Wien (PK) – Der generelle Spardruck macht auch vor dem Budget des
Sozialministeriums nicht Halt. Zwar steigen die Ausgaben für
Pensionen in den nächsten Jahren weiter an und auch in die Pflege
werden laut Doppelbudget 2025/26 deutlich mehr Mittel fließen, in
anderen Bereichen sind zum Teil aber erhebliche Kürzungen zu
erwarten. Das betrifft etwa Menschen mit Behinderungen und Maßnahmen
zur Armutsbekämpfung. Für sie wird es 2025 und 2026 deutlich weniger
Geld als zuletzt geben. Verantwortlich dafür machte Sozialministerin
Korinna Schumann heute im Parlament die Vorgängerregierung. Diese
habe Projekte und Sonderzuwendungen finanziert, die auf Dauer nicht
leistbar seien, hielt sie bei den Beratungen im Budgetausschuss des
Nationalrats über die Budgetkapitel Soziales und Pensionen fest.
Sparen will das Sozialministerium außerdem im Bereich der Verwaltung
und bei Informationstätigkeiten.
Sie habe von der Vorgängerregierung „ein ordentliches
Rucksackerl“ übernommen, replizierte Schumann auf Kritik der Grünen
an den Sparmaßnahmen. So sei für Projekte wie die persönliche
Assistenz für Menschen mit Behinderungen zwar eine
Anschubfinanzierung bereitgestellt worden, man habe sich aber nicht
um eine nachhaltige Finanzierung gekümmert. Ähnliches gilt Schumann
zufolge für viele Sonderzuwendungen im Bereich der Armutsbekämpfung,
die nun ausgelaufen sind. Es sei ihr aber gelungen, das Budget für
den Ausgleichstaxfonds durch eine Sonderdotierung im Jahr 2026 zu
stabilisieren, machte sie geltend. Zudem hofft sie, Einsparungen bei
der Unterstützung von Armut betroffener bzw. armutsgefährdeter
Haushalte durch den neuen „Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen
Innovation“ wettmachen zu können. Überdies wies sie auf die geplante
Kindergrundsicherung und den Unterhaltsgarantiefonds hin.
Ausdrücklich versicherte die Ministerin außerdem, dass die
nächsten Pensionserhöhungen „nach gesetzlicher Lage stattfinden
werden“. Auch das Pensionskonto und das gesetzliche Pensionsalter
werden ihr zufolge nicht angetastet. Die vereinbarten Sparmaßnahmen
im Pensionsbereich machten ihr in diesem Sinn zwar „keine Freude“,
sagte Schumann, man habe aber gravierendere Maßnahmen „abwehren“
können.
Mehr Geld für Pflege
Grund für das Budgetplus im Pflegebereich sind insbesondere die
Valorisierung des Pflegegeldes, die steigende Zahl an
Pflegegeldbezieher:innen und die höhere Dotierung des Pflegefonds.
Außerdem werden die Zuwendungen an den Hospiz- und Palliativfonds ab
2025 an die Inflation angepasst. Sie freue sich, dass das Pflegegeld
weiter valorisiert werden könne und die Finanzierung der Pflege
gesichert sei, hielt Schumann dazu heute fest. Auch 2026 wird es ihr
zufolge in diesem Bereich keine Sparmaßnahmen geben. Man werde
Rücklagen nutzen, hielt sie gegenüber FPÖ-Abgeordneter Dagmar
Belakowitsch fest. Diese hatte davor aus den Budgetzahlen
geschlossen, dass es im kommenden Jahr zu gewissen Einschränkungen
kommen werde.
Schumann hofft außerdem, dass die Länder darauf verzichten, die
13. und 14. Monatspension von Pflegeheim-Bewohner:innen
einzubehalten. Sie habe Verständnis dafür, dass die Länder aufgrund
der schwierigen budgetären Lage versuchten, finanzielle Quellen zu
erschließen, sagte sie zu FPÖ-Abgeordneter Andrea Michaela Schartel.
