Betrugsbekämpfungspaket passiert Finanzausschuss

Wien (PK) – Im Finanzausschuss wurde heute das
Betrugsbekämpfungsgesetz 2025
behandelt, wovon sich Finanzminister Markus Marterbauer neben
positiven Standort- und Wettbewerbseffekten auch Einnahmen im
Bundeshaushalt erwartet.

Vorgesehen ist, die Auftraggeberhaftung im Baubereich auszuweiten
und das Recht auf Vorsteuerabzug bei vermieteten Luxusimmobilien zu
streichen. Eingeschränkt werden soll die Rückerstattung der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland.
Auch Meldepflichten für Anbieter von Dienstleistungen für
Kryptowährungen und ein Ausbau des EU-weiten Datenaustauschs gehören
zum Gesetzespaket, das überwiegend mit Jahresbeginn 2026 in Kraft
treten soll.

Mit Abänderungsanträgen wurden Klarstellungen und
Konkretisierungen vorgenommen, unter anderem hinsichtlich der
Vergütung des Restwertes der NoVA. Gemäß eines Ausschussantrags soll
außerdem eine Änderung im Körperschaftsteuergesetz vorgenommen
werden. Bei Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft soll
ab 2026 auf einen einheitlichen Steuersatz von 15 % (statt bisher
12,5 %) abgestellt werden.

Die Fraktionen stimmten heute mehrheitlich für das Gesetzespaket.
Für einen Teil des Gesetzes ist im Plenum eine Zweidrittelmehrheit
notwendig, wofür die Opposition Gesprächsbereitschaft signalisierte.

Strengere Regeln für Luxusimmobilien und NOVA-Reform

Das Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung ist in drei
Sammelnovellen aufgesplittet. Sie betreffen die Bereiche Steuern (
310 d.B. ), Sozialabgaben ( 311 d.B. ) und Daten ( 306 d.B. ). Ziel
ist eine deutliche Verbesserung der Steuertransparenz sowie eine
wirksamere Bekämpfung von Hinterziehung und organisierten
Wirtschaftsdelikten.

So soll etwa die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug bei der
Vermietung von Immobilien mit einem Wert über zwei Millionen Euro
künftig entfallen. Diese Maßnahme soll 50 Mio. Ꞓ pro Jahr bringen und
ist einer der finanzstärksten Eingriffe des Pakets.

Änderungen sind für ausländische stiftungsähnliche Konstruktionen
vorgesehen, die bisher steuerlich begünstigt waren. Künftig sollen
Zuwendungen solcher Gebilde strenger besteuert werden.

Im Baugewerbe sollen große Unternehmen stärker haften, wenn
Subunternehmen Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß abführen.

Ein neuer Straftatbestand soll eingeführt werden: Wer wissentlich
ungerechtfertigte Verluste geltend macht, soll künftig ebenso
strafbar sein, wie bei der Angabe falscher Gewinne.

Eine Bargeldgrenze von 10.000 Ꞓ pro Tag soll beim Finanzamt
eingeführt werden, um Geldwäsche zu erschweren. Auch der Zoll soll
erweiterte Befugnisse erhalten und künftig etwa ein vorläufiges
Waffenverbot verhängen können.

Neue Regeln bei der Normverbrauchsabgabe sollen die
Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe beim Verkauf eines Fahrzeuges
ins Ausland beenden. Gemäß Abänderung soll bei vorübergehender
Zulassung von höchstens vier Jahren im Inland allerdings weiterhin
eine NoVA-Vergütung bei Verbringungen ins Ausland zustehen.

Der Staat soll bei Firmenpleiten besser geschützt werden. Vor dem
Insolvenzverfahren entrichtete Abgaben und Steuern sollen von der
Anfechtung im Zuge der Insolvenz ausgenommen werden.

Neue Haftungsregeln am Bau und ausgeweitete Auskunftspflichten

Der Sozialabgabenteil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025
erweitert die Auftraggeberhaftung im Baubereich auf Fälle der
Arbeitskräfteüberlassung zur Aufdeckung und Verhinderung von
Missbrauch. Aus den dadurch steigenden Beiträgen zur
Pensionsversicherung werden Mehreinnahmen erwartet, die 2026 bei 7
Mio. Ꞓ liegen und bis 2029 auf 17 Mio. Ꞓ anwachsen sollen.

Zudem sollen die Auskunftspflichten ausgeweitet sowie eine
zweckgewidmete Prüfungsabgabe in Sozialbetrugsfällen eingeführt
werden. Diese Abgabe soll als Bundesabgabe ausgestaltet und der
Krankenversicherung zweckgewidmet werden. Die
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) soll
Kooperationsstelle werden, um rascher Informationen aus der
Sozialbetrugsdatenbank über Scheinunternehmen zu erhalten.

EU-Krypto-Meldepflicht

Im Bereich Daten soll die EU-Richtlinie betreffend den
verpflichtenden automatischen Informationsaustausch von
meldepflichtigen Kryptowerten umgesetzt werden. Vorgesehen wird etwa
eine Registrierungspflicht, die Meldepflicht von Informationen
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an die österreichische
zuständige Behörde sowie eine Sorgfaltspflicht und die Pflicht des
automatischen Austausches der gemeldeten Informationen mit den
zuständigen Behörden.

