Nationalrat gibt grünes Licht für Abgabenänderungsgesetz 2025

Wien (PK) – Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung auch
grünes Licht für
das Abgabenänderungsgesetz 2025 gegeben. Neben diversen Änderungen im
Steuerrecht bringt es auch eine Ausweitung des Tabakmonopols und
strenge Regeln für den Verkauf von E-Zigaretten (E-Liquids).
Hanfblüten zum Rauchen und Nikotinbeutel dürfen demnach nur noch bis
Ende 2028 außerhalb von Trafiken verkauft werden. Für den Verkauf von
E-Zigaretten wird es ein Lizenzsystem geben. Außerdem werden E-
Liquids und Nikotinbeutel ab April 2026 in die Tabaksteuer
einbezogen. Bereits ab Februar 2026 wird die Steuer für klassische
Tabakwaren wie Zigaretten und Tabak zum Erhitzen erhöht.

Das Gesetzespaket wurde unter Berücksichtigung eines
Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen
verabschiedet. Dieser sieht unter anderem vor, die Umsatzgrenze für
bestehende Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht, wie sie etwa für
Verkäufe im Freien, auf Schi- und Almhütten sowie in Buschenschanken
gelten, von 30.000 Ꞓ auf 45.000 Ꞓ zu erhöhen. Außerdem wird die
Ausstellung digitaler Kassenbelege erleichtert.

Die FPÖ begründete die Ablehnung der Sammelnovelle vor allem
damit, dass das Gesetz weitere Steuererhöhungen enthalte, wiewohl sie
die Ausweitung des Tabakmonopols und die damit verbundene Stärkung
von Trafikantinnen und Trafikanten sowie andere Punkte des Gesetzes
wie die „Kalte-Hände-Regelung“ ausdrücklich begrüßte. Die
Bundesregierung setze bei der Budgetkonsolidierung zu stark auf
einseitige Maßnahmen, kritisierten etwa die Abgeordneten Peter Wurm
und Alexander Petschnig.

Ebenfalls gegen die Stimmen der FPÖ hat der Nationalrat das IFI-
Beitragsgesetz 2025 beschlossen. Darin ist festgelegt, mit welchen
Beträgen sich Österreich an internationalen Finanzinstitutionen zur
Entwicklungszusammenarbeit wie der Afrikanischen Entwicklungsbank,
dem Asiatischen Entwicklungsfonds oder dem Debt Relief Trust Fund zur
Unterstützung hochverschuldeter armer Länder beteiligt. Die von der
Regierung vorgeschlagene Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit
Kuwait wurde von den Abgeordneten einhellig genehmigt.

Ausweitung des Tabakmonopols

Ziel der geplanten Änderungen im Tabakmonopolgesetz ist es, im
Sinne des Gesundheitsschutzes den „Wildwuchs“ beim Verkauf
alternativer Tabakprodukte zu beseitigen und durch die Kanalisierung
des Vertriebs Kontrollen zu erleichtern. Durch höhere Preise soll
außerdem der Griff zu E-Zigaretten und zu sonstigen Nikotin- bzw.
Nikotinersatzprodukten eingedämmt werden. E-Zigaretten würden bei
Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter, ohne dass ihnen
das hohe Risiko bewusst sei, dass E-Zigaretten ein Einstiegsprodukt
in die Nikotinabhängigkeit darstellten, hält die Regierung dazu in
den Erläuterungen fest.

Vor diesem Hintergrund werden Nikotinbeutel (Pouches) und
Hanfblüten zum Rauchen ausdrücklich in das Tabakmonopol aufgenommen
und damit deren Verkauf auf Tabaktrafiken beschränkt. In Bezug auf
Hanfblüten liegt dazu zwar schon seit längerem ein VwGH-Urteil vor,
laut Erläuterungen ist es in der Praxis aber zu unterschiedlichen
Auslegungen gekommen. Für Hanfshops, die schon am 10. Jänner 2025 –
dem Tag der Veröffentlichung des VwGH-Urteils – existierten, wird es
in diesem Sinn eine Übergangsregelung geben: Sie dürfen Hanfblüten
mit niedrigem THC-Gehalt noch bis Ende 2028 verkaufen, sofern sie
dafür eine Lizenz bei der Monopolverwaltung GmbH beantragen und
bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine gleich lange Übergangsfrist
gilt für Kleinverkaufsstellen für Pouches. Mit dem Tabakmonopol
verbunden sind außerdem die Festlegung von Kleinverkaufspreisen für
Nikotinbeutel durch Großhändler sowie ein Verpackungszwang, wobei es
auch hierfür Übergangsbestimmungen gibt.

