Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen erhielt das
sogenannte
Günstiger-Strom-Gesetz heute im Bundesrat die verfassungsrechtlich
notwendige Zweidrittelmehrheit. Das Gesetz legt einen neuen
Rechtsrahmen für den Strommarkt und die Rechte sowie Pflichten von
dessen Akteuren fest. Es sieht auch Maßnahmen für einkommensschwache
Haushalte vor, wie einen Sozialtarif, Vorauszahlungszähler sowie das
Recht auf Ratenzahlung.
Einhellige Zustimmung gab es für Änderungen des Preisgesetzes
1992 und des Energie-Control-Gesetzes, womit ein neuer
Preisüberwachungsmechanismus für Energie geschaffen werden soll. Auch
für die Verlängerung der Bestimmungen des „Bundesgesetzes zur
Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der
Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern“
bis Ende 2031 gab es einhellige Zustimmung.
Grünes Licht gab der Bundesrat außerdem für das von der
Bundesregierung vorgelegte 5. Mietrechtliche
Inflationslinderungsgesetz . Keinen Einspruch erhob der Bundesrat
zudem gegen eine Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes 2013.
Damit bleibt der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
bis 30. Juni 2026 weiter die notifizierende Behörde. Bis dahin sollen
entsprechende Strukturen im Bundesministerium für Wohnen, Kunst,
Kultur, Medien und Sport aufgebaut werden.
Zehetner: Größte Strommarktreform der letzten zwei Jahrzehnte
Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ werde eine strukturelle Reform
auf den Weg gebracht, betonte Energie-Staatssekretärin Elisabeth
Zehetner. Es handle sich um die größte Strommarktreform der letzten
zwei Jahrzehnte und Österreich bekomme damit „ein neues
Strommarktdesign“. Erneuerbare Energie werde nicht nur ausgebaut,
sondern auch „klug und intelligent ins System integriert“. Zudem
werde das Netz stabiler und mehr Effizienz werde zu günstigeren
Preisen führen, so Zehetner.
Debatte zum „Günstiger-Strom-Gesetz“
Die FPÖ sah im vorgeschlagenen Gesetz eine „Mogelpackung“. Markus
Steinmaurer (FPÖ/O) kritisierte hohe Gewinne der Stromkonzerne und
forderte ein „Ende der Geldverschwendung“ sowie „vernünftige
Standortpolitik“ für Österreich. Michael Bernard (FPÖ/N) sah in dem
von der Bundesregierung vorgelegten „Günstiger-Strom-Gesetz“ einen
„Verrat an der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Industrie“, da das
Gesetz „leere Versprechungen“ beinhalten würde. Denn unter anderem
hätten die Grünen in den Verhandlungen über ihre Zustimmung zu dieser
Zweidrittelmaterie Klimaneutralität bis 2040 gesetzlich verankert und
dies werde zu einer „Verdreifachung der Netzkosten führen“, meinte
Bernard. Sein Fraktionskollege Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) sah im
Klimaneutralitätsziel bis 2040 „pures Gold-Plating“.
Es brauche „Verantwortung statt Empörung“, sagte Christoph Thoma
(ÖVP/V). Das vorgelegte „Günstiger-Strom-Gesetz“ sei laut ihm „keine
Mogelpackung“, denn es werde für ein effizientes Stromnetz und
funktionierenden Wettbewerb sorgen. Sebastian Stark (ÖVP/N) ging auf
die „gravierenden Veränderungen“ am Strommarkt in den vergangenen
Jahrzehnten ein und betonte, dass die neuen gesetzlichen Regelungen
Planbarkeit schaffen würden. Dabei werde laut ihm „überparteiliche
Sachlichkeit in den Vordergrund gestellt“ und der österreichische
Strommarkt „zukunftsfit“ gemacht.
Mario Trinkl (SPÖ/B) führte aus, dass das sogenannte Günstiger-
Strom-Gesetz einen Stromsozialtarif bringen werde. Zudem verbessere
es unter anderem die Rechte von Endkundinnen und Endkunden und stärke
die Verbraucherrechte. Die neuen Bestimmungen würden „zahlreiche
wichtige Puzzlesteine“ beinhalten, die zu „niedrigeren und fairen“
Strompreisen führen würden, so Trinkl. Christoph Matznetter (SPÖ/W)
forderte ein Ende des „Merit-Order-Systems“. Auf europäischer Ebene
müsse diesbezüglich dringend eine Reform in Gang gesetzt werden, so
Matznetter.