Einen höheren Selbstbehalt in Pflegeheimen halte sie aber „nicht für
richtig“, zumal ohnehin schon ein Großteil der Pension abgegeben
werden müsse. Es sei wichtig, dass die Betroffenen noch eigenes Geld
zur Verfügung hätten, zumal auch Ausgaben für besondere Heilbehelfe
anfielen.
Von Grün-Abgeordnetem Schallmeiner gefragt, wie sie die Qualität
in der Pflege sicherstellen wolle, verwies Schumann unter anderem auf
die Pflegestipendien und die geplante Unterstützung mobiler Dienste
durch eine Digitalisierungsoffensive. Demnach sollen künftig auch
Daten aus der Pflege in ELGA aufgenommen werden. Zudem soll die
bislang ruhende Pflegeentwicklungskommission „zum Leben erweckt
werden“, um sich besser mit den Ländern abzustimmen. Generelles Ziel
ist es Schumann zufolge, die Pflege zu Hause zu forcieren, wobei sie
vor allem auf die mobilen Dienste setzt. Für den Hospiz- und
Palliativfonds stehen 2025 insgesamt – bei einer Drittelfinanzierung
durch Bund, Länder und Sozialversicherung – mehr als 162 Mio. Ꞓ zur
Verfügung, wie die Ministerin ÖVP-Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß
informierte.
Unterschied zwischen Frauen- und Männerpensionen ging leicht
zurück
Einmal mehr betonte Schumann, dass die Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen durch Maßnahmen wie
Änderungen beim Arzneimittelkostendeckel abgefedert würden. Zudem sei
dieser Sparbeitrag noch vor Bildung der nunmehrigen Regierung – auf
Basis einer Vereinbarung von ÖVP und FPÖ – nach Brüssel gemeldet
worden. Von der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge sind ihr
zufolge auch pensionierte Beamt:innen umfasst.
Der „Gap“ zwischen Frauen- und Männerpensionen ist laut Schumann
zwischen 2021 und 2024 um fünf Prozentpunkte gesunken, aber immer
noch „zu hoch“, wie sie betonte. Gründe dafür seien unter anderem der
hohe Teilzeitanteil von Frauen und dass in frauendominierten Branchen
weniger bezahlt werde als in männerdominierten Bereichen. Österreich
habe im internationalen Vergleich zwar eine hohe Erwerbsbeteiligung
von Frauen, aber auch eine hohe Teilzeitquote, schilderte sie.
Inwieweit sich die derzeit laufende Anhebung des
Pensionsantrittsalters für Frauen auf die Pensionshöhe bzw. die Zahl
der Ausgleichszulagenbezieher:innen auswirken wird, lässt sich der
Ministerin zufolge noch nicht sagen. Das werde auch stark davon
abhängen, ob die betroffenen Frauen bis zum Pensionsantritt
flächendeckend in Beschäftigung bleiben werden. Zu Einsparungen auf
staatlicher Seite werde es jedenfalls nur dann kommen, wenn die
Betriebe die Frauen länger in Beschäftigung halten, hielt sie auf
eine Frage von NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser fest.
Bezieher:innen von Sonderruhegeld – also vormalige
Nachtschwerarbeiter:innen – sind nach Auskunft Schumanns überwiegend
Männer. So wurde etwa 2022 705 Männern und neun Frauen Sonderruhegeld
neu zuerkannt. Die Zahl jener Personen, die nach der
Langzeitversicherungsregelung in Pension gehen, bezifferte Schumann
mit aktuell rund 10.000 bzw. 11.000 pro Jahr.
Von Barbara Teiber (SPÖ) auf zum Teil hohe Außenstände bei
Sozialversicherungsbeiträgen angesprochen, kündigte Schumann
Gespräche mit den Sozialversicherungsträgern an. Man müsse überlegen,
was getan werden könne, um diese zu minimieren. FPÖ-Abgeordneter
Peter Wurm stellte zahlreiche Fragen zum Thema ausländische
Pensionsbezieher:innen, wobei Schumann mangels Daten viele davon
nicht beantworten konnte. Bekannt ist ihr zufolge, dass 12,4 % der
Pensionsbezieher:innen im Ausland leben und Ausländer:innen laut
einer Studie mehr ins Pensionssystem einzahlen, als sie
herausbekommen würden.
Von Seiten der Grünen hinterfragte Sozialsprecher Markus Koza die
geplanten Arbeitsanreize für Menschen, die bereits eine Pension
beziehen. Das Paket, das auch eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge
zur Sozialversicherung bringen soll, werde zunächst 300 Mio. Ꞓ und
später sogar 470 Mio. Ꞓ pro Jahr kosten, skizzierte er. Koza fragt
sich, ob dafür eine Gegenfinanzierung sichergestellt ist.
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch unterstrich mit Hinweis auf
unterschiedliche Beitragsdeckungsquoten, dass ASVG-Versicherte dem
Staat „am günstigsten kommen“, wobei diese 2024 im ASVG-Bereich laut
Schumann bei 82,37 % lag.
Schumann: Budget für Ausgleichstaxfonds wurde stabilisiert
Was die Einsparungen bei Unterstützungsleistungen für Menschen
mit Behinderungen betrifft, kündigte Schumann an, sich eng mit den
Behindertenverbänden abstimmen zu wollen. Diese würden „großartige
Arbeit“ leisten, betonte sie. Man wolle jedenfalls weiterhin einen
besonderen Fokus auf diese Personengruppe richten, wobei es vor allem
um die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in den
Arbeitsmarkt gehe.
Die entstandene Lücke im Ausgleichstaxfonds (ATF) begründete sie
nicht zuletzt damit, dass durch die „Insolvenzwelle“ große
Unternehmen, die bisher in den Fonds eingezahlt hätten, weggefallen
seien. Zudem würden sich viele Unternehmen Ausgleichszahlungen
ersparen, indem sie Menschen mit Behinderungen geringfügig anstellen.
Man könnte Maßnahmen setzen, um das „abzudrehen“, sagte Schumann,
viele aus dem Kreis der betroffenen Beschäftigten seien aber dagegen,
an dieser Schraube zu drehen. Forcieren will Schumann die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst,
zudem wies sie auf die Fortführung des Modells „Arbeitsfähigkeit bis
25“, die Kooperation mit der Statistik Austria zu kontinuierlichen
Datenerhebungen und die weitere Förderung von Unternehmensdialogen
hin. Auch sollen die Schnittstellen zu den Ländern verbessert werden.
Auch zum Thema „Lohn statt Taschengeld“ gebe es Gespräche mit den
Ländern, informierte Schumann. Bei der persönlichen Assistenz wäre es
ihrer Meinung nach „klüger“ gewesen, anstelle einer
Anschubfinanzierung durch den Bund eine dauerhafte Finanzierung
sicherzustellen. Die Länder, die sich am Projekt beteiligt haben,
stünden nun vor großen Herausforderungen bei der Weiterfinanzierung.
Was den ATF betrifft, hob Schumann hervor, dass es gelungen sei,
das Budget dafür „zu stabilisieren“, wobei sie insbesondere auf die
geplante Sonderdotierung 2026 verwies. Laut Grün-Abgeordnetem Ralph
Schallmeiner kann das Loch im ATF dadurch aber nicht gänzlich
geschlossen werden.
Kindergrundsicherung: Schumann setzt auf Mix aus Sach- und
Transferleistungen
Abgeordnetem Michael Hammer (ÖVP) stimmte Schumann zu, dass die
Sozialhilfe Neu ein wichtiges Projekt der Bundesregierung sei, wobei
sie betonte, dass die Regierung dabei auf die Unterstützung der
Länder angewiesen sei. Sobald der VfGH aktuelle verfassungsrechtliche
Prüfungen abgeschlossen habe, sollen Gespräche darüber beginnen. Der
Regierung gehe es unter anderem darum, beschäftigungsfähige
Sozialhilfebezieher:innen ins AMS zu bringen und eine
Kindergrundsicherung einzuführen. Schumann setzt dabei auf einen Mix
aus Sach- und Transferleistungen wie zum Beispiel schulische
Betreuung und die „gesunde Jause“.
