Wien (PK) – Im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft
wurden mehrere
Oppositionsanträge diskutiert und vertagt. Darin ging es um den
Schutz von Kindern, um ein Bekenntnis zur Europäischen
Menschenrechtskonvention ebenso wie um eine Reform der
Volksanwaltschaft.
FPÖ setzt sich für Kinderschutzpaket ein
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ) forderte ein umfassendes
Kinderschutzpaket zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes von
Minderjährigen ( 349/A(E) ). Die bestehenden Regelungen sind aus
ihrer Sicht zu milde und lückenhaft. Auch bei Therapieangeboten,
Verjährungsfristen und Schutzmaßnahmen für Betroffene orte die
Abgeordnete deutlichen Nachholbedarf. Mittels Entschließungsantrag
forderte sie unter anderem ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für
einschlägig Verurteilte in allen Bereichen mit Kontakt zu
Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Gruppen,
drastisch verschärfte Strafrahmen bis hin zur lebenslangen Haft sowie
einen lebenslangen Strafregistereintrag. Es gehöre jetzt gehandelt,
um Kinder zu schützen, unterstrich Heiß im Ausschuss und kritisierte
die Vertagung.
Kinderschutz ist auch für die SPÖ ein großes Anliegen, betonte
Pia Maria Wieninger (SPÖ). Kindermissbrauch mache nicht an Grenzen
halt, deshalb gelte es auch auf europäischer Ebene zu schützen und
entsprechende Regelungen abzuwarten. Daher stellte Wieninger den
Vertagungsantrag.
FPÖ fordert Senkung der Gerichtgebühren
In einem weiteren Entschließungsantrag forderte die FPÖ-
Abgeordnete Elisabeth Heiß eine Senkung der aus ihrer Sicht zu hohen
Gerichtsgebühren ( 350/A(E) ). Der Zugang zur Justiz sei ein
grundlegendes Recht in einem demokratischen Rechtsstaat, doch hohe
Gerichtsgebühren, wie in Österreich, stellen eine erhebliche Hürde
dar – insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen. Demnach
machte sich Heiß für eine Gebührensenkung im Sinne der
Chancengleichheit und sozialen Gerechtigkeit stark.
Das Regierungsprogramm sehe eine Evaluierung vor, informierte
Rudolf Silvan (SPÖ). Ein niederschwelliger Zugang soll sichergestellt
werden, so der Abgeordnete, doch derzeit lasse das Budget keine
Gebührensenkung zu. Silvan verwies auf Verfahrenshilfen.
Christian Lausch (FPÖ) kritisierte die jüngste Gebührenerhöhung.
Die Senkung der Gebühren sei ein Anliegen aller Parteien, führte
Nikolaus Scherak (NEOS) aus.
Grüne fordern klares Bekenntnis zu EMRK und EGMR
Agnes-Sirkka Prammer (Grüne) warnte vor politischen Vorstößen,
die auf eine Schwächung oder Umdeutung der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) abzielten ( 347/A(E) ). Die
Konvention sei ein zentraler Pfeiler des Rechtsstaats und bilde
gemeinsam mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) die Grundlage für den Schutz der Grund- und
Freiheitsrechte in Europa. Versuche, die Konvention politisch
umzudeuten oder formell zu verändern, würden den gesamten
menschenrechtlichen Schutzrahmen gefährden. Es sei wichtig, ein
klares Bekenntnis zur EMRK deutlich auszusprechen, betonte Prammer.
Die FPÖ vertrat einen konträren Zugang und empfand die EMRK für
nicht mehr zeitgemäß. Die EMRK betrachtete Reinhold Maier (FPÖ) als
Ursache für schwache Abschiebequoten in Österreich und er sah auch
Probleme beim Familiennachzug. Die FPÖ stimme daher dem Antrag nicht
zu, betonte Maier. Jakob Grüner (ÖVP) hielt es nicht für sinnvoll
über den Antrag zu diskutieren, da er bereits im Plenum behandelt und
abgelehnt worden sei. Der Antrag wurde schließlich vertagt.
Grüne: Nein zu Bundestrojaner und Messenger-Überwachung
Grünen-Abgeordneter Süleyman Zorba forderte, die geplante
Überwachung von Messenger-Diensten umgehend einzustellen ( 209/A(E) )
. Zudem verlangte er Maßnahmen, um den Einsatz von Spionage-Software
gegen österreichische Staatsbürger:innen zu verhindern, ein aktives
Eintreten für ein europaweites Verbot solcher Software sowie
sinnvolle Maßnahmen zur Terrorbekämpfung. Der Antrag bezieht sich auf
eine Regierungsvorlage zur Regelung der Messenger-Überwachung (siehe
Parlamentskorrespondenz 629/2025 ). Zorba ortet darin massive
rechtliche und technische Probleme. Er zeigte insbesondere die Gefahr
des Missbrauchs von Spyware auf. Zudem warf er zahlreiche
Kritikpunkte auf, wie etwa die technische Umsetzung, die
Kontrollierbarkeit der Software und deren Herkunft.
