Wien (OTS) – Das Doppelbudget 2025 und 2026 hat auch auf Menschen mit
Behinderungen große Auswirkungen. Der Österreichische Behindertenrat
hat sich intensiv mit dem Budget beschäftigt. Nachfolgend werden
einige wesentliche Maßnahmen aufgezählt, wiewohl kein Anspruch auf
Vollständigkeit besteht.
Positiv zu bemerken ist, dass das Pflegegeld auch in den nächsten
Jahren valorisiert wird.
Außerdem ist positiv zu erwähnen, dass Menschen mit Behinderungen
(die länger als 1 Jahr arbeitslos sind) weiterhin für einen
unbeschränkten Zeitraum geringfügig zum Arbeitslosengeld
dazuverdienen dürfen. Wir sind sehr erfreut, dass die Politik diesen
Punkten unserer Forderungen – die wir an Sozialministerin Korinna
Schumann im persönlichen Austausch herangetragen haben und mittels
Brief mitgeteilt haben – gefolgt ist.
Negativ ist jedoch, dass der Erhöhungsbetrag bei der erhöhten
Familienbeihilfe – so wie der Grundbetrag – 2026 und 2027 nicht
valorisiert wird und daher die (erhöhte) Familienbeihilfe an Wert
verliert.
Weiters wird der Preis des KlimaTicket Spezial (für Menschen mit
Behinderungen) ab 1.1.2026 auf Ꞓ 1.050 jährlich angehoben und damit
massiv verteuert.
Im Bereich des Erwachsenenschutzrechts sind mit dem
Budgetbegleitgesetz 2025 massive Verschlechterungen geplant. So wird
die Frist für die Erneuerung einer gerichtlichen
Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert und das
verpflichtende Clearing bei Erneuerungsverfahren gestrichen. Damit
wird der durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz erreichte Fortschritt
bei der Sicherstellung der Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderungen – wie von der UN-BRK gefordert – rückgängig gemacht und
wir wieder in die Zeit der Sachwalterschaft zurück katapultiert.
Im Bereich der beruflichen Inklusion wird sich im Jahr 2026 ein
Loch in Höhe von ca. Ꞓ 35 Mio. im Ausgleichstaxfonds auftun. Aus
diesem Fonds werden alle Projekt- und Individualförderungen für die
berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den ersten
Arbeitsmarkt bezahlt. Die Finanzierungslücke wird laut dem Teilheft
zur Untergliederung 21 eine Reduktion der aus dem Ausgleichstaxfonds
finanzierten Förderfälle (Projekt- und Individualförderungen) um ca.
11.000 Fälle zur Folge haben.
Besonders bedenklich ist die weitere zeitliche Perspektive. Mit
Ministerratsvortrag vom 13.5.2025 wurde nämlich festgelegt, den
Zuschuss zum Ausgleichtaxfonds aus dem allgemeinen Budget in den
nächsten Jahren schrittweise (von Ꞓ 65 Mio. bis Ꞓ 15 Mio.) zu senken.
Dies wird dazu führen, dass dringend benötigte
Unterstützungsleistungen für die Arbeitsmarktintegration von Menschen
mit Behinderungen nicht mehr vollständig finanziert werden können.
„ Auch in budgetär schwierigen Situationen ist es nicht zu
akzeptieren, dass Unterstützungsleistungen, die essentielle
Voraussetzung für die berufliche Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen sind, reduziert werden. Der ÖBR fordert daher, bei der
Ausgestaltung der geplanten Kürzungen involviert zu werden und
fordert die Bundesregierung dazu auf, einen offenen Dialog
hinsichtlich alternativer Finanzierungsmodelle für den ATF zu führen.
“, so Präsident Klaus Widl.
Im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe hat das
Sozialministerium in den letzten Jahren Pilotprojekte gestartet.
Eines zur Harmonisierung der Persönliche Assistenz und eines für
Inklusive Arbeit. Leider werden dem Unterstützungsfonds, aus dem
diese Pilotprojekte finanziert werden, in den Jahren 2025 und 2026
keine neuen finanziellen Mittel zugeordnet. Damit können die
bestehenden Projekte – soweit überhaupt noch ein politischer Wille
dazu besteht – nur noch so lange weitergeführt werden, bis der
bestehende Geldtopf leer ist.
„ Wir müssen endlich davon wegkommen, dass die Umsetzung unserer
Menschenrechte von der Verfügbarkeit budgetärer Mittel abhängig
gemacht wird. Für so zentrale Bereiche wie die Persönliche Assistenz
benötigen wir eine dauerhafte und sichere Finanzierung. “, erläutert
Klaus Widl
Eine genaue Analyse der Detailbudgets „Unterstützung für Menschen
mit Behinderung“ finden sie hier .