Schumann bekräftigte außerdem das Vorhaben, einen mit 35 Mio. Ꞓ
dotierten Unterhaltsgarantiefonds einzurichten. Damit sollen
Alleinerzieher:innen unterstützt werden, wenn Unterhaltszahlungen für
die Kinder ausbleiben. 35 Mio. Ꞓ seien im Verhältnis zum Bedarf zwar
eine „geringe Summe“, räumte sie gegenüber Grün-Abgeordnetem
Schallmeiner ein, man wolle aber in einem ersten Schritt jenen
Betroffenen – wohl vorwiegend Frauen – unter die Arme greifen, die
besonders belastet seien. Die Ausgestaltung des Fonds sei aber noch
nicht finalisiert, erklärte Schumann. Schallmeiner hatte zuvor von
einem Bedarf von 250 Mio. Ꞓ gesprochen.
Was die ausgelaufenen Sonderzuwendungen für von Armut betroffene
bzw. armutsgefährdete Haushalte anlangt, beklagte SPÖ-Sozialsprecher
Muchitsch, dass die alte Regierung mehr Geld ausgegeben habe, als
eigentlich zur Verfügung gestanden sei. Man habe „Prestigeprojekte“
ohne Gegenfinanzierung gestartet. Sozialministerin Schumann hofft
nun, dass der neue „Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen
Innovation“ zumindest teilweise einspringen und Kürzungen abfangen
kann. Die Mittel dafür sollen insbesondere von gemeinnützigen
Stiftungen und Privaten kommen. Von Seiten des Ministeriums wird es
vorerst jedenfalls kein frisches Geld mehr für die Förderung der
Lebensmittelweitergabe geben, auch Sonderprojekte für Drittländer in
Höhe von 15 Mio. Ꞓ werden gestrichen.
Weiterlaufen wird der Wohnschirm, wie Schumann SPÖ-Abgeordneter
Julia Herr versicherte. Dieser sei ein wesentlicher Schutzschirm für
alle Menschen, die von Delogierungen bedroht sind. Auch das Projekt
„housing first“ werde weitergeführt.
Knapp 6 Mrd. Ꞓ für den Bereich Soziales
Insgesamt sieht das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget
2025/26 ( 67 d.B. und 68 d.B. ) für den Bereich Soziales und
Konsumentenschutz (UG 21) für heuer Ausgaben (Auszahlungen) in der
Höhe von 5,8 Mrd. Ꞓ und im kommenden Jahr von 5,94 Mrd. Ꞓ vor. Das
entspricht mit einem leichten Plus von 0,2 % 2025 bzw. 2,5 % 2026 in
etwa dem, was 2024 ausgegeben wurde (5,79 Mrd. Ꞓ). Aufgrund der
Eingliederung der Arbeitsagenden in das Ressort und der damit
verbundenen höheren Kosten für die Zentralstelle lassen sich die
Zahlen allerdings nicht ganz vergleichen. Dem stehen Einnahmen (
Einzahlungen) von 1,45 Mrd. Ꞓ (2025) bzw. 1,42 Mrd. Ꞓ (2026)
gegenüber. Gemessen am BIP sind die Sozialausgaben leicht rückläufig:
Laut neuem Bundesfinanzrahmen ( 66 d.B. ) werden sie von 1,2 % des
BIP im Jahr 2024 kontinuierlich auf 1,11 % 2029 sinken.
Für den Pflegebereich hat die Regierung Ausgaben in der Höhe von
5,07 Mrd. Ꞓ im Jahr 2025 und von 5,26 Mrd. Ꞓ im Jahr 2026
veranschlagt. Das ist ein Plus von 5,4 % gegenüber 2024 bzw. 3,8 % im
darauffolgenden Jahr. Die Mittel werden unter anderem für das
Pflegegeld inklusive Pflegekarenz (3,37 Mrd. Ꞓ bzw. 3,54 Mrd. Ꞓ), die
Dotierung des Pflegefonds (1,16 Mrd. Ꞓ bzw. 1,21 Mio. Ꞓ),
Überweisungen an die Länder in Folge der Abschaffung des
Pflegeregresses (jeweils 300 Mio. Ꞓ), die Förderung der 24-Stunden-
Betreuung (126,4 Mio. Ꞓ bzw. 127 Mio. Ꞓ), die Unterstützung
pflegender Angehöriger (117,6 Mio. Ꞓ zw. 119,4 Mio. Ꞓ) sowie die
Hospiz- und Palliativversorgung (52,6 Mio. Ꞓ bzw. 56,2 Mio. Ꞓ)
verwendet. 50 Mio. Ꞓ werden für Pflegestipendien bereitgestellt.
Laut Angaben des Sozialministeriums hatten zuletzt – Stand
Februar 2025 – 496.521 Personen Anspruch auf Pflegegeld. Das sind um
7,6 % mehr als noch vor zehn Jahren, wobei sich die Wachstumsrate
laut parlamentarischem Budgetdienst zuletzt beschleunigt hat. Die
Pflegegeldausgaben sind im gleichen Zeitraum – vor allem wegen der
2020 eingeführten Valorisierung – deutlich stärker, nämlich um 35,4 %
gestiegen. 15.453 pflegende Angehörige haben – zum Stichtag 31.
Dezember 2024 – außerdem einen Pflegebonus erhalten, wobei die Kosten
dafür mit rund 30 Mio. Ꞓ zu Buche schlagen. Pflegekarenzgeld wurde im
vergangenen Jahr an 5.367 Angehörige ausgezahlt. Zuwendungen für die
24-Stunden-Betreuung haben zuletzt rund 22.000 Personen bekommen.
Weniger Geld für Menschen mit Behinderungen und für
Armutsbekämpfung
Deutlich weniger Geld sieht der Budgetentwurf für die Integration
von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und weitere
Unterstützungsleistungen für diese Personengruppe vor. Nach 242,3
Mio. Ꞓ im Jahr 2024 stehen 2025 dafür nur noch 117,8 Mio. Ꞓ zur
Verfügung, was einem Rückgang von mehr als 50 % entspricht. Der Grund
dafür ist, dass außertourliche Zuwendungen an den Ausgleichstaxfonds
und den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen, die der
Bund in den vergangenen Jahren geleistet hat, entfallen. Auch 2026
wird der Wert des Jahres 2024 nicht erreicht, aufgrund einer
Sonderdotierung des Ausgleichstaxfonds in der Höhe von 65 Mio. Ꞓ wird
das Budget aber auf 185,8 Mio. Ꞓ steigen.
Noch kräftiger fällt das Minus bei den Unterstützungsleistungen
für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Familien aus, wobei
ein guter Teil davon darauf zurückzuführen ist, dass der monatliche
Kinderzuschuss von 60 Ꞓ für einkommensschwache Alleinverdiener:innen
bzw. Alleinerzieher:innen ab Mitte 2025 nicht mehr beim Budget des
Sozialministeriums verbucht wird. Er ist mit dem
Progessionsabgeltungsgesetz 2025 vom Lebenshaltungs- und Wohnkosten-
Ausgleichsgesetz in das Einkommensteuergesetz gewandert und gelangt
künftig gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag zur Auszahlung. Weitere
Unterstützungsleistungen wie der monatliche Kinderzuschlag von 60 Ꞓ
für Sozialhilfebezieher:innen und für Arbeitslose sind Ende 2024
ausgelaufen. Damit wird der entsprechende Budgetposten des
Sozialressorts 2026 auf null gestellt, nachdem 2024 unter diesem
Titel noch 269,7 Mio. Ꞓ ausgezahlt worden waren und heuer dafür noch
130 Mio. Ꞓ veranschlagt sind.
Darüber hinaus wird der erst im vergangenen Jahr eingeführte
Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen wieder gestrichen. Die
Mittel für den sogenannten „Wohnschirm“ sinken von 77 Mio. Ꞓ im Jahr
2024 auf 75 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 und 33 Mio. Ꞓ im Jahr 2026, wobei
2025 35 Mio. Ꞓ für Hochwasseropfer reserviert sind. Vorläufig
weiterfinanziert werden die Sachzuwendungen für Schüler:innen aus
armutsbetroffenen Haushalten, hierfür sind 2025 und 2026 jeweils 14
Mio. Ꞓ veranschlagt.
