Fußball-EM der Frauen: Fernsehen bei der Arbeit? Bier mit den Kolleginnen und Kollegen?

Wien (OTS) – Die Fußball-EM 2025 der Frauen findet vom 2. bis 27.
Juli in der
Schweiz statt. Auch in Österreich wird das sportliche Highlight in
vielen Betrieben bei den Beschäftigten großes Thema sein.

Der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko gibt Antworten auf
die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen, die sich während der EM
für Fußballfans stellen.

1. Darf ich während der Arbeit ein Fußballspiel im Fernsehen
anschauen?
Prinzipiell: Nein. In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz
weder üblich noch erlaubt. Aber selbstverständlich kann in Absprache
mit dem Arbeitgeber eine Ausnahme gemacht werden.

Wer aber an einem Arbeitsplatz tätig ist, wo ohnehin TV-
Übertragungen laufen, wie in Cafés oder Bars, der darf natürlich auch
hinschauen. Die Arbeitsleistung darf darunter aber nicht leiden.

2. Wie ist das mit dem Internet – darf ich ein Fußballspiel auf
Handy, Tablet oder Computer streamen?
Ist Privatnutzung der Geräte prinzipiell erlaubt, so wird man auch
zwischendurch einen Blick auf den Ergebnis-Ticker werfen dürfen.
Anders verhält es sich aber, wenn man eine ganzes Spiel streamen will
– das ist nicht erlaubt.

3. Kann mir mein Lohn bzw. Gehalt gekürzt werden, wenn ich z. B.
einen ganzen Vormittag Spiele nachschaue?
Wenn trotz Verbots geschaut bzw. gestreamt wird, darf der Arbeitgeber
das Einkommen kürzen.

4. Darf ich während der Arbeit Radio hören, um nichts zu
verpassen?
Hier gilt Ähnliches wie beim Fernsehen: Wenn Radiohören immer erlaubt
ist, dann natürlich auch während der Fußball-EM. Aber auch hier gilt:
Nicht ablenken lassen und niemanden stören.

5. Darf ich mit einem Bier auf einen Erfolg meiner
Lieblingsmannschaft anstoßen?
Herrscht in einem Betrieb Alkoholverbot, dann gilt das auch während
Sportveranstaltungen. Doch auch wenn kein generelles Alkoholverbot
herrscht, ist immer zu bedenken, dass man unter Einfluss von Alkohol
und anderen Drogen keine Fahrzeuge lenken, keine Maschinen bedienen
und auch keine anderen Tätigkeiten verrichten soll, bei denen man
sich selbst oder andere gefährden könnte.

6. Und wenn ich einfach zuhause bleibe zum Fernsehen?
Auch wenn die Zeit der Fußball-EM für viele eine Art Ausnahmezustand
darstellt: Das Arbeitsrecht gilt natürlich weiterhin. Das heißt:
Urlaub ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und darf nicht
einseitig angetreten werden. Und vorzugeben, krank zu sein, obwohl
man gesund ist, ist ein Entlassungsgrund.

Infos auch auf oegb.at