Budgetausschuss vertagt FPÖ-Antrag auf Ministeranklage gegen Magnus Brunner

Wien (PK) – Die FPÖ wirft Ex-Finanzminister Magnus Brunner vor, am
Ende seiner
Amtszeit gegen seine Verpflichtung zur Transparenz sowie zur
möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes
verstoßen zu haben. Daher brachten die Freiheitlich einen Antrag auf
Ministeranklage ein, der heute im Budgetausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsparteien vertagt wurde. Ein gleichlautender Antrag wurde
dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Zudem befasste sich der Ausschuss heute mit einem Bericht über
die Liquidation der COFAG. Dieser wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ
und NEOS mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Der Budgetausschuss behandelte in weiterer Folge eine Reihe von
Berichten des Finanzministers zur aktuellen Budgetentwicklung. Die
Zahlen des Berichts über den vorläufigen Gebarungserfolg 2024 des
Bundes wurden bereits mehrfach thematisiert. Der Bericht wurde
mehrheitlich, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur
Kenntnis genommen.

Mit derselben Stimmenmehrheit wurden auch drei Berichte des
Finanzministers zum Budgetvollzug im ersten Quartal 2025 sowie ein
Bericht über die Mittelverwendungsüberschreitungen und budgetäre
Vorbelastungen in diesem Zeitraum zur Kenntnis genommen. Auch zwei
Berichte zur Situation der Euro-Länder im ersten Quartal dieses
Jahres wurden mit den Stimmen aller Fraktionen außer den
Freiheitlichen zur Kenntnis genommen. Die Berichte zeigen nur ein
geringes Risiko von Zahlungsausfällen der betroffenen Länder. Im
Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) seien daher
keine neuen Maßnahmen gesetzt worden, teilt das BMF mit.

FPÖ will, dass der Nationalrat gegen Brunner Anklage beim
Verfassungsgerichtshof erhebt

Ex-Finanzminister Magnus Brunner habe vergangenes Jahr bei
unterschiedlichen Gelegenheiten „ausweichende und falsche Antworten“
zur österreichischen Finanzlage und zur Höhe des österreichischen
Defizits gegeben, heißt es im Antrag der FPÖ. Mittels Antrag fordern
die Freiheitlichen daher, dass der Nationalrat gegen Brunner Anklage
beim Verfassungsgerichtshof erhebt ( 270/A ). Arnold Schiefer (FPÖ)
betonte, dass Brunner vor der Nationalratswahl im vergangenen
September – als man den abweichenden Budgetpfad bereits hätte
erkennen müssen – im Budgetausschuss von einem Defizit von rund 3 %
des BIP gesprochen habe und zwei Wochen später dann „furchtbar
überrascht“ von einer WIFO-Prognose mit einem höheren Defizit gewesen
sei. Zumindest eine „Warnpflicht“ hätte er gehabt, meinte Schiefer.
Gerhard Kaniak (FPÖ) bezeichnete die Auskunft Brunners im damaligen
Budgetausschuss als „echte Fehlinformation dieses Gremiums und des
Parlaments“.

Kai Jan Krainer (SPÖ) meinte, er könne das Ansinnen der FPÖ einer
Ministeranklage gegen Brunner nicht ernst nehmen, da diese erst jetzt
komme und nicht schon im Jänner, als die FPÖ noch in
Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP war.

Auf strenge Berichtspflichten hinsichtlich der Budgetentwicklung
auf Bundesebene verwies Andreas Hanger (ÖVP) und sagte, dass er ein
Verschweigen der Budgetlage „sehr klar“ zurückweise.

Er sei nicht mit jeder Entscheidung von Finanzminister Brunner
zufrieden gewesen, ein verwerfliches Verhalten in Bezug auf die
Gesetzeslage sehe er jedoch nicht, sagte Jakob Schwarz (Grüne).

Karin Doppelbauer (NEOS) sagte, dass sie Brunner „nicht schützen
könne“, da sie bereits im Wahlkampf immer wieder gedrängt habe, das
Budget anzusehen. Sie gehe jedoch nicht davon aus, dass die Vorwürfe
gegen Brunner „für eine Ministeranklage reichen“ würden. Allerdings
gebe es hinsichtlich der Verantwortung gegenüber der Menschen einiges
gut zu machen, wenn es darum gehe, als Vorbilder voranzuschreiten, so
Doppelbauer.

Bericht über die Liquidation der COFAG

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien mehrheitlich zur Kenntnis
genommen wurde ein Bericht über die Liquidation der COFAG (COVID-19
Finanzierungsagentur des Bundes). Im Oktober 2023 hatte der
Verfassungsgerichtshof die Konstruktion der COFAG wegen
Verfassungswidrigkeit aufgehoben und die Übertragung der Aufgaben auf
die privat organisierte Gesellschaft als unzulässig angesehen. In
Umsetzung des Urteils wird die COFAG aufgelöst und die Aufgaben der
Gesellschaft auf das Finanzministerium übertragen.

