wirkt, braucht es
klare Umsetzungsfristen und echte Sanktionen, wenn Schutzmaßnahmen
nicht eingehalten werden“, betont die Gewerkschafterin: „Dabei ist
wichtig, dass Betriebe nicht erst bei Hitzewellen reagieren, sondern
schon im Vorfeld konkrete Präventionsmaßnahmen überlegt haben und
einen Hitzeschutzplan erstellen.“
Nächster Schritt: Maßnahmen für Innenräume
Der ÖGB begrüßt die Hitzeschutzverordnung als wichtigen ersten
Schritt. Aber: „Was draußen gilt, muss auch drinnen gelten. Wer etwa
in aufgeheizten Büros, in Werkshallen, im Verkehrsbereich, in der
Pflege oder Klassenzimmern arbeitet, braucht genauso Schutz!“,
fordert Kickinger. Der ÖGB wird auch hier weiter Druck machen.