Wien (OTS) – Mit 1. Juli 2025 sind die stark kritisierten Änderungen
im
Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Der Unabhängige
Monitoringausschuss hatte bereits im Vorfeld gemeinsam mit
Volksanwaltschaft und Behindertenrat deutlich vor diesen
Verschlechterungen gewarnt . Die Reform stellt eine klare Abkehr von
Artikel 12 der UN-BRK dar, insbesondere von den Prinzipien der
Selbstbestimmung, der Partizipation sowie dem
Verschlechterungsverbot. Damit werden massive Eingriffe in die
Grundrechte von Menschen mit Behinderungen ermöglicht.
Julia Moser, Vorsitzende Unabhängiger Monitoringausschuss: „Das
ist ein absoluter Rückschritt für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen – ausgerechnet dort, wo Österreich unter
internationaler Beachtung schon auf dem richtigen Weg war“.
Zwtl.: Kritik aus Genf an den Verschlechterungen
Die Änderungen sorgen auch international für Aufmerksamkeit: Bei
der Generalversammlung des Europäischen Behindertenforums kritisierte
Markus Schefer, Mitglied des UN-Fachausschusses, die Änderungen in
Österreich ausdrücklich.
Der Monitoringausschuss appelliert ans Justizministerium, zum
bisher bestrittenen Weg zurückzukehren und damit die Umsetzung der UN
-BRK wieder voranzutreiben.
Hinweis: Der Unabhängige Monitoringausschuss brachte seine Kritik
auch gestern im Rahmen der ORF III Nachrichten ein.