Wien (PK) – Batterien von E-Autos sollen künftig als
Stromspeicher
sowie für die Einspeisung von Überschüssen in das Stromnetz genutzt
werden können. Der Nationalrat sprach sich heute einhellig für einen
entsprechenden Entschließungsantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS aus.
Einstimmig zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten den
Finanzierungsbericht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)
.Keine Mehrheit fanden hingegen zwei im Zuge der Debatte eingebrachte
Entschließungsanträge der FPÖ. Darin plädierten die Freiheitlichen
zum einen für eine Senkung der Überziehungszinsen für Konsumentinnen
und Konsumenten bei Banken auf 5 %. Zum anderen forderten sie die
Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Garantie
dafür einzusetzen, dass der digitale Euro nicht „durch die Hintertür“
zur Abschaffung des Bargelds führen dürfe.
E-Autobatterien als zusätzliche Stromspeicher
Für Privatpersonen sowie Unternehmen oder Behörden mit Fuhrparks
soll die Nutzung von E-Autobatterien als zusätzliche Stromspeicher
oder zur Einspeisung von Überschüssen ins Stromnetz ermöglicht
werden. Die entsprechende Technik für sogenanntes bidirektionales
Laden ist laut Entschließungsantrag der Regierungsparteien bereits in
mehreren Modellen integriert. Gesetzliche Vorgaben für einheitliche,
miteinander kompatible Ladesysteme sowie den Konsumentenschutz
fehlten jedoch. Mit entsprechenden Ladeeinrichtungen könnten
Elektroautos Energie nicht nur beziehen, sondern auch wieder ins
Strom- oder Hausnetz abgeben. Da E-Autobatterien im Vergleich zu den
noch relativ teuren Hausspeichern deutlich mehr Speicherkapazitäten
hätten und Fahrzeuge im Schnitt 23 Stunden täglich stünden, könnten
sie als kosteneffiziente Speicher dienen.
Nach Ansicht Paul Hammers (FPÖ) befinde sich die Bundesregierung
„im Winterschlaf“, da bidirektionales Laden bereits seit Jahren
möglich sei. Was fehle, seien europäische Standards, die im
österreichischen Parlament nicht entschieden würden. Harald Schuh (
FPÖ) sieht dies ähnlich und verwies auf eine aus seiner Sicht
drängendere Problematik: die Netzkosten, die durch die Einspeisung
von etwa durch PV-Anlagen erzeugten Strom anfallen würden. Dem Antrag
werde die FPÖ jedoch zustimmen, so Schuh, da es um Technologien gehe,
über die „nicht ideologisch“ entschieden werden sollte.
Andreas Kühberger (ÖVP) betonte das „riesige Potenzial“ des
bidirektionalen Ladens sowohl für die Haushalte als auch für die
Stromnetze und letztlich für die Energiewende. Ein entsprechend
ausgestattetes E-Auto könne den Strombedarf eines durchschnittlichen
Haushalts von vier Tagen speichern. Um das bidirektionale Laden
nutzen zu können, bedürfe es sehr wohl eines nationalen Gesetzes,
etwa um Fragen der Kompatibilität und des Konsumentenschutzes zu
klären, wie sowohl Kühberger als auch sein Fraktionskollege Laurenz
Pöttinger der FPÖ entgegenhielten.
Die Bedeutung der Technologie für die Entlastung der Stromnetze
und die Erreichung der Klimaziele unterstrich auch Bernhard Herzog (
SPÖ). Er sprach von einer „Demokratisierung der Energie“. Zudem
könnten E-Autos durch bidirektionales Laden etwa im Falle eines
Blackouts eine Notstromversorgung darstellen, so Herzog.
NEOS-Abgeordneter Christoph Pramhofer stellte „eines der
modernsten Gesetze in diesem Bereich“ in Aussicht, schränkte aber
ein, dass damit keine saisonalen Schwankungen überbrückt werden
könnten.
Jakob Schwarz von den Grünen hatte gegen den Antrag „nicht viel
einzuwenden“. Er bemängelte aber, dass sich die Koalition mit dem
Antrag „selbst auffordert, etwas zu tun“, obwohl es an der Zeit wäre,
nun tatsächlich „ins Tun zu kommen“.