Lizenzsystem für E-Liquid-Shops

Strenger reguliert wird auch der Verkauf von E-Zigaretten (E-
Liquids). Sie werden grundsätzlich nur noch in lizensierten
Geschäften verkauft werden dürfen, wobei eine Bedarfsprüfung und die
Leistung eines Monopolentgelts vorgesehen sind. Bestehende
Verkaufsstellen, die seit mindestens drei Monaten bestehen, sollen
allerdings automatisch eine – kostenfreie – Lizenz für 20 Jahre
erhalten, sofern bestimmte Auflagen erfüllt werden. Wer keine Lizenz
erhält, dem steht ein Beschwerdeweg zum Bundesverwaltungsgericht
offen, das gilt auch für Betreiber von Hanfshops, denen keine
Übergangslizenz zugestanden wird.

Ohne Lizenz werden nur noch Tabaktrafiken zum Verkauf von E-
Liquids befugt sein. Allerdings kann die Monopolverwaltung in
Hinkunft auch Konzessionen für Tabakfachgeschäfte ohne E-Liquid-
Verkauf vergeben, wenn es im Einzugsgebiet bereits eine
Verkaufsstelle für E-Liquids gibt. Der Verkauf von Nikotinbeuteln und
E-Liquids in Gaststätten wird nach dem Muster sonstiger
Tabakerzeugnisse geregelt. Laut Tabaksteuergesetz ausdrücklich
verboten ist ein Versandhandel mit tabakverwandten Produkten.

Die Tabaksteuer für E-Liquids und Nikotinbeutel soll nach Volumen
(Liter) bzw. Masse (Kilogramm) berechnet und ab April 2026 eingehoben
werden, wobei für bereits jetzt bei Kleinhändlern befindliche
Produkte eine Übergangsregelung vorgesehen ist. Im Februar 2027 und
2028 wird es dann weitere Erhöhungen geben. Ebenso wird die Steuer
für klassische Tabakprodukte wie Zigaretten und Tabak zum Erhitzen
bis 2028, beginnend ab Februar 2026, stufenweise angehoben. Besteuert
werden auch nikotinfreie E-Liquids und Pouches, da deren Konsum
gleichfalls mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist und eine
Abgrenzung von nikotinhaltigen Produkten schwierig wäre, wie in den
Erläuterungen angemerkt wird.

Insgesamt werden mit dem 60 Seiten starken Abgabenänderungsgesetz
2025 zwanzig Gesetze geändert, wobei die vorgesehenen Maßnahmen von
Präzisierungen beim Freiwilligenpauschale und bei der Steuerbefreiung
von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften
über die Einführung eines Pflichtveranlagungstatbestands bei
widerrechtlichem Bezug von Absetzbeträgen bis hin zu Änderungen bei
der Abschreibung von Immobilien und Erleichterungen von
Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots
reichen. Darüber hinaus sollen ab April 2026 die Grunderwerbsteuer,
ab 2027 die Versicherungssteuer und ab 2028 Gebühren vollständig
digital abgewickelt werden. Ein Sanktionsmechanismus soll die
elektronische Einreichung von Anbringen durchsetzbarer machen.

