Finanzausschuss gibt grünes Licht für Abgabenänderungsgesetz 2025

Wien (PK) – Eine rege Diskussion fand im heutigen Finanzausschuss zum
Abgabenänderungsgesetz 2025 statt. Das von der Regierung vorgelegte
Paket enthält insgesamt 17 Maßnahmen und Änderungen in mehr als 20
Bundesgesetzen. Im Zentrum der Abgabenänderungen steht die Ausweitung
und Erhöhung der Tabaksteuer sowie die Modernisierung des
Tabakmonopols. Das Gesetzespaket wurde mit den Stimmen der
Regierungsparteien sowie den Grünen an den Nationalrat
weitergeleitet.

Zudem sprach sich der Finanzausschuss einstimmig für ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait aus. Mehrheitlich – ohne
Stimmen der FPÖ – passierte eine Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen
Entwicklungsbank den Ausschuss, der damit auch die Beteiligung an
Wiederauffüllungen mehrerer Entwicklungsbanken absegnete.

Tabaksteuer soll erhöht und ausgeweitet werden, Modernisierung
des Tabakmonopols

Im Mittelpunkt des Gesetzespakets steht eine Novelle der
Tabaksteuer inklusive Ausweitung auf neuartige Nikotinprodukte wie
Nikotinbeutel und E-Liquids ( 294 d.B. ). Ab dem Jahr 2026 sollen
schrittweise höhere Steuersätze für Zigaretten, Tabak zum Erhitzen
und Feinschnitt gelten. Die Anwendung der Monopolbestimmungen soll
auf Nikotinbeutel (Nikotinpouches) ausgeweitet und ein Lizenzsystem
für Liquids für E-Zigaretten (E-Liquids) eingeführt werden. Für
Fachgeschäfte für Hanfprodukte soll eine Übergangsfrist bis Ende 2028
gelten. Mit einem von Andreas Ottenschläger (ÖVP), Kai Jan Krainer (
SPÖ) und Markus Hofer (NEOS) eingebrachten Abänderungsantrag zum
Tabakmonopolgesetz sowie dem Tabaksteuergesetz wurden weitere
Verwaltungsvereinfachungen umgesetzt, sowie Stichtage festgelegt.
Zudem bedenkt der Abänderungsantrag jene tabakverwandten Produkte,
die bis 31. März 2026 noch nicht abverkauft wurden.

Mehrere Gesetzesänderungen zielen auf Rechtssicherheit und
Verwaltungsvereinfachung ab. Die Inflationsanpassung 2026 auf Basis
der Abschaffung der Kalten Progression soll etwa im
Einkommensteuergesetz verankert werden. Das Freiwilligenpauschale
wird laut Regierungsvorlage präzisiert, ebenso die Steuerbefreiung
von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter
Agrargemeinschaften.

Änderungen sollen auch bei den Abschreibungen von Immobilien
erfolgen. Konkret geht es dabei um Gebäude, die erstmals oder nach
längerer Nutzung wieder vermietet werden. Dafür soll ein Wahlrecht
zwischen historischen und fiktiven Anschaffungskosten geschaffen
werden. Zudem sind Klarstellungen bei privaten
Grundstücksveräußerungen geplant. Bei der beschleunigten
Gebäudeabschreibung soll präzisiert werden, dass Käuferinnen und
Käufer eine Begünstigung nicht fortführen können, wenn das Gebäude
bereits einkünfteerzielend genutzt wurde.

Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots
sollen erleichtert werden. Weiters soll das Papierverfahren bei
Gebühren und Verkehrsteuern ersetzt werden. Ab April 2026 soll die
Grunderwerbsteuer, ab 2027 die Versicherungssteuer und ab 2028 sollen
Gebühren vollständig digital abgewickelt werden. Das
Finanzministerium rechnet mit IT-Kosten von 3,64 Mio. Ꞓ für das neue
Grunderwerbsteuer-Verfahren. Geplant ist ein Ende der Telefax-
Eingaben ab 2027. Ein Sanktionsmechanismus (bis zu 700 Ꞓ) soll zudem
die elektronische Einreichung von Anbringen durchsetzbarer machen.

ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne befürworte das Gesetzespaket – FPÖ
zögert noch

Jakob Schwarz (Grüne) bezeichnete das Gesetzespaket als
„zustimmungsfähig“, übte aber Kritik an der verkürzten
Begutachtungsfrist. Die FPÖ stimmte vorerst nicht zu und wollte das
Gesetzespaket weiter prüfen. Arnold Schiefer (FPÖ) behielt sich die
Zustimmung im Zuge der Nationalratsdebatte vor. Fraktionskollege
Maximilian Linder interessierte sich für Änderungen im Bereich der
Brennereien. Anträge auf Zulassung von einfachen Brenngeräten sollen
künftig elektronisch einzubringen sein, erklärte ein Experte des
Finanzministeriums.

Es handle sich um ein umfangreiches Gesetzespaket mit dem Ziel
der Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung, informierte Selma
Yildirim (SPÖ). Die Erweiterung des Tabakmonopols um neuartige, nicht
medizinische Nikotinprodukte sei notwendig, sagte die Abgeordnete und
machte auf Gesundheitsbedenken aufmerksam. Auch die Anpassungen in
der Tabakbesteuerung befürwortete sie. Die Modernisierung sei aus
gesundheitspolitischen Gründen gelungen, zudem leiste das
Gesetzespaket einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung von 446 Mio. Ꞓ
bis 2025.

Beim Tabakmonopol sei nach langen Verhandlungen eine gute
Interessensabwägung gelungen, unterstrich Markus Hofer (NEOS). Es
mussten dabei Verbraucherschutz, die Modernisierung des Monopols
sowie unternehmerische Aspekte unter einen Hut gebracht werden.
Nikotinhaltige Produkte in die Hände des Tabakmonopols zu geben,
bezeichnete Andreas Hanger (ÖVP) als wichtigen Schritt im Sinne des
Jugendschutzes.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait

Der Finanzausschuss gab in der heutigen Sitzung einstimmig grünes
Licht für die Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait.
Das bisher gültige Abkommen entspricht bei Gewinnverkürzung und
Gewinnverlagerung nicht mehr den aktuellen Standards der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), so die
Erläuterungen zu dem vorliegenden Staatsvertrag( 189 d.B. ).

Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen
2025

Österreich leistet Beiträge an internationale Finanzinstitutionen
(IFI). Der Finanzausschuss widmete sich dazu dem IFI-Beitragsgesetz
2025 ( 228 d.B. ). Demnach übernimmt der Bund im Rahmen einer
generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (
AfEB-GCCI) zusätzliche Kapitalanteile im Wert von umgerechnet 475,3
Mio. Ꞓ. Durch diese Erhöhung der Anteile soll Österreich das aktuelle
Ausmaß an Anteilen und Stimmrechten halten.

Zusätzlich wurde eine Beteiligung an mehreren Wiederauffüllungen
von Entwicklungsbanken vorgesehen. So sollen 488,48 Mio. Ꞓ für die
21. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation
ausgegeben werden. Im Rahmen einer außerordentlichen Auffüllung der
Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale
Entschuldungsinitiative – IDA-MDRI) ist der Kauf von 12,65 Mio. Ꞓ
Sonderziehungsrechten vorgesehen. Für die 13. Wiederauffüllung des
Asiatischen Entwicklungsfonds und die 8. Wiederauffüllung des
Technischen Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF-
14) sollen 10 Mio. Ꞓ investiert werden. Außerdem soll der Bund für
hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger
HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 3,2 Mio. Ꞓ leisten.

Der Finanzausschuss sprach sich mehrheitlich – ohne Stimmen der
FPÖ – dafür aus. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla