St. Pölten (OTS) – Die Sommer werden heißer, länger – und die Hitze
in den Wohnräumen
ist oft erheblich. Kein Wunder, dass viele mit dem Gedanken spielen,
sich eine Klimaanlage anzuschaffen. Doch ganz so einfach ist das
nicht. „Ob in einer Miet- oder Eigentumswohnung – wer sich ein
Klimagerät fix installieren lassen will, sollte vorher unbedingt
rechtliche Fragen klären“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB
NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Dabei hilft die Konsumentenberatung
der AK Niederösterreich.
Fixe Klimaanlage: Nicht ohne Genehmigung
„Viele denken, eine Klimaanlage sei reine Privatsache – doch so
ist es nicht. Wer eine fixe Klimaanlage mit Außeneinheit montieren
will, sollte unbedingt vorab abklären, ob eine Genehmigung nötig ist
– und diese jedenfalls schriftlich einholen!“, sagt AK-
Wohnrechtsexperte Wolfgang Motz. Bei Eigentumswohnungen ist das
Einverständnis der anderen Eigentümer:innen nötig, bei Mietwohnungen
zusätzlich die Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin. Als
Wohnungseigentümer:in haben Sie zwar grundsätzlich das Recht, Ihre
vier Wände zeitgemäß zu nutzen – und dazu kann eine Klimaanlage
durchaus zählen. Treffen Sie trotzdem unbedingt eine Einigung mit den
anderen Eigentümer:innen, am besten mit Unterstützung der
Hausverwaltung.
Keine Privatsache
Denn: Wer ohne Erlaubnis ein Gerät einbauen lässt, riskiert im
schlimmsten Fall sogar eine Besitzstörungsklage. Wer sich – egal, ob
im Eigentum oder zur Miete – unsicher ist, was genau zu tun ist,
sollte sich unbedingt beraten lassen. Gerade bei Verträgen, Umbauten
oder Fragen zur Hausverwaltung ist professionelle Unterstützung
wichtig. Die Expert:innen der AK Niederösterreich beraten dazu
kompetent.
Anders sieht die Sache für Hausbesitzer:innen aus: Sie brauchen
an sich keine Genehmigung. Aber: Um sicherzugehen, dass Sie
baubehördliche Vorschriften einhalten, erkundigen Sie sich vor dem
Einbau bei Ihrer Gemeinde bzw. bei Ihrer Stadtverwaltung, ob eine
Meldung oder Baubewilligung für das geplante Klimagerät notwendig
ist.
AK-Erhebung: Wartungskosten
Die AK Niederösterreich hat im Mai 2025 außerdem bei
Fachbetrieben in NÖ nachgefragt, wie viel die regelmäßig notwendige
Wartung einer Klimaanlage kostet. Für die kleine Klimawartung (u. a.
Dichtheitsprüfung, Reinigung des Kondensators) werden zwischen 104
und 233 Euro verlangt – ein Preisunterschied von fast 125 Prozent.
Für die große Wartung (zusätzlich mit Desinfektion, Reinigung von
Ventilatoren, Tropftassen etc.) werden zwischen 114 und 329 Euro
berechnet, eine Preisdifferenz von knapp 190 Prozent. Gerade bei
größeren Geräten empfiehlt sich eine jährliche Wartung – schon aus
hygienischen Gründen. Wer hier spart, riskiert Schimmel,
Bakterienbelastung oder Leistungsverlust.
Mobile Klimageräte oft Stromfresser
Wer es sich punkto Einbau und Kosten einfacher machen möchte,
kann auf mobile Klimageräte setzen – also Standgeräte mit
Abluftschlauch. Hier ist keine bauliche Änderung nötig und damit auch
keine Zustimmung. Aber Achtung: Solche Geräte können ganz schöne
Stromfresser sein. Vor allem beim Hinausleiten der warmen Luft (z. B.
durch gekippte Fenster) entsteht oft ein Energieverlust. „Achten Sie
deshalb beim Kauf unbedingt auf Energieeffizienzklasse, Kühlleistung
und Lautstärke“, so der Tipp der AK.
Mehr Infos & Kontakt:
Unter https://noe.arbeiterkammer.at/wohnen finden Sie viele
weitere Informationen rund um den Einbau von Klimageräten und auch
umweltfreundliche Alternativen, außerdem die AK-Erhebung zum
Nachlesen. Bei Fragen ist die AK-Konsumentenberatung unter T 057171-
23000 oder per Mail unter [email protected] erreichbar.