Wien (OTS) – „Die Rechtsunsicherheiten rund um die
Wertsicherungsklausel im
Mietrecht haben die Immobilienwirtschaft in Österreich stark unter
Druck gesetzt“, sagt Roman Oberndorfer, Obmann des Fachverbandes der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ). „Seit Jahren fordern wir eine dringend notwendige
Klärung, um rechtssichere Rahmenbedingungen für die Branche und die
Kundinnen und Kunden zu schaffen.“ Es habe zwar länger gedauert, als
sich viele in der Branche gewünscht hätten. Nun wurde aber ein
wichtiger Schritt gesetzt. Eine erste Bilanz zeigt: Wir können die
österreichische Bundesregierung beim Wort nehmen.“
Interessensvertretung hatte die Problemstellung stets auf dem
Radar
„Heute wurde der Forderung nach Rechtssicherheit Rechnung
getragen, die durch eine ausführlich begründete Entscheidung des OGH
vom 30. Juli 2025 gestützt wird. Durch die entsprechenden Änderungen
im Konsumentenschutzgesetz und dem Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch wird die Rechtslage endlich klar. Damit gibt es für unsere
Betriebe und für die Kundinnen und Kunden wieder eine sichere
gesetzliche Grundlage“, zeigt sich Fachverbandsobmann Oberndorfer
erfreut. „Immerhin war die Klärung der Rechtslage im
Regierungsprogramm ja an mehreren Stellen deutlich angekündigt.“
„Vor dem Hintergrund der steigenden Inflation wurden die
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen von Verbraucherverbänden in
Verbandsklagen immer wieder infrage gestellt, teilweise sogar
gänzlich in Abrede gestellt. Das hat die Branche erheblich belastet
und zu einem massiven Vertrauensschaden zwischen Mieter:innen und
Vermieter:innen geführt“, so der Branchensprecher der
österreichischen Immobilienwirtschaft mit Erfahrungen aus der Praxis.
Klärung der Rechtslage war angekündigt, hat aber sichtlich Zeit
gebraucht
Um den österreichischen Immobilienmarkt wieder auf ein stabiles
Niveau zu bringen, ist laut Roman Oberndorfer allerdings auch die
Umsetzung der angekündigten Maßnahmen zu leistbarem Wohnbau und
Sanierung notwendig. „Zudem ist es wichtig, das neue Miet-
Wertsicherungsgesetz (MieWeG) praxistauglich zu gestalten. Der
derzeit diskutierte Entwurf mit seiner hochkomplexen Parallelrechnung
wird in der Praxis nämlich zu mehr Problemen als Lösungen führen“,
sagt er. Diesbezüglich sei noch Feinarbeit gefragt, um sowohl
Rechtssicherheit als auch einfache Anwendbarkeit zu gewährleisten.
„Dann bleibt der faire Interessensausgleich gewahrt und alle
Österreicherinnen – egal, ob sie auf Unternehmer- oder
Verbraucherseite stehen – kommen zu einem guten und planbaren
Ergebnis“, zeigt sich der Obmann des WKÖ-Fachverbandes der Immobilien
– und Vermögenstreuhänder zuversichtlich. (PWK453/JHR)





