Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute die drei Mitglieder der
Volksanwaltschaft
für die kommende Funktionsperiode gewählt. Demnach werden zwei der
bisherigen Volksanwält:innen das Amt für die nächsten sechs Jahre
weiterhin ausüben, nämlich Gabriela Schwarz und Bernhard Achitz. An
die Stelle der bisherigen Volksanwältin Elisabeth Schwetz wird
Christoph Luisser treten. Das Trio wird ab 1. Juli 2025 im Amt sein,
ihre Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten.
ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ stimmten im Plenum für den entsprechenden
Wahlvorschlag des Hauptausschusses des Nationalrats. Die Grünen
sprachen sich für eine Neuregelung des Bestellmodus bzw. für ein
Hearing aus und stimmten dem Wahlvorschlag nicht zu. Gemäß der
Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im
Nationalrat, ein Mitglied der Volksanwaltschaft zu nominieren. Eine
einmalige Wiederwahl ist möglich. Eingerichtet wurde die
Volksanwaltschaft im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur
Kontrolle der Verwaltung. Volksanwält:innen sind überparteilich und
unabhängig und können nicht abgewählt werden.
Lob für die Volksanwält:innen, Debatte über Bestellmodus und
etwaiges Hearing
Seitens der Grünen werde man trotz Zufriedenheit mit der Arbeit
der Volksanwält:innen der Wahl nicht zustimmen, weil man einen
anderen Bestellmodus fordere, hielt Olga Voglauer (Grüne) fest. Die
Volksanwaltschaft sei auch eine Menschenrechtsinstitution. Derzeit
müssten bei der Besetzung der Spitze keine Qualifikationen
nachgewiesen werden, sondern ein Wahlvorschlag der drei stärksten
Parteien reiche. Um diese Regelung zu ändern, werde heute im Plenum
noch über einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Grünen
debattiert, so Voglauer. Unverständnis zeigte sie auch, warum diesmal
noch kein Hearing stattgefunden habe, zumal ein solches im
Regierungsprogramm so vorgesehen sei und ein Hearing für sie eine
Stärkung der Volksanwaltschaft bedeutet hätte. Agnes Sirkka Prammer (
Grüne) zufolge geht es den Grünen allerdings nicht um die
Neugestaltung des Vorschlagsrechts, sondern darum, wie damit
umgegangen werde. Wenn vorschlagsberechtigte Fraktionen eine oder
mehrere Personen für die Volksanwaltschaft dem Nationalrat
vorstellen, sollen sich diese einem Hearing stellen. Dann soll ein
Ranking gemacht und abgestimmt werden, damit die bestqualifizierten
Personen gewählt werden können, so Prammer.
Aus Sicht von Norbert Nemeth (FPÖ) wäre ein Hearing diesmal
„überhaupt kein Problem“ gewesen. Der entsprechende Vorschlag der
Grünen sei aber zu spät erst im Hauptausschuss gekommen. Was den von
den Freiheitlichen nominierten Christoph Luisser betrifft, sei dieser
in vielfacher Hinsicht geeignet, die Tätigkeit als Volksanwalt
auszuüben. Ähnlich wie Michael Schilchegger (FPÖ) wies Nemeth darauf
hin, dass Luisser als profunder Jurist lange als Rechtsanwalt
praktiziert und etwa im Justizministerium, im Innenministerium und
auch in der Volksanwaltschaft tätig gewesen sei. Nemeth hob außerdem
das klare Bekenntnis Luissers zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
hervor. Zudem habe er in Niederösterreich, wo er bisher Landesrat
gewesen sei, den Corona-Maßnahmenfonds geleitet. Zur Debatte um den
Bestellmodus meinte Schilchegger außerdem, es gehe um das Vertrauen
in die Volksanwaltschaft. Daher würden folgerichtig die drei Parteien
mit den meisten Wählerstimmen die Volksanwält:innen vorschlagen, was
die bestmögliche demokratische Legitimation bedeute.
Diese Wahl sei mehr als ein Formalakt, hielt auch Martina Diesner
-Wais (ÖVP) fest. Die Volksanwaltschaft sei nicht nur ein
Kontrollorgan, sondern eine verlässliche Stimme für jene, die sich
selbst nicht Gehör verschaffen können. Was die von der ÖVP neuerlich
vorgeschlagene Gabriela Schwarz betreffe, habe diese mit Engagement,
Klarheit und Haltung bereits die letzten Jahre als Volksanwältin
überzeugt. Sie sei als „beharrliche Kämpferin“ für soziale
Gerechtigkeit etwa auch für den sensiblen Bereich der
Menschenrechtskontrolle zuständig und setze sich gegen Gewalt an
Frauen ein, so Diesner-Wais. Auch Susanne Raab (ÖVP) hob den Einsatz
von Schwarz als Kämpferin für die Frauenrechte und für die
Gleichberechtigung hervor. Wesentlich sei aus ihrer Sicht auch, dass
es an der Spitze der Volksanwaltschaft auch eine Frau gebe.
Bernhard Höfler (SPÖ) meinte in Richtung der Grünen, dass im
Regierungsprogramm vereinbart sei, dass bis 2026 das Bestellverfahren
evaluiert bzw. überarbeitet werde und damit auch ein Hearing
implementiert werden soll. Für dieses Mal sei die Zeit zu kurz
gewesen, um ein Hearing abzuhalten. Es sei notwendig, dass man sich
für diesen Prozess Zeit nehme. Der von der SPÖ wiedernominierte
Bernhard Achitz sei ein ausgezeichneter Jurist, der Sozial- und
Gesundheitsexperte gewesen sei und sich in der Gesundheitsverwaltung
einen Namen gemacht habe.
Aus Sicht von Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sei es
wichtig, den Bestellprozess in Zukunft transparent zu gestalten. Er
freue sich, wenn seitens der Bundesregierung in Zukunft
dementsprechend eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werde.
Leider sei es aufgrund der aktuellen budgetären Herausforderungen
bzw. der kurzen Zeit noch nicht gelungen, dieses Vorhaben schon jetzt
umzusetzen. Es werde aber sehr bald geschehen, so Hoyos-
Trauttmansdorff. Transparenz sei umso wichtiger, als die
Volksanwaltschaft wesentliche Kontrollmechanismen ausübe und auch im
Menschenrechtsbereich wichtige Aufgaben übernommen habe. (Fortsetzung
Nationalrat) mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.