VKI-Finanzierungsbericht 2024
Der VKI wird über einen bis Ende 2025 laufenden dreijährigen
Fördervertrag finanziert. 2024 standen dafür 3,78 Mio. Ꞓ sowie 1,24
Mio. Ꞓ für Werkverträge zur Verfügung, wie aus dem VKI-
Finanzierungsbericht hervorgeht. Im Berichtsjahr bearbeitete der VKI
mehr als 80.000 Anfragen und über 4.500 rechtliche Anfragen. Über 800
Mal wurde bei Unternehmen interveniert. Rund 20 % der Fälle betrafen
Probleme beim Warenkauf und Gewährleistungsfragen, vor allem in der
Elektro- und Elektronikbranche sowie im Möbelhandel.
Im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums führt der VKI
jährlich rund 240 Verfahren zur Durchsetzung von Verbraucherrechten,
mit einer Erfolgsquote von etwa 90 %. Zudem wurden 2024 insgesamt 136
Vergleichstests und Marktuntersuchungen durchgeführt, vielfach in
europäischer Kooperation. Schwerpunkte der Klagstätigkeit waren
Energieversorger, insbesondere wegen Preissteigerungen und
unzulässiger Preisanpassungsklauseln.
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig betonte die Erfolge
und Leistungen des VKI, der die Menschen gerade in Zeiten
„dynamischer Märkte und unübersichtlicher Angebote“ zu
„selbstbestimmten Entscheidungen“ ermächtige. Angesichts der
gegenwärtigen Budgetsituation sei es auch ein Erfolg für die
Bundesregierung, dem Verein weiterhin die gleichen Budgetmittel zur
Verfügung stellen zu können. Der VKI sei damit auch für zukünftige
Herausforderungen gerüstet, die Königsberger-Ludwig vor allem im
digitalen Bereich sieht.
FPÖ-Mandatar Peter Wurm erinnerte daran, dass der VKI 1961 durch
die Sozialpartner gegründet worden sei und das einzige Instrument des
Konsumentenschutzes darstelle. Bis auf die Arbeiterkammer hätten sich
jedoch alle Sozialpartner aus dem VKI zurückgezogen, was ein
wesentlicher Grund dafür sei, dass er seit vielen Jahren „chronisch
unterfinanziert“ sei. Die FPÖ habe bereits „unzählige Anträge“
eingebracht, etwa um die „lächerliche“ Budgetierung des VKI von 5
Mio. Ꞓ zumindest zu verdoppeln, so Wurm. Die anderen Fraktionen
würden sich in dieser Hinsicht lediglich auf „Lippenbekenntnisse“
beschränken. Sowohl Wurm als auch Tina Angela Berger (FPÖ) erklärten,
dass eine gleich bleibende Förderung bei steigenden Personalkosten de
facto eine Kürzung darstellten.
Seitens der SPÖ schloss sich Wolfgang Kocevar dem Plädoyer Wurms
für den von den Sozialpartnern gegründeten VKI an. Es sei jedoch
„bezeichnend“, dass die FPÖ in der gleichen Nationalratssitzung sonst
nur „Sozialpartner-Bashing“ betreibe.
Andreas Kühberger (ÖVP) ging ebenfalls auf die Leistungen des VKI
ein und hielt dem FPÖ-Argument der „chronischen Unterfinanzierung“
entgegen, dass laut Bericht des Vereins selbst „scheinbar genug Geld
vorhanden“ sei.
Der VKI biete in Sachen Digitalisierung und Prozessoptimierung
ein „gutes Beispiel, wie es gehen kann“, lobte Ines Holzegger von den
NEOS den Verein. Der Finanzierungsbericht würde auch zeigen, was den
Menschen aktuell „zu schaffen macht“, verwies sie etwa auf ein
vermehrtes Aufkommen von Phishing-Versuchen. Dagegen seien Aufklärung
und Bildung im Digitalbereich zu forcieren, so Holzegger.
Der VKI genieße „zurecht“ hohes Vertrauen in der Bevölkerung,
konstatierte auch Alma Zadić (Grüne) und berichtete von dessen
Leistungen etwa hinsichtlich „Shrinkflation“, irreführenden Rabatten
oder überhöhten Energiekosten. Eine ausreichende finanzielle
Absicherung des VKI, die zuletzt der grüne Konsumentenschutz-Minister
Johannes Rauch sichergestellt habe, sei daher „unabdingbar“. Aktuell
sei nicht klar, wie die Förderungen für 2026 bereitgestellt würden,
erklärte Zadić.
Elisabeth Heiß (FPÖ) betonte die Bedeutung des Erhalts des
Bargelds für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und Manuel
Pfeifer (FPÖ) unterstrich die Forderung der Freiheitlichen nach einer
Absenkung von Überziehungszinsen auf 5 %. (Fortsetzung Nationalrat)
wit
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar





