Wien (OTS) – Im Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2025 werden
kurzfristig und ohne
öffentliche Debatte tiefgreifende Änderungen im
Erwachsenenschutzrecht angekündigt. Diese Änderungen betreffen
Menschen, die eine gesetzliche Erwachsenenvertretung haben – darunter
viele Menschen mit Lernschwierigkeiten. Statt die Selbstbestimmung
weiter zu stärken, bedeutet das neue Gesetz einen enormen Rückschritt
hin zu einem überwunden geglaubten System, das stark an die frühere,
international kritisierte Sachwalterschaft erinnert.
Zwtl.: Drei wesentliche Änderungen ab 1. Juli 2025:
– Verlängerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung: Überprüfung
künftig nur mehr alle fünf statt alle drei Jahre.
– Keine verpflichtende Überprüfung durch die Erwachsenenschutzvereine
(„Clearing“) mehr, ob eine Vertretung weiterhin notwendig ist.
– Notar*innen und Rechtsanwält*innen können wieder zur Übernahme von
Vertretungen verpflichtet werden.
Der Monitoringausschuss befürchtet, dass Menschen künftig länger
vertreten werden könnten als tatsächlich nötig. Der Wegfall der
verpflichtenden Überprüfung durch Erwachsenenschutzvereine schwächt
den Schutz der Selbstbestimmung und hebelt die Kontrollfunktion aus.
Außerdem sieht der Ausschuss die Gefahr, dass die Qualität der
Vertretungen sinkt und Entscheidungen nicht im Interesse der
betroffenen Person getroffen werden. Hier verortet der Ausschuss eine
weitere Entfernung von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK), der die gleichberechtigte Ausübung der Rechts- und
Handlungsfähigkeit sowie entsprechende Unterstützung vorsieht.
Julia Moser, Vorsitzende Unabhängiger Monitoringausschuss: „
Statt mehr Unterstützung für selbstbestimmte Entscheidungen, sehen
wir eine weitere Beschneidung der Rechte jener Menschen, deren
Autonomie ohnehin strukturell eingeschränkt ist. ”
Zwtl.: Partizipativer Prozess bleibt unberücksichtigt
Problematisch ist zudem, dass diese Änderungen kurzfristig und
ohne partizipativen Prozess durch eine Regierungsvorlage eingebracht
wurden. Die Ergebnisse aus einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe,
unter Einbindung von Interessenvertretungen, Selbstvertreter*innen
und dem Monitoringausschuss, finden sich im vorliegenden Entwurf
nicht wieder. Dabei galt Österreich im Zuge des
Erwachsenenschutzgesetzes international als Best-Practice für
partizipative Gesetzgebung.
Julia Moser, Vorsitzende Unabhängiger Monitoringausschuss: „ Dass
ausgerechnet Österreich nun ohne Grund und Vorwarnung von diesem
vorbildlichen Ansatz abkehrt, ist vollkommen unverständlich und
extrem bedauerlich. ”
Der Monitoringausschuss hat zu dem Thema auch eine Empfehlung
abgegeben.