Wien (OTS) – GLOBAL 2000 hat am 30. März 2026 beim Handelsgericht
Wien Klage gegen
die Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP) eingebracht, die in
Österreich die Interessen von Pestizidherstellern wie Bayer/Monsanto,
BASF und Syngenta vertritt. Anlass sind öffentlich verbreitete
Behauptungen der Interessenvertretung, mit denen die
wissenschaftliche Integrität einer Analyse von GLOBAL 2000 in Frage
gestellt wurde.
Die IGP hatte unter anderem behauptet, GLOBAL 2000 habe bei der
Auswertung von Pestizid-Verkaufsdaten auch sogenannte Lagergase –
etwa CO₂ – berücksichtigt und dadurch irreführende Schlussfolgerungen
über den Pestizideinsatz gezogen. Tatsächlich beruht die Analyse
ausschließlich auf Pestizidwirkstoffen, die auf landwirtschaftlichen
Flächen ausgebracht werden können. Wirkstoffe für
Nacherntebehandlungen und Vorratsschutzmittel sowie Mikroorganismen
und Pheromone wurden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die von GLOBAL 2000 veröffentlichte Analyse basiert auf
offiziellen Daten des Landwirtschaftsministeriums zu den
Inverkehrbringungsmengen von Pestizidwirkstoffen in Österreich. Zur
Bewertung des Pestizideinsatzes wurde eine wissenschaftlich
etablierte, flächenbezogene Auswertungsmethode herangezogen, die
Verzerrungen durch stark unterschiedliche Aufwandmengen einzelner
Wirkstoffe vermeidet und in der Fachwelt als aussagekräftig gilt.
Die Ergebnisse zeigen, dass die theoretisch mit Pestiziden
behandelbare Fläche in Österreich zwischen 2010 und 2024 um rund 22
Prozent zugenommen hat. Besonders ausgeprägt war der Anstieg bei
Pestiziden mit höherem Risiko sowie bei PFAS-Wirkstoffen.
„Die öffentliche Unterstellung methodisch unsauberer oder
wissenschaftlich unzulässiger Arbeit ist nicht hinnehmbar“, so Dr.
Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000. „Unsere
Arbeit folgt anerkannten wissenschaftlichen Standards und erfordert
ein hohes Maß an fachlicher Sorgfalt und Glaubwürdigkeit.“
Die beanstandeten Aussagen wurden über APA-OTS verbreitet und von
zahlreichen Online-Medien übernommen. Trotz mehrfacher Klarstellungen
und einer ausdrücklichen Aufforderung zur Richtigstellung verweigerte
die IGP eine Korrektur ihrer Aussagen.
Mit der eingebrachten Klage verfolgt GLOBAL 2000 das Ziel, die
weitere Verbreitung dieser falschen Behauptungen zu unterbinden und
die eigene wissenschaftliche Arbeit vor ungerechtfertigter
Diskreditierung zu schützen.
GLOBAL 2000 wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens
informieren.