Breite Zustimmung zum Gesetzespaket

Von Seiten der Abgeordneten gab es breite Zustimmung zum
Gesetzespaket. Die Novelle zum Tabakmonopolgesetz sei ein
Vorzeigegesetz, bei dem es gelungen sei, unterschiedlichste
Interessen auszutarieren, führte etwa ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger
aus. Auch Markus Hofer (NEOS) hält die erzielte Balance in diesem
Bereich für „gut gelungen“. Jugend-, Gesundheits- und
Verbraucherschutz würden „natürlich“ im Vordergrund stehen, sagte
Hofer, für bestehende Shops gebe es aber langfristige
Übergangsregelungen und Lizenzlösungen. Überdies erachtet er es für
sinnvoll, Tabakprodukte und tabakähnliche Produkte gleich zu
behandeln. Selma Yildirim (SPÖ) machte geltend, dass die Ausweitung
des Tabakmonopols dazu beitrage, durch effektivere Kontrollen die
Gesundheit besser zu schützen.

Verteidigt wurde von ÖVP-Abgeordnetem Hanger auch die Erhöhung
der Tabaksteuer samt Einbeziehung von E-Liquids und Nikotinbeuteln.
Man müsse auch die Budgetkonsolidierung im Blick haben, sagte er.

FPÖ begrüßt Stärkung von „Tabaktrafikanten“

Auch die FPÖ kann der Novellierung des Tabakmonopolgesetzes
einiges abgewinnen. Die Änderungen seien „überwiegend positiv“, sind
sich die Abgeordneten Peter Wurm und Maximilian Linder einig, wobei
Wurm insbesondere die Stärkung der Tabaktrafikantinnen und
Tabaktrafikanten begrüßte. Bei diesen handle es sich zu über 50 % um
Menschen mit Behinderung, hob er hervor. Es sei wichtig, diese
Personengruppe – etwa durch die Ausweitung des Tabakmonopols und die
vorgesehenen höheren Handelsspannen – zu unterstützen. Wurm hält
außerdem den Kinder- und Jugendschutz beim Verkauf von Produkten über
Trafiken für besser gewährleistet.

„Schlecht“ ist aus Sicht von Wurm die zusätzliche Besteuerung von
E-Liquids und Nikotinbeuteln. Wenn man Produkte „unendlich teuer“
mache, laufe man Gefahr, dass diese ins Land geschmuggelt würden,
warnte er. Zudem sprach er sich wie sein Fraktionskollege Alexander
Petschnig grundsätzlich gegen Steuererhöhungen aus. Die Regierung
setze bei der Budgetkonsolidierung zu stark auf einnahmenseitige
Maßnahmen, hielt Petschnig fest und kritisierte unter anderem die
Einbehaltung des dritten Drittels bei der Abgeltung der kalten
Progression.

Kritik am Vorhaben, die Lizenz für E-Liquid-Shops an den Standort
zu binden, übte FPÖ-Abgeordneter Markus Leinfellner. Verliere ein
Shop seinen Mietvertrag, verliere er auch seine Lizenz, warnte er.
Damit würden Vermieter „mehr Macht erhalten als der
Wirtschaftsminister“. E-Liquid-Shops seien weniger geschützt „als ein
Würstlstand“. Die Bundesregierung stranguliere damit eine ganze
Branche, so Leinfellner. Sein Fraktionskollege Linder sieht überdies
die künftig verpflichtende digitale Anmeldung neuer Kessel zum
Schnapsbrennen kritisch, daran könnten kleine private Schnapsbrenner
scheitern.

Abänderungsantrag zur „Kalte-Hände-Regelung“

Den Abänderungsantrag zur Belegerteilungspflicht brachte ÖVP-
Abgeordneter Kurt Egger ein. Durch die „Kalte-Hände-Regelung“ seien
etwa auch Maronibrater und Christbaumverkäufer nicht verpflichtet,
eine Registrierkasse zu nutzen, hob er hervor. Egger begrüßte
außerdem ausdrücklich, dass die Ausdruckspflicht für den Kassenzettel
abgeschafft werde und künftig auch digitale Belege ohne Obergrenze
ausgestellt werden könnten.