Zudem sind Anpassungen der Meldestandards für Finanzkonten
vorgesehen. Die bereits bestehenden Sorgfalts- und Meldepflichten
sollen erweitert sowie auf neue digitale Finanzprodukte wie
elektronisches Geld, digitale Zentralbankwährungen und Kryptowerte
ausgeweitet werden. Damit soll eine Gleichstellung mit traditionellen
Finanzprodukten erfolgen.

Finanzminister erwartet 2026 Einnahmen von 270 Mio. Ꞓ

Finanzminister Markus Marterbauer ließ wissen, dass die
Regierungsvorlagen auf den Ausarbeitungen einer Kommission von
Expertinnen und Experten beruht, die laufend mit dem Thema
Steuerbetrug beschäftigt ist. Das Betrugsbekämpfungspaket zeige, dass
die Bundesregierung faktenbasiert arbeite, meinte er. Das Ziel sei
es, „steuerehrliche“ Unternehmen und Haushalte zu schützen. Ebenso
werden positive Effekte für den Standort und den Wettbewerb erwartet.

2026 seien dadurch Einnahmen von etwa 270 Mio. Ꞓ zu erwarten, so
Marterbauer. Der parlamentarische Budgetdienst habe die Dimensionen
ähnlich eingeschätzt wie sein Ressort. Grundsätzlich sei er bei
Aufkommensschätzungen eher vorsichtig, aus Sicht des
Finanzministeriums sei diese Summe machbar, sagte er. Er kündigte an,
dass nach diesem ersten und größten Teil noch weitere Maßnahmen zur
Betrugsbekämpfung folgen sollen.

Breitere Mehrheit in Aussicht

Arnold Schiefer (FPÖ) zeigte sich im Namen seiner Fraktion
gegenüber dem Sozialabgaben- sowie dem Daten-Teil des Gesetzespakets
„positiv gesinnt“, einige Fragen seien bis zur Beschlussfassung im
Plenum ihm zufolge aber noch offen, weshalb die Freiheitlichen heute
vorerst nicht zustimmten. Vom Finanzminister wollte er wissen, wie
sich die Gesetzesabänderungen auf die geschätzten Einnahmen
auswirken. Es sei davon auszugehen, dass durch die Abänderungen
bezüglich der NoVA von den erwarteten 40 Mio. Ꞓ nun mehr als die
Hälfte wegfällt, sagte er. Er sei aber optimistisch, die 20 Mio. Ꞓ
anderswo „finden“ zu können. Michael Fürtbauer (FPÖ) hielt fest, dass
die Bestimmungen zur NoVA noch geprüft werden müssen. Bei der
Auftraggeberhaftung befand er die Übergangsregelung für knapp
bemessen.

Nina Tomaselli (Grüne) kritisierte den kurzen
Begutachtungsprozess sowie die kurzfristigen Abänderungen als
unkonstruktive Zusammenarbeit. Vorerst stimmten die Grünen daher nur
einer der Regierungsvorlagen, dem Teil Sozialabgaben, zu. Das Paket
beinhalte mit Sicherheit gute Maßnahmen, meinte Tomaselli. Ob
allerdings tatsächlich so viele Einnahmen erzielt werden könnten wie
angekündigt, stellte sie in Frage. Eigentlich hätte sie sich größere
Maßnahmen erwartet, nicht ein „Sammelsurium von Kleinsachen“. Sie
erfuhr vom Finanzminister, dass sich die erwarteten Einnahmen 2026
wie folgt zusammensetzen: Aus dem Teil Daten 5 Mio. Ꞓ, aus dem Teil
Sozialabgaben 36 Mio. Ꞓ, aus dem Teil Steuern 115 Mio. Ꞓ sowie
zusätzlich 110 Mio. Ꞓ durch Begleitmaßnahmen. Dazu zählen etwa
operative Maßnahmen wie Umschichtungen in der Finanzverwaltung, um
mehr Ressourcen für Außenprüfungen zu schaffen.

Am Rande des letzten Plenums sei eine Ausschussbegutachtung zum
Betrugsbekämpfungspaket in die Wege geleitet worden, erläuterte Kai
Jan Krainer (SPÖ). Auf Basis der Stellungnahmen brachte er zwei
Abänderungsanträge und einen Ausschussantrag ein. Im Wesentlichen
geht es dabei um redaktionelle Änderungen, betonte Krainer. Die
Anhebung im Körperschaftssteuergesetz betreffe die Niedrigbesteuerung
und passe den Steuersatz an die OECD-Standards an. Eine weitere
inhaltliche Änderung betreffe die NoVA und drehe sich um die
Vergütungen. Beim Betrugsbekämpfungspaket Daten bedürfe es einer
Zweidrittelmehrheit, hielt Krainer fest. Gespräche mit der Opposition
dazu sollen in den nächsten Tagen stattfinden. Krainer zeigte sich
optimistisch und hielt eine einstimmige Lösung für denkbar.

Das Gesetzespaket adressiere nicht nur Betrugsbekämpfung sondern
betreffe auch unerwünschte Steuergestaltungen, ging Markus Hofer (
NEOS) mit Krainer einher. Er zeigte Verständnis für die Kritik an der
kurzen Begutachtungsfrist. Die Änderungen bei der Körperschaftsteuer
hielt Hofer trotz der Kurzfristigkeit für sinnvolle Anpassungen der
Steuergestaltung.

Kurt Egger (ÖVP) sieht das Paket als einen wesentlichen Beitrag
zur Steuer- und Wettbewerbsgerechtigkeit sowie als effektive Maßnahme
zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug sowie von
Scheinunternehmen. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla/fan