Der Entwurf basiere auf der Ausnutzung von Sicherheitslücken und
stehe damit im Widerspruch zum staatlichen Auftrag, zeigte Zorba auf.
Besonders kritisch führte Zorba aus, dass es technisch nicht möglich
sei, nur auf die Nachrichten zuzugreifen, sondern auf das gesamte
Gerät zugegriffen werde. Fraktionskollegin Agnes-Sirkka Prammer hielt
fest, dass andere Länder von Regelungen, wie den vorgesehenen,
bereits wieder abgehen. Zorba ging darauf ein, dass das Gesetz
voraussichtlich nächste Woche im Nationalrat „durchgedrückt“ werden
soll. Davor wird der Innenausschuss am 02. Juli darüber beraten.
Die ÖVP sprach sich für die „Gefährderüberwachung“ in der
vorliegenden Form aus. Unterschiedliche Meinungen seien legitim, so
Jakob Grüner (ÖVP), schließlich gehe es um die Abwägung zwischen dem
Eingriff und den Persönlichkeitsrechten.
Kritisch äußerte sich Michael Schilchegger (FPÖ). Er warnte vor
einem Ausnutzen der Möglichkeiten. Es gebe die entsprechende Software
noch nicht. Zudem beschränke sich der Zugriff nicht nur auf die
Nachrichten. Die Vertagung empfand Schilchegger als unsachlich, da
der Gesetzesentwurf mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin ins Plenum
komme. Er forderte daher Farbe zu bekennen.
Bei den NEOS gibt es unterschiedliche Ansichten innerhalb der
Fraktion. Während Nikolaus Scherak dem Abgeordneten Zorba
vollinhaltlich recht gab, nahm er zur Kenntnis, dass nicht alle
seiner Fraktionskolleg:innen dieser Meinung sind. Das Thema sei in
der Fraktion intensiv diskutiert worden, führte Michael Bernhard (
ebenso NEOS) aus. Nach der Begutachtung habe es eine Reihe von
Verbesserungen gegeben. Zwischen dem Beschluss im Nationalrat und der
tatsächlichen Überwachung bleibe genug Zeit, um Bedenken endgültig zu
prüfen, betonte Bernhard. Es gebe keine Wortmeldung der SPÖ zu dem
Thema, hielt Zorba kritisch fest.
Grüne für Reform des Bestellmechanismus der Volksanwaltschaft
Der gegenwärtige Bestellmechanismus der Volksanwaltschaft sei
überholt, betonte die Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer ( 149/A ).
Unter Berufung auf zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und
Verfassungsjuristen kritisiert sie dessen aus ihrer Sicht fehlende
Transparenz und die daraus resultierende parteipolitische
Abhängigkeit der Volksanwaltschaft. Sie forderte ein „neues,
transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren“, das eine
öffentliche Ausschreibung beinhaltet. Die Kandidat:innen sollen dann
durch eine Auswahlkommission anhand der Qualifikation gereiht werden.
Die Auswahlkommission soll laut Antrag aus Vertreter:innen
zivilgesellschaftlicher Organisationen im Bereich der Menschenrechte
und Verfassungsexpert:innen bestehen. Darauf folgend würde der
Hauptausschuss nach einem öffentlichen Hearing die geeignetsten drei
Bewerber:innen dem Nationalrat auf Basis einer Zweidrittelmehrheit
vorschlagen, der schließlich ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit
die Mitglieder der Volksanwaltschaft wählen soll.
Zudem trat Voglauer für eine Erweiterung der Prüfkompetenzen der
Volksanwaltschaft ein ( 152/A(E) ). Die Zuständigkeit umfasse laut
Bundes-Verfassungsgesetz nämlich nur jene nicht-hoheitliche
Verwaltung, die von Bundesorganen im organisatorischen Sinn selbst
durchgeführt wird. Das heißt, dass die Volksanwaltschaft etwa
Krankenanstalten oder Pflegeheime, die von öffentlichen Trägern
ausgelagert wurden, nicht überprüfen könne. Die Prüfkompetenz des
Rechnungshofs werde hingegen in solchen Fällen nicht in Frage
gestellt.
Klar gegen eine Reform des Bestellmechanismus stellte sich
Christian Lausch (FPÖ), denn „die Praxis der letzten Jahre war eine
gute“. Der Bestellmodus hätte sich jahrzehntelang bewährt, eine
Änderung wäre mit Kosten verbunden. Hingegen hielt er es für
sinnvoll, den Prüfmodus zu erweitern. Michael Bernhard (NEOS) stellte
die Vertagungsanträge und zeigte sich offen für Diskussionen und
Ideen. Das Regierungsprogramm sehe einen transparenten Prozess vor,
betonte er. Jakob Grüner (ÖVP) positionierte sich zwischen Grünen und
FPÖ. Er befürwortete den Bestellmodus transparenter zu machen, sprach
sich aber gegen eine Erweiterung der Prüfkompetenz zum jetzigen
Zeitpunkt aus. Beim Rechnungshof gebe es eine andere Systematik,
weshalb nicht automatisch gleichgezogen werden könne, so Grüner. (
Schluss Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft) gla