Was die weiteren Inhalte des Abgabenänderungsgesetzes 2025
betrifft, verwies Selma Yildirim (SPÖ) auf „ein Bündel an
Verwaltungsvereinfachtungen“. Zudem wird ihr zufolge mehr
Rechtssicherheit geschaffen und ein weiterer Schritt in Richtung
Steuergerechtigkeit gesetzt.

Von einem „technischen Paket mit vielen Klarstellungen“ sprach
Grünen-Abgeordneter Jakob Schwarz. Er ortet verschiedene
Verbesserungen, etwa was die Gebäudeentnahme von Privatstiftungen
betrifft. Kritik übte Schwarz allerdings am Procedere der
Gesetzwerdung mit verkürzter Begutachtungsfrist und kurzfristig
eingebrachten Abänderungsanträgen. In diesem Sinn verweigerten die
Grünen dem im Plenum vorgelegten Abänderungsantrag in Zweiter Lesung
auch ihre Zustimmung.

Beiträge an internationale Finanzinstitutionen

Die Ablehnung des IFI-Beitragsgesetzes durch die FPÖ begründete
Abgeordneter Axel Kassegger damit, dass Österreich trotz notwendiger
Budgetkonsolidierung Steuermittel „in der ganzen Welt verteilt“,
statt sich darauf zu konzentrieren, die Ausgaben „in den Griff zu
bekommen“ und das Budget ausgabenseitig zu sanieren. Die
Unterstützung von Frauen und Mädchen in Uganda und Lesotho möge
legitim sein, der FPÖ gehe es aber um Prioritäten, meinte er.
Insgesamt stellt Österreich Kassegger zufolge 1,8 Mrd. Ꞓ für
Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit bereit.

Als kurzsichtig beurteilte Henrike Brandstötter (NEOS) diese
Zugangsweise. „Wir dürfen uns nicht durch ein ‚Österreich zuerst‘
betäuben lassen“, warnte sie. Die massive Kürzung der Mittel von
USAID durch Donald Trump ist für sie ein gutes Beispiel dafür, dass
„Populisten Krisen nicht lösen“, sondern verschärfen würden. Unter
anderem wies Brandstötter auf die Zunahme von Infektionskrankheiten
und Konflikten, die Gefahr einer Radikalisierung und steigender
Flucht und Migration hin. Entwicklungszusammenarbeit schaffe überdies
Partnerschaften, von denen auch die österreichische Wirtschaft
profitiere, hielt sie fest und begrüßte es in diesem Sinn, dass
Österreich „ein verlässlicher Partner mit Engagement“ bleibe. Wichtig
wäre es Brandstötter zufolge, dass multilaterale Organisationen
stärker mit dem privaten Sektor zusammenarbeiten.

Auch Petra Bayr (SPÖ) hält internationale Finanzinstitutionen für
bedeutende Einrichtungen. Diese seien „die richtige Antwort“ auf
globale Entwicklungen und Krisen, sagte sie. Mit Unterstützungen
würden betroffene Länder in die Lage versetzt, gegen
Umweltkatastrophen und andere Herausforderungen widerstandsfähig zu
werden. Auch sei es wichtig, Frauen und Mädchen Zugang beispielsweise
zu Bildung und zu öffentlichem Verkehr zu ermöglichen.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait

Bayr hob wie Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP) und Elisabeth Götze (
Grüne) außerdem die Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen hervor.
Man bringe das Abkommen mit Kuwait auf einen neuen Stand, hielt Götze
fest. Es gehe um eine faire Besteuerung und zusätzliche Einnahmen. So
könne Österreich künftig etwa Steuern einheben, wenn ein Unternehmen
in Kuwait einem Steuersatz von null Prozent unterliege. Zudem werde
sogenannten Cum-Ex-Geschäften ein Riegel vorgeschoben.

ÖVP-Abgeordneter Hörl unterstrich, dass es einen regen
wirtschaftlichen und touristischen Austausch mit Kuwait gebe, wobei
er explizit auf Tiroler Unternehmen hinwies. Ein Vorbild in Kuwait
sieht Hörl, was niedrige Steuersätze betrifft. (Fortsetzung
Nationalrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
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