Die Zahl der Planstellen im Sozialministerium bleibt bis 2029
konstant, sieht man davon ab, dass 250 Planstellen gemeinsam mit dem
Bereich Arbeit vom Wirtschafts- ins Sozialministerium gewandert sind.
Im Bereich der Sozialentschädigung ist die Zahl der
Bezieher:innen einer Heimopferrente weiter gestiegen, und zwar von
5.499 Personen Anfang 2024 auf 6.135 Personen Anfang 2025. Zudem hat
sich die Zahl der Bezieher:innen einer Rente nach dem
Impfschadengesetz coronabedingt von 111 Personen auf 245 Personen
mehr als verdoppelt. Insgesamt werden für diesen Bereich, zu dem u.a.
auch die Kriegsopferversorgung und die Opferfürsorge gehören, 113
Mio. Ꞓ bzw. 121 Mio. Ꞓ veranschlagt.
Ausgaben für Pensionen steigen weiter
Weiter steigen werden 2025 und 2026 die Pensionsausgaben des
Bundes, und zwar deutlich. Das ist zum einen den jährlichen
Pensionsanpassungen geschuldet, zum anderen dem Umstand, dass es
immer mehr Pensionsbezieher:innen gibt. Außerdem erwartet das
Sozialministerium eine steigende durchschnittliche Ausgleichszulage.
Auch dass die Pensionsversicherung – ergänzend zur Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen – via Hebesätze
mehr Geld an die Krankenversicherungsträger zahlen muss, schlägt sich
budgetär nieder. Demgegenüber könnten der vorgesehene erschwerte
Zugang zur Korridorpension und die geplante Teilpension
ausgabendämpfend wirken. In den Budgetunterlagen wird überdies auf
weitere Maßnahmen zur Hebung der Beschäftigungsquote von 60- bis 64-
jährigen sowie die Neuregelung der ersten Pensionsanpassung nach
Pensionsantritt verwiesen. Unabhängig vom Kalendermonat des
Pensionsantritts wird die Pension im darauffolgenden Jahr künftig um
50 % erhöht.
Konkret sind im Budgetentwurf für den Bereich der
Pensionsversicherung (UG 22) im Jahr 2025 Ausgaben (Auszahlungen) in
der Höhe von 19,45 Mrd. Ꞓ budgetiert. Das sind um rund 2,09 Mrd. Ꞓ
bzw. 12,04 % mehr, als 2024 ausgegeben wurden, wobei es schon 2024 –
verglichen mit dem Voranschlag – zu Budgetüberschreitungen von knapp
700 Mio. Ꞓ kam. 2026 steigen die Ausgaben dann um weitere 813 Mio. Ꞓ
auf 20,29 Mrd. Ꞓ an. 1,3 Mrd. Ꞓ (2025) bzw. 1,33 Mrd. Ꞓ (2026) davon
werden für die Ausgleichszulage verwendet. Der Rest fließt vor allem
in staatliche Ausfallshaftungen für die Pensionen sowie in diverse
Pensionsbeiträge (z.B. für Landwirt:innen und Gewerbetreibende). Die
Einnahmen (Einzahlungen) in dieser Budget-Untergliederung sind mit
64,6 Mio. Ꞓ bzw. 66,7 Mio. Ꞓ vergleichsweise niedrig angesetzt und
resultieren aus Nachtschwerarbeitsbeiträgen.
Bei ihren Berechnungen geht die Regierung von rund 2,59 Millionen
Pensionsbezieher:innen im Jahr 2025 und 2,61 Millionen im Jahr 2026
aus, bei gleichzeitig rund 4,4 Millionen Pflichtversicherten. Sie
werden 2026 im Schnitt voraussichtlich eine monatliche Pension von
1.711,32 Ꞓ (14 mal jährlich) erhalten. Die Zahl der
Ausgleichszulagenbezieher:innen geht voraussichtlich etwas zurück –
auf 200.800 im Jahr 2026 -, dafür wird die durchschnittliche
monatliche Unterstützung auf 472,16 Ꞓ steigen.