Laut des mit 31.12.2024 datierten Berichts habe die Gesellschaft
den operativen Betrieb wie vorgesehen eingestellt, Aufsichtsrat und
Beirat aufgelöst, einen gestaffelten Personalabbau durchgeführt und
sowohl alle wesentlichen Daten als auch entsprechende Unterlagen an
das Finanzministerium übertragen. Die für den Abwicklungsprozess
relevanten Schritte seien koordiniert worden, die jeweiligen
Jahresabschlüsse inklusive der Liquidations-Eröffnungsbilanz
ordnungsgemäß erstellt und testiert (13/BA). Die operative Tätigkeit
der COFAG wurde laut Bericht mit 31.07.2024 eingestellt. Bis
31.07.2024 hatte die COFAG alle noch offenen COVID-19 Förderanträge
abzuschließen. Soweit bis zu diesem Stichtag Förderanträge noch
unerledigt waren, ging die Zuständigkeit auf den Finanzminister über.

Im Zuge der Ausschussdebatte erkundigten sich Karin Doppelbauer (
NEOS), Markus Hofer (NEOS), Hubert Fuchs (FPÖ) und Arnold Schiefer (
FPÖ) nach aktuellen Zahlen hinsichtlich der noch offenen Anträge, dem
damit verbundenen Arbeitsaufwand und die Zahl der dafür vorgesehenen
Mitarbeiter:innen im Finanzministerium. Eine Expertin des
Finanzministeriums sprach von einem umfangreichen Arbeitsvolumen für
die nächsten Jahre. Details und Zahlen dazu werde das Ministerium dem
Ausschuss nachreichen.

Vorläufiger Gebarungserfolg 2024: Defizit Österreichs 2024 bei
19,1 Mrd. Ꞓ

2024 sei durch eine „wesentlich schlechtere wirtschaftliche
Entwicklung“ gekennzeichnet gewesen, als zur Budgeterstellung im
Herbst 2023 prognostiziert“, hält das Finanzministerium in seinem
Bericht zum vorläufigen Gebarungserfolg für 2024 fest (16/BA). Zwar
seien Zinsen und die Inflation schneller als ursprünglich angenommen
gesunken. Die Verlängerung von Energiekrisenmaßnahmen, die Klimabonus
-Aufstockung sowie zwei Sondereffekte durch das Hochwasser und die
Verschiebung der Zahlung der Recovery and Resilience Facility der EU
(RRF) seien jedoch nicht im Bundesvoranschlag 2024 berücksichtigt
gewesen. Im Vergleich zu 2023 fällt demnach das Defizit des Bundes
2024 mit 19,1 Mrd. Ꞓ um 11,1 Mrd. Ꞓ schlechter aus. Die bereinigten
Auszahlungen stiegen um 11,5 Mrd. Ꞓ (+10,5 %) auf 120,7 Mrd. Ꞓ,
während die bereinigten Einzahlungen um 0,3 Mrd. Ꞓ (+0,3 %) auf 101,6
Mrd. Ꞓ zunahmen.

Ende März 2025 wurde das vorläufige gesamtstaatliche Ergebnis
durch die Statistik Austria bekanntgegeben. Gemäß diesen vorläufigen
Berechnungen belief sich der Maastricht-Saldo 2024 auf -22,5 Mrd. Ꞓ
bzw. -4,7% des BIP, wie das Finanzministerium im Bericht über den
vorläufigen Gebarungserfolg 2024 schreibt. Das Maastricht-Defizit
2024 betraf überwiegend den Bund, dessen Anteil am gesamtstaatlichen
Defizit nach dieser Berechnung rund 17,1 Mrd. bzw. 3,5 % des BIP
beträgt. Die gesamtstaatliche Schuldenquote betrug Ende 2024 81,8%
des BIP, wobei sich neben dem höheren absoluten Schuldenstand auch
ein geringeres Wachstum des nominellen BIP negativ auswirkte.

Budgetvollzug im ersten Quartal 2025

Der Budgetausschuss befasste sich in weiterer Folge mit dem
Bericht des Finanzministeriums über den Monatserfolg Jänner, Februar
und März 2025 (15/BA, 14/BA und Zu 14/BA und 19/BA). Der
Nettofinanzierungssaldo des Bundes betrug demnach Ende März 2025 -7,6
Mrd. Ꞓ und war damit um 0,5 Mrd. Ꞓ besser als im März 2024. Das
Finanzministerium führt dies auf eine positive Einzahlungsentwicklung
bei einem vergleichsweise geringeren Anstieg der Auszahlungen zurück.
Die Auszahlungen des Bundes lagen im ersten Quartal 2025 mit 29,2
Mrd. Ꞓ um 0,3 Mrd. Ꞓ bzw. 1,1 % höher als im Vergleichszeitraum 2024.
Diese Entwicklung wird vor allem auf höhere Auszahlungen im
Zusammenhang mit dem Gemeindepaket 2024 zurückgeführt. Höheren
Auszahlungen verursachten auch die Pensionsanpassung 2025.

