Wien (OTS) – Nicht nur im Schnitzel lieben wir Österreicher
Schweinefleisch. Die
Daten der Statistik Austria zeigen, dass es das mit Abstand
beliebteste Fleisch hierzulande ist. Dass unser Schweinefleisch auch
in Zukunft nicht nur bei uns gegessen, sondern auch produziert wird,
wurde dank dem Verhandlungsgeschick der ÖVP mit der Einigung zur
Übergangsfrist für Vollspaltenböden sichergestellt. Neben dem
festgelegten Enddatum Mitte 2034 für unstrukturierte
Vollspaltenbuchten enthält die Novellierung des Gesetzes eine
Härtefallregelung für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und 2022
investiert haben: Für diese Betriebe gilt eine individuelle
Übergangsregelung von 16 Jahren. Ab 1. Juni 2029 sollen Schweine
außerdem mehr Beschäftigungsmaterial zur Verfügung haben und es
müssen Maßnahmen bei der Besatzdichte gesetzt werden. “Damit wird ein
klares Zeichen gesetzt: Die neue Übergangsfrist für Betriebe mit
Vollspaltenböden ermöglicht unseren Schweinebauern den Umstieg von
Vollspaltenböden auf andere Haltungsformen. Das gibt
Planungssicherheit für die Konsumenten, aber auch für die Bauern:
Denn ein Stallumbau ist mit enormen Kosten verbunden. Somit hätte
eine kürzere Übergangsfrist viele Landwirte dazu gezwungen, die
Schweinehaltung aufzugeben. Und das kann weder im Sinne unserer
Bauern noch unserer Konsumenten sein. Denn unsere Schweinebauern
produzieren Schweinefleisch in bester Qualität. Wenn nun viele
Betriebe mit der Produktion aufhören würden, hätte das einen
Schweinefleisch-Engpass und damit deutlich höhere Preise und
Qualitätsverluste für unsere Konsumentinnen und Konsumenten zur
Folge,“ hebt ÖVP-Konsumentenschutz-Sprecher Andreas Kühberger die
Notwendigkeit der neuen Übergangsfrist hervor.
Verfassungsgerichtshof kippt Frist
2022 wurde von der damaligen schwarz-grünen Bundesregierung ein
Tierwohlpaket beschlossen. Darin wurde ein Enddatum für
unstrukturierte Vollspaltenbuchten mit 2039 fixiert und der
Haltungsstandard „Gruppenhaltung neu“ für den Neu- und Umbau von
Schweineställen ab 2023 beschlossen. Der burgenländische
Landeshauptmann Doskozil hat dazu beim Verfassungsgerichtshof
Beschwerde eingereicht. Nach einer Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs wurde eine neue Festlegung der
Übergangsfristen nötig. Diese Woche konnte dazu nun eine Einigung
innerhalb der Regierung und unter Einbindung der Branche erzielt
werden. Wichtig ist: Der seit 2023 für Neu- und Umbauten gültige
Haltungsstandard „Gruppenhaltung neu“ bleibt gültiger Standard.
Wenn die Regierungsparteien das Problem mit der Einigung nicht
gelöst hätten, wäre die Schweinefleischproduktion in vielen
österreichischen Betrieben ab Juni illegal gewesen. Dies hätte nicht
nur für unsere Landwirte und ihre Familien, sondern auch für die
Konsumentinnen und Konsumenten fatale Folgen gehabt.
„Gerade als Konsumentenschutzsprecher bin ich froh, dass es hier
zu einer praxistauglichen Lösung gekommen ist. Denn eines ist klar:
die Schweinefleischproduktion ist somit in Österreich abgesichert,“
schließt der Nationalratsabgeordnete.
(Schluss)