Auch mittelfristig erwartet die Regierung steigende
Pensionsausgaben. Laut Bundesfinanzrahmen sollen 2029 bereits 23,38
Mrd. Ꞓ in diesen Bereich fließen. Zwar verlangsamt sich der Anstieg
im Vergleich zu den inflationsbedingt hohen Zuwächsen 2024 und 2025,
wie der parlamentarische Budgetdienst in einer Analyse festhält, die
Auszahlungen steigen aber weiterhin stärker als die Verbraucherpreise
und das nominelle BIP. Geschuldet ist das im Wesentlichen der
demographischen Entwicklung, aber auch einige in der Vergangenheit
beschlossene Maßnahmen wie der Frühstarterbonus und die in den
letzten Jahren beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen für die hohe
Inflation schlagen zu Buche. Das Sozialministerium weist außerdem auf
aktuelle negative Prognosen betreffend die Beschäftigungs- und
Einkommensentwicklung und damit verbundene geringere
Beitragseinnahmen hin. Ausgabendämpfend wirken das steigende
Pensionsantrittsalter der Frauen und die Verschärfungen bei der
Korridorpension.
Bekräftigt wird in den Budgetunterlagen das Ziel, das faktische
Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche Pensionsalter
heranzuführen. Es ist zuletzt auf durchschnittlich 61,5 Jahre
gestiegen, wobei Männer mit 62,4 Jahren und Frauen mit 60,4 Jahren in
den Ruhestand gingen. Die durchschnittliche Frauenpension lag 2023 um
rund ein Drittel unter jenem der Männer.
Auch Ausgaben für Beamtenpensionen steigen
Nicht Teil der gegenständlichen Budgetuntergliederung ist der
budgetäre Aufwand für die Beamtenpensionen (inkl. Pflegegeld). Auch
in diesem Bereich erwartet die Regierung mit Ausgaben von 13,43 Mrd.
Ꞓ (2025) bzw. 13,88 Mrd. Ꞓ (2026) ein deutliches Plus von 770 Mio. Ꞓ
bzw. 454 Mio. Ꞓ gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Dem stehen zu
erwartende Einnahmen in der Höhe von 2,13 Mrd. Ꞓ (2025) bzw. 2,07
Mrd. Ꞓ (2026) gegenüber. Bis 2029 wird ein Anstieg der Ausgaben auf
14,95 Mrd. Ꞓ – bei gleichzeitigem Rückgang der Einnahmen auf 1,73
Mrd. Ꞓ – prognostiziert. Das durchschnittliche faktische
Pensionsantrittsalter bei Beamt:innen ist mit 62,7 Jahren nach wie
vor höher als im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung, ging
zuletzt aber leicht zurück.
Sichtbar wird die Dynamik bei den Pensionsausgaben auch durch
einen gesamthaften Blick: Hat der Bund 2023 insgesamt noch 27,9 Mrd.
Ꞓ für Pensionsleistungen ausgegeben, werden es 2025 bereits 35,7 Mrd.
Ꞓ sein. Bis 2029 werden die Ausgaben auf 41,1 Mrd. Ꞓ steigen. Damit
sind die Pensionen einer der dynamischsten Ausgabenbereiche des
Bundes, wie der parlamentarische Budgetdienst in einer Analyse
festhält. Das zeigt sich auch in einer anderen Zahl: Während 2024
rund 27,1 % der Gesamtauszahlungen des Bundes auf Pensionsausgaben (
inkl. Beiträge für Teilversicherte) entfielen, werden es 2029 31,5 %
sein. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische
Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für
Finanzen.
Details zu den Budgets 2025 und 2026, den Änderungen gegenüber
den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs
bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort
erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante
Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2025 und 2026
dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen
Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der
einzelnen Kapitel.
Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden
Sie auf der Website des Finanzministeriums .