Julia Deutsch (NEOS/W) meinte, dass die Bezeichnung des
sogenannten Günstiger-Strom-Gesetzes „pragmatisch gewählt“ worden
sei. Denn es gehe bei diesem Gesetz um strukturelle Reformen, die
Zeit brauchten. Sie betonte, dass es sich dabei nicht um ein
„kurzfristiges Maßnahmenpaket“ handle, sondern um eine Modernisierung
des Strommarkts. Das Gesetz werde die Strompreise „nicht über Nacht
halbieren“, aber dazu beitragen, dass Strompreise „langfristig
leistbar“ werden, meinte sie.
Das Gesetz sei „nicht perfekt“ und auch „kein Billigstromgesetz“
– es stelle jedoch die Weichen dafür, dass „günstiger Strom möglich“
sein werde, sagte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Denn das
Gesetz entlaste Menschen mit wenig Einkommen. Zudem verankere es im
Strommarkt gesetzlich Klimaneutralität bis 2040 und „schütze die
Energiewende“, so Hauschildt-Buschberger.
Neues Gesetz soll inflationsbedingte Mieterhöhungen dämpfen
Das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz erhielt
mehrheitliche Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Erreicht
werden sollen eine Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen
sowie mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln. Zudem wird
die Mindestbefristung von Wohnungen grundsätzlich von drei auf fünf
Jahre verlängert. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sollen
Vermietungen unter fünf Jahren möglich sein. Außerdem soll mit dem
Gesetz die Rückforderbarkeit von Zahlungen aufgrund unwirksamer
Mietklauseln begrenzt werden.
Aufgrund der stark gestiegenen Mieten würden Wohnkosten einen
immer größeren Teil der Gehälter der Menschen auffressen, sagte die
für den Bereich Wohnen zuständige Staatssekretärin Michaela Schmidt.
Dies sei nicht nur ein sozialpolitisches Problem, sondern auch ein
volkswirtschaftliches, denn diese Entwicklung führe beispielsweise zu
gedämpftem Konsum und verschärfe die Inflation. Daher werde mit dem
vorgelegten Gesetz dort eingegriffen, wo Marktmechanismen
„offensichtlich versagt“ hätten. Mit der vorgesehenen Mietpreisbremse
würden Mieten von „Inflationstreibern zu Inflationsdämpfern“, so
Schmidt.
Seine Fraktion sei grundsätzlich gegen Eingriffe in die
Marktwirtschaft, sagte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). In
Krisenzeiten könnten temporäre Eingriffe sinnvoll sein, sofern sie
tatsächlich wirksam seien. Dies sei seiner Ansicht nach bei den
vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch nicht gegeben. Zudem würden die
Ursachen für die stark steigenden Kosten – wie beispielsweise
überbordende Bürokratie und zu wenig Neubau und Sanierung –
weiterlaufen, kritisierte Spanring.
Als zwei grundlegende Fragen nannte Christine Schwarz-Fuchs (
ÖVP/V) die Fragen nach ausreichendem Wohnraum und ob dieser leistbar
bleiben werde. In diesem Spannungsfeld bewege sich das neue Gesetz.
Ohne Investitionen gebe es keinen neuen Wohnraum, betonte sie. Eine
differenzierte Behandlung von „kleinen Vermietern“ und Unternehmen im
Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sei entscheidend. Dies werde im
Gesetz berücksichtigt. Denn es brauche „einen fairen Mix“, um nicht
weiter „Leerstand zu fördern“, so Schwarz-Fuchs.
Leistbares Wohnen sei eine der zentralen Fragen unserer Zeit,
betonte Verena Schweiger (SPÖ/W). Die vorgelegten Maßnahmen seien ein
bewusst gesetzter politischer Schritt, um Mieterinnen und Mieter vor
explodierenden Wohnkosten zu schützen. Mieten würden dadurch
„planbarer, nachvollziehbar und fairer angepasst“ werden. Zudem gebe
es mehr Sicherheit durch längere Befristungen. Dies bringe „echte
Entlastung“, so Schweiger.
Wohnen sei ein Grundrecht und der Staat müsse dafür sorgen, dass
Mieten leistbar seien und bleiben, sagte Elisabeth Kittl (Grüne/W).
Es sei erfreulich, dass diese „Inflationsbremse weitergeführt“ und
auch auf freie Mietverträge ausgedehnt werde. Die Verlängerung von
Befristungen auf mindestens fünf Jahre sei jedoch „nur ein Tropfen
auf den heißen Stein“, so Kittl. Sie forderte die „komplette
Aufhebung“ der Befristung im gewerblichen Bereich. (Schluss Bundesrat
) bea
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