Die Abgeordneten Karin Greiner (SPÖ) und Jakob Schwarz (Grüne)
sprachen die Auszahlungen von noch nicht abgeholten Mitteln des
Gemeindepakets an. Abgeordneter Schwarz sah vor allem die Aufhebung
der Zweckbindung der Mittel kritisch. Aus Sicht seiner Fraktion wäre
eine Vorgabe des Bundes für Investitionen in den Klimaschutz sinnvoll
gewesen. Zudem stelle sich auch die Frage, ob die nun geschaffene
Möglichkeit, Gelder ohne Kofinanzierung seitens der Gemeinden
abzuholen, nicht jene benachteilige, die bereits Projekte mit
Kofinanzierungszusagen eingereicht hätten.

Aus Sicht von FPÖ-Abgeordnetem Arnold Schiefer und der ÖVP-
Abgeordneten Angela Baumgartner und Christoph Stark sind die
Erleichterung bei der Abholung von Mitteln des Gemeindepakets ein
richtiger Schritt, um vor allem finanzschwächere Gemeinden zu
Investitionen zu bewegen.

FPÖ-Abgeordneter Maximilian Linder erfuhr auf seine Nachfrage zu
den noch verfügbaren Mitteln für die Gemeinden aus dem Zeitraum 2023
und 2024 von Finanzminister Markus Marterbauer, dass noch 880 Mio. Ꞓ
aus dem Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) und dem Zweckzuschuss
Digitaler Wandel zu Verfügung stehen. Diese Mittel würden den
Gemeinden, die sie bisher nicht abgeholt haben, proportional
zugeteilt, wobei eine leichte Bevorzugung für kleinere Gemeinden
bestehe. Die Aufteilung werde seitens des BMF transparent
ausgewiesen. Die Investitionen von Gemeinden und Städten hätten
bedeutende konjunkturelle Auswirkungen. Daher sei es aus seiner Sicht
ein richtiger Schritt, die Auflagen zu flexibilisieren. Das komme vor
allem finanzschwachen Gemeinden zugute.

Abgeordneter Schwarz (Grüne) warf auch die Frage auf, ob der
Beitrag, den Länder und Gemeinden zur gesamtstaatlichen
Budgetsanierung leisten können, nicht „zu optimistisch“ angesetzt
sei. Finanzminister Marterbauer erklärte, sein Ressort gehe davon
aus, dass die Sanierungsmaßnahmen des Bundes sich positiv auf die
Einnahmen der Gebietskörperschaften auswirken werden. Über den
weiteren Pfad der innerstaatlichen Budgetkonsolidierung und die dafür
erforderlichen Sparmaßnahmen von Bundesländern und Gemeinden sei er
mit den Gebietskörperschaften noch in Verhandlung, sagte Marterbauer.

454,4 Mio. Ꞓ Mittelverwendungsüberschreitungen im ersten Quartal
2025

Laut dem Bericht des Finanzministers über die Genehmigung von
Mittelverwendungsüberschreitungen und über Vorbelastungen im ersten
Quartal 2025 (20/BA) wurden in diesem Zeitraum
Mittelverwendungsüberschreitungen in Höhe von 454,4 Mio. Ꞓ im
Finanzierungshaushalt und 1.123,9 Mio. Ꞓ im Ergebnishaushalt (davon
651,3 Mio. Ꞓ finanzierungswirksam und 472,7 Mio. Ꞓ nicht
finanzierungswirksam) genehmigt. Im ersten Quartal 2025 wurden laut
dem Finanzminister zudem Vorbelastungen von 33,8 Mio. Ꞓ genehmigt.
Die höchste Vorbelastung von 32,2 Mio. Ꞓ wurde für die Fortführung
und Weiterentwicklung der Agenda Gesundheitsförderung 2024-2028
getätigt.

Stand der Euro-Krisenländer

Unter einem verhandelt wurden zwei Berichte über den Stand der
Euro-Krisenländer, die der Finanzminister quartalsweise vorzulegen
hat. Der Bericht zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für
das erste Quartal 2025 führt aus, dass keine neuen Maßnahmen gesetzt
wurden (17/BA). Spanien, Zypern und Griechenland verfügen laut dem
Bericht weiterhin über ausreichend Kapazitäten, ihren
Verbindlichkeiten nachzukommen. Ein ähnliches Bild zeigt der
Maßnahmenbericht gemäß dem Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (18/BA
) für Irland und Portugal. Die kumulierten Zinseinnahmen der Republik
Österreich aus den bilateralen Darlehen für Griechenland betrugen
laut dem BMF Ende des ersten Quartals 2025 223,2 Mio. Ꞓ. Die
Haftungen des Bundes für Finanzierungen der EFSF (für Kapital plus
Zinsen, inkl. Übergarantien) belaufen sich in Summe auf rund 10,31
Mrd. Ꞓ. (Fortsetzung Budgetausschuss) bea/sox

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische
Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für
Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte)
finden Sie auf der Website des Finanzministeriums .