Wien (OTS) – Österreich wurde seitens des UN-Fachausschusses zu den
Rechten von
Menschen mit Behinderungen im Jahr 2023 ausdrücklich für die
Verbesserungen des Erwachsenenschutzrechts gelobt. Insbesondere
aufgrund der Einbindung von Menschen mit Behinderungen bei der
Ausarbeitung der gesetzlichen Änderungen gilt dieser Prozess
international als Vorzeigebeispiel.
Die Behindertenanwältin kann daher nicht nachvollziehen, warum
eine bereits existierende Arbeitsgruppe aus Selbstvertreter:innen,
ihrer Organisationen und anderen involvierten Stakeholder:innen nun
ohne Vorwarnung eingestellt wurde. Noch unverständlicher ist, dass
die bisher gefundenen Ergebnisse im Budgetbegleitgesetz 2025 nirgends
zu finden sind.
Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger dazu: „Statt den
vorbildlich gestarteten Prozess zur Verbesserung des
Erwachsenenschutzrechts weiterzuführen, hat die Bundesregierung
beschlossen zu diesem Thema nicht mehr auf die Expertise der Menschen
mit Behinderungen zu hören. Stattdessen sollen eindeutige
Rückschritte in der Selbstbestimmung von vertretenen Personen nun
durch das Budgetbegleitgesetz 2025 umgesetzt werden. Diese
Sparmaßnahmen stehen in keinerlei Verhältnis zu den daraus
resultierenden Diskriminierungen von Menschen mi Behinderungen.“
Zwtl.: Bundesregierung plant Rückschritte im Erwachsenenschutzrecht
Die Bundesregierung plant die gerichtliche Erwachsenenvertretung
von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern, das verpflichtende
Clearing im Erneuerungsverfahren abzuschaffen und Anwält:innen und
Notar:innen als Erwachsenenvertreter:innen generell zu verpflichten.
Die Erläuterungen erklären diese Änderungen mit dem Mangel an
Vertreter:innen. Zudem seien 49% der Personen unter gerichtlicher
Erwachsenenvertretung über 71 Jahre alt. Daher sei vielfach keine
Veränderung der Lebenssituation zu erwarten.
„Diese Begründung spricht nicht nur einem Großteil der
vertretenen Personen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. Es wird zudem
in diskriminierender Weise auf das durchschnittliche Alter der
Personen abgestellt. Diskriminierungen werden damit auf längere Zeit
einzementiert,“ so Steger.
Zwtl.: Empfehlung an den Nationalrat
Um die Gefahr der verstärkten Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen noch in letzter Minute zu verhindern, macht die
Behindertenanwältin nun von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch,
Empfehlungen zu allen die Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen berührenden Fragen abzugeben. Sie fordert den
Nationalrat in einem Schreiben auf, die Änderungen im
Erwachsenenschutzrecht aus dem Budgetbegleitgesetz 2025 zu streichen
und den partizipativen Prozess zur Überarbeitung fortzusetzen.
„Da es keine Begutachtung der geplanten Änderungen gab und diese
auch nicht den ersten Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur
Weiterentwicklung des Erwachsenenschutzrechts entsprechen, musste ich
meine Empfehlung nun direkt an den Nationalrat adressieren. In einem
Schreiben an das Präsidium des Nationalrats habe ich daher die
Abgeordneten aufgerufen, die Bestimmungen zum Erwachsenenschutzrecht
aus dem diesjährigen Budgetbegleitgesetz zu streichen und so die
bevorstehenden Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen zu
verhindern